Gerade bin ich auf eine ziemlich spannende Sache gestoßen: Wer beispielsweise auf einer Website einen Like-Button für Facebook oder ein Google+-Symbol anklickt, um den Beitrag in seinem Account zu posten, begibt sich womöglich in das juristische Minenfeld “Abmahnfalle”.
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Wieso: Im März 2011 gab es ein Urteil des Landgerichts Berlin, demzufolge Fotos in RSS-Feeds einen urheberrechtlichen Schutz wie alle anderen Bilder genießen. Das Gericht hat als zweiten Leitsatz folgendes festgestellt:
Werden Fotos über einen RSS-Feed in eine Website eingebunden, so gelten diese als ‘zu eigen gemacht’ und für eine unzulässige Verwendung ist zu haften. Daran ändert die Kenntlichmachung, dass es sich um einen fremden Feed handelt, nichts.
Florian Wagenknecht von RechtamBild.de spinnt hier den Gedanken weiter, inwieweit dieses Urteil auch auf die Verlinkung bei Facebook zu übertragen ist. Das Gleiche gilt aber für Google+ – sobald man einen Artikel teilt, wird häufig auch ein Bild mit an die Pinwand übernommen. Handelt es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Bild, kann der Rechteinhaber mit Abmahnungen dagegen vorgehen.
Tolle neue Welt. Bezüglich Facebook habe ich ja schon von vorneherein darauf verzichtet, Like-Schaltflächen in den Artikeln meines Blogs zu verlinken – und kürzlich bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass Facebook beim “Teilen” mal schnell den Content einer ganzen Seite vom Server abzieht.
So wie es nun aber ausschaut, kollidieren deutsche Rechtsprechung gewaltig mit den Möglichkeiten, die Konzerne wie Facebook und Google mit ihren soziale Netwerk-Funktionen schaffen. Ich selbst werde mir daher zweimal überlegen, einen Bildinhalt bei Google+ zu teilen (Facebook ist eh nur eine Karteileiche, in der meine Kurzmeldungen neuer Blog-Beiträge einlaufen). Und zudem habe ich mir bei Google+ längst angewöhnt, die beim Teilen eingezogenen Bilder anzuschauen und ggf. zu entfernen.
Auf dieses Thema wurde ich übrigens per Google+-Stream durch Dr. Michael Spehr (FAZ-Redaktion) aufmerksam, der den Ursprungsartikel geteilt hat. Na, zumindest ist Google+ zu etwas gut …
Schlagworte: Facebook, Google, Recht am Bild, RSS-Urteil



















Das wär doch was. So in 5 Jahren hunderte Millionen user verklagen.
Aber das kann doch nicht die Sache sein, es gibt ja schon Facebook Links welche man nur anklicken muss und schon steht das auf der eigenen Pinnwand