Samsung versus Apple: Kann Samsung ein Ass bezüglich der Patentstreitigkeiten spielen?

Wer die Tech-Presse verfolgt, weiß, dass Apple eine Menge Klagen gegen Smartphone- und Tablet PC-Hersteller am Laufen hat und gegen Samsung eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Düsseldorf gegen den Vertrieb der Samsung Tablet PCs erreicht hat. Aber die Karten sind noch nicht alle ausgespielt und es könnte sein, dass Apple am Ende des Tages die schlechten Karten hat.


Werbung


Hier hatte ich darüber berichtet, dass Motorola vor dem Landgericht Mannheim im Rahmen eines Versäumnisurteils eine einstweilige Verfügung gegen Apple im Hinblick auf den Vertrieb des iPhones und des iPads erreicht hat.

Gestern Abend konnte ich im FOSS Patents-Blog von Florian Müller diesen Artikel lesen. Florian Müller nahm anscheinend als Prozessbeobachter an einer mündlichen Verhandlung am Landgericht Mannheim teil. Es ging um eine Klage Samsung gegen Apple wegen Patentverletzung. Samsung wirft Apple die Verletzung diverser Samsung (UMTS-)Patente beim iPhone 4S und bei weiteren Geräten vor. Persönlich finde ich es sehr schwierig, als Prozessbeobachter Hinweise auf ein in Zukunft zu erwartendes Urteil abzuleiten.

Aber vielleicht hat Florian Müller da mehr Erfahrungen bzw. der betreffende Senat hat eine vorläufige Rechtsposition deutlich zu erkennen gegeben. Denn wenn ich Florian Müller richtig verstanden habe, hat der vorsitzende Richter bei der Anhörung bereits einige vorläufige “Positionen” erkennen lassen, nach denen Samsung Ende Januar eine einstweilige Verfügung gegen Apples Produkte mit 3G-Funktionen erwirken könne. Zitat von Florian Müller “Apples Position … wurde in der mündlichen Verhandlung vom vorsitzenden Richter sehr skeptisch betrachtet, obwohl Apple natürlich noch die formale Chance hat, den Richter mit Eingaben (von der Apple Rechtsposition) zu überzeugen”. Die Gerichtsentscheidungen sind für den 20. und 27. Januar 2012 angesetzt.

Unter der Annahme, dass Samsung sich in einem oder beiden Patentverfahren gegen Apple durchsetzt – was von Müller als nicht “unwahrscheinlich” angesehen wird – könnte dies gravierende Konsequenzen für Apple in Deutschland haben. Samsung hat in den Verfahren gegen Apple folgendes für das Vertriebsgebiet “Bundesrepublik Deutschland” beantragt:

  • ein permanentes Vertriebsverbot gegen Apple zu erteilen
  • Apple zu Schadensersatz für die Patentverletzung (und zur Preisgabe der notwendigen Informationen zur Berechnung der Schadenshöhe von Apple) zu verpflichten
  • Apple zum Rückruf aller Geräte aus den Vertriebskanälen und zur Zerstörung aller Geräte zu verpflichten.

Die beantragte Verfügung erstreckt sich auf alle Apple-Produkte (iPhones und iPads), die 3G-Funktionen (UMTS) nutzen. Demnach sind iPads mit WLAN-Funktion wohl nicht betroffen. Die Verfügung bezieht sind allerdings nicht ausschließlich auf die Apple-Geräte, die zum Zeitpunkt der Einreichung der Samsung-Klage verkauft wurden, sondern schließt auch alle zukünftigen Geräte (einschließ iPhone 4S) ein – was Apple empfindlich treffen würde.

Florian Müllers Blog-Beitrag reflektiert juristische Detailfragen sowie Positionen der Richter, die in der mündlichen Verhandlung möglicherweise zu erkennen waren. Interessant ist für mich, was ich bei seinen Artikeln herauslese: Das Landgericht Düsseldorf ist beliebt, wenn man eine einstweilige Verfügung gegen einen Mitbewerber durchsetzen will (dort ist die einstweilige Verfügung gegen Samsung wegen eines Apple Geschmacksmusters hinsichtlich des iPad-Designs ergangen), während das Landgericht Mannheim im “Ruf steht”, nicht besonders “empfänglich für Argumente zur Abwehr von FRAND-Patenten” zu sein.

Anmerkung: FRAND-Patente (FRAND steht für fair, reasonable and non-discriminatory) werden bei Standards verwendet. Der Patentinhaber erklärt dabei gegenüber der Standardisierungsorganisation, jedem Interessenten zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen eine Lizenz zu erteilen (siehe).

Setzt sich Samsung in einem der Punkte durch, dürfte das die Apple-Position in anderen Verfahren deutlich schwächen. Es könnte also im Januar 2012 nochmals so richtig spannend werden.

[Update: Scheinbar schickt die Samsung Presseabteilung zwischenzeitlich schon Infos rum. Dies entnehme ich zumindest diesem Beitrag bei stadt-bremerhaven.de. Zudem hat auch heise.de nun einen kurzen Artikel veröffentlicht.]


Werbung


Über Günter Born

IT-Autor, Blogger borncity.de
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Android, iPad, SmartPhone abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten auf Samsung versus Apple: Kann Samsung ein Ass bezüglich der Patentstreitigkeiten spielen?

  1. Sanne sagt:

    Ein As? Meinst du Ass?

  2. Günter Born sagt:

    Klar, danke für den Hinweis …

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>