Irrsinn Leistungsschutzrecht und mein Blog

Noch ist es ja nicht als Gesetz veröffentlicht, schlägt aber hohe Wellen: Das Leistungsschutzrecht, welches das Zitieren von Pressetexten vergütungspflichtig machen soll. Da dieser Blog von Vielen gelesen und auch verlinkt wird, hier meine Position.


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Verlinkungen auf diesen Blog oder die Aggregation von Artikelüberschriften samt dem Textanriss vor dem more-Tag aus meinen Publikationen bzw. meinem RSS-Feed sind willkommen und erfordern keine explizite Erlaubnis und werden auch nicht "vergütungspflichtig". Im Gegenteil, ich freue mich, wenn Informationen aus diesem Blog im Web referenziert werden.

Wenn ihr kurze Zitate (Textsnippets) aus meinem Blog übernehmt und die Quelle verlinkt, ist das ebenfalls – im Rahmen des Zitatrechts – ohne Nachfrage zulässig. Das gilt auch für das Teilen in Facebook oder Google+, wo kurze Textabrisse aus dem Blog mit Link auf den Beitrag übernommen werden.

Was nicht geht: Artikel vollständig oder in weiten Teilen ohne meine schriftlichen Zustimmung übernehmen, die Quelle und den Autor entfernen und das Ganze unter anderem Namen segeln lassen (ist leider schon passiert). Gefragt werden möchte ich auch, wenn jemand Inhalte des Blog zu Werbezwecken verwenden will.

Inhaltlich werde ich meine Arbeit im Blog umstellen und keine Verlinkungen mehr zu Angeboten im Web vornehmen, die sich für das Leistungsschutzrecht aussprechen – oder nicht explizit erklären, das Verlinkungen, kurze Textanrisse oder Textzitate – wie bisher – ohne Nachfrage zulässig und nicht vergütungspflichtig werden.

Redaktionen wie heise.de oder golem.de und andere haben ja zwischenzeitlich mit einer entsprechenden, öffentlichen Erklärung reagiert und gestatten die Übernahme solcher Textsnippets. Update: bei mediainfo.de gibt es jetzt eine Whitelist von Anbietern, die auf Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht verzichten.


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3 Antworten zu Irrsinn Leistungsschutzrecht und mein Blog

  1. Inhaltlich kann ich das unterschreiben, weil da wohl wieder übers Ziel hinausgeschossen wird, weil Blogs von der gegenseitigen Verlinkung leben.

    Gut finde ich auch, das z.B. heise.de da direkt drauf reagiert, und eine Übernahme von Textsnippets gestattet. Aber waren es nicht Verlage und deren Lobby, die ein solches Schutzrecht gefordert haben?

    ciao tuxoche

  2. Erwin sagt:

    Glauben die Verlage wirklich ernsthaft, , so eine neue Einnahmequelle aufgetan zu haben. Wer bringt ihnen denn die ganzen Leser? Das sind doch die Suchmaschinen und die Blogger. Ich bin mal gespannt wie sich das alles entwickelt und wann die ersten Verlage zurück rudern, da ihnen die Clicks fehlen und so auch noch die Werbeeinnahmen wegbrechen.

  3. Roland.B sagt:

    Nach meiner Meinung habe die Verlage von diesen Gesetz keinen Vorteil. Die paar schwarze Schaafe, die da vielleicht erwischt werden, heben den Nachteil der Negativwerbung nicht auf.
    Aber…
    Da wird doch mal wieder eine Plattform für Abmahner aufgemacht!
    Ich gehe jede Wette ein, dass sich da wieder ein paar einschlägig bekannte Geier draufstürzen werden.

    R. B.

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