Info zur kommenden EU Datenschutzverordnung

Eine neue Studie der Datenrettungsspezialisten von Kroll Ontrack zusammen mit den Datenlösch-Experten von Blancco zeigt, dass bislang vier von fünf IT-Managern (81 Prozent) in europäischen Unternehmen mit der kommenden EU Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union nicht vertraut sind.


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Momentan läuft hier im Blog ja eine Artikelreihe zu Kroll Ontrack Easy Recovery. Hat mich dazu gebracht, mal meinen Postfach-Ordner für Blog-Themen zu durchforsten. Und dabei bin ich auf einen Text von Kroll Ontrack von Anfang Oktober gestoßen, den ich längst veröffentlicht haben wollte.

Worum geht es?

Die Datenschutz-Grundverordnung – auch unter General Data Protection Regulation (GDPR) bekannt – erweitert die derzeitigen Datenschutz-Gesetze um die Bereiche Social Media und Cloud-Computing. Es verpflichtet dabei alle in der Europäischen Union ansässigen Unternehmen dazu, persönliche Daten auf Verlangen oder wenn sie nicht mehr von der Firma benötigt werden, zu löschen. Zugleich werden Unternehmen dazu aufgefordert, überprüfbare Verfahren bei der Verarbeitung persönlicher Daten einzusetzen.

Und das Problem?

Zwar glauben 57 Prozent der von Kroll Ontrack und Blancco befragten 660 IT-Manager, dass sie direkt von der neuen Regelung betroffen sein werden. Aber wenn 80 % der IT-Manager nichts von der neuen Datenschutz-Grundverordnung wissen, läuft was schief. Problem: Unternehmen, die sich nicht regelkonform verhalten, drohen empfindliche Geldstrafen sowie massive Reputationsschäden.

Laut der aktuellen Studie von Kroll Ontrack und Blancco erklärten drei von fünf IT-Managern (61 Prozent), dass ihr Unternehmen keine Maßnahmen ergriffen hat, um dem kommenden Regelwerk zu entsprechen. Dabei gab mehr als die Hälfte der Firmen (55 Prozent) an, ihre Prozesse zur Datenvernichtung bislang weder überprüft noch angepasst zu haben. Ein weiteres Viertel aller Befragten (25 Prozent) gab zudem an, über gar keinen Prozess zur Datenvernichtung zu verfügen.


(Quelle: Kroll Ontrack/Blanco)

„Die Unternehmen haben noch eine Menge Arbeit vor sich, um sicherzustellen, dass sie den künftigen Datenschutzrichtlinien der neuen GDPR Grundverordnung entsprechen. Jedes Unternehmen, das persönliche Daten von EU Bürgern – sei es online oder offline  – vorhält, muss sich an die neuen Vorgaben halten", erklärt Peter Böhret, Vice President DST Europe bei Kroll Ontrack und Managing Director Kroll Ontrack Deutschland.

Er ergänzt: „Eine Lösung für dieses Problem sind zertifizierte Full-Service-Datenvernichtungs- und Datenlöschwerkzeuge, die Unternehmen bei der sicheren Löschung von nicht mehr benötigten Daten unterstützen. Sowohl Kroll Ontrack als auch Blancco verfügen dabei über die notwendigen Werkzeuge und Dienstleistungen, um Daten sicher von Firmenservern oder anderen Geräten wie Smartphones oder Tablet-Computer zu löschen, damit sie nicht in falsche Hände gelangen".

Kim Väisänen, Managing Director von  Blancco: „Das Blancco Datenlöschmanagement (DEM)  unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der künftigen Regeln. DEM ist der praktischste Weg, um Bußgelder zu vermeiden, bei Audits notwendige Nachweise vorlegen zu können und Kunden auf Verlangen eine sichere Löschung ihrer Daten nachzuweisen. Blancco stellt ein sicheres Datenlöschmanagement über den gesamten Lebenszyklus einzelner Dateien und Ordner, Laptops, Flash-Medien, mobiler Geräte, Server oder Daten in der Cloud zur Verfügung. Jede Löschung wird dabei mit einem fälschungssicheren und mit Zeitstempel versehenen Zertifikat automatisch dokumentiert."


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2 Antworten zu Info zur kommenden EU Datenschutzverordnung

  1. Pingback: Anonymous

  2. Marc sagt:

    vorangestellt ist doch "Die Pflicht zur revisionssicheren E-Mail-Archivierung" siehe https://www.dfn.de/fileadmin/3Beratung/Betriebstagungen/bt58/1_mail_ak-Hein_PflichtMail-Archivierung.pdf – Die Kenntnis-Quote dürfte ähnlich o.g. sein
    Hinzu kommt mit welcher Software usw. soll dies erfolgen?

    danach kommt ja erst die og. Löschung über Software/Tools, Dienstleister oder professionelle Degausser (Hardware = ca. 10.000 Euro Anschaffungskosten)

    Mir wäre kein Freiberufler, Klein-/mittelständisches-Unternehmen bekannt, die dies bisher ausführen, abgesehen von IT-Unternehmen bspw. http://www.df.eu/blog/2014/10/28/entsorgung-von-festplatten/

    Die Zahlen verwundern mich insoweit, dass die 19% sehr hoch sind oder?

    Gibt es eine amtl. deutsche Informationsseite hierzu?

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