Übergangsfristen GoBD enden zum 1.1.2017

Noch ein Hinweis für Unternehmen: Zum Stichtag 1.1.2017 endet die letzte Übergangsfrist der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern (GoBD). Selbst kleine formale Fehler reichen aus, um eine Buchführung aus steuerlichen Gründen zu verwerfen.


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Die Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff (GoBD) gelten seit 2014, wie man auf dieser Seite des Bundesfinanzministeriums nachlesen kann.

Die GoBD gelten für alle Buchführungs-und Aufzeichnungspflichtige. Nicht nur für die Buchführungspflichtige, sondern auch für die Pflichtigen, die eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen, auch wenn hier keine doppelte Buchführung vorgeschrieben ist.

Eine Erläuterung der Grundsätze und weiteren Informationen finden sich z.b. auf rechnungswesen-portal.de sowie auf dieser Datev-Seite. Eine Übersicht der Thematik findet sich auch bei lexoffice.de, auch wenn es dort um den Einsatz einer Haufe-Lösung geht.


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