Urteil: Facebook darf keine WhatsApp-Daten übernehmen

Gestern ist vom Verwaltungsgericht Hamburg ein Urteil ergangen, welches Facebook in Deutschland die Übernahmen von WhatsApp-Benutzerdaten untersagt.


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Über die Geschichte hatte ich hier im Blog ja häufiger berichtet. Gut 2 Jahre nach der Übernahme von WhatsApp änderte Besitzer Facebook im August 2016 die AGBs des Dienstes. Entgegen ursprünglich vor der WhatsApp-Übernahme gegebenen Zusagen wollte Facebook nun die Telefonnummer der WhatsApp-Nutzer für eigene Zwecke verwenden (siehe AGB-Änderung: WhatsApp-Telefonnummer geht an Facebook).

Das führte zu massiven Protesten und Datenschützer sowie Verbraucherorganisationen nahmen sich europaweit dieser Geschichte an. Der Hamburger Datenschutzbeauftragter, Johannes Caspar, untersagte Facebook, die Daten von WhatsApp-Nutzern zu speichern und wies das Unternehmen an, bereits übertragene Daten zu löschen. Facebook hatte gegen diese Anweisung Klage erhoben.

Nach dem am Dienstag, den 26.4.2017, ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburgs wird die Anordnung des Datenschutzbeauftragten, Johannes Caspar, bestätigt, Facebook darf auch weiterhin keine Daten deutscher Nutzer des Kurzmitteilungsdienstes WhatsApp nutzen. Laut Ansicht der Richter hat Facebook keine wirksame Einwilligung der Nutzer eingeholt, die deutschem Recht entspreche.

Das Verwaltungsgericht erklärte aber, dass die zweite Anordnung des Datenschutzbeauftragten, die bereits erhobenen Daten zu löschen, zunächst nicht befolgt werden müsse. Grund für diese Entscheidung des Gerichts: Diese Forderung von Caspar sei nicht sofort vollziehbar (sondern kann in einer Hauptsache entschieden werden). Laut heise.de erklärte der Datenschutzbeauftragte gegenüber der dpa, es sei ein Versehen gewesen, den sofortigen Vollzug auch der Löschung anzuordnen. Facebook plant laut einem Sprecher, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Weitere Hinweise finden sich bei heise.de sowie beim NDR.

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