Deutsches Datenschutzrecht gilt auch für Facebook

Facebook und die deutschen Datenschützer lagen bezüglich Datenschutz über Kreuz. Jetzt deutet sich an, dass Facebook sich an das deutsche Datenschutzrecht halten muss.


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Der Fall liegt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Hintergrund ist eine Anordnung des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein gegenüber der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein. Diese wurde aufgefordert, ihre Firmenseite (eine sogenannte Fanpage), bei Facebook zu schließen. Dagegen wehrt sich die Wirtschaftsakademie, ein privates Bildungsunternehmen.

Grund für die Untersagung ist das Webtracking. Facebook setzt bei einem Besucher der Seite automatisch ein Tracking Cookie. Über dieses werden der Standort und das Surfverhalten des Nutzers durch Facebook ausgewertet und für zielgerichtete Werbung verwendet.

Das deutsche Datenschutzrecht erlaubt dies nur mit Zustimmung des Benutzers. Im gegenständlichen Fall wurden die Nutzer aber nicht einmal über den Einsatz der Cookies informiert, weshalb die Datenschutzbehörde auf Schließung der Fanpage bestand.

Der Rechtsstreit ging von den EuGH, wo jetzt der Rechtsgutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Yves Bot, seine Einschätzung vorgelegt hat. Demnach können deutsche Datenschutzbehörden gegen das Ausspionieren von Nutzer-Computern durch Facebook einschreiten. Der EuGH dürfte im Frühjahr 2018 sein Urteil fällen. Er ist zwar nicht an das Gutachten gebunden, folgt diesen Empfehlungen aber üblicherweise. Mehr Details finden sich bei futurezone.at sowie bei rp-online.de.

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