Samsung versus Apple – die unendliche Geschichte

Ja, ist schon wieder Freitag – und da gibt's noch etwas Klatsch & Tratsch. Wie Android-Guru.de hier berichtet, hat Apple den Hersteller Samsung auch in Japanien wegen angeblicher "Patentverletzungen" bei Galaxy S-Geräten verklagt. Und auch die einstweilige Verfügung, die Apple gegen Samsung erwirkt hat, bleibt in Deutschland bestehen.


Anzeige

Cachy (stadt-bremerhaven.de) berichtet als erstes ganz kurz hier, dass das Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 für Deutschland vorerst bestehen bleibt. In Europa darf es verkauft werden. Später kam heise.de noch mit ein paar mehr Infos. Spiegel Online hat zwischenzeitlich ebenfalls einen Artikel mit einigen Infos. 

Für meinen Geschmack am besten hat Florian Müller von FOSS Patents die Sachlage in seinen Beitrag online gestellt. So ganz am Rande wurde auch bestätigt, dass die IFA-Abräumaktion beim Samsung Galaxy Tab 7.7 auf einer weiteren Verfügung aus Düsseldorf fußte.

Scheint wohl so zu sein, dass man nun in die Niederlande pilgern muss, um neben Onbijtkoek und Hollandse Drop auch ein Samsung Tablet mitzubringen (denn in den Niederlande darf das Teil vertickt werden).

Da bin gespannt, wie es mit Windows 8-Tablet PCs von Samsung weiter geht. Da sitzt dann Microsoft bei Klagen mit im Boot – läuft dann quasi auf einen "clash der Kulturen" hinaus – oder war das in einem anderen Film?


Werbung


Cookies blockieren entzieht uns die Finanzierung: Cookie-Einstellungen

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Android abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

3 Antworten zu Samsung versus Apple – die unendliche Geschichte

  1. Tegra Fan sagt:

    Ich denke es ist einer der peinlichsten Tage der deutschen Justiz gewesen. Ein Tablet darf nicht aussehen wie ein Tablet. Das Oberlandesgericht könnte es noch kassieren. Zumal mir hier ohnehin recht leichtfertig entschieden wurde.

    • Günter Born sagt:

      Na ja, vor Gericht und hoher See ist man in Gottes Hand ;-). Aber die Richterin (weiß nicht, ob es ein Senat war), entscheidet nach "Eindruck" aus der Aktenlage – kann Vor- und Nachteile haben. Ist für uns Tech-Geeks manchmal schwer nachzuvollziehen. Aber die Android-Zunft hat noch ein paar andere dicke rechtliche Probleme (werde da mal separat drüber bloggen). Warten wir ab, was die Berufungsinstanz, wo die Beschwerde von Samsung landet und die Instanz, die den Fall final behandelt, zu sagen.

      PS: Nettes Blog habt ihr übrigens mit keymobile.de !

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis: Bitte beachtet die Regeln zum Kommentieren im Blog (Erstkommentare und Verlinktes landet in der Moderation, gebe ich alle paar Stunden frei, SEO-Posts/SPAM lösche ich rigoros). Kommentare abseits des Themas bitte unter Diskussion.