Verfügung gegen Samsung Galaxy Tab 10.1 hat Bestand

Hier im Blog hatte ich ja bereits häufiger über den Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung bezüglich des Galaxy Tab berichtet. Im August 2011 berichtete ich, dass Apple eine EU-weite einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 vor dem Landgericht Düsseldorf erwirken konnte. Die einstweilige Verfügung hat an einigen Stellen kopfschütteln ausgelöst, zumal Gerichte in anderen Ländern zu anderslautenden Urteilen kamen. Jetzt ist ein endgültiges Urteil bezüglich dieses Rechtsstreits gefallen.


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Florian Müller, der den Blog FOSS Patents betreibt, weist in diesem Artikel auf dass gerade ergangene Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hin, welches das Verkaufsverbot für zwei Samsung Tablet-Modelle (Galaxy Tab 10.1 und 8.9) bestätigt. In einer Pressemitteilung wird vom Gericht mitgeteilt, dass der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts heute entschieden [hat], dass Samsung weder den Tablet-PC „Galaxy Tab 10.1" noch den Tablet-PC „Galaxy Tab 8.9" in Deutschland vertreiben darf.

So weit so gut. Die Entscheidung bindet Samsung und Apple hat einen "Sieg" errungen – und Apple ist auch aus dem Risiko herausgefallen, für eine fälschlich ergangene einstweilige Verfügung gegenüber Samsung haften zu müssen. Nachdem nun der "Pulverdampf" abgezogen ist, wäre es Zeit, sich ein paar Gedanken zum Thema und den Auswirkungen zu machen. Florian Müller hat in seinem Blog auf die rechtlichen Implikationen hingewiesen – ich möchte aber ein paar Punkte herausgreifen.

  • Interessant ist, dass das Oberlandesgericht wohl "die Verletzung eines Geschmacksmusters" als nicht haltbar ansieht. In der Pressemitteilung des Gerichts wird diesem Punkt in einem umfangreichen Absatz Rechnung getragen. Demnach unterscheide sich das Galaxy Tab 10.1 hinreichend vom iPad.
  • Das Gericht begründet den Bestand der einstweiligen Verfügung und des Verkaufsverbots mit einem Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerf – weil das Samsung Galaxy Tab 10.1 das iPad in unlauterer Weise nachahme.

Da das UwG nur auf Deutschland begrenzt ist, lehnte das Gericht folgerichtig den europaweiten Vertriebsstopp ab. Und was bleibt nun unter dem Strich?

  • Samsung kann das Galaxy Tab 10.1 weiterhin in Europa vertreiben (das deutsche Urteil kann von Apple nicht herangezogen werden). Ein niederländisches Gericht hat bereits vor einigen Wochen eine abschlägige Entscheidung bezüglich eines Verkaufsverbots zum Galaxy Tab 10.1 getroffen.
  • Für den deutschen Markt hat sich das Thema für Samsung eh erledigt, da fix ein Nachfolgemodell Galaxy Tab 10.1N herausgebracht wurde.
  • Eine Apple-Klage auf einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1N wurde im Dezember 2011 abschlägig beschieden. Die endgültige Entscheidung in diesem Fall soll wohl Ende Februar 2012 erfolgen.

Fazit: Samsung hat also auch in Deutschland ein Galaxy Tab 10.1 N im Verkauf und darf europaweit sein Galaxy Tab 10.1 anbieten. Florian Müller schätzt zwischenzeitlich den strategischen Wert eines Geschmacksmusters auf das iPad als sehr schwach ein.

Was bleibt? Ein übler Nachgeschmack, speziell, wenn man sich diesen Blog-Beitrag zu Gemüte führt. Da bleibt ein Kunde vorerst auf einem defekten Galaxy Tab 10.1 sitzen, weil Otto und Samsung nach Darstellung des Blogs die Gewährleistung verweigern.

Und für Apple stellt sich die Frage, ob man nicht langsam mal eine Schippe Technologie nachlegen soll, statt sich in endlosen Rechtsstreitigkeiten zu verzetteln. Der weltweite Clinch soll, nach Insider-Schätzungen, Apple bisher um die 100 Millionen US $ gekostet haben. Und wenn ich diesen Artikel bei Spiegel Online richtig interpretiere, graben andere Android-Tablets wie das Kindle Fire mächtig am Apple-iPad-Fundament.

[Update: Florian Müller hat noch einen deutschsprachigen Artikel im Handeslblatt veröffentlicht [2], der das Ganze schön auf den Punkt bringt.]

Ähnliche Artikel:
a: Apple Verkaufsstopp gegen Samsung Galaxy Tab 10.1 in den Niederlande aufgehoben
b: Unendliche Geschichte: Apple, Samsung, Motorola, Microsoft & Co. im Rechtsclinch
c: Neuerungen im Rechtstreit Samsung/Apple
d: Unendliche Geschichte: Das Samsung Galaxy Tab 10.1(N)
e: Galaxy Tab 10.1N: Neues von der Apple/Samsung-Front
f: Stoppt Samsung den iPhone5-Verkauf in Europa?
g: Samsung versus Apple – die unendliche Geschichte
h: EU-Stopp für Samsung Galaxy Tab
i: FAQs zum Fall Apple versus Samsung


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Links:
1: Artikel Florian Müller, FOSS Patents-Blog
2: Handelsblatt-Artikel von Florian Müller


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