Kleine Meldung am Rande: Gerade ist ein Urteil des Landgerichts München (AZ Az. 12 O 16908/12) bekannt geworden, welches sich mit dem Problem befasst, dass Konten von Prepaid-SIM-Karten bei manchen Anbietern kräftig ins Minus rutschen konnten.
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Normalerweise denkt man sich: Bei Prepaid lädst Du dein Guthaben auf und wenn das abtelefoniert ist, ist finito. Gerade Eltern, die ihre Sprösslinge vor einer Kostenfalle schützen möchten, setzen auf diesen Ansatz. Ich hatte im Artikel Pleite durch Prepaid-Karten? bereits auf das Problem hingewiesen. Manche Anbieter verstehen Prepaid nicht als Prepaid und so laufen bei den betroffenen Kunden nach Erschöpfung des Prepaid-Guthabens horrende Forderungen auf. Mir selbst ist im weiteren Bekanntenkreis ein solcher Fall bekannt. Trifft natürlich immer die sozial schwächsten oder die, die sich nicht wehren können.
Zwei Verbraucherschutzorganisationen hatten nun vor dem Landgericht München geklagt. Und das Gericht hat entschieden: Guthaben auf Prepaid-Handy-Konten darf nicht ins Minus (also in rote Zahlen) rutschen. Kunden, deren Prepaid-Konto ein Negativsaldo aufweisen, müssen dieses nicht ausgleichen, so das Gericht. Die Kammer in München erklärt in der Urteilsbegründung, die Klausel zum Ausgleich eines negativen Soldos "widerspreche dem Zweck eines Prepaidvertrages, bei dessen Abschluss der Kunde davon ausgeht, dass ihm keine unvorhergesehenen Kosten entstehen". Die Klagen richteten sich gegen die Anbieter Discotel und Simplytel, die wohl solche Klauseln in ihren Verträgen hatten. Weitere Infos finden sich in diesem heise.de-Artikel und hier bei Spiegel Online.
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