US-Patente für Java-API, Amazon, TTIP: was kümmert's uns?

Heute noch ein kleiner Schwenk zum Thema US-Patente und gerade verhandelte Freihandelsabkommen USA/Europa (TTIP). Diese Woche gab es ja zwei bemerkenswerte Meldungen über Patententscheidungen in den USA, die hier nur Kopfschütteln auslösen können. Und es gibt da ja noch die TTIP-Verhandlungen, die die Rechtsordnungen angleichen und diesen Irrsinn bei uns einführen werden. Ach ja, bald ist ja auch Europa-Wahl. Heute ein kleiner Artikel zu diesem Themenkomplex.


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Irrsinn 1: Amazon bekommt ein Patent für Fotos vor weißer Wand

Die US-Firma Amazon hat vom US-Patentamt das US-Patent 8,676,045 erteilt bekommen, um Personen und Objekte vor einem weißen Hintergrund aufzunehmen. Beantragt wurde das Ganze bereits im November 2011. Im Patent wird eine Studio-Anordnung für die Ausleuchtung von Motiven beschrieben, die Fotografen seit Jahrzehnten in der Praxis verwenden.

Erfindungshöhe ist Null, neu ist das auch nicht, wird aber in den USA einigen Leuten zukünftig ziemliche Kopfschmerzen bereiten: Denn Du kannst professionell eigentlich keine Aufnahmen mehr machen, weil Du gegen das Patent verstößt. Die Redaktion von heise.de hat hier einen Artikel zum Thema veröffentlicht. Das US-Patentrecht ist kaputt!

Irrsinn 2: US-Gericht stellt Java-API unter Copyright

Die zweite Nachricht, die noch zu viel Kopfschmerzen führen wird, kommt von der Jury, die über den Rechtstreit von Oracle gegen Google wegen JAVA entscheiden soll. Im Berufungsverfahren wurde ein vorinstanzliches Urteil aufgehoben und das Gericht stellt fest, dass Oracle Urheberrechte an der Java-API gelten machen kann. Auch hier möchte ich auf den Artikel von heise.de und von Spiegel Online verweisen. Was vielen Berichtern und Kommentatoren entgangen ist: Die API beschreibt die Regeln, mit denen Anwendungen und Softwareteile miteinander zusammen arbeiten können. Windows hat ein API und viele Software-Produkte haben ein API. Jeder der also irgendwo eine Schnittstelle analysiert und ein Softwareprodukt entwirft, was diese Schnittstelle nutzt, läuft also zukünftig Gefahr, dass er vom Urheber auf Unterlassung verklagt werden kann. Eine Lizenz zur Monopolbildung oder um Konkurrenz aus dem Markt zu drücken. Bei androidcommunity.com hat man das ansatzweise thematisiert.

Irrsinn 3: TTIP – oder was kümmert mich das US-Recht

Normalerweise kommt hier mein Satz "was kümmert's mich, wenn in China ein Sack Reis umfällt" – und wer nicht in den USA Geschäfte machen will, muss sich über die Volten der US-Justiz und des Patentsystems keine großen Gedanken machen. Aber wir leben in einer Welt, wo unsere Politiker alles und jedes vereinheitlichen wollen – speziell in der EU. Eine Patentgesetzgebung, die ähnlich wie in den USA fungieren soll, konnte nur mit großem Druck vor Jahren ausgehebelt werden.

Aber jetzt finden die Verhandlungen (im Geheimen) über ein Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung statt. Die Öffentlichkeit wird höchstens über Chlorhühnchen und Genfood informiert. Aber dieses Freihandelsabkommen soll ja auch die Rechtsnormen für die Industrie anpassen. Und das heißt: Irgendwann wacht man in Europa auf, TIPP ist ratifiziert und wir haben den Irrsinn, der gerade in obigen Abschnitten thematisiert wurde, genau vor unserer Haustür. Und noch kruder: Die Firmen brauchen dann nicht mal den Copyright- oder Patentverletzer anzugehen. Man kann gegen Staaten im Hinblick auf Investitionsschutz klagen – entschieden werden soll vor geheim tagenden Schiedsgerichten. Eine Lizenz zum Gelddrucken – Europa als fünfte Kolonne von Amiland.

Und weil die EU-Kommission sich nicht sicher sein kann, dass die Ratifizierung so sicher durchgeht, greift man bei der EU-Kommission schon mal zu fiesen Tricks. Karel de Grucht will das Abkommen und plant, dieses so einzutüten, dass einzelne Staaten nicht per Veto blockieren können (die Info findet sich versteckt, in diesem Artikel). Was das Ganze bedeutet und wie bereits die Weichen vom EU-Parlament gestellt werden, könnt ihr in Artikeln der Süddeutsche-Zeitung nachlesen, die ich hier mal verlinke. Bald ist Europa-Wahl – trefft also eure Entscheidung – TIPP muss gestoppt werden.

Links zu Artikeln aus der Süddeutsche:
EU-Parlament winkt Sonderrechte für Großkonzerne durch
Was das Freihandelsabkommen für Verbraucher und Unternehmen bedeutet
Analyse zum Freihandelsabkommen "TTIP" (Video)
Sieg über das Gesetz
Internes Papier zeigt Berlins Skepsis zum Freihandelsabkommen
Europa vor Gericht


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3 Antworten zu US-Patente für Java-API, Amazon, TTIP: was kümmert's uns?

  1. Harald M. Genauck sagt:

    Bei dem Rechtsstreit Google/Android geht es nicht darum, dass in Android auf die die Java-API zugreift, sondern dass Google eine modifizierte Java-Reimplementierung (Klassenbibliothek und VM) erstellt und diese mit den nach Oracles Auffassung geschützten APIs versehen hat.

    Eine auf Windows bezogene Analogie wäre, dass jemand einen Windows-Klon erstellt, der die diversen Windows-APIs nachbildet (gibt es: ReactOS http://www.reactos.org/de.

    • Günter Born sagt:

      @Harald: Im konkreten Rechtsstreit ist es so, dass es um die APIs von Klassenbibliotheken geht. Aber das Urteil schafft einen Präzidenzfall – denn die springende Frage ist: Sind Schnittstellen per Urheberrecht schützbar. Die Jury sagt ja – über die "Größe der zu schützenden API" wurde nichts gesagt. Was ich so mitbekommen habe – mag mich täuschen – sind die US-Entwickler bzw. die Electronic Frontier Foundatei (EFF) geschlossen der Meinung, dass das Urteil nichts gutes darstellt.

      Nachträge: Gerhard K. merkt in einem Facebook-Kommentar zum Artikel an, dass Google nicht nur die API sondern 7.000 Codezeilen aus Java übernommen habe. Mag sein – aber auch hier gilt meine Erwiderung an Harald – aber ich lasse mich immer gerne positiv überraschen. Den kaputten Link zum Video habe ich korrigiert.

  2. Harald M. Genauck sagt:

    @Günter: Was ich klarstellen wollte: In dem Rechtsstreit geht es eben nicht um die Nutzung einer API (d.h. den Zugriff auf die API von anderer Software aus!), sondern um deren Nachbau, also eine Kopie derselben! Das geht auch eindeutig aus dem Urteil hervor.

    Sowohl heise als auch Spiegel-Online verwenden also den Begriff "Nutzung" in dieser Hinsicht ein wenig irreführend und nicht ganz sachgerecht. Die Furcht, Softwarehersteller könnten die Nutzung einer API, also den Zugriff auf sie, reglementieren und lizenzieren, geht daher m.E. in diesem Kontext in die falsche Richtung.

    Denn das gibt es ja schon längst und ist Usus – nämlich dass man eine Lizenz für die Nutzung einer Bibliothek – und damit deren API(s) – besitzen muss. Und für die Nutzung von Windows verlangt Microsoft ja schon immer Geld …
    :-)

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