Änderung der Microsoft-Lizenzbedingungen (Win, Office)

Microsoft hat die Software-Lizenzbedingungen zur Übertragbarkeit bestimmter Microsoft Computerprogramme (Windows 7, Windows 8.1, Office 2013) für deutsche Nutzer geändert. Blog-Leser Marc hat mich vor ein paar Tagen darauf aufmerksam gemacht – danke für diesen Tipp.


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Vorab: Es wird kein Datum angegeben, so dass die Änderung schon ein paar Tage bestehen kann (dem Blog-Leser wurde das aber gerade erst angezeigt). Es geht um die Frage der Übertragbarkeit bestimmter Windows- und Office-Lizenzen auf andere Computer. In den US-Lizenzbedingungen hat Microsoft dies teilweise untersagt, um den Weiterverkauf von OEM-Lizenzen zu unterbinden.

Für den deutschen Markt ist eine solche Klausel aber unwirksam, Software-Lizenzen dürften weiter verkauft werden. Microsoft schreibt daher auch:

Aus gegebenem Anlass ändert Microsoft einzelne Bestimmungen der Microsoft-Software Lizenzbestimmungen betreffend die Übertragbarkeit bestimmter Microsoft Computerprogramme. Dies betrifft die Software-Lizenzbestimmungen für folgende Computerprogramme:

Windows 7 Home Premium, Windows 7 Professional und Windows 7 Professional Service Pack 1, Windows 7 Ultimate; Windows 8.1 und Windows 8.1 Professional; Access 2013, Excel 2013, Outlook 2013 und Word 2013 sowie Office Home & Business 2013.

Die bisherigen Lizenzbestimmungen enthalten zum Teil noch folgende Klausel, die die Weitergabe nur mit einem Computer an Dritte erlaubt:

ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie sind berechtigt, die Software nur mit dem lizenzierten Computer direkt an Dritte zu übertragen. Die Übertragung muss die Software und das COA Label einschließen. Sie sind nicht berechtigt, Kopien der Software oder einer früheren Version aufzubewahren. Vor jeder gestatteten Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt."

Wie oben erwähnt, ist eine solche Klausel aber in Deutschland – m. W. nach BGH-Rechtssprechung – unwirksam. Microsoft teilt daher folgendes mit:

Hiermit werden Sie darauf hingewiesen, dass für Verbraucher in Deutschland diese Klausel zur Übertragung an Dritte mit sofortiger Wirkung nicht mehr verwendet wird. Jeder Erwerber und/oder Nutzer dieses Computerprogramms wird gebeten, diese Klausel als nicht existent und unanwendbar anzusehen; sie wird hiermit durch die folgende Klausel ersetzt:

ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Die Übertragung der Software sowie der Nutzungsrechte an der Software an einen Dritten durch Verbraucher in Deutschland richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Microsoft führt das explizit für die Einzelhandelsversionen von Windows 7 (Home Premium, Professional und Ultimate) – nicht jedoch für die Enterprise-Edition sowie für Windows 8.1 und Windows 8.1 Professional aus. Gleiches gilt für Office Home & Business 2013 sowie die Programme Access 2013, Excel 2013, Outlook 2013 und Word 2013 – PowerPoint 2013 ist komischerweise nicht aufgeführt. Auch Windows 10 kommt "in dieser Gleichung" nicht vor. Wer das Ganze dediziert nachlesen will, kann sich das betreffende Dokument als PDF-Datei von dieser Digital-River-Webseite herunterladen.

Ergänzung: Das Thema ist in 2019 brandaktuell – ich habe daher eine entsprechende Artikelreihe zum Thema Lizenzübertragung gemacht (siehe folgende Linkliste).

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