Achtung beim Kauf von gebrauchten iPhones

Wer ein gebrauchtes iPhone erwirbt, sollte sicherstellen, dass dieses auch entsperrt werden kann. Bei vielen Geräten ist ein "Activation-Lock" gesetzt, so dass das Gerät nicht verwendet werden kann. Die KUERT Datenrettung Deutschland GmbH hat mir im Rahmen einer Pressemitteilung nachfolgende Informationen und Handlungsempfehlungen für potentielle Käufer von gebrauchten iPhones übermittelt.


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Die Kurzfassung

Käufer von gebrauchten iPhones sollten vor einem Kauf die IMEI-Nr. des Gerätes bei Apple auf mögliche Aktivierungssperren prüfen. Grund: Nicht alle IT-Remarketing-Unternehmen prüfen diese Sperren bei der Datenlöschung der Geräte. Hierdurch können Geräte in den Verkauf gelangen, die unbrauchbar sind. Dies gilt speziell dann, wenn der Vorbesitzer sich z.B. weigern sollte, die Gerätebindung an die Apple-ID aufzulösen oder nicht erreichbar ist.

Ohne die Original Apple-ID oder den Original-Kaufbeleg wird eine Entkopplung von Device-ID und Apple-ID durch den Hersteller Apple nicht durchgeführt. Ein Problem für sämtliche Geräte mit einem Fund-Hintergrund, z.B. im Rahmen von Auktionen für Fundbüros oder Verkehrsbetriebe, denn die Quittungen als Nachweis zum Eigentumsübertrag werden hierbei von Apple Europa nicht anerkannt.

Das Problem

Gemäß einer Umfrage des Security Spezialisten ESET gingen allein im Jahr 2014/15 rund 190.000 Smartphones in Londoner Taxis verloren. Diese Anzahl veranschaulicht recht deutlich das potentielle Volumen für das IT-Remarketing von Smartphones. Nicht nur in Großbritannien sondern gerade auch in Deutschland. Solche "verloren gefundenen" Geräte sind meist mit einem "Activation-Lock! versehen.

Auch wenn ein Kontingent an Smartphones in Großunternehmen abgelöst wird, ist zumeist ein IT-Remarketinganbieter im Spiel, der die Geräte abkauft und zertifiziert löscht, um diese im Anschluss an Händler oder direkt zu vermarkten.

Die Löschsoftware, die hierfür eingesetzt wird, verfügt häufig nicht über die Möglichkeit um automatisiert abzufragen ob eine Aktivierungssperre für ein iPhone existiert oder nicht. Zwar ist die Löschung eines solchen Gerätes trotz gesetzter Aktivierungssperre möglich, eine Nutzung für den jeweiligen Käufer ist dennoch nicht gegeben, da er das erstandene Gerät, aufgrund der Sperre, nicht auf seine eigene Apple-ID registrieren kann.

Beim Kauf von Gebraucht-Geräten, die durch Händler auf einschlägigen Online-Portalen wie z.B. E-Bay oder im Rahmen einer Auktion versteigert werden, sollten Interessenten, vor dem Kauf eines iPhone, überprüfen ob ein sogenannter "Activation-Lock" gesetzt ist.

Wann Apple die Sperre entfernt

Gemäß Apple Care Deutschland und der Apple Europazentrale in Irland kann eine Gerätebindung zum Account-ID nur dann aufgelöst werden wenn folgende Punkte erfüllt sind:


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  • Ursprünglicher Original-Kaufbeleg kann vorgelegt werden
  • Apple-ID und Passwort des Vorbesitzers sind bekannt

In allen anderen Fällen muss sich der Käufer eines gebrauchten iPhones mit Aktivierungssperre an den Vorbesitzer wenden und diesen bitten die Gerätebindung über sein Apple Nutzerkonto zu lösen.

Vorbesitzer nicht erreichbar oder weigert sich, die Sperre aufzuheben

Potentielle Kunden, die sich für den Kauf eines gebrauchten iPhones interessieren, sollten vor dem Kauf folgende Punkte beachten:

  • Fragen Sie IMMER nach der IMEI-Nr. des Geräts bevor Sie etwas bezahlen / überweisen oder ein Gebot abgeben.
  • Prüfen Sie die IMEI-NR. unter https://www.icloud.com/activationlock/
  • Achten Sie darauf, dass der ursprüngliche Original Kaufbeleg dem Gerät beiliegt (Eine Quittung über den Gebrauchtkauf wird seitens Apple nicht akzeptiert)

Wenn diese Punkte nicht erfüllt werden können, gehen Käufer gebrauchter iPhones das Risiko ein, ein nicht benutzbares Gerät zu erwerben. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vorbesitzer nicht auf nachfragen reagiert oder sich schlichtweg weigert die Gerätebindung aufzulösen. KUERT Datenrettung empfiehlt interessierten Käufern von einem Kauf Abstand zu nehmen, wenn die vorangegangenen Punkte nicht erfüllt werden können.


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4 Antworten zu Achtung beim Kauf von gebrauchten iPhones

  1. Sam sagt:

    Ich spiele aktuell mit dem Gedanken mir mal ein gebrauchtes iPhone zu kaufen (neue sind mir viel zu teuer). Insofern ist das für mich ein sehr wertvoller Artikel. Danke dafür.

  2. Thomas Bauer sagt:

    Bei manchen Händler werden ja sogenannte B-Waren Artikel oder geprüfte Rückläufer angeboten. Möglicherweise sind die auch schon bereits teilweise mit einer Apple ID verbunden? Ging mir eben so durch den Kopf.

  3. Raimond Herrmann sagt:

    Vielen Dank für diesen Artikel , bin auch am überlegen mir ein gebr. iPhone zuzulegen .

  4. Peter sagt:

    Die verlinkte Seite (www.icloud.com/activationlock) existiert schon länger nicht mehr, da sie angeblich zu anderen Zwecken missbraucht wurde.
    Alternativ hat Apple nun hier hinterlegt, was beim Gebrauchtkauf zu beachten ist und wie man vorgehen sollte:
    https://support.apple.com/de-de/HT201365

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