Noch ein Hinweis für Unternehmen: Zum Stichtag 1.1.2017 endet die letzte Übergangsfrist der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern (GoBD). Selbst kleine formale Fehler reichen aus, um eine Buchführung aus steuerlichen Gründen zu verwerfen.
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Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) gelten seit 2014, wie man auf dieser Seite des Bundesfinanzministeriums nachlesen kann.
Die GoBD gelten für alle Buchführungs-und Aufzeichnungspflichtige. Nicht nur für die Buchführungspflichtige, sondern auch für die Pflichtigen, die eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen, auch wenn hier keine doppelte Buchführung vorgeschrieben ist.
Eine Erläuterung der Grundsätze und weiteren Informationen finden sich z.b. auf rechnungswesen-portal.de sowie auf dieser Datev-Seite. Eine Übersicht der Thematik findet sich auch bei lexoffice.de, auch wenn es dort um den Einsatz einer Haufe-Lösung geht.
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