Nachdem wir nun im Jahr 2017 angekommen sind, heißt es für Unternehmen in Punkto Datenschutz handeln. Denn in 2018 treten einige Gesetze und Verordnungen in Kraft, auf die Unternehmen reagieren müssen. Nachfolgend ein kurzer Abriss.
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Das Themenfeld der IT-Sicherheit und Datenschutz kommt hier im Blog ja häufiger vor – meist in Form von Meldungen über Hacks, bei denen Daten abgezogen wurden. Ab 2018 könnte das für Unternehmen äußerst teuer werden, laufen doch Übergangsfristen für folgende Gesetze und Verordnungen aus, so dass die Regularien verbindlich sind.
- Europäische Datenschutz-Grundverordnung (ab dem 25. Mai 2018),
- Know-how-Richtlinie (ab dem 5. Juli 2018)
- IT-Sicherheitsgesetz (ab dem 25. Juli 2018)
Daher gilt es ab 2017 mit den Vorbereitungen zu beginnen, um 2018 mit dem Inkrafttreten der jeweiligen Verordnungen konform zu sein. In der folgenden Link-Liste finden sich auch Blog-Beiträge, die sich mit diesen neuen Regularien befassen. Ein weiterer, kurzer, Abriss kann in Beitrag 6 auf dieser Webseite sowie hier nachgelesen werden. Zum 2015 eingeführten IT-Sicherheitsgesetz sind beim BSI und bei heise.de einige Informationen zu finden. Ab 2018 müssen betroffene Unternehmen die Kriterien erfüllen.
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