Windows 10 Zwangsdownload: Teilerfolg gegen Microsoft

Teilerfolg für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Verfahren wegen des Windows 10-Zwangsdownloads gegen Microsoft – das ist das Fazit aus einem Anfang März 2017 ergangenen Urteil.


Anzeige

Die Sache mit dem Zwangsdownload von Windows 10

Zwischen dem 29. Juli 2015 und dem 29. Juli 2016 hat Microsoft Besitzer von Windows 7 SP1 und Windows 8.1 mit allerlei Tricks zum Umstieg auf Windows 10 verleiten wollen. Dabei schreckte man auch vor schmutzigen Tricks nicht zurück. Höhepunkt war der im nachfolgenden Dialogfeld zu sehende Ansatz, dem Benutzer keine Abbruch-Option, sondern nur den Start sofort oder später anzubieten.

Das hat weltweit eine Welle von Klagen gegen Microsoft ausgelöst. Und in Deutschland gab es Abmahnungen Seitens deutscher Verbraucherschützer gegen Microsoft Deutschland, wegen des Zwangsdownloads von Windows 10. Microsoft wollte die zugesandte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, wodurch eine Klage gegen Microsoft eingereicht wurde.

Dann hörte man erst einmal nichts. Aber so langsam kommen die Dinge in Bewegung. Vor zwei Tagen hatte ich im Artikel Windows 10 Zwangsupdate: Neues von der Klagefront bezüglich einer Entwicklung in den USA berichtet. Dort klagen drei Nutzer auf 5 Millionen US $ Schadensersatz gegen Microsoft und streben eine Sammelklage an. In Deutschland war dagegen nichts zu vernehmen.

Juristische Winkelzüge Microsofts ausgehebelt

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Verfahren hatte Microsoft Deutschland dann eine Abmahnung wegen des Windows 10-Zwangsdownloads geschickt (siehe mein Blogbeitrag Microsoft wegen Windows 10 Zwangs-Upgrade abgemahnt). Microsoft Deutschland reagierte nicht auf diese Abmahnung und die Unterlassungserklärung wurde nicht unterschrieben – was aus juristischer Sicht ja durchaus legitim ist.

Darauf hin kündigten die Verbraucherschützer eine Klage in der Sache gegen Microsoft Deutschland an. Der deutsche Ableger aus Redmond versuchte dann einen juristischen Trick, indem er sich gegen die Zustellung der Klageschrift wehrte. Der Kniff: Die Zustellung an die Microsoft Deutschland GmbH sei nicht rechtswirksam, da die Schriftsätze der US-Konzernzentrale zugestellt werden müssen. Nur mal angemerkt: Wenn es um den Betrieb der deutschen Cloud geht, ist plötzliche die US-Konzernzentrale nicht mehr zuständig, sondern Microsoft Deutschland und dessen Rechenzentrumsbetreiber.

Microsoft hatte sogar Erfolg vor dem Landgericht München. Im Juni 2016 gab das Landgericht München (Az.: 1 HK O 22751/15) der Argumentation des deutschen Ablegers Recht, dass die Klageschrift der US-Konzernzentrale zugestellt werden musste. Dies lässt sich dieser Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entnehmen.


Anzeige

In der heutigen Pressemitteilung Ende der Winkelzüge: Klagezustellung an Microsoft Deutschland GmbH wirksam der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schreibt diese:

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat sich in einem Verfahren gegen die Microsoft Corporation (Microsoft) vor dem Oberlandesgericht (OLG) München erfolgreich gegen einen juristischen Trick gewehrt: Microsoft wollte die Zustellung einer Klage an die Adresse ihrer deutschen Tochtergesellschaft (Microsoft Deutschland GmbH) nicht akzeptieren und war damit vor dem Landgericht München I zunächst erfolgreich. Zu Unrecht, wie das OLG München nun mit Urteil vom 02.03.2017 (Az: 6 U 2940/16) festgestellt hat.

Mit dem am 2. März 2017 ergangenen Urteil hat das OLG München nun das Urteil des Landgerichts München kassiert und die Wirksamkeit der Klagezustellung festgestellt. Damit kann die VZBW jetzt vor Gericht die Entscheidung in der Sache selbst vorantreiben. Allerdings steht ein Termin noch nicht fest – die Mühlen der Justiz mahlen langsam aber stetig. (via)

Ähnliche Artikel:
Neues vom Windows 10 Zwangs-Upgrade: Aufforderung ‚Jetzt oder sofort'
Windows 10: Neue Klage der Verbraucherschützer
Microsoft wegen Windows 10 Zwangs-Upgrade abgemahnt
Sammelklage gegen Microsoft wegen Windows 10-Upgrade?
Windows 10-Zwangs-Upgrade: Microsoft zahlt Entschädigung
Neue Klagen gegen MS wegen Windows 10-Zwangs-Upgrade

Windows 10-Zwangs-Upgrade: Shitstorm in China
Windows 10: Zwangs-Download per SAT-Verbindung im afrikanischen Busch…
Microsoft trickst (erneut) beim Windows 10-Zwangs-Update
Erster Schadenersatz wegen Windows 10 Zwangs-Upgrade
Windows 10 Zwangs-Upgrade – juristischer Ärger in den USA
Französische CNIiL fordert von Microsoft Stopp der Windows 10-Datenerfassung


Cookies blockieren entzieht uns die Finanzierung: Cookie-Einstellungen

Dieser Beitrag wurde unter Windows 10 abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

6 Antworten zu Windows 10 Zwangsdownload: Teilerfolg gegen Microsoft

  1. deo sagt:

    Das ist gut so. Sonst hätte MS als nächstes die US-Konzernzentrale auf die Rückseite des Mondes verlegt und dort sollte die Klageschrift und alles, was ihnen Unangenehm werden könnte, eingereicht werden.

  2. Tim sagt:

    Was wird damit nun eigentlich gewonnen, wenn man gegen die Zwangsdownloads angeht, die es nicht mehr gibt? "Schadensersatz" wirds in Deutschland wohl kaum geben…

    Hat das dann Auswirkungen auf zukünftige (Zwangs-)updates as a Service? Letztlich sind sowas wie das kommende Creators Update ja auch nur sowas wie eine neue Windows Version. Auch wenn die nun für immer offiziell Windows 10 genannt wird. Neue Features geliefert und ausgemistet wird trotzdem von Version zu Version in relativ kurzen Abständen und gewissermaßen ein Zwang existiert hier auch.

    Aus meiner Sicht haben die Mühlen hier einfach zu langsam gemahlen, wenns jetzt wirklich nur um den Zeitraum "gratiswechsel" von Win7/8 zu 10 gehen soll.

    • Ralph sagt:

      Ich finde nicht, dass die Mühlen zu langsam mahlen. So schnell verjähren Ansprüche aus entstandenen Schäden nun nicht, dass man da nicht abwarten kann, wie in der Sache entschieden wird. Und es gab in Deutschland ganz sicher Unternehmen, deren Rechner morgens ungewollt mit Windows 10 aufgewacht sind und die deshalb einen Schaden davon getragen haben. Sollte das Zwangsupdate also als unrechtmäßig durch ein Urteil erklärt werden, ist dann der Weg für zivile Klagen auf Schadenersatz frei.

      • Günter Born sagt:

        Zu "es gab in Deutschland ganz sicher Unternehmen, deren Rechner morgens ungewollt mit Windows 10 aufgewacht sind und die deshalb einen Schaden davon getragen haben." – kenne einen solchen Fall. War ein Steuerberatungsbüro, wo ein Windows 7-Rechner zwei Mal übergebügelt wurde. Bei meiner Frau, die damals im gleichen Büro für eine Insolvenzverwaltung arbeitete, war ich zufällig anwesend, als die Dialoge angezeigt wurden. Habe dann den Tipp gegeben, den betreffenden Dienstleister anzurufen und auf meinen Blog zu verweisen, wo das Blocken des Updates beschrieben war. Und der Dienstleister war keine 1 Mann Klitsche, sondern betreut wohl viele Kunden …

        • Tim sagt:

          Das ist aber das, was ich daran nicht verstehen kann.

          Dann ist Windows 10 as a Service doch grundsätzlich ein Holzweg, gerade für Unternehmen.
          Die Macken und Ausfälle durch Updates/Upgrades liegen beim Thema vergangenes Zwangsupdate auf Windows 10 ja noch nicht mal auf dem Tisch. Natürlich hat nicht jeder Probleme… nicht jeder hatte aber auch Probleme mit den Zwangsupdates um die es hier geht. Bei vielen funktionierte die Weigerung doch reibungslos.

          Das Urteil worauf es hier hinlaufen soll, kann doch scheinbar nur Leute betreffen, die ältere Windosen einsetzen und das auch zukünftig so Handhaben wollten.
          Dieser Wunsch ist aber mit Ablauf eines Datums, oder praktisch ab sofort mit dem Neukauf aktueller Hardware eben auch nur das… ein Wunsch. Das Ursprüngliche Problem – der variable Windows 10 Kundenknebel nach Lust und Laune seitens Microsoft, heute mal so und morgen dann so – bleibt aber erhalten.

  3. Al CiD sagt:

    Endlich mal in die richtige Richtung…
    MS ist schon klar, dass das noch eine Menge Ärger geben wird.

    Es fing doch damit an, dass, obwohl noch gar nicht klar ist, ob der PC überhaupt Win10 installieren KONNTE, geschweige der Besitzer es überhaupt WOLLTE, knapp 4GB an Daten herunter geladen wurden… nicht jeder hatte Platz dafür und nicht jeder hat eine Internet-Flatrate…

    Später und trotz mehrmaligem abwählen des Updates wurde die Installation trotzdem angeschoben… wenn nicht mit irgend welchen Klimmzügen dieses blockiert wurde.

    Und auch heute noch ist es ein Unding, dass neue Win10-Versionen die vorgenommene Benutzereinstellungen ungefragt und ohne Benachrichtigung überschreiben… das geht gar nicht.

    Ich, für meinen Teil, habe Win10 nur noch auf einem Test-PC installiert um Kundenanfragen nachvollziehen zu können, ansonsten -> NÖ

Schreibe einen Kommentar zu deo Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis: Bitte beachtet die Regeln zum Kommentieren im Blog (Erstkommentare und Verlinktes landet in der Moderation, gebe ich alle paar Stunden frei, SEO-Posts/SPAM lösche ich rigoros). Kommentare abseits des Themas bitte unter Diskussion.