Windows 10 Gratis-Upgrade: Unterlassungserklärung wirksam

[English]Microsoft hat eine strafbewehrende Unterlassungserklärung, künftig das Windows 10-Zwangsupdate zu unterlassen, gegenüber der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgegeben. Hier ein paar Details zu diesem schmutzigen Spiel.


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Böses Foul von Microsoft, deutliche rote Karte, aber sonst folgenlos – das ist das nüchterne Fazit des Falls Verbraucherschutz in Deutschland gegen Microsoft.

Worum geht es?

Vom 29. Juli 2015 bis Ende Juli 2016 bot Microsoft ein kostenloses Update von Windows 10 für Windows 7 SP1 und Windows 8.1 an. Weil mündige Verbraucher dieses Goodie in Massen ablehnten, griff Microsoft zu schmutzigen Tricks. Die Nutzer wurden im Rahmen von Updates mit allerlei fragwürdigen Methoden ausgetrickst, damit dem Upgrade doch noch erfolgte.

Windows 10 Zwangs-Upgrade

Ich hatte hier im Blog ausgiebig über diese Winkelzüge eines Unternehmens, welches mit "Wir hören auf unsere Kunden, vertraut uns" berichtet (siehe Linkliste am Artikelende).

Da der Download der mehrere Gigabyte großen Installationsdateien automatisch erfolgte, hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Microsoft Corp. (Microsoft) vor mehr als 1 ½ Jahren wegen eines unerwünschten Downloads von Installationsdateien zum Betriebssystem "Windows 10" abgemahnt und vor dem Landgericht München I auf Unterlassung verklagt. Ich hatte u.a. im Beitrag Microsoft wegen Windows 10 Zwangs-Upgrade abgemahnt über solche Fälle in Deutschland berichtet.

Deutsche Justiz und internationale Justiz

Zum Thema deutsche Justiz lässt sich das Thema kurz halten: Es ist wenig bis nichts passiert! Microsoft bediente sich prozessualer Winkelzüge, so die Verbraucherzentrale BW, um das Verfahren zu verzögern. Microsoft argumentierte, die Klageschrift sei nicht ordnungsgemäß zugestellt worden. Dadurch zog das Unternehmen das Verfahren vor dem Landgericht München I in die Länge. Dieses Spiel auf Zeit wurde erst im März 2017 (das Zwangs-Upgrade war am 29. Juli 2016! abgelaufen) beendet, als das OLG München feststellte, dass die Klageschrift ordnungsgemäß zugestellt worden sei. Ein Urteil des Landgerichts München I ist in der Sache meines Wissens nie ergangen.

In den USA wurden Verfahren von Verbrauchern gegen Microsoft dagegen im Rahmen eines Vergleichs mit Entschädigungen abgeschlossen (siehe Windows 10-Zwangs-Upgrade: Microsoft zahlt Entschädigung). Zudem stehen weitere Klagen in den USA an.

Microsoft gibt Unterlassungserklärung ab

Am 21. August 2017, also über ein Jahr nach dem Auslaufen des Upgrade-Angebots, gibt die Verbraucherzentrale BW bekannt, dass Microsoft eine Unterlassungserklärung abgegeben habe. Hier die Info der Verbraucherzentrale:


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Windows-Update: Microsoft gibt Unterlassungserklärung ab

Schon vor mehr als 1 ½ Jahren hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Microsoft Corp. (Microsoft) wegen eines unerwünschten Downloads von Installationsdateien zum Betriebssystem "Windows 10" abgemahnt und vor dem Landgericht München I auf Unterlassung verklagt. Nach prozessualen Winkelzügen von Microsoft, gab der Konzern nun überraschend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.

Für viel Aufregung sorgte die Vorgehensweise von Microsoft bei der Vermarktung des neuen Betriebssystems Windows 10: Auch wer dem kostenlosen Upgrade nicht zugestimmt hatte, bekam die bis zu 6 Gigabyte großen Installationsdateien auf seinem Rechner aufgespielt. Gegen diesen ungefragten und aus Verbrauchersicht oftmals unerwünschten "Zwangsdownload" ging die Verbraucherzentrale gerichtlich vor.

Das Landgericht München I hatte die Klage zunächst wegen angeblicher Zustellungsmängel abgewiesen. Auf die Berufung der Verbraucherzentrale stellte das Oberlandesgericht München jedoch klar, dass die Unterlassungsklage an die deutsche Tochtergesellschaft von Microsoft wirksam zugestellt worden war und verwies den Rechtsstreit an das LG München I zurück.

Zu einer Sachentscheidung wird es nun aber nicht kommen, nachdem Microsoft inzwischen die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben hat.

Mit der Unterlassungserklärung ist der Konzern verpflichtet, künftig keine Installationsdateien für neue Betriebssysteme mehr ohne Zustimmung auf die Festplatte von Windows-Nutzern aufzuspielen.

Microsoft hat sich mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung viel Zeit gelassen und damit eine schnelle gerichtliche Klärung unnötig verhindert. "Wir hätten uns ein früheres Einlenken gewünscht, dennoch ist die Abgabe ein Erfolg für mehr Verbraucherrechte in der digitalen Welt", sagt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auch der späte Zeitpunkt der Abgabe der Unterlassungserklärung macht diese nicht überflüssig: "Wir gehen davon aus, dass Microsoft und andere Softwarehersteller in Zukunft genauer darauf achten werden, welches Vorgehen zulässig ist und welches nicht. Das ungefragte Aufspielen von Installationsdateien von mehreren Gigabyte gehört sicher nicht dazu", so Tausch weiter.

Meine abschließenden 2 Cents

Das ist also ein Abriss der Methoden eines Unternehmens, welches nicht nur vorgibt, auf seine Kunden zu hören, sondern auch die IT-Belange deutscher Unternehmen in seine Hände gelegt wissen will – und dazu sogar eine 'deutsche Cloud' vorgaukelt. Keine Ahnung, ob die IT-Verantwortlichen in deutschen Unternehmen mit dem Klammerbeutel gepudert sind oder sich in einer absoluten Zwickmühle befinden. Daher überlasse ich jedem von euch die Bewertung des obigen Falls.

Eine interessante Implikation gibt es aber doch: Ab September/Oktober 2017 werden Windows 10-Anwender erneut mit einem Zwangs-Download samt Zwangs-Upgrade beglückt. Nennt sich Funktionsupdate auf Windows 10 Fall Creators Update. Ich kenne nun den Text der Unterlassungserklärung nicht – wurde von der Verbraucherzentrale BW nicht veröffentlicht. Aber mir spukt folgender Text im Hinterkopf:

Mit der Unterlassungserklärung ist der Konzern verpflichtet, künftig keine Installationsdateien für neue Betriebssysteme mehr ohne Zustimmung auf die Festplatte von Windows-Nutzern aufzuspielen.

Der Umstand, dass es sich bei Funktionsupdates um das Einspielen eines quasi neuen Betriebssystems handelt, in Kombination mit dem im Windows 10 Home existierenden Auto-Update liest sich für mit wie 'Installationsdateien für ein neues Betriebssystem ohne Zustimmung auf die Festplatte von Windows-Nutzern aufzuspielen.

Wäre natürlich juristisch spannend, mal zu bewerten, ob das nicht auch unter die Unterlassungserklärung fällt – was aber wieder eine erneute Klage bedeutet. Wobei die Verbraucherzentrale BW eigentlich ein scharfes Schwert in Händen hält – denn, wird die Wirksamkeit eines Verstoßes nachträglich festgestellt, greift die strafbewehrte Unterlassungserklärung … (via, danke an den Blog-Leser für den Tipp)

Nachtrag: Der englischsprachige Artikel Forced Windows 10 Upgrades: Microsoft signed a waiver hat seinen Niederschlag in US-Medien gefunden (siehe Microsoft promise to never forcibly download gigabytes of OS upgrade files ever again und Microsoft Germany agrees to stop forcing Windows upgrade downloads).

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12 Antworten zu Windows 10 Gratis-Upgrade: Unterlassungserklärung wirksam

  1. Karl (al Qamar) sagt:

    Günter ich kenne deine Retissements gegen Windows 10, aber wenn jemand tatsächlich gegen die feature updates von Windows 10 gerichtlich oder mit einer Unterlassungserklärung vorgehen würde, ist dir schon klar, dass nur in Deutschland, eine präjudiz geschaffen wird, welche die Funktion von Windows 10 als solches ad absurdum führt. anstelle von Windows 10.1 11 ubd 12 oder 13 R2 ist mir diese Praxis der Fehlerbereinigung lieber. Jetzig werden nämlich nach 18 Monaten keine Bugs mehr gefixt die nicht Sicherheitsrelevant sind.

    ja es ist schmerzlich wenn gut geschriebene Artikel und How to's oder deine Bücher nach einem halben Jahr nicht mehr aktuell sind, da ständig UI und Funktionen geändert und meistenteils verbessert werden, aber so eine rechtliche Auslegung und Vorgehensweise ginge wirklich zu weit. Die Kollegen bei Deskmodder bekommen die Aktualisierung ihrer Artikel ja auch hin.

    • Günter Born sagt:

      Mache dir mal um meine Bücher keine Sorgen- und die Artikel kann ich neu publizieren (gegenüber Deskmodder fahre ich – gezwungenermaßen, Details erspare ich mir – eine etwas andere Strategie, wobei die meisten Artikel seit 2015 halten).

      Der Nachtrag bezieht sich schlicht auf die Kombination von Auto-Update und Feature-Upgrade, was etwas anderes als Sicherheitsupdates ist. Und es steht ja jedem frei, auf die neue Version zu wechseln – das nennt sich User-consent ;-).

      Bei Windows 10 V1607 gibt es ja auch eine Lösung 'Support mit Sicherheitsupdates bis 2023'. Ich denke, das letzte Wort zu diesem Themenkomplex ist noch nicht gesprochen – aber warten wir ab, was so in Zukunft passiert.

    • Martin Feuerstein sagt:

      Dazu stellen sich mehrere Fragen:
      – ist das "Fall Creators Update" ein neues Betriebssystem? Windows 10 ist ja das letzte (Betriebssystem), welches Microsoft rausbringt.
      – Ist der Download strafbewehrt oder die Installation?
      – Was passiert, wenn durch die Installation mein System unbrauchbar wird? Sagen wir, der Prozessor wird nach Auto-Installation als untauglich deklariert.
      – Was ist, wenn ich dieses Upgrade tatsächlich wollen würde und Microsoft mir dieses wegen der Unterlassungserklärung verweigert? ;-)

    • Uwe Albrecht sagt:

      Alles ist Auslegungssache und das was da halbjährlich gemacht wird, kommt einem neuen Betriebssystem sehr nahe. Solange sich die bereits erkennbaren Probleme mit der Qualität dieser juristisch noch einzuordnenden Updates nicht verschärfen, wird sich hier und in anderen Ländern auch kein Verbraucherverband rühren. Im Falle weiter dramatisch sinkender Ingenieurleistung zugunsten nutzloser und schlecht ausgetesteter Marketingaktion wird Microsoft noch mehr Gegenwind international bekommen. Mit nur 18 Monaten Support des bestehenenden Systems und halbjährlichen "Betriebssystemneustart" auf Basis Windows 10 werden gewerbliche Kunden so oder so Microsoft die rote Karte zeigen. Diese Kundenschicht schickt aktuell nach mehr als 2 Jahren Windows 10 noch mehr XP-Maschinen ins Rennen, als W10-Maschinen und in der breiten Fläche wird weiter fast nur auf W7 gesetzt. Armutszeugnis für Microsoft, die nur bei Spielern richtig punkten.

  2. Karl (al Qamar) sagt:

    Uwe ich kann deine Einschätzung nicht teilen. Aus meiner beruflichen Praxis ist Windows 10 trotz qualitativer Probleme auf dem Vormarsch.

    Ich habe seit 2 Jahren keine Infrastrukturprojekte mit Clients auf Basis von Windows 7 gemacht. Weder in betrieblicher IT noch jetzt im Systemhaus.

    Wenn man erstmal ein Konzept hat wie man mit halbjährlichen Upgrades bei Clients und nun auch Servern umgeht ergeben sich viele Potentiale. Mit neuen Betriebssystemen lässt sich nur noch bei Android aus Verkaufsicht Geld verdienen.

    ja Günter es steht jedem frei upzugraden, dennoch sind viele Probleme an alten Versionen behaftet insbesondere 1507 und 1511. 1607 ist schon solide. Aber ich denke eine Fragmentierung wie Android kann keiner willentlich riskieren. Und das groß der Nutzer profitiert auch nicht davon alte releases zu nutzen weil die Telemetriedaten für die Fehlerbehebung gebraucht werden, und auch die Entwicklerressourcen.

    • Uwe Albrecht sagt:

      Das ist nicht meine Einschätzung, sondern das Ergebnis einer weltweiten Studie.

      Zitat:
      Für die Studie „Windows 10 Adoption: Two Years After Launch" hat Spiceworks die Betriebssystemdaten am 30. Juni 2017 erfasst. Sie basieren auf anonymisierten, aggregierten Einsatzdaten von mehreren hunderttausend IT-Experten aus der ganzen Welt, die mit der Software von Spiceworks die Laptops, Desktops, Server und anderen Netzwerkgeräte in ihren Unternehmen inventarisieren. Untersucht wurden Unternehmen unterschiedlicher Größe aus verschiedenen Bereichen – darunter Fertigungsindustrie, Gesundheitswesen, Bildungswesen, Regierungs- und Finanzwesen.

      Ergebnisse:
      März 2017 XP=14% W10=9%
      aktuell XP=11% W10=13%

      3 von 4 Maschinen laufen aber weiter mit W7/8

      Details:
      http://www.computer-automation.de/steuerungsebene/industrie-pc/artikel/144378/

      Ich halte es für ein Armutszeugnis, wenn Microsoft weltweit selbst mit Zwang, teurem Sonderservice etc. nur 3 bis 4 Prozentpunkte in Unternehmen bewegen kann, wenigstens Ihre schon 3 Jahre veralten XP-Lösungen auf W10 umzustellen. Beim geliebten W7 passiert ja aus Gründen, die Günter Born schlüssig kommuniziert, gar nichts

  3. Ralf Lindemann sagt:

    Das Unterschreiben der Unterlassungserklärung bestätigt das Rechtsgefühl vieler betroffener Windows 7 & 8.1-User. Was die großen Funktionsupdate bei Windows 10 betrifft, wäre ich vorsichtiger: Jeder, der sich für Windows 10 entschieden hat, konnte wissen, worauf er sich einlässt und welche Update-Politik Microsoft fahren wird. Hier von Zwang zu reden, ist etwas weit hergeholt. Passender wäre wohl ein anderer alter Rechtsgrundsatz: Mitgegangen, mitgefangen.

  4. Andreas B. sagt:

    Es geht (wenn ich das recht verstehe) wohl hauptsächlich um das riesige Datenvolumen. – Für mobiles Internet ein absolutes Unding.

    Was ich dabei als Präjudiz für Win 10 sehe:
    Konkret wäre als sofortige Minimalverbesserung bei Windows 10 jetzt zu fordern:
    1.) Einstellbarkeit der Art der Verbindung (getaktet/ungetaktet) über die Benutzeroberfläche. – Das geht nur via Registry! (Anleitung hier.) – Was dafür z.Zt. unter Einstellungen geboten wird, ist unverständlich und funktioniert nicht.
    2.) Bei Updates jeweils vor Beginn des Downloads(!) eine konkrete Größenangabe.

    Diese beiden Sachen sind unabdingbar (eigentlich trivial) und mit etwas gutem Willen sofort machbar!!! – Sonst braucht man über den ganzen Rest gar nicht erst zu reden.

    • Andreas B. sagt:

      Nachtrag zu #1 (Einstellbarkeit getaktet/ungetaktet):

      Darüber steht in dem neuen Buch (Windows 10 Power-Tipps) etwas auf S. 198 und 510, wie das normalerweise funktionieren sollte (für Ethernet und WLAN). – Ich bin übrigens von dem Buch begeistert! :-) Es liegt nun immer griffbereit.

      Aber das geht so bei mir leider nicht! Ich habe mobiles Internet per ALDI Talk Webstick. Der wird als sog. "Mobilfunk" erkannt. – Unter Status wird dafür nur ein unbenanntes Säulentreppchen-Symbol zwischen dem Rechner und der Weltkugel dargestellt, anklickbar ist da nichts. Auch links über das Untermenü "Mobilfunk" gibt es nichts, wo man den Status aufrufen und einstellen könnte. – Weiteres Handicap: Der Traffic wird auch nicht im Taskmanager angezeigt und gemessen (sehr wohl aber im Ressourcenmonitor auf der Registerkarte Netzwerk in der Monitorgrafik "Mobile Breitbandverbindung" dargestellt).

      Ist alles etwas ärgerlich, wenn man den Verbrauch ständig beachten muss. – Tja, übrigens hatte mir das Feature-Upgrade auf Creators (v 1703) seinerzeit gleich mal heimlich die Registry-Werte und -Besitzrechte wieder auf den Status quo ante zurückgedreht, was mir aber erst auffiel, als danach die Uptaterei nicht mehr rund lief: Downloads nur noch unvollständig und abgebrochen. (Ich dachte ja erst, es läge an der Netzqualität, bis ich draufkam, mal in die Registry zu schauen, … denn bei sonstigen Downloads via Browser blieb alles normal.)

      • Günter Born sagt:

        "Aber das geht so bei mir leider nicht! Ich habe mobiles Internet per ALDI Talk Webstick. Der wird als sog. „Mobilfunk" erkannt."

        Bei WLAN sollte es funktionieren – andernfalls müsste der WLAN-Chip über einen eigenen Netzwerkstack in Windows 10 ans Netzwerk angebunden werden. Könnte ggf. bei AVM der Fall sein. Wenn aber aktuelle NDIS-Treiber und der Windows-Netzwerkstack genutzt werden, sollte es funktionieren – ich habe es hier auf diversen Rechnern getestet (und ein Fachlektor hat das unabhängig davon nochmals durch exerziert).

        Bezüglich des Mobilfunkthemas. Das ist leider eine der ganz unschönen Geschichten. Microsoft wollte mal bzgl. 3G unter Windows 8.1 was mit MBIM als Standard einführen. Die Hersteller der Surfsticks, u.a. Huawei haben da ihren eigenen Schuh draus gemacht. Ich habe zu Windows 8.1-Zeiten das Thema mal in einer Artikelreihe thematisiert – siehe Windows 8.1: 3G per Huawei E3131 UMTS-Stick mit HiLink – Teil 5. Hatte aber eine Halbwertszeit von wenigen Monaten. Meine Empfehlung ist heute, einen UMTS-Stick mit WLAN-Anbindung oder gleich einen UMTS- oder LTE-Hotspot zu verwenden. Die Hotspot-Geschichte klappt unter diversen Betriebssystemen, mit dem Rest läuft man imho häufig in Probleme.

        • Andreas B. sagt:

          @GB:
          Vielen Dank für Ihre interessanten Hintergrundinfos und Ergänzungen!

          Das schwante mir schon, dass es ein Sonderthema ist, wo alles nicht so richtig harmoniert. – Andererseits bietet Windows 10 für's Notebook samt Webstick die Möglichkeit, das Ganze zu einem mobilen Hotspot (für andere!) zu machen. Brauch ich nicht, aber es sind ja Konstellationen denkbar, wo das Sinn machen könnte, wenn man anderen auf Reisen schnell mal aushelfen will (→Power-Tipps, Seite 518).

          Etwas schade jetzt, dass dies interessante Thema, nur weil ich's hier angeschnitten hatte, nun etwas off topic platziert ist. – Man weiß ja vorher nie, wie die Diskussion verläuft. ;-) Ursprünglich wollte ich nur kurz erklären, warum ich die umständliche Sache mit dem Registry-Hack denn aufs Tapet gebracht hatte.
          Dank und beste Grüße!
          Andreas B.

        • Andreas B. sagt:

          Ein Nachtrag noch:
          Es lag mir natürlich völlig fern, irgendwas an Ihrem Buch herumzumosern. (Ganz im Gegentum! ;-) ) Und das haben Sie ja auch nicht so aufgefasst. – Ich hätte es in meiner Intro vielleicht etwas deutlicher formulieren sollen, dass ich nur den Sonderfall mit dem Webstick meinte.

          Mir fiel jetzt grad noch ein, dass Sie hier im Blog ja letzthin mal einen Artikel hatten, dass es bei den Mobilprovidern für die Zukunft schon angedacht ist, die physischen SIM-Karten ganz abzuschaffen und durch Codes zu ersetzen. Sollte das sich irgendwann konkretisieren, dann wird der Trend auf der Hardwareseite wohl entsprechend dahin gehen, die zugehörige "Funke" gleich in die Notebooks einzubauen. Ob das gut oder schlecht ist, weiß ich nicht. Auf irgendeinen Standard müsste sich die Industrie dafür halt einigen. (Zumindest wären das Gefrickel und die Sonderwege dann vorbei.) – Aber das wird wohl alles noch paar Jährchen dauern (und unsereiner muss es ja eh nehmen, wie es kommt).

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