Bundesnetzagentur verbietet Kinder SmartWatches

Die Bundesnetzagentur geht gegen Smartwatches für Kinder vor. Konkret Die verbietet die Bundesnetzagentur den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion und ist bereits gegen mehrere Angebote im Internet vorgegangen.


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Dies geht aus einer gestrigen Pressemitteilung hervor, die die Bundesnetzagentur veröffentlicht hat. "Über eine App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören. Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt."

Verbotene Abhörgeräte auf dem Markt

Es gibt offenbar eine große Anzahl von Anbietern auf dem deutschen Markt, die auch Smartwatches für Kinder mit einer Abhörfunktion anbieten. ComputerBild stellt z.B. hier jubelnd eine solche Uhr von Haier vor – und auch die Site Eltern Aktuell meint sich dem Thema widmen zu müssen. Wer auf Amazon nach Smartwatch Kinder sucht, wird ebenfalls fündig. Zielgruppe sind Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren (bzw. deren Eltern). Solche SmartWatches verfügen über eine SIM-Karte mit eingeschränkter Telefoniefunktion. Die Funktion lässt sich über eine App einrichten und steuern.

Eine solche Abhörfunktion wird häufig als „Babyphone"- oder „Monitorfunktion" in den Produktbeschreibungen beworben. Der App-Besitzer kann über die Funktion festlegen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. So wird er in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche, in in der Umgebung der SmartWatch geführt werden, abzuhören. Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten.

Auch gegen Käufer kann vorgegangen werden

Käufer einer solchen SmartWatch mit Abhörfunktion verstoßen ebenfalls gegen das Abhörverbot. Die Bundesnetzagentur rät deshalb speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten. Sofern Käufer solcher Uhren der Bundesnetzagentur bekannt werden, fordert sie diese auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Eltern wird daher geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren. Wie ein Vernichtungsnachweis im Falle eines Anschreibens durch die Bundesnetzagentur geführt werden kann, ist auf dieser Webseite zu finden.

Dies ist nicht das erste Mal, dass Kinderspielzeug oder Gadgets verboten wurden. Der letzte Fall betraf die Puppe MyFriedCarla, die von der Bundesnetzagentur verboten und aus dem Verkehr gezogen wurde. Ich habe im Blog-Beitrag Spielzeug-Puppe "MyFriendCayla" in Deutschland verboten auf das Thema hingewiesen. Das Verbot wurde mit der heimlichen Überwachung durch Sprach- und Videoaufzeichnung des Spielzeugs begründet.

In meinen Augen handelte die Bundesnetzagentur richtig. Denn es wurden, unabhängig vom Thema Überwachungsverbot, genügend Fälle bekannt, wo Daten von den Gerätehersteller gesammelt wurden und dann durch Hacks in dunkle Kanäle gelangten (siehe auch folgende Links).

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2 Antworten zu Bundesnetzagentur verbietet Kinder SmartWatches

  1. Nobody sagt:

    Völlig richtig das Verbot.
    Kinder klammheimlich abhören ist nicht akzeptabel.

  2. fred59 sagt:

    das perfekte Gadget für "Helikoptereltern"!
    Natürlich gehört das sofort verboten!

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