Eco-Label für Drucker: Ab 2018 gilt RAL-UZ 205

Kleine Information für Leute, die sich ab dem 1. Januar 2018 einen Drucker zulegen wollen und auf Eco-Labels setzen. Zum Jahreswechsel haben sich die Kriterien für Zertifizierungen zum Eco-Label Der Blaue Engel für Drucker geändert. Die Kriterien zu Partikelemissionen wurden verschärft.


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Umweltsiegel 'Der Blauer Engel'

Bei Druckern gibt es das Umweltsiegel 'Der Blaue Engel' für besonders umweltfreundliche Geräte. Laut Webseite blauer-engel.de werden Produkte und Dienstleistungen, die umweltfreundlicher als vergleichbare, konventionelle Produkte und Dienstleistungen sind, mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. Auf den Produkten findet sich das hier gezeigte Logo.

Der Blaue Engel(Quelle: @Blauer Engel)

Verbraucherinnen und Verbrauchern entscheiden mit jedem Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung direkt oder indirekt über Belastungen von Wasser, Boden, Luft oder Ihrer eigenen Gesundheit. Der Blaue Engel garantiert, dass die Produkte und Dienstleistungen hohe Ansprüche an Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften erfüllen. Dabei ist bei der Beurteilung stets der gesamte Lebensweg zu betrachten.

Für jede Produktgruppe werden Kriterien erarbeitet, die die mit dem Blauen Engel gekennzeichneten Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen. Um dabei die technische Entwicklung widerzuspiegeln, überprüft das Umweltbundesamt alle drei bis vier Jahre die Kriterien. Auf diese Weise werden Unternehmen gefordert, ihre Produkte immer umweltfreundlicher zu gestalten. Gefühlt begleitet mich der Blaue Umweltengel seit den achtziger Jahren. Auf Wikipedia habe ich gerade gelesen, dass es das Umweltsiegel bereits seit 1978 gibt.

Verschärfung nach RAL-UZ 205

Am 1.1.2018 gelten die Zertifizierungskriterien nach RAL-UZ 205 für neue Drucker. Laut der Webseite blauer-engel.de erhalten Bürogeräte mit Laserdruckfunktion, wie Drucker und Multifunktionsgeräte künftig den Blauen Engel nur, wenn sie die strengen Anforderungen der neuen Vergabegrundlage RAL-UZ 205 an die Partikelemission einhalten. Die Verschärfung steht für die nachfolgenden Ziele:

  • für bessere Innenraumluft: geringe Belastung durch Schadstoffe
  • strenge Anforderungen an die Freisetzung von feinen und ultrafeinen Partikeln während des Druckbetriebes bei Laserdruckern
  • für mehr Klimaschutz: geringer Energiebedarf im Druckbetrieb und im Leerlauf
  • für mehr Ressourcenschutz: geeignet für Recyclingpapier und Duplexeinrichtung für doppelseitiges Bedrucken bei Geräten mit mittlerem und höherem Seitendurchsatz

Die neue Vergabegrundlage RAL-UZ 205 für Bürogeräte mit Druckfunktion wurde von der Jury-Umweltzeichen im Dezember 2016 beschlossen. Seit Juni 2017 liegen können Hersteller Anträge auf Erteilung des Blauen Engel auf Basis der neuen Vergabegrundlage RAL-UZ 205 stellen. Auf der verlinkten Webseite finden sich auch Drucker und Multifunktionsgeräte, die wohl die neuen Anforderungen erfüllen. Während einer Übergangszeit bis Ende 2017 konnten Bürogeräte mit Druckfunktion noch den Blauen Engel auf Grundlage der Vergabegrundlage RAL-UZ 171 erhalten bzw. führen.

Die Seite Blauer Engel weist darauf hin, dass Produkte, die zum jetzigen Zeitpunkt auf Basis der RAL-UZ 171 zertifiziert sind, weiterhin den aktuell gültigen Anforderungen entsprechen. Man braucht also den alten Drucker, der nach RAL-UZ 171 zertifiziert ist, nicht still zu legen.

Das Ganze ist für Ausschreibungen zur Druckerbeschaffungen in Behörden oder Firmen relevant, die eine solche Zertifizierung verlangen können. Ein umfassender und aufschlussreicher Artikel zum Thema Partikelemissionen und RAL-UZ 205 findet sich auf dieser Webseite von nano-control.org. Kopierer ohne Druckfunktion sind nach diesem Artikel des Umweltbundesamts nicht in der Verordnung enthalten.

Bei heise.de hat man vor einigen Tagen diesen Artikel mit einigen Fragestellungen publiziert. Ach ja, die ach so gehypten 3D-Drucker dürften das Umweltsiegel eher nicht bekommen (siehe meine nachfolgenden Artikel). Oder drastischer ausgedrückt: Die Geräte haben nix in der Stube von Otto Normalverbraucher zu suchen, da dieser sich eher nicht um MAK-Werte bei der Partikelemission, Absauganlagen und Einhausungen schert.


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Eine Antwort zu Eco-Label für Drucker: Ab 2018 gilt RAL-UZ 205

  1. Günter Born sagt:

    Scheinbar hat die neue Prüfverordnung nur geringe Auswirkungen auf den Ausstoß von Nanopartikeln. So werden Ausnahmen für bestimmte Modelle bis 2019 zugelassen. Details hat heise.de in diesem Artikel zusammen getragen.

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