Verhängt das Bundeskartellamt Sanktionen gegen das US-Unternehmen Facebook? Zumindest ist dies nicht ausgeschlossen, da das Bundeskartellamt im Sammeln von Daten durch Facebook einen möglichen Missbrauch von Marktmacht sieht.
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Im Blog-Beitrag Trends 2017 hatte ich angedeutet, dass die Stimmung gegenüber Techgiganten wie Amazon, Google, Facebook & Co. kippt.
Kartellamt hat ein Verwaltungsverfahren eingeleitet
Im Blog-Beitrag Facebook erneut im Fokus der Datenschützer berichtete ich, dass gegen Facebook, den Betreiber des gleichnamigen sozialen Netzwerks, ein Prüfverfahren wegen Verstoß gegen den Datenschutz eingeleitete wurde. Die Datenschutzaufsicht und das Bundeskartellamt gehen gemeinsam gegen Facebook vor. Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen Facebook eingeleitet. Grund ist der Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass Facebook in Deutschland seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um Datensammlungen aufzubauen.
Im Blog_Beitrag schrieb ich, dass Kartellamtspräsident Andreas Mundt bestreitet die Rechtmäßigkeit der Nutzereinwilligung bestreitet. Moniert wird unter anderem, dass die Internet-Nutzer Facebooks Daten-Tracking und der Zusammenführung mit dem Facebook-Konto nicht wirksam eingewilligt hätten.
Es geht vor allem um den Mechanismus, dass die Nutzer auf Webseiten getrackt werden, die mit Facebook nichts zu tun haben. Es genügt, wenn die Webseitenbetreiber einen Facebook-Like-Button auf ihren Webseiten eingebaut haben. Dann wird der Besuch des Benutzers erfasst, auch wenn er den Like-Button nicht anklickt.
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Das Interview
Ich denke, genau in diesem Kontext ist jetzt das Interview, dass der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, RP-Online gegeben hat. In diesem Interview äußert er sich zur Rolle Facebooks und der Sammlung von Daten.
Aktuell ist für Mundt die wichtigste Aufgabe, auch in der digitalen Welt für wirklichen Wettbewerb zu sorgen. der Präsident des Kartellamts führt im Interview aus:
Unsere vorläufige Einschätzung zu Facebook kurz vor Weihnachten zeigt, wohin die Richtung geht: Wir haben dem Unternehmen mitgeteilt, dass wir es für marktbeherrschend halten. Und wir kritisieren die Art und Weise, wie das Unternehmen persönliche Daten sammelt und verwertet als möglichen Missbrauch von Marktmacht. Die Nutzer müssen hinnehmen, dass Daten auch aus Drittquellen massenhaft gesammelt werden, obwohl sie davon wenig, meistens sogar gar nichts wissen.
Das Bundeskartellamt wartet jetzt ab, wie Facebook sich verhält. Dazu sagt Mundt im Interview.
Das Kartellrecht verbietet es, dass ein Unternehmen seine Marktmacht missbräuchlich ausnutzt. Nun werden wir sehen, wie Facebook auf unsere Kritik reagiert. Dann entscheiden wir, was zu tun ist. Vielleicht schlägt Facebook Lösungen vor und verpflichtet sich zu einer anderen Praxis. Oder vielleicht müssen wir am Ende das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer hierfür verbieten.
Zur Frage, ob das einem US-Konzern wie Facebook nicht egal sein kann, wie deutsche Behörden reagieren, gibt Mundt an, dass Facebook nicht nur eine deutsche Tochter habe. Sondern im Kartellrecht gelte das sogenannte Auswirkungsprinzip. Gegen einen Verstoß kann das Bundeskartellamt wirksam vorgehen, soweit er sich in der Bundesrepublik auswirkt. Mundt wies im Interview darauf hin, dass die Behörde regelmäßig auch Verfahren gegen ausländische Unternehmen führt. Das komplette Interview, welches sich auch im andere Themen dreht, ist hier im Wortlaut nachzulesen. (via)
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Es wird schwer nachzuweisen, dass FB im Hintergrund nicht doch die Daten sammelt und auswertet, auch wenn sie sich zu etwas anderem verpflichten.
Wie groß ist der mögliche Einfluss deutscher oder generell europäischer Behörden bei ausländischen Unternehmen, wenn überhaupt keine Transparenz und damit auch keine Kontrollmöglichkeit vorhanden ist, weder im Daten- noch im Geldfluss ?