Rollt die DSGVO-Abmahnwelle?

Knapp eine Woche nachdem die Übergangsfristen für die Datenschutzgrundverordnung abgelaufen ist, gibt es auch schon erste Erkenntnisse zu Abmahnungen. Sind die ausgeblieben oder rollt die DSGVO-Abmahnwelle? Ergänzung: Es gibt weitere Abmahnungen.


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Einschätzungen vor dem Stichtag

Es gab ja im Vorfeld des 25. Mai 2018 viele widersprüchliche Meldungen. Allgemein herrschte nach 'Presselage' ja eine Panik hinsichtlich Abmahnungen wegen nicht rechtssicher gestalteter Datenschutzerklärung. In meinem Kommentar hier hatte ich die Position kurz reflektiert. Die CDU-Mittelstandsvereinigung versuchte (siehe Diskussionen der CDU Mittelstandsvereinigung), dass das Kabinett einen Riegel gegen Abmahnungen vorschiebt. Aber die Regierung hat dieses im Sande verlaufen lassen.

Auf dieser Webseite findet sich die Information, dass Abmahnungen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht eher keine Erfolgsaussichten haben. Die rechtlichen Beurteilungen finden sich in diesem Blog-Beitrag. Auch hier schreibt ein Rechtsanwalt zur Wahrscheinlichkeit erfolgreicher Abmahnungen. Dieser Artikel fasst den Tenor der 'Rechtsexperten' so zusammen, dass Abmahnungen wegen nichts rechtssicherer Datenschutzerklärung wohl eher nicht zu erwarten seien. Das "Geschäftsmodell" trägt in diesem Bereich wohl eher nicht. Die Fachanwälte, die auf diesem Gebiet aktiv sind, halten daher große Abmahnwellen für unwahrscheinlich. In diesem Artikel nimmt der Justiziar des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. zum Thema Stellung.

Die Situation nach dem Stichtag 25. Mai 2018

Auf der Seite Abmahnungs-Abwehr der Rechtsanwaltskanzlei Hechler lässt sich nachlesen, dass erste Abmahnungen eingetroffen seien. Dort wird eine Esslinger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aufgeführt, die angebliche Verstöße gegen die DSGVO wegen fehlender bzw. falscher Informationen auf der Website eines Mitbewerbers rügt. Weiterhin stoßen sich die Anwälte an einem Verwendung von Google Analytics ohne Opt-In-Möglichkeit sowie die ebenso fehlende Opt-Out-Möglichkeit auf einer Website des Konkurrenten.

Rechtsanwalt Hechler führt in seinem Blog-Beitrag aus, dass die in der Abmahnung eingenommene Rechtsposition wohl schlicht falsch ist. Im weiteren Text vermeldet RA Hechler bereits drei Abmahnungen, wobei die Frist zur zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf 2 Tage gesetzt war. Auch hier schreibt RA Hechler, das diese Position nicht haltbar sei. Sein Fazit 'Da die oben erwähnten Abmahnungen wegen der DSGVO allesamt auf verletztes Wettbewerbsrecht gestützt wurden, dürfen diese unberechtigt sein.' Den Beitrag von Rechtsanwalt Hechler sollte man sich auf jeden Fall durchlesen.

Bei heise.de hat man die ersten Abmahnungen in diesem Artikel aufgegriffen. Dort wird ein Fall, der von Rechtsanwalt Alexander Bräuer von der Kanzlei Weiß&Partner aus Esslingen bearbeitet wird, zitiert. Ein Rechtsanwalt aus Augsburg mahnt die Erich Andreas Speck Dienstleistungen wegen DSGVO-Verstößen (fehlende Datenschutzhinweise) ab. Dort wird ein Gegenstandswert/Streitwert von 7.500,00 € zugrunde gelegt. Diese Angabe basiert „aus dem Jahreswert der Kosten für die vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung der DSGVO". Lesenswert ist der Kommentar von Rechtsanwalt Alexander Bräuer am Schluss des Artikels.

Bleibt die Frage, ob dies Einzelfälle sind oder ob das weiter geht. Jede einzelne Abmahnung gegen einen Kleinunternehmer auf Grund von geringen Verstößen gegen die DSGVO ist eine zu viel. Hier sollte sich der Dank an das aktuelle Bundeskabinett richten, welches das wieder einmal aussitzt und die Leute seit Jahren im Regen stehen lässt.

Noch ein Blick in die Abmahnindustrie

Gestern gab es beim ZDF in der Sendung Frontal 21 einen Bericht Vorsicht Abmahnung!, der zeigt, wie, Zitat, 'fragwürdigen Abmahnvereine Kleinunternehmer, die online ihre Waren anbieten, in Existenznot bringen'. Für mich war neu: Ziel der Abmahnvereine ist nicht so sehr das Kassieren der Abmahngebühr. Vielmehr sollen die Opfer in die Vertragsstrafenfalle tappen, wo dann Vertragsstrafen fällig werden, so Anwalt Carsten Föhlisch, Experte für Verbraucherrecht im Online-Handel bei Trusted Experts. "Denn diese Erklärung gilt lebenslang und für jeden einzelnen Fehler können dann Vertragsstrafen von mehreren Tausend Euro fällig werden." Eine abgemahnte Kleinunternehmerin fochte den Streit vor Gericht aus und gewann – aber sie musste Zeit, Nerven und Geld aufbringen – und es ist unklar, ob der Abmahnverein in Revision geht. Auch dieser Beitrag ist sehr sehenswert, um zu erkennen, was in diesem Land falsch läuft. Der Artikel hier geht in die gleiche Richtung. Wenn ausländische Unternehmen Umsatzsteuer in Millionenhöhe entziehen, passiert nichts.

Ergänzung: Abmahnung wegen Google Fonts

Inzwischen gibt es auch erste Versuche einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wegen eingebundener Google-Fonts. Auf dieser Webseite (gelöscht) klärt RA Solmecke über diese Fälle auf und gibt eine erste Einschätzung.


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Unions-Schlafmützen aufgewacht?

Kommen wir nun nochmals zur Politik zurück. Die hätten es in Berlin 2 Jahre lang richten können, dass die Abmahnindustrie keinen Hebel findet. Jetzt lese ich bei heise.de, dass die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag plant, möglichst zügig die teuren DSGVO-Abmahngebühren zu untersagen. Unternehmen sollen so aber nur eine Schonfrist von einem Jahr bekommen. Idee ist, die Abmahnkosten über einen Zusatz zum Gesetz über die Feststellungsklage für die Übergangsfrist zu deckeln. Könnte am am 6. Juli im Bundesrat verabschiedet werden und im gleichen Monat in Kraft treten. Ob das so kommt, ob das Bestand hat, wer will das heute schon wissen.

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9 Antworten zu Rollt die DSGVO-Abmahnwelle?

  1. Dekre sagt:

    Interessant. Mal sehen wie es weitergeht. Man sollte die Abmahnanwälte abmahnen. Das sollte die RA-Kanzlei Hechler auch mal machen und anzeigen. So wie ich es sehe hat sich diese RA-Kanzlei spezialisiert auf Abmahnanwälte. Diese letzteren kann man man dann auch nicht als Kollegen bezeichnen und sollte dagegen vorgehen. Hoffentlich macht es es die RA-Kanzlei Hechler.

    Hinzu kommt, dass der sog. angebliche Verstoß nicht durch einen RA mit Geldeintreibung abgemahnt werden kann. Denn der RA hat ein eignenes monetäres Interesse und das ist nicht erlaubt. Man sollte dann das zur Anzeige bringen, auch den Fall bei der dann zuständigen RA-Kammer anzeigen (das ist idR fast sinnlos, solle aber doch gemacht werden) und offensiv damit umgehen.

    Die zuständige Datenschutzbehörde sollte auch einbezogen werden.

    Es gibt genug Urteile gegen Abmahnanwälte.

  2. Blupp sagt:

    Drei Abmahnungen sind sicher noch keine Abmahnwelle, es bliebe abzuwarten was da noch kommt. Jedoch zeigen diese 3 Abmahnungen sehr schön das Problem in Germanien. Man muss reagieren, selbst einen Anwalt einschalten und das dann durchprozessieren. Kostet nicht wenig Geld, Nerven und Zeit. Selbst wenn man letztlich Recht bekommt, bis dahin hat schon mancher aufgegeben bzw. aufgeben müssen.

    Nach meiner bescheidenen Meinung gehört diese ganze Abmahnpraxis abgeschafft. So lange man nicht vor gierigen 'Anwälten' sicher ist, so lange ist man als Webseitenbetreiber immer ein mögliches Opfer.

  3. Michael Bickel sagt:

    auf einer Schweizer Webseite wurde das deutsche Treiben als "Deutsche Unart" (die es so in der Schweiz nicht gibt) bezeichnet. Trifft es wohl, wird aber wegen Unwissenheit? Überforderung? oder ???? seit Jahren genauso von unserer Regierung ignoriert wie dies ja auch bei anderen Themen der Fall war (Stichwort KK-Beiträge). Bei KK-Beiträgen tut sich was, vielleicht begreift man es ja auch noch mal bei diesem Thema. Vielleicht… man ist ja immer mit der Welt beschäftigt, da hat man halt keine Zeit für eigene Bürger.

  4. Thomas sagt:

    Solange die meisten "unserer" Abgeordneten selbst Rechtsanwälte sind, wird sich nichts ändern. Ich säge doch nicht den Ast ab, auf dem ich sitze…

  5. Uwe Bieser sagt:

    "Für mich war neu: Ziel der Abmahnvereine ist nicht so sehr das Kassieren der Abmahngebühr. Vielmehr sollen die Opfer in die Vertragsstrafenfalle tappen, wo dann Vertragsstrafen fällig werden, so Anwalt Carsten Föhlisch, Experte für Verbraucherrecht im Online-Handel bei Trusted Experts. "Denn diese Erklärung gilt lebenslang und für jeden einzelnen Fehler können dann Vertragsstrafen von mehreren Tausend Euro fällig werden."

    Und das man von solchen wiederkehrenden Verstößen nach einer Unterlassungserklärung Umsätze im Millionenbereich erzielen kann, beweist die DUH. https://www.recht-freundlich.de/deutsche-umwelthilfe-abmahnung/deutsche-umwelthilfe-duh-millionen-mit-abmahnungen
    https://www.recht-freundlich.de/category/deutsche-umwelthilfe-abmahnung

    Wirklich ein selbstloser Verein.

    Für mich ein ganz klarer Konstruktionsfehler, dass von Wettbewerbsverstößen nicht betroffene Klagen können, und die Strafzahlungen einbehalten dürfen. Da liegt das Geschäftsmodell doch wirklich auf der Hand. Man stelle sich mal analog dazu vor, was los wäre, wenn man fürs Anzeigen von Falschparkern Abschleppkosten kassieren könnte.

  6. Uwe Bieser sagt:

    "Sie können sich also sicher sein, dass die Gegenseite mindestens genauso viel zu verlieren hat wie Sie. Denken Sie auch daran, dass Richter in den meisten Fällen auch Menschen sind und denkbar ungehalten werden können, wenn Sie das Gefühl bekommen, dass die Gerichte für unlautere Ansprüche instrumentalisiert werden sollen." https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/dsgvo-wenn-jetzt-wirklich-abmahnungen-kommen/ "

    Schön wärs! Natürlich wissen Richter oftmals, dass klagende Kanzleien rein wirtschaftlich orientierte Klagen einreichen. Was nützt dass, wenn ein Klagerecht besteht, obwohl man persönlich nicht vom Verstoß betroffen sein muss. Anders ist das beim Verstoß gegen den Gleichstellungsgrundsatz, z. B. bei Bewerbungen. Hier muss man persönlich betroffen sein und deshalb können Gerichte eine Entschädigung auf Grundlage des AGG zurückweisen, wenn sich aufzeigt, dass die Bewerbungen ohne Aussicht auf Erfolg eingereicht wurden, nur um 3 Monatsgehälter Entschädigung einzustreichen.

  7. Gaga sagt:

    Deckeln… Prima! Man schont also wieder das eigene Klientel.
    Ein Vogel schei… dem Anderen nicht ins Nest!
    Immer weiter so liebe Posteninhaber in Berlin und anderswo.
    Durch die Gesetzgebung in Europa und ins besondere hier in DE wir jedwede Innovation im bereich der Digitalisierung im Keim erstickt.
    Aber dann heulen, weil die Amerikaner (und Chinesen) hier die Märkte abräumen.
    Traurig, nur noch traurig mit ansehen zu müssen, wie unfähige und völlig inkompetente Politiker die digitale Zukunft in Europa in den Boden stampfen.

    Da fällt mir gerade ein, dass Fr. Dorothea Bär alias "Digital Koordinatorin" mit dem fliegenden Taxi ins Büro "fahren" will. Fragt sich nur wie sie das Taxi bestellt, wenn sie mit ihrem Mobiltelefon in einem Funkloch steckt oder der Hausanschluss mangels Bandbreite die Interseite nicht öffnet…

    Aber wie sagte Fr. Bär so schön, als sie auf den Netzausbau angesprochen wurde: "das ist nicht mein Thema".
    Na dann, guten Flug!

  8. Gaga sagt:

    …und an dieser Stelle noch vielen Dank an Herrn Born für das mühselige zusammentragen all dieser Informationen!
    Dieser Blog ist inzwischen meine lieblings IT-Seite und wird von mir tägtlich mehrmals besucht. Klasse!

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