EU belegt Google mit Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro

Die EU-Wettbewerbskommission hat Google mit einer Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro belegt. Die Strafe wird wegen wettbewerbswidrigem Verhaltens von Google bei seinem Betriebssystem Android auferlegt.


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Es ist also wahr geworden – vor einer Woche hatte ich im Blog-Beitrag Google-Strafe der EU wegen Trump eine Woche verschoben berichtet, dass die EU-Wettbewerbskommission Google eine heftige Strafe aufbrummen würde. Aber die Strafe würde erst verkündet, nachdem US-Präsident Trump den Nato-Gipfel verlassen habe. Und genau so ist es gekommen.

Die Rekordstrafe

Die EU-Kommission hat heute die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro gegen Google wegen Verstoßes gegen das EU-Wettbewerbsrecht verhängt. Begründung: Seit 2011 hat Google den Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern illegale Beschränkungen auferlegt, um die eigenen beherrschende Stellung bei der allgemeinen Internetsuche zu festigen. Google muss nun das Verhalten innerhalb von 90 Tagen effektiv beenden oder mit Strafzahlungen von bis zu 5% des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Alphabet, der Muttergesellschaft von Google, rechnen.

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(Quelle: Pexels / Pixabay CC0 Lizenz)

Woran stößt sich die EU?

Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat mit ihrer Behörde eine Untersuchung gegen Google wegen Verstößen gegen das EU-Wettbewerbsrecht durchgeführt. Im Rahmen der Untersuchung hat Google die Gelegenheit bekommen, zu Fragen Stellung zu nehmen. Abschließend stellt die EU-Kommissarin folgendes fest:

  • Google hat die Hersteller aufgefordert [bzw. in Verträgen verpflichtet], die Google Search App und die Browser App (Chrome) vorzuinstallieren. Zudem mussten die Hersteller die Store App für den Google Play Store lizenzieren.
  • Google hat Zahlungen an bestimmte große Hersteller und Mobilfunknetzbetreiber unter der Bedingung geleistet, dass diese die Google Search App ausschließlich auf ihren Geräten vorinstalliert haben.
  • Zudem hat Google Hersteller, die Google Apps vorinstallieren wollen, daran gehindert, auch nur ein einziges Smart Mobile Device zu verkaufen, das auf alternativen Versionen von Android läuft, die von Google nicht freigegeben wurden (sogenannte "Android Forks").

In der Untersuchung kommt die Kommission zum Schluss, dass Google auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste, lizenzierbare intelligente mobile Betriebssysteme und App-Stores für das mobile Betriebssystem Android marktbeherrschend ist. Die Marktbeherrschung als solche ist nach dem EU-Kartellrecht nicht rechtswidrig. Die marktbeherrschenden Unternehmen haben jedoch eine besondere Verantwortung, ihre starke Marktstellung nicht zu missbrauchen, indem sie den Wettbewerb entweder auf dem Markt, auf dem sie marktbeherrschend sind, oder auf getrennten Märkten einschränken.

Google hat sich, nach Ansicht der EU-Kommission, an drei verschiedenen Arten von Praktiken beteiligt, die alle das Ziel hatten, die dominante Stellung von Google bei der allgemeinen Internetsuche zu festigen.

  • Illegale Verknüpfung von Google's Such- und Browser-Apps; Google bietet seine mobilen Apps und Services den Geräteherstellern als Bundle an, das den Google Play Store, die Google Search App und den Google Chrome Browser umfasst. Die Lizenzbedingungen von Google machen es Herstellern unmöglich, einige Anwendungen vorzuinstallieren, andere jedoch nicht.
  • Illegale Zahlungen, abhängig von der exklusiven Vorinstallation von Google Search. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass eine konkurrierende Suchmaschine nicht in der Lage gewesen wäre, einen Gerätehersteller oder Mobilfunkbetreiber für den Verlust der von Google gezahlten Umsatzanteile zu entschädigen und trotzdem Gewinne zu erzielen. Denn selbst wenn die konkurrierende Suchmaschine nur auf einigen Geräten vorinstalliert wäre, müsste sie den Gerätehersteller oder Mobilfunknetzbetreiber für einen Umsatzverlust von Google über alle Geräte hinweg entschädigen.
  • Illegale Behinderung der Entwicklung und Verbreitung konkurrierender Android-Betriebssysteme. Google hat Gerätehersteller daran gehindert, eine alternative Version von Android zu verwenden, die nicht von Google genehmigt wurde (Android Forks). Um Google's proprietäre Apps wie den Play Store und Google Search vorinstallieren zu können, mussten sich die Hersteller verpflichten, nicht einmal ein einziges Gerät zu entwickeln oder zu verkaufen, das auf einem Android-Gabel läuft. Die Kommission stellte fest, dass dieses Verhalten ab 2011 missbräuchlich war, als Google auf dem Markt für App-Stores für das mobile Betriebssystem Android marktbeherrschend wurde. Golem führt hier FireOS von Amazon an, welches an keinen einzigen Hersteller lizenziert werden konnte, weil diese sonst keine Google-Lizenzen mehr bekommen hätten.

Als Konsequenz hat die EU-Wettbewerbskommission die Rekordstrafe verhängt und gibt Google die 90 Tage Zeit, das Verhalten zu ändern. Die weiteren Details lassen sich in der Presserklärung der EU-Wettbewerbskommission nachlesen. Selbstverständlich steht es Google offen, den Rechtsweg zu beschreiten und gegen die Entscheidung der EU-Wettbewerbskommission zu klagen. Google-Chef Sundar Pichai hat in diesem Beitrag Stellung bezogen, seine Sicht der Dinge dargelegt und Rechtsmittel angekündigt. Golem geht hier auch auf diese Stellungnahme ein und zitiert EU-Wettbewerbskommissarin Vestager: Auch wenn Nutzer theoretisch Apps von Wettbewerbern nachinstallieren könnten, zeige die Praxis, dass dies nur selten passiere.

Generell ist diese Geschichte sehr spannend. Denn wenn die EU-Wettbewerbskommission sich durchsetzt, und davon gehe ich aus, wird Google Android ändern müssen. Es kommt möglicherweise mehr Wettbewerb auf und Forks könnten Erfolg haben. Ob das dann am Ende des Tages besser wird, muss man abwarten.


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Ergänzung: Ein sehr interessantes Interview mit einem Anwalt im Umfeld des Wettbewerbsrechts, welches sich mit diesen Monopolen und dem Missbrauch befasst, findet sich hier bei heise.de.


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17 Antworten zu EU belegt Google mit Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro

  1. Gerd sagt:

    Forks sind nur dann von Vorteil, wenn sie nachprüfbar nicht zu Mama Google nach Hause telefonieren. Sie werden auf dem Markt nur dann akzeptiert werden, wenn Google nicht – wie unlängst geschehen – seinen Shop für andere Betriebssysteme schließt. Da gibt es noch viel zu tun, wenn man dem Oligopol aus We-don't-care-about-privacy-country nicht ausgeliefert sein möchte.

  2. Micha sagt:

    Goggle Apps und andere Google dienste sollten optional installierbar sein.

    Wie sollte man den sonst einen Browser seiner wahl herunterladen können wenn das OS nicht ab Werk fähig wäre Internetseiten anzuzeigen.

    Ein Betriebssystem ohne vorinstallierten Browser darf es nicht geben.

    • Cmd.Data sagt:

      Mit ftp geht so ein Download ohne jeglichen Browser.

      So haben wir es Anfang der 90er Jahre immer gemacht.

    • Ralph sagt:

      Da ich bei einem Android basierten Mobiltelefon den Google Play Store und bei einem iOS basierten Mobiltelefon den Appstore zur Verfügung habe, um mir den passende Browser zu installieren, braucht es keinen vorinstallierten Browser. Cmd.Data hat ftp als alternatives Protokoll schon erwähnt. Ich füge gern noch wget als alternative Anwendung hinzu.

      Was mich zu Zeiten des Galaxy S3 gestört hat (ich weiss nicht, ob das heute noch so ist), war die Tatsache, dass man diverse Applikationen nicht deinstallieren konnte, um dringend benötigten Platz zu schaffen, weil sie eben fest mit dem Betriebssystem verankert waren. Das verwunderte mich damals sehr, war doch schon Winzigweich mit seinem Versuch, den internen Esel fest mit seinem Betriebssystem zu verknüpfen, auf den Bauch gefallen. Bei google hat da zu keiner Zeit ein Hahn deswegen gekräht.

      Ich bin jetzt gespannt, wie das wohl weiter geht.

      • Günter Born sagt:

        Ist heute mit den vorinstallierten Apps des OS-Brauers auch noch so – selbst die gebrandeten Apps der Mobilfunkanbieter lassen sich oft nicht ohne Root entfernen.

        Zum 'gespannt, wie das weiter geht': Ich habe am Artikelende gerade einen interessanten Link zu einem Interview nachgetragen, das aufzeigt, wie "Kartellrecht in den USA" gehandhabt wird – Stichwort: Wahlspenden …

  3. wufuc_MaD sagt:

    das nenn ich eine ansage, das ist die quittung für den machtmissbrauch wie wir ihn im "abgas-skandal" gegen volkswagen miterdulden mussten. jetzt ist mal ein us unternehmen dran!!

    ob google die paar nullen längst raus hat durch den vertrag mit der darpa? da wette ich drauf!

    bezahlen werden "wir" letztlich, auf die eine oder andere weise… und sei es durch die wundervollen wohltaten, die sich die eu durch diese extra einnahmen leisten kann.

  4. Lothar sagt:

    Ist doch lachhaft!
    google hat doch noch nicht mal die 2.4 Milliarden Strafe aus 2017 bezahlt!

    • Legostein sagt:

      Vermutlich hat Google dagegen ein Rechtsmittel erhoben, welchem aufschiebende Wirkung zukommt. Ist in Österreich (und garantiert in Deutschland, Schweiz, etc.) auch nicht anders, dass Strafen erst bei Rechtskraft des Urteils zu entrichten sind.
      Somit hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Berufungsinstanz noch nicht entschieden.

    • Dekre sagt:

      Genau das ist es – Es ist dich nur lachhaft.

      Ich will wissen wann Google ihre Buße bezahlt. Dann will ich wissen, wer davon bereichert wird.
      Das Ganze ich so intransparent wie immer. Die EU-Kommission muss handeln und verweigert die Aussage. Bitte Tatsachen.

      • Günter Born sagt:

        Das Ganze ist imho nicht intransparent. Ich schrieb oben, dass Google selbstverständlich der Rechtsweg offen steht – und das ist auch gut so. In der Regel werden solche Bußen vorab auf Geldmarktkonten der EU eingezahlt (ist imho auch bei dem Fall Apple und Irland so) und dort bis zur finalen Entscheidung eingefroren.

        Quelle: Ein kurzes TV-Interview mit einer Berichterstatterin aus der Börse für ARD oder ZDF vor zwei Tagen – Link habe ich z.Z. keinen.

        Sofern die Buße final bestätigt wird, teilt die EU den Betrag auf die Mitgliedstaaten auf und zahlt dies an diese aus.

        Quelle für letzten Satz: Wer kriegt die Google-Milliarden?

        • Dekre sagt:

          Ich meine ja nicht Dich Günter.
          Es sind Beträge, die fern von gut und bösen sind. Es ist sachlich alles nicht mehr nachvollziehbar, somit auch nicht vermittelbar. Einmal sind es die Stahlkartelle, dann Bierkartelle (kommen regelmäßig in die Bußgeldspalte, weil immer Abspachen), dann Papier. Es es ist mal MS, dann Google mal wieder Amazone etc. Millionen da Millarden dort. Es ist nicht wertbar.

          Da beschäftige ich mich lieber mit Sternen und dass die Erde sich in rasanter Geschwindigkeit um die Sonne dreht und das noch mit Eigenrotation. Trotzdem bleibt das Wasser ruhig im Wasserglas und der Wellensittich bekommt kein Drehrumbum. Das ist faszinierend.

          Es fließt in den EU-Haushalt. Da können die in Slovenien ja wieder für nicht existierende Landwirtschaft Zuschüsse in 3-stelligen Millionenbetrag beantragen.

          Ich kann nicht beurteilen, ob Google das zu recht zahlen muss. Ich will es für mich auch nicht beurteilen. Vielfalt ist schön, ist aber auch schwierig. Deshalb hat man sich mal auf Standards geeinigt. Solange Google die Buße mal so wegdrückt, so liegt da das Problem. Vielleicht spielen die in der Wettbewerbskommission in der EU jetzt Finanzamt. Dann kann ich es schon verstehen.

  5. Janami25 sagt:

    Als wenn Microsoft mit Windows 10 so viel besser wäre….

    Als Desktop Marktmonpolist über 90% Marktanteile. Etliche Apps sind fest im System installiert und von vorneherein als Standard gesetzt, wie Edge, Filme und TV, Fotos, Mail, XBOX usw.

    Dann noch der ganze Werbemist a la Office, Spiele, und Microsoft Apps, der zusätzlich noch drauf ist…

    Dazu muss man offiziell für Win10 auch noch bezahlen, und wenn man die Services alle nutzen will wie bei Google, muss man auch sämtliche Daten preisgeben…

    Hier regt sich wohl keiner auf, trotz dem hohen Marktanteil.

    Für mich ein absoluter Witz, wie die EU hier überhaupt nicht differenziert. Das liegt wohl inzwischen daran, das sich sämtliche Verwaltungsbehörden dort Windows 10 und Office 365 installiert haben, sich also vertraglich Microsoft verschrieben haben. Da drückt man wohl gerne mal eben beide Augen zu.

    Und wenn ich dann noch an die vergangenen Jahre denke, wo man faktisch fast gezwungen wurde, auf Windows 10 upzugraden. Wo es vorgeladen wurde, und man bei MS den "abbrechen" Button vergessen hatte…

    Im Gegenteil, Windows müsste eigentlich gar keinen App Store oder Apps haben, und zwar von Grund auf, es gibt genügend propietäre Software, um den Bedarf abzudecken.

    Ich finde es mehr als bedenklich. Wenn schon so hohe Strafen für Google, dann auch ganz sicher für MS.

    Dazu kann man bei Android wenigstens die Zwangsupgrades (Firmware) deaktivieren, was bei Win10 für den Consumer gar nicht geht.

    Sorry, aber Microsoft wird hier meiner Meinung in allem nach klar bevorteilt, obwohl sie seit Jahren klar am Consumer vorbei entwickeln. Auch beim Thema Datenschutz. Doch es geht hier ja in erster Linie um die Apps.

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