Google: EU-Kommission verhängt 1,49 Milliarden Euro Bußgeld

Die EU-Kommission hat erneut eine empfindliche Bußgeldzahlung gegen Google in Höhe von 1,49 Milliarden Euro verhängt. Dieses Mal geht es um AdSense-Netzwerk zur Anzeigenschaltung, in dem Google den Mitbewerb benachteiligt hat. Die EU-Kommission sieht einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Online-Werbung.


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Die Europäische Kommission hat wegen eines Verstoßes gegen das EU Kartellrecht eine Geldbuße in Höhe von 1,49 Mrd. EUR gegen Google verhängt. Das Unternehmen missbrauchte seine marktbeherrschende Stellung, indem durch restriktive Klauseln in Verträgen mit Websites Dritter verhindert wurde, dass Wettbewerber Werbeanzeigen auf diesen Websites platzieren konnten.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die Kommission hat heute eine Geldbuße in Höhe von 1,49 Mrd. EUR gegen Google verhängt, da das Unternehmen seine beherrschende Stellung auf dem Markt für die Vermittlung von Suchmaschinenwerbung missbraucht hat. Google zementierte seine beherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung und schützte sich vor Wettbewerbsdruck, indem es für Websites Dritter wettbewerbswidrige vertragliche Beschränkungen einführte. Das verstößt gegen das EU-Kartellrecht und ist somit rechtswidrig. Die schädlichen Verhaltensweisen von Google erstreckten sich auf einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren. Google nahm anderen Unternehmen die Möglichkeit, in einen Leistungswettbewerb zu treten und Innovationen vorzunehmen, und den Verbrauchern entgingen die Vorteile aus dem Wettbewerb."

Websites z. B. von Zeitungen, Blogs oder Reiseportale bieten häufig eine Suchfunktion an. Führt ein Nutzer darüber eine Suchanfrage durch, erscheinen sowohl Suchergebnisse als auch Werbeanzeigen.

Google bietet den Betreibern von „Publisher"-Websites über seinen Dienst AdSense for SearchWerbeanzeigen an. Dabei übernimmt Google als Vermittler zwischen Werbetreibenden und Eigentümern der Websites, die die Flächen um ihre Suchergebnisse herum kommerziell nutzen möchten, die Rolle eines Anzeigenmaklers. AdSense ist folglich eine Online-Vermittlungsplattform für Suchmaschinenwerbung.

Google war von 2006 bis 2016 mit einem Marktanteil von über 70 % mit Abstand der größte Vermittler von Suchmaschinenwerbung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). 2016 lag der Marktanteil von Google auch auf den nationalen Märkten für allgemeine Internet-Suchanfragen im Allgemeinen bei über 90 % und auf den meisten nationalen Märkten für Suchmaschinenwerbung, auf denen Google mit seinem bekanntesten Produkt, der Google-Suchmaschine, präsent ist, bei über 75 %.

Wettbewerbern im Bereich der Suchmaschinenwerbung, wie z. B. Microsoft und Yahoo, ist es nicht möglich, Werbeflächen auf den Ergebnisseiten der Google-Suchmaschine zu verkaufen, sodass Websites Dritter für diese alternativen Vermittler von Suchmaschinenwerbung eine wichtige Möglichkeit darstellen, zu expandieren und mit Google zu konkurrieren.

Die Vermittlung von Suchmaschinenwerbung durch Google an die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wichtigsten Publisher erfolgte im Rahmen individuell ausgehandelter Vereinbarungen. Die Kommission hat im Verlauf ihrer Untersuchung Hunderte solcher Vereinbarungen geprüft und ist zu folgenden Ergebnissen gelangt:

  • Google nahm seit 2006 Ausschließlichkeitsklauseln in seine Verträge auf. Den Klauseln zufolge durften Publisher auf ihren Suchergebnisseiten keine Werbeanzeigen von Konkurrenten platzieren. Der heutige Beschluss betrifft Publisher, die mit Google für all ihre Websites solche Klauseln vereinbart hatten.
  • Im März 2009 begann Google, die Ausschließlichkeitsklauseln schrittweise durch Klauseln über die sogenannte „Prämium-Platzierung" zu ersetzen. Danach waren Publisher verpflichtet, die rentabelsten Flächen auf ihren Suchergebnisseiten den Anzeigen von Google vorzubehalten und eine Mindestzahl von Google-Anzeigen zu platzieren. So wurde verhindert, dass Google-Konkurrenten ihre Suchmaschinenwerbung an den am besten sichtbaren und am häufigsten angeklickten Stellen der Ergebnisseiten der Websites platzieren konnten.
  • Ab März 2009 nahm Google ferner Klauseln in die Vereinbarungen auf, nach denen Publisher erst nach schriftlicher Zustimmung von Google verändern durften, wie Suchmaschinenwerbung von Google-Konkurrenten angezeigt wurde. So konnte Google kontrollieren, wie interessant die Anzeigen von Konkurrenten waren und wie häufig sie angeklickt wurden.

Google führte demnach zunächst eine Ausschließlichkeitsklausel ein, die ganz verhinderte, dass Konkurrenten auf den wirtschaftlich gesehen wichtigsten Websites Anzeigen platzieren konnten. Dann lockerte das Unternehmen die Ausschließlichkeitsvorgaben und verfolgte eine Strategie, nach der die besten Plätze auf Websites den eigenen Anzeigen vorbehalten blieben und die Erfolgschancen der Anzeigen von Konkurrenten kontrolliert wurden.


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Von den Verhaltensweisen von Google war über fast den gesamten Zeitraum hinweg und bezogen auf den Umsatz mehr als die Hälfte des Marktes betroffen. Konkurrenten hatten keine Möglichkeit, in einen leistungsbezogenen Wettbewerb zu Google zu treten. Entweder war es direkt untersagt, ihre Anzeigen auf Publisher-Websites zu platzieren, oder Google behielt den eigenen Anzeigen die bei Weitem erfolgversprechendsten Flächen auf diesen Websites vor und kontrollierte zugleich, wie Anzeigen von Konkurrenten erscheinen konnten.

Google missbrauchte durch die beschriebenen Verhaltensweisen seine beherrschende Stellung auf dem Markt für die Vermittlung von Suchmaschinenwerbung, indem der Wettbewerb ausgeschaltet wurde.

Eine marktbeherrschende Stellung an sich ist nach den EU-Kartellvorschriften nicht verboten. Allerdings tragen marktbeherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung, denn sie dürfen ihre starke Marktstellung nicht missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem beherrschten Markt oder auf anderen Märkten einschränken.


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Eine Antwort zu Google: EU-Kommission verhängt 1,49 Milliarden Euro Bußgeld

  1. Wurstseppel44 sagt:

    Empfindlich? Bei 30Milliarden Gewinn nach steuern?

    Armes Google… Pfff…

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