Microsoft: Der Servicevertrag ist jetzt 'übersichtlicher' gestaltet

ParagraphBlog-Leser Markus K. hat mir heute früh eine Mail mit dem obigen Titel geschickt und angemerkt 'Vertrag, Microsoft und übersichtlich? Das geht nicht zusammen.' Gemeint ist der Umstand, dass Microsoft seinen Servicevertrag, der für die Nutzung von Microsoft‑Onlineprodukten und ‑diensten aktualisiert.


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Das Ganze ist in dieser FAQ zusammengefasst und soll am 30. August 2019 in Kraft treten. Microsoft schreibt dazu:

Der Microsoft‑Servicevertrag, der für die Nutzung von Microsoft‑Onlineprodukten und ‑diensten gilt, wird aktualisiert. Mithilfe dieser Änderungen möchten wir unsere Bestimmungen klarer gestalten, damit Sie immer den Überblick behalten. Außerdem decken die Bestimmungen jetzt neue Produkte, Dienste und Features von Microsoft ab.

Der Microsoft‑Servicevertrag ist ein Vertrag zwischen einem Benutzer und Microsoft (oder einem verbundenen Unternehmen), in dem die Nutzung für Heimanwender‑Onlineprodukte und ‑dienste von Microsoft erläutert wird. Eine vollständige Liste der Produkte und Dienste, die dieser Vertrag abdeckt, finden Sie hier.

Und Microsoft gibt ganz klar vor: Die Nutzung unserer Produkte oder Dienste ab dem 30. August 2019 erachten wir als Zustimmung Ihrerseits zu den aktualisierten Bestimmungen des Microsoft‑Servicevertrags. Nur mal so: Ein für Windows 10 erforderliches Microsoft-Konto ist ein solcher Microsoft-Online-Dienst. Wer also Windows 10 mit einem Microsoft-Konto verwendet oder Microsoft Office in einer aktuelleren Fassung mit Cloud-Anbindung, Office Online, ein E-Mail-Postfach bei outlook.com etc. nutzt, stimmt dem neuen Vertrag zu.

Allerdings scheint Microsoft diesen Konten nicht den Teppich unterm Hintern wegzuziehen und diese zu deaktivieren, wenn außer der Windows 10-Anmeldung sonst mit dem Konto passiert. Möglicherweise tritt da die Sonderregelung 'digitaler Kauf' eines Produkts ein, wo Konten auch nicht gelöscht werden (ist bei Office365 auch der Fall).

Das komplette Kleingedruckte ist im kommenden Microsoft Servicevertrag (hier ist der derzeit gültige Microsoft-Servicevertrag) nachlesbar – entweder starke Brille aufsetzen oder den Browser auf 200 % Vergrößerung stellen, um sich durch die Bleiwüste mit viel Juristen-Deutsch zu quälen. Denn:

Diese Bestimmungen („Bestimmungen") gelten für die Nutzung der hier aufgeführten Produkte, Websites und Dienste für Endanwender (die „Dienste"). Mit der Möglichkeit, die Dienste zu abonnieren, zu nutzen oder zu bestellen, unterbreitet Ihnen Microsoft ein Angebot. Indem Sie ein Microsoft-Konto erstellen, die Dienste nutzen oder die Nutzung der Dienste fortsetzen, nachdem Sie über eine Änderung der Bestimmungen informiert wurden, stimmen Sie den vorliegenden Bestimmungen zu. Da Microsoft keine Kopie für Sie speichert, sollten Sie diese Bestimmungen lesen, ausdrucken und bitte selbst eine Kopie zu Ihren Unterlagen nehmen.

Interessant ist für viele Nutzer, die vielleicht Microsoft E-Mail-Konten horten, der Passus aus 4. Nutzen der Dienste und Support. Dort heißt es unter ii. Verwendung des Kontos im alten Vertrag.

  • Sie müssen Ihr Microsoft-Konto nutzen, damit es aktiv bleibt. Das bedeutet, dass Sie sich mindestens einmal in fünf Jahren anmelden müssen, damit Ihr Microsoft-Konto und die zugehörigen Dienste aktiviert bleiben, sofern für einen kostenpflichtigen Bereich der Dienste keine andere Regelung gilt oder gesetzlich nichts anderes festgelegt ist.
  • Sollten Sie sich innerhalb dieses Zeitraums nicht anmelden, gehen wir davon aus, dass Ihr Microsoft-Konto inaktiv ist, und werden es für Sie schließen. Wie sich die Schließung eines Microsoft-Kontos auswirkt, entnehmen Sie bitte Ziffer 4(a)(iv)(2).
  • Sie müssen sich mindestens einmal pro Jahr (separat) bei Ihrem Outlook.com-Posteingang und Ihrem OneDrive anmelden. Andernfalls schließen wir Ihren Outlook.com-Posteingang und Ihr OneDrive.
  • Sie müssen sich in einem Zeitraum von fünf Jahren mindestens ein Mal bei den Xbox-Diensten anmelden, damit der Gamertag Ihrem Microsoft-Konto zugeordnet bleibt.
  • Wenn wir den begründeten Verdacht hegen, dass Ihr Microsoft-Konto auf betrügerische Weise von einem Dritten (beispielsweise infolge einer Kontokompromittierung) verwendet wird, ist Microsoft berechtigt, Ihr Konto auszusetzen, bis Sie die Eigentümerschaft reklamieren können.
  • Je nach Art der Kompromittierung müssen wir eventuell den Zugriff auf einige oder alle Ihrer Inhalte sperren. Bei Problemen mit dem Zugriff auf Ihr Microsoft-Konto rufen Sie die Website (https://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=238656) auf.

Martin Geuß schreibt hier, dass er eine Benachrichtigung von Microsoft diesbezüglich zum 1. Juli 2019 bekommen habe. Bei meinen Konten ist nichts eingeschlagen. Martin verweist noch auf diese Seite, mit den Zusammenfassungen der Änderungen am Microsoft-Servicevertrag, von denen er schreibt 'war nicht schwer, denn Microsoft macht das äußerst vorbildlich'. Ich persönlich empfinde das Ganze noch verwirrender als die eigentlichen Nutzungsbedingungen für die Dienste.

Martin hat die neuen Bedingungen durchgelesen und dann 2 Jahre als Frist zum Löschen eines inaktiven Kontos nirgend gefunden habe. Bei meiner Lesart (siehe obige Textauszüge aus obigem alten Service Vertrag) werden Konten nach fünf Jahren der Inaktivität geschlachtet. D.h. Martin hat die neue Version des Service Vertrags ab August gelesen, wo die 5 Jahre auf 2 Jahre (mit einer Anmeldung in dieser Frist) reduziert wurden. So was hätte ich in der FAQ zu den Änderungen hervorgehoben erwartet. Markus K. hatte wohl Recht 'Vertrag, Microsoft und übersichtlich? Das geht nicht zusammen. '

Anmerkungen: In der ersten Fassung hatte ich mich noch auf den alten Service Vertrag bezogen – die korrigierte Fassung nennt die 2-Jahres-Frist als Anmeldezwang. Und jetzt ich bei mir auch eine Mail von Microsoft eingetroffen, die auf die Änderungen hinweist. Schön fand ich den Satz: 'Wenn Sie den Bestimmungen nicht zustimmen, können Sie die Produkte und Dienste nicht mehr nutzen und sollten Ihre Microsoft-Konten schließen, bevor die Bestimmungen in Kraft treten.'  Na, dann machen wir das doch – bei vielem gilt doch eh: 'das ist doch keine Kunst, also kann das mal weg'.


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6 Antworten zu Microsoft: Der Servicevertrag ist jetzt 'übersichtlicher' gestaltet

  1. Alitai sagt:

    Einmal im Jahr bei Outlook oder OneDrive anmelden.

    Heftig… habe viele Accounts die ich zum Teil selten benutze. Jetzt muss man also auch noch Termine im Terminkalender für Account Anmeldungen machen (Oder ein Script).

    Manchmal

    Gruss

  2. RUTZ-AhA sagt:

    Freiwillige Win10 Nutzer sind wirklich zu bedauern.
    Inzwischen weiß ich es mehr und mehr zu schätzen, dass ich nicht dazu gehöre :-)

    • Potrimpo sagt:

      Ich bedauere die Leute, die ihre Lebenszeit damit verschwenden, sich zu Themen zu äußern, die sie überhaupt nicht betrifft.

      • woodpeaker sagt:

        Ist und bleibt aber sein gutes Recht.
        Nennt sich auch freie Meinungsäußerung und die wird hier mit Stil und Anstand und gepflegtem Umgangston als hohes Gut angesehen.

  3. Dekre sagt:

    Das E-Mail von MS habe ich auch bekommen und zwar am 02.07.2019.

    Mal kurz Generelles was mich stört. Es gibt dabei immer zwei Parteien. Den Verkäufer, Dienstleister, und den Käufer, Nutzer. Im Prinzip sind die Verträge mit zwei gleichberechtigten Partnern. Dem ist aber nicht so. Das gilt für alle Dienstleistende, Verkäufer und dem Empfänger, Kunden etc. Es ist generell Nötigung und Erpressung. Eigentlich sind die neuen Nutzungsbedingungen von MS unter diesen Gesichtspunkt zu prüfen. Im E-Mail steht u.a. folgendes:

    "…
    Die Änderungen am Microsoft-Servicevertrag treten am 30. August 2019 in Kraft. Die Nutzung unserer Produkte und Dienste ab dem 30. August 2019 erachten wir als Zustimmung Ihrerseits zum aktualisierten Microsoft-Servicevertrag.

    Wenn Sie den Bestimmungen nicht zustimmen, können Sie die Produkte und Dienste nicht mehr nutzen und sollten Ihre Microsoft-Konten schließen, bevor die Bestimmungen in Kraft treten.
    …"

    Der Kunde, Nutzer, Verbraucher, Anwender, egal was man gerade kauft hat überhaupt keine Rechte. Kaufe unsere Produkte und Dienste und zahle. Rechte hast Du keine. Das ist in allen Bereichen in Deutschland so und nimmt immer mehr zu, sowohl von Öffentlicher Hand als auch von Privater Hand.

    Da gab es doch mal ein Hahnenfußzeichen oder so, um sich innerlich zu verweigern und diesem so nicht zuzustimmen.

  4. Teletom sagt:

    Ich habe seit ca. einem Jahr öfters den Fall gehabt, dass der Zugang zu Microsoft Diensten gesperrt wurde, mit dem Hinweis, ein einmaliges Einloggen in den zugehörigen Microsoft Account wäre erforderlich.

    Wenn man sich dann in den Account eingeloggen wollte, wurde seitens Microsoft versucht, eine Mobiltelefonnummer zu erlangen, weil dadurch angeblich wieder alles in Ordnung wäre, was vorher zu der vorübergehenden Sperrung geführt hatte.

    In einem Fall half mir der zum Glück hinterlegte Wiederherstellungscode noch weiter, in einem anderen Fall, war dies nicht möglich, so dass ich den betroffenden, unwichtigen Account ad acta gelegt habe.

    Der Verdacht liegt nahe, dass durch diese fadenscheinige Vorgehensweise, jeder Account mit einer Mobilnummer hinterlegt werden soll, die zumindest bei uns ihrerseits wieder per Identverfahren amtlich verifiziert wurde.

    Das Anonymitätsgebot, das Datenschutzbeauftragter Peter Schaar einmal formuliert hatte, wird hiermit gezielt und bewußt ausgehebelt.

    Der neue zeitlich gesetzte Einlog-Zwang soll die Datenerfassung sicherlich beschleunigen.

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