10 fiese Verkaufstricks zur Black Friday Woche

Im Umfeld des 'Black Friday' (29. November) preisen Händler viele 'Sonderangebote' an, greifen dabei aber oft tief in den Trickkiste. Hier einige Informationen, was man bei den Angeboten beachten sollte.


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Zum Black Friday hat auch Amazon eine komplette Angebots-Woche für seine Händler eingerichtet (ich hatte hier berichtet). Für Händler sind diese Tage der Umsatzträger – und auch deutsche Verbraucher nehmen diese Angebotswochen an.

Laut einer repräsentative Umfrage planen dieses Jahr allein am Black Friday (29. November) 43,7 Prozent aller Deutschen einzukaufen und dabei im Schnitt 222,20 Euro auszugeben. Dem Handelsverband Deutschland (HDE) zufolge, setzen Händler dann 3,1 Milliarden Euro um. Manche Händler greifen tief in die Trickkiste, um Kasse zu machen.

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(Quelle: Pixabay, Pixabay Lizenz)

Die gängigsten 10 Verkaufsmaschen

Das Verbraucherforum mydealz erklärt die gängigsten Verkaufsmaschen und Fallstricke beim Online-Shopping.

1. Falsche Rabattangaben

An Tagen wie dem Black Friday und Cyber Monday überschlagen sich die Rabattangaben. Manche Händler werben damit, ihren Kunden bis zu 80 Prozent Rabatt einzuräumen. Wieder andere werben sogar mit bis zu 90 Prozent Rabatt.

Blind vertrauen sollten Verbraucher den Rabattangaben aber nicht. Kein Händler hat etwas zu verschenken, manche tricksen aber. Entweder setzen sie den Preis kurzfristig hoch, um anschließend mit einem scheinbar attraktiven Rabatt werben zu können, oder sie berechnen den Rabatt gleich ausgehend vom deutlich über dem Marktpreis liegenden Unverbindlichen Verkaufspreis (UVP).

Vor dem Kauf empfiehlt es sich deshalb in jedem Fall, die Preise mit Portalen wie Billiger.de, Geizhals oder Idealo zu vergleichen. In den letzten fünf Jahren betrug die durchschnittliche Ersparnis 38,9 Prozent, wie eine Analyse des Verbraucherforums mydealz ergeben hat.

 


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2. Niedrige Preise – dank hoher Versandkosten

Auch wenn ein Produkt unschlagbar günstig ist, muss sich der Kauf noch lange nicht lohnen. Einige Online-Shops subventionieren Preisnachlässe quer, indem sie mit hohen Gebühren für den Versand arbeiten. Diese beinhalten dann neben dem eigentlichen Porto wenigstens auch einen Teil des vorher eingeräumten Rabatts. Betriebswirtschaftlich ergibt das Sinn.

Für den Kunden kann es aber zum Nullsummenspiel werden, wenn hohe Versandkosten den anfänglichen Preisvorteil aufsaugen. Vor dem Kauf sollten Verbraucher die Versandkosten deshalb genau unter die Lupe nehmen. Sie werden meistens im letzten Schritt der Bestellung angezeigt.

 

3. Tickende Countdowns

Auf „Angebote des Tages" und „Blitzangebote" setzt Amazon auch dieses Jahr wieder bei seiner „Black Friday Woche", die seit dem 22. November und noch bis zum 2. Dezember läuft. Diese Angebote gelten nur für einen Tag beziehungsweise sogar nur für wenige Minuten und sollen Verbraucher dazu drängen, schnell zuzuschlagen, bevor es zu spät ist.

Für Amazon gilt dabei das gleiche wie für andere Händler, die teilweise sogar mit auffällig platzierten Countdowns arbeiten: Ruhe bewahren. Oft wiederholen sich Angebote und nicht selten bieten Händler ein Produkt zum gleichen Preis an, weil sich die großen Internethändler aneinander orientieren und ihre Preise automatisch von Algorithmen festlegen lassen.

 

4. „Nur solange der Vorrat erreicht"

Den Effekt der „künstlichen Verknappung" erzeugen Händler auch auf anderem Wege. Wenn ein Angebot nicht „nur für kurze Zeit" gilt, dann ist zumindest der Hinweis „Nur solange der Vorrat reicht" gut sichtbar im Online-Shop platziert. Neben ihm findet sich gelegentlich der altbekannte Countdown, der statt der verbleibenden Zeit anzeigt, wie viele Produkte noch verfügbar sind.

Auch durch diesen Trick sollten sich Verbraucher nicht unter Druck setzen lassen. Erstens, weil Händler wettbewerbsrechtlich gehalten sind, wenigstens für die ersten Stunden ausreichend viele Produkte vorzuhalten. Und zweitens, weil kaum ein Angebot einmalig ist.

Ich denke, dieser Punkt sollte entspannt gesehen werden. Ein Händler wird sich sicherlich mit einer Klausel absichern wollen. Und von einem Countdown sollte sich niemand beeinflussen lassen.

5.  Überlange Lieferzeiten

Viele Verbraucher nutzen die Rabattaktionen rund um den Black Friday, um preiswert Weihnachtsgeschenke zu kaufen. Wer Heiligabend nicht mit leeren Händen dastehen möchte, sollte vor dem Kauf aber einen genauen Blick auf die Lieferzeit werfen.

Gerade in der Vorweihnachtszeit kann es sein, dass Paketdienste bestellte Produkte später zustellen als erwartet. Verbraucher sollten deshalb darauf achten, dass Händler eine möglichst niedrige Bearbeitungs- und Lieferzeit von einem bis maximal vier Tagen angeben.

Fehlen Angaben zur Lieferzeit, sollten Verbraucher lieber vom Kauf absehen. Dann könnte es sein, dass Händler die Ware gar nicht vorrätig haben, sondern selber erst noch besorgen müssen.

 

6. Verkauf von Sondermodellen mit abgespeckten Funktionen

Wer Unterhaltungselektronik oder Haushaltsgeräte kaufen möchte, sollte genau prüfen, welches Produkt er in den Warenkorb legt. Oft bringen Hersteller verschiedene Varianten ihres Produkts auf den Markt und nicht selten unterscheiden sie sich in ihren Funktionen. Mal hat die Waschmaschine beispielsweise eine Zeitschaltfunktion und mal nicht.

Und auch in Notebooks muss nicht zwangsläufig die gleiche Grafikkarte verbaut sein, nur weil sich die Produktnamen ähneln. Um nachher nicht enttäuscht zu sein, sollten Verbraucher deshalb einen genauen Blick auf die Seriennummer werfen.

Denkbar ist auch, dass (wie hier angemerkt) Retouren am Black Friday erneut angeboten oder die Preiseangaben für die Rabattberechnung vorher hochgesetzt werden. Daher sollte man schon vergleichen.

7. Hohe Kosten bei Retouren

Verbrauchern, die online oder am Telefon bestellen, steht das Recht zu, innerhalb von vierzehn Tagen vom Kauf zurückzutreten. Haben sie die Ware bereits erhalten, sind sie verpflichtet, diese zurückzuschicken. Wer die Kosten trägt, ist aber von Händler zu Händler verschieden.

Der Gesetzgeber sieht den Verbraucher in der Pflicht. Manche Händler sind aber so kulant, das Porto zu übernehmen. Informationen finden sich in der Widerrufsbelehrung. Muss der Verbraucher die Kosten für den Rückversand tragen, sollte er gerade bei sperrigen Produkten lieber vom Kauf absehen. Wer Weihnachtsgeschenke kauft, sollte zudem darauf achten, dass der Händler oder Hersteller auch beim Umtausch möglichst kulant ist und ein Umtauschrecht bis nach Weihnachten gewährt.

 

8. Verzögerte Rückzahlung bei Widerruf oder Umtausch

Auch wenn Händler oder Hersteller die Kosten für den Rückversand im Fall eines Widerrufs oder Umtauschs übernehmen, heißt das nicht, dass sie ihren Kunden ihr Geld auch zeitnah erstatten. Manche Unternehmen erstatten den Kaufbetrag erst einige Wochen, nachdem der Kunde ihnen die Ware zurückgeschickt hat. Das Recht erhalten sie durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Widerrufsbelehrung, denen Verbraucher beim Kauf zustimmen müssen. Wer nicht unnötig lange auf sein Geld warten möchte, sollte beide Vertragsbestandteile aufmerksam lesen.

 

9. Phishing

Mit verschiedenen Tricks versuchen Cyber-Kriminelle im Weihnachtsgeschäft an die Zahlungsdaten ihrer Opfer zu kommen. Beim Phishing senden sie Mails an Verbraucher und versuchen sie auf Internetseiten zu locken, die denen bekannter Online-Shops nachempfunden sind.

Um nicht in ihre Falle zu tappen, sollten Verbraucher besonders vorsichtig sein. Anhänge von E-Mails sollten sie möglichst nicht öffnen und Links nur dann folgen, wenn sie vorher geprüft haben, dass die E-Mail-Adresse auch wirklich die des angegebenen Absenders ist.

Auch bei Internetseiten sollten sie genau die Adresse prüfen, bevor sie ihre Daten eingeben. Zudem sollte sie darauf achten, dass die Verbindung verschlüsselt ist. Hierüber informiert ein „https" zu Beginn der Internetadresse sowie bei manchen Browsern ein kleines geschlossenes Bügelschloss in der Adresszeile.

10.  Pharming

Auch das Pharming ist ein beliebter Trick von Cyber-Kriminellen. Genauso wie beim Phishing sollen Verbraucher beim Pharming auf eine scheinbar echte Internetseite gelotst und dazu gebracht werden, dort ihre persönlichen Daten anzugeben. Die Art, wie Verbraucher hierhin gelotst werden, ist aber besonders perfide.

Cyber-Kriminille manipulieren die Internetseite, die sie kopieren möchten, sodass Verbraucher automatisch zur gefälschten Seite umgeleitet werden. Statt beim eigentlich von ihnen aufgerufenen Online-Shop landen sie also bei einer täuschend echt aussehenden Kopie. Auch deshalb empfiehlt es sich, vor der Eingabe von Daten die Internetadresse genau zu prüfen und sicherzugehen, dass die Verbindung verschlüsselt ist.


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12 Antworten zu 10 fiese Verkaufstricks zur Black Friday Woche

  1. woodpeaker sagt:

    Erst war es nur ein Tag, jetzt ist es schon eine Woche "Black Friday Woche", die dann doch eher Richtung 2 Wochen geht.
    Wann können wir mit dem Black Friday Jahr rechnen?

    Alter Leitspruch dazu: Gier frisst Hirn.

    • Dat Bundesferkel sagt:

      "Wann können wir mit dem Black Friday Jahr rechnen?"

      Gibt es doch schon. ^^ Bei mir vor Ort ist ein Schuhhändler, der seit über 5 Jahren seinen regelmäßigen "Wir schließen, Räumungsverkauf"-Pseudo-Rabatte vergibt. :P

      • hv sagt:

        Das BFJ haben wir doch längst und vom Hirn ist so gut wie nix mehr übrig… Till Lindemann von Rammstein brachte es auf den Punkt: "ich bin nicht kaputt, die Welt ist kaputt."

    • Peter Müller sagt:

      Genau das Gleiche denke ich mittlerweile auch
      Nächstes Jahr gibt es sicher den Black Friday Monat ;)

  2. Dat Bundesferkel sagt:

    Günter, alle von Dir genannten Punkte sind vollends korrekt. Alles selbst erlebt, kann alles bestätigt werden.

    Zusätzlich kann man noch hinzufügen:

    11. Händler SAMMELN Bestellungen, damit sie später in größeren Mengen bei ihrem Großhändler zu besseren Konditionen bestellen können. Grundsätzlich bei Angeboten oder unbekannten Händlern gilt: Niemals per Vorkasse bestellen, immer nur per Nachnahme / Rechnung. Kunden die so bestellen werden erfahrungsgemäß sehr viel schneller beliefert, weil die Händler wissen, daß hier die Storno-Gefahr der Kunden extrem hoch ist (lieferst Du nicht, bestelle ich halt woanders).

    12. Selbst seriöse Händler umgehen die DSGVO in dem Sinne, daß sie Kundendaten mit vermeintlichen Schnäppchen erhaschen. Da hier dann ein berechtigtes Interesse am Erwerb von Kundendaten liegt, kann man da nicht einmal vorgehen. Die Ware wird dann meist erst sehr spät (nach Mahnung!) oder gar nicht versandt ("Storno-Party", wie die MyDealzer es nennen). Im besten Fall folgt im Anschluß der Hinweis, daß es sich leider, leider um einen technischen Fehler bei der Preisgestaltung gehandelt habe. Die Kundendaten werden dann dennoch behalten und ggf. weiterverarbeitet oder gar gehandelt. Alles DSGVO-konform.

    … aber letztlich immer noch meist besser, als der lokale Händler vor Ort, der (oftmals)…

    … nur eine überschaubare Anzahl vorhandener Artikel hat
    … sich oftmals gegen die gesetzliche Gewährleistung sträubt
    … nach Möglichkeit keine Rückerstattung leistet

    Also: Trau', schau', wem.

  3. ThBock sagt:

    Auch bei Packungsgrößen muss man aufpassen.
    Die Leute sind schon so konditioniert, dass sie größere Packungen mit > günstiger< gleichsetzen.
    Das wird ausgenutzt.
    Teilweise ist 2x die kleine Packung günstiger als einmal die große, mit dem gleichen Inhalt.
    Frohen Weihnachtseinkauf :-)

    • Dat Bundesferkel sagt:

      Hah, geiles Beispiel ist Waschpulver. "Jetzt zum Jubiläum, XXL-Pack mit noch mehr drin zum gleichen Preis"

      Tjoa, doof nur dass mittlerweile bekannt sein sollte, daß das "Auffüllmaterial" nichts anderes ist als… Füllmaterial. Aber so lassen sich Kunden gerne verschaukeln.
      Die Standard-Packungen sind gemessen am P/L Verhältnis in der Regel die bessere Wahl.

  4. Dat Bundesferkel sagt:

    Aus gegebenem Anlaß, weil ich meinem Creality Ender 3 Pro einen "Maulkorb" verpassen möchte (das Gefiepe der Schrittmotoren ist unerträglich):

    https://www.ikea.com/de/de/p/lack-beistelltisch-schwarz-20011408/
    6,00 Euronen

    https://www.amazon.de/Ikea-Lack-Beistelltisch-schwarz/dp/B07SFK5MNZ/ref=sr_1_17?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&keywords=lack+beistelltisch&qid=1574591080&refinements=p_89%3AIkea&rnid=669059031&sr=8-17

    Das treibt einem die Tränen in die Augen. Da kompensiert Prime auch nicht mehr.

    Augen auf, beim Eierkauf (… und Preisvergleich).

    • Blupp sagt:

      Herrliches Beispiel.
      Da stellt sich dann die Frage wer beim zweiten Link eigentlich der Verkäufer ist. Wirklich Ikea? Da steht etwas schwammig "von Ikea". Wird also von Ikea nur irgendwie geliefert und der Verkäufer ist ein anderer? So wie dann rechts steht "Verkauf und Versand durch Amazon".
      Man muss schon sehr genau hinsehen um nicht auf diese Masche hereinzufallen. Sowas kann doch nicht legal sein, nach meiner bescheidenen Meinung ist das klarer Betrug.
      Danke für den Kommentar, hat mir mal sehr deutlich gezeigt warum ich bei diesem dubiosen Laden aus Prinzip nicht kaufe.

      • Dat Bundesferkel sagt:

        Auf die Frage, ob das nun original IKEA Händler ist, oder nicht, wollte ich eigentlich gar nicht eingehen. :D DAS ist ja eh so eine Geschichte für sich…

        Mir ging es eher um die exorbitante Preisspanne. Es gibt den Tisch auch mit abgewandelten Namen bei Amazon zu niedrigeren Preisen, aber immerhin auch um die 20 Euronen, was mehr als dem Dreifachen bei IKEA direkt entspricht (3,90 Versand kommt bei IKEA hinzu, wären immer noch "nur" 10 Euro).

        Amazon ist mir oft hilfreich, wenn ich bestimmte Produkte aus Fernost bestelle, oder gleichwertige Produkte aus (bspw.) Frankreich mit selben Kundenkonto bestelle (dort immer wieder mal 50 % günstiger).

        Aber man sollte eben wirklich sehr, sehr genau hinschauen und vergleichen. Blind vertrauen, Amazon zum ungeprüften Stammdealer machen ist dann durchaus mit Vorsicht zu geniessen.

        • Blupp sagt:

          Die Problematik mit den Preisunterschieden ist klar, jedoch gehen die Sauereien gerade bei Amazon noch sehr viel weiter. – Arbeitsbedingungen des Personals, Knebelverträge für die Händler. Bei Amazon kaufe ich daher aus Prinzip nicht.
          Einzige Ausnahme war mal aus reinem Interesse Alexa und das auch nur weil damit nette Sachen mit den ESP's von Espressif möglich sind.

          Darüber hinaus habe ich nun schon ein paar Chinesen des Vertrauens bei ebay & Ali Express. Amazon ist damit entbehrlich und die Chinesen haben durch den direkten Verkauf, zumindest hoffe ich das, mehr davon. Aber vielleicht ist die Welt ja noch komplizierter.

  5. Michael Bickel sagt:

    Nun ja, man kann sich über wirklich absolut alles aufregen und seinen Tag mit Negativität verbringen oder man informiert sich als mündiger Mensch ausführlich bevor man bestellt (oder überhaupt handelt im Leben) und kann dann dank des richtigen Angebots auch richtig Geld sparen, falls man überhaupt etwas braucht. Es wird keiner gezwungen irgendwelche Angebote zu nutzen.

    Beim Amazon Prime Day als Beispiel habe ich diverse DIY-Produkte eines bekannten deutschen Herstellers (die mit grün und blau) zu einem Preis bestellt, denn ich bis heute nirgendwo anders gesehen habe. Und natürlich wusste ich, was der UVP ist und was ein UVP überhaupt ist (wie soll man sonst Rabatte berechnen? am Tagespreis?), was es im örtlichen Baumarkt kostet etc. und habe informiert Produkte gekauft, die ich wirklich brauchte und richtig Geld gespart. Die Produkte kamen dann auch noch unverschämterweise sehr schnell und versandkostenfrei ins Haus.

    In Deutschland kann man scheinbar nicht mehr anders als sich über alles nur noch aufzuregen statt einfach Gelegenheiten, natürlich informiert, zu nutzen… und das gilt nicht nur für irgendwelche Angebote. Man kann die aber auch einfach ignorieren.

    … und ganz sicher sind bei den Chinesen die Arbeitsbedingungen die reinsten Kuschelbedingungen.

    Hauptsache meckern… ich glaube wirklich so viel Negativität gibt es nur in diesem Land, womit ich jetzt natürlich auch gemeckert habe :)

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