Urteil: Warnwetter-App des DWD muss geändert werden

ParagraphDer Bundesgerichtshof hat nun bezüglich der Klage gegen den Deutschen Wetterdienst (DWD) und dessen kostenlose App Warnwetter ein Urteil gefällt. Die DWD-App Warnwetter darf in der gegenwärtigen Form nicht mehr kostenlos angeboten werden. Nur Warnmeldungen dürfen kostenlos angeboten werden.


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Worum geht es genau?

Vom 'Deutscher Wetterdienst' (DWD) gibt es die App WarnWetter für Smartphones. Die App warnt vor gefährlichen Wetterlagen und bietet auch sonst einige Informationen rund um das Wetter.

App WarnWetter

Die App ist beispielsweise bei Google Play oder im iTunes-Store abrufbar. Laut Eigenauskunft des DWD versorgt die kostenlose WarnWetter-App vom DWD, die Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes sowie die breite Öffentlichkeit mit wichtigen Hinweisen zur aktuellen Warn- und Wettersituation. Und die App wurde kostenlos angeboten.

Recht
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)

Dagegen hatte die WetterOnline Meteorologische Dienstleistungen GmbH vor dem Landgericht Bonn geklagt. Im November 2017 wurde ein Urteil gegen das kostenlose Anbieten der App gefällt. Auf Grund des Urteils durfte die App Warnwetter nur noch mit beschränkten Funktionen oder für Geld angeboten werden. Ich hatte im Blog-Beitrag Urteil: DWD WarnWetter-App darf (in aktueller Form) nicht angeboten werden sowie im Beitrag WarnWetter: App abgespeckt oder für 1,99 Euro berichtet. Dieses Urteil der 1. Instanz wurde später jedoch aufgehoben (siehe App DWD Warnwetter: Urteil aus 2017 kassiert).

Urteil des BGH ergangen

Das Verfahren ging bis vor dem Bundesgerichtshof, der am 12. März 2020 im für das Wettbewerbsrecht zuständigen I. Zivilsenat ein Urteil gefällt hat. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dabei entschieden, dass der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine App mit zahlreichen über Wetterwarnungen hinausgehenden Informationen zum Wetter nicht kostenlos und werbefrei anbieten darf.

Danach hatte die Klage der WetterOnline Meteorologische Dienstleistungen GmbH, die meteorologische Dienstleistungen wie Wetterberichte über das Internet und über eine standardmäßig kostenlos und werbefinanzierte und in einer kostenpflichtigen werbefreien Version App für mobile Endgeräte anbietet, Erfolg.

Der DWD hat mit seinem für die Nutzer kostenlosen und nicht durch Werbung finanzierten Angebot einer WarnWetter-App zwar nicht erwerbswirtschaftlich, sondern allein zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben gehandelt. Er hat, laut BGB, dabei aber die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 4 Abs. 6 DWDG überschritten, weil sich die Inhalte der unentgeltlichen WarnWetter-App nicht auf Wetterwarnungen beschränkten, sondern darüber hinaus zahlreiche allgemeine Wetterinformationen enthielten. Deshalb ist das Angebot der WarnWetter-App als geschäftliche Handlung anzusehen und an den Regeln des Wettbewerbsrechts zu messen. Die Details lassen sich in der BGH-Pressemitteilung nachlesen. DWD muss seine App also anpassen.


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14 Antworten zu Urteil: Warnwetter-App des DWD muss geändert werden

  1. Herr IngoW sagt:

    „Wetter Online" will also das man seine App mit den vielen unsinnigen "Informationen" und unverhältnismäßig viel Werbung installiert!
    Die „Warnmeldungen" die diese „App" von sich gibt sind meistens unwichtig oder irreführend oder schlichtweg falsch.
    Für Warnungen ist die "DWD Warnwetter-App" sehr gut, einfach und ohne schnick schnack.
    Die Bedeutung der App war in den letzten Tagen besonders zu merken.
    Haben die Lobbyisten wieder mal gewonnen, Traurig.😣

  2. Nick sagt:

    Ich bin irritiert!
    Es geht doch mal wieder nur ums Geld. Sehr trauig! Sehr trauriges Urteil. Dem Bürger bloß nicht zu viel "schenken".

  3. Bernard sagt:

    Schweinerei.

    Der DWD wird mit Steuergeldern finanziert.

    Warum also zweimal kassieren?

    • Günter Born sagt:

      Schau dir die Urteilsbegründungen des BGH an – ist ja verlinkt.

      • Dekre sagt:

        Die Urteilsbegründung ist nur die Pressemitteilung. Zwar werden auch Gründe angeführt, aber es ist wichtig das Urteil zu lesen. Das wird durch den BGH in der Regel in einigen Tagen online gestellt.

        Ich denke, dass Herr Kachelmann das mal wieder bemängelt hat. Der denkt immer, dass der der Einzige ist, der über Wetterentwicklungen berichten darf.

        • Mika sagt:

          Wieso Kachelmann? Laut Impressum ist der Geschäftsführer von WetterOnline ein Dipl.-Met. Dr. Joachim Klaße.

          Die Wetterseite von Kachelmann findet man unter http://www.kachelmannwetter.com.

          Funfact: WetterOnline bezieht seine Radardaten u.a. vom DWD

        • Günter Born sagt:

          Zu Kachelmann hatte der Vorposter was gesagt.

          Es ging im initialen Post um die Frage: "Der DWD wird mit Steuergeldern finanziert. Warum also zweimal kassieren?" – und das ist in der Pressemitteilung in den jeweiligen Zitaten aus der Urteilsbegründung imho offen gelegt.

          • Mika sagt:

            Dem Vorposter (Dekre) galt ja auch mein Kommentar, habe schliesslich bei seinem Post auf "Antworten" geklickt.

          • Dekre sagt:

            Sorry, Herr Kachelmann viel mir ein, weil er immer gegen den DWD wettert (was für ein sinnige Kombination). Dann war es eben ein anderes Unternehmen. Er hat sich wohl gesagt: Wenn die anderen das schon machen, so kann ich ja mal abwarten.

            Ich finde die Webseite von Kachelmannwetter auch gut. Im letzten Sommer war aber er mal wieder etwas besonders beckmesserisch. Insbesondere wenn die Temperaturen schon bei 40 °Celsius und mehr, er aber um ein bis zwei °Celsius feilschte oder dass man mal auch tagsüber in der Hitze lüften sollte. Etwas leicht sinnfern, wenn man nicht gerade in den Bergen sein Domizil hat.

    • Steter Tropfen sagt:

      Kann es sein, dass der steuerfinanzierte DWD von anderen (kommerziellen) Diensten, die seine Daten weiter verbreiten, bereits jetzt ein zweites Mal kassiert?

      In dem Fall wäre es schon angemessen, dass im Sinne gleicher Wettbewerbsbedingungen der DWD seine gesicherte Finanzierung nicht dazu missbraucht, anderen Diensten das Wasser abzugraben:
      Unwetterwarnungen sind in öffentlichem Interesse, deren Verbreitung darf und soll sogar kostenlos sein. Aber die „weiteren Informationen" sind durchaus als journalisitische Leistung zu betrachten. Die braucht nicht ein verbeamteter Mitarbeiter nebenbei auszuplaudern, während andere damit ihr Geld verdienen müssen.

  4. Paul sagt:

    Wenn man die DWD-App gekauft hat, wird man feststellen, das diese wirklich nur rein das deutsche Wettergeschehen zeigt. Die App von Wetteronline zeigt ganz Europa, so weit die Radare reichen.
    Das ist schon eine merkliche Einschränkung des DWD-App, trotz Bezahlung.
    Das Problem entsteht daraus, das der DWD für seine Daten von Wetteronline Geld will.
    Würde das Gesetz geändert das den DWD zum verkaufen der Daten zwingt konnte DWD sein App kostenlos anbieten und wir vielen Million Wattstunden für Werbung sparen.

  5. Dekre sagt:

    Man muss mal auch sagen, dass die obersten Richter, egal ob BFH, BGH, BVerfG etc und EuGH generell nicht frei in der Entscheidung sind. Es gibt so keine unabhängige Richter mehr. Bei den Obersten Gerichten wird auch immer öfters deren Großer Senat angerufen durch die Bundesrichter angerufen. Das ist dann der Fall, wenn ein Senat von der bisherigen Rechtsprechung abweichen möchte. Das kommt mehr und mehr vor.

    Eine ausgeglichene Rechtsprechnung findet so nicht mehr statt. Man muss aber auch sagen, dass auch aufgrund der von "den Politikern" gemachte Gesetze oft die Richter auch in einen Zwang bringen. Dann muss man die Verfassungsmäßigkeit oder EU-Tauglichkeit anfechten. Das ist alles nicht so einfach.

    Äquvatente Rechtsprechung gab es auch zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weil diese auf den Internetseiten hinausgehenden Text anbieten. Es haben die (privaten) Zeitungsverlage geklagt. Jetzt bringen aber diese Verlage vermehrt auch Bildbeiträge. Es ist alles sehr verworren.

    • User007 sagt:

      Ja, genau…DAS bestätigt mal wieder die Unsinnigkeit von so vielen Gesetzen – und ja nicht mit so viel aufwändiger Arbeit belasten, und wohlmöglich dagegen vorgehen…aber wir lassen uns das ja auch alles einfach gefallen.

      @Dekre: Öhm, was bedeutet "äquvatent"? Oder meintest Du vllt. "äquivalent"?

      • Dekre sagt:

        Genau, danke für die Wortkorrektur. Das was ich geschrieben habe sieht irgendwie komisch aus. Ein so ähnlich klingendes Wort wäre "adäquat". Das könnte man auch nehmen, aber "äquivalent" passte für mich mE besser.
        Ich hätte auch einfach das Wort "ähnlich" oder "gleichwertig" nehmen können. oder eben wieder ein Fremdwort "analog". Letzteres würde besser sogar besser passen, zumal es auch in der EDV bekannt ist. :)
        Ich hoffe jetzt alles richtig geschrieben zu haben.

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