Corona-Soforthilfe und Selbständigkeit (Schweizer Petition)

Noch ein schwieriges Thema, welches Selbständige wegen der Corona-Krise trifft. Arbeitnehmer bekommen Kurzarbeitergeld (Azubis wohl nicht). Für Firmen und Selbständige gibt es in Deutschland wohl Soforthilfen der KfW bzw. der Länder. IT-Freiberufler finden sich aber in einer besonderen Situation wieder, wie Golem in diesem Artikel ausführt. Blog-Leser Adrian aus der Schweiz hat mich in diesem Zusammenhang auf diese Petition für Schweizer Selbständige aufmerksam gemacht, die sich an die Schweizer Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga richtet. Vielleicht für den einen oder anderen Leser oder Leserin interessant.


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9 Antworten zu Corona-Soforthilfe und Selbständigkeit (Schweizer Petition)

  1. Sam sagt:

    Haha, ja, wenn man in Deutschland als Freiberufler/Selbstständiger Unterstützung möchte, bekommt man laut Berichten ja binnen von Minuten Hilfe in Form von 44 Dokumenten mit 60 Seiten, die man ausfüllen muss um Hilfe zu beantragen.
    Nicht zu vergessen muss man 113 Dokumente (Kontoauszüge, Mietverträge, …) vorlegen um zu belegen dass man die Hilfe wirklich braucht.

    • JohnRipper sagt:

      Dazu fallen mir diverse Dinge ein:
      1. Wenn man nichts zu tun hat (sonst bräuchte man ja auch keine Hilfe), dann kann man sich auf mit 44 Dokumenten und 60 Seiten beschäftigen.
      2. Die Bürokraten wollen beschäftigt bleiben. Corona ändert zwar einiges, aber nicht alles.

      Wer Ironie findet …

    • Dekre sagt:

      Das kann schon sein und ist auch so. Es ist etwas schwierig für Solo-Selbständige. Ich muss es leider in bestimmten Konstellationen bestätigen.

      Siehe ABER mein unterer Beitrag.

    • Till sagt:

      Stimmt NICHT:
      Soforthilfe (Selbständige usw.):
      Läuft ab 30.3. bundesweit, wird über die Länder ausgegeben.
      Bis zu 9.000 EUR für 3 Monate.

      Bei mir:
      Am Montag 23:00 rel. formlos* beantragt,
      am Mittwoch 16:30 bewilligt.

      *Steuernummer, Kontonummer, vorr. abgeschätzter Ausfall

      Und ja, es kann im Nachhinein kontrolliert werden, wie viel man davon wirklich benötigt hat. Auch ist die Summe selbstverständlich zu versteuern.

  2. Dekre sagt:

    Ich und viele andere werden wohl gegenwärtig mit E-Mails "bombardiert". Ich habe aber hier nur hilfreiche. Es doppelt sich aber. Ich kann nicht für die Schweiz sprechen.
    Ich kann nur jeden empfehlen auf die entsprechenden Seiten der deutsche Bundesregierung und der Ministerien gehen. Für Mandanten beantragt und durchgeführt:
    # Anzeige Kurzarbeit – Für März muss das bis 31.03.2020 beim AA eingehen !. Danach hat man 3 Monate Zeit für den Antrag (Dieser kann sowieso erst nach Ende des jew. Monats gemacht werden). nach Anzeige muss man auf Post warten. Das kann dauern, da völlig überlastet.
    # die USt-SVZ für 2020 wird problemlos erstattet – einfach Null-Meldung. Ist bereits erfolgt. Das kommt sofort.
    # EST- und GewSt-VZ für 1. VJ 2020 wird mit entsprechenden Antrag erstattet. Für das 2. VJ ist GewSt am 15.05.2020 und für ESt am 10.06.2020 fällig. Diese kann man auch Null setzten lassen. Immer daran denken, dass es bei entsprechenden Gewinn auch wieder nachgezahlt werden MUSS (!). Es hilft aber. Die Erstattung für 1. VJ 2020 sollten innerhalb von einer Woche kommen.
    # Es gibt Zuschüsse vom Staat/ Land. Diese müssen beantragt werden. Das kann aber dauern. Hinweis – Zuschüsse sind nicht rückzahlbar. Sie sind aber est-steuerpflichtig.
    Immer daran denken – Wir haben ein Jahressteuersystem.
    # Die Kredite der KfW sind der Knackpunkt, eigentlich blöde Regelung. Die Kredite werden über die "Hausbank" vergeben. Die Hausbank hat das Sagen damit wird sowieso wie immer der Großteil nicht abgerufen. Kredite müsse zurückgezahlt werden und das mit Zinsen.
    Es sei, man ist VW oder so., die bekommen immer Geld. VW hat auch ein für sie speziell zuständige AA-Stelle.
    # Alle andere für ALG und ALG II etc und Sozialhilfe nach SGB II läuft über Antrag und ist etwas aufwendig. Wer das noch nie gemacht hat (auch Selbständige) kommt schon an dann an der Diagnose "Wahnsinnsanfall" nah heran.

    Noch mal der Hinweis – Geht auf Seiten den Bundes der Länder und der Kammern, so IHK, Handwerkskammern etc., mit allen anderen sprechen und Anträge schreiben (Vermieter etc.).

    • Dekre sagt:

      Ergänzung – Bei der IBB (Selbständige), Berlin, ist wohl ein derartiger Andrang, dass Online die Wartenummer gegenwärtig bei ca 125 Tausend ist und insgesamt ca. 138 Tausend Anträge stellen.
      Immer daran denken, dass man nicht der Einzige ist.

  3. Andreas B. SH sagt:

    "Corona-Krise: Gemeinsamer Aufruf von Pflegefachkräften an Jens Spahn!" bei change.org

  4. Uwe sagt:

    Pflege seit sehr vielen Jahren, ich kenne den Wahnsinn bis in jedes Detail! Eine "Pflegeberaterin" hat mal bei einer "Beratung" Frau Google bemüht, Ergebnis ausgedruckt … DAS war dann die Beratung! Bei einem zweiten Termin, wegen Anfrage Gelder, hat sie sich gewunden, als ob jeder Cent aus ihrer Tasche zu zahlen sei. Das ging soweit, dass ich auf einfache Fragen erst eine Antwort bekommen habe, als ich mit Beschwerde drohte. Dürfte jetzt in diesem Bereich hier ähnlich sein.

    • Andreas B. SH sagt:

      Ohje! – Und solche (Zwangs-)Beratung ist gewiss noch nach §§, Verordnung in der Fassung … zertifiziert nach blablabla … gemäß … usw.

      Wie immer: Die Stapel von Broschüren sind nur für die Leute gedacht, die das Problem gerade nicht haben, damit sie sich beim Vorbeigehen am Infostand denken "Alles gut, an die ist ja gedacht". – Egal, was man studiert hat, ohne Beratungsprofis (echte natürlich, von Selbsthilfeverbänden, meine ich) ist man aufgeschmissen. – Im Glücksfall wohnt man in einer kleinen Gemeinde, wo noch jeder jeden kennt und die Amtspersonen menschlich sind und einem ratzfatz die Formulare ausfüllen.

      @all: Lasst Euch nicht unterkriegen und kommt gesund durch diese Zeit!
      Lg!

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