Aus der Gruft: Die Microsoft-Kontoaktivitätsrichtlinie

ParagraphAus aktuellem Anlass hole ich mal wieder einen Zombie aus der Gruft. Es geht um das willkürliche Sperren von Microsoft-Konten durch den Hersteller und Microsofts eigene Richtlinien im Hinblick auf Kontensperren bei inaktiven Konten. Es ist ganz interessant mal einen Abriss der verschiedenen Facetten von 'Kontensperren' vor Augen zu haben.


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Kontensperrung, das unendliche Thema

Aktuell bin ich ja wegen der willkürliche Sperre von Microsoft-Konten sensibilisiert. Für Gelegenheitsleser ein kurzer Abriss, um was es geht.

Der Zwang zum Microsoft Konto

Inzwischen verlangt Microsoft bei seinen Produkten standardmäßig ein Microsoft-Konto. Bei Online-Diensten wie OneDrive, outlook.com, Skype, Teams etc. könnte man so etwas noch nachvollziehen – obwohl es früher auch mit anderen Anmeldeverfahren ging. Aber bei On-Premises-Produkten ist der Zwang zum Microsoft-Konto nicht wirklich nachvollziehbar.

  • So lassen sich aktuelle Microsoft Office-Versionen nicht mehr ohne Microsoft-Konto in vollem Umfang einsetzen. Es mag für den einen oder anderen Nutzer einen Vorteil geben, wenn Online-Dienste eingebunden sind. Wer aber lokal arbeiten will, sollte das auch uneingeschränkt tun können.
  • Bei Windows 10 lässt sich zwar noch ein lokales Benutzerkonto einrichten. Ich hatte aber bereits im Februar 2020 berichtet (siehe Artikel Windows 10: MS-Kontenzwang auch in Deutschland), dass Microsoft den Leuten bei der Neueinrichtung eines Kontos immer mehr Steine in den Weg legt, um ein lokales Konto zu verhindern und den Nutzer zu zwingen, ein Microsoft-Konto beim Windows-Setup einzurichten.

Das Marketing von Microsoft ist erkennbar dabei, die Leute (speziell Consumer) auf ein Microsoft-Konto zwingen, um sie mittelfristig zu Abonnenten zu machen.

Unbenutzt? Und dann ist dein Konto eingefroren

Wer ein Microsoft-Konto anlegt, weil das halt beim Einrichten einer Software so gefordert wird, läuft aber in ein Problem. Microsoft deaktiviert Microsoft-Konten, die länger nicht in Benutzung sind, nach einer gewissen Frist. Ich hatte das im Blog-Beitrag Outlook.com Premium-Portal wird im Feb. 2020 abgeschaltet am Rand mit angesprochen. Meiner Frau wurde das OneDrive-Konto, welches ihrem Microsoft-Konto zugeordnet ist, mit Ankündigung gesperrt. Hier die Benachrichtigung:


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Ihr OneDrive wird in Kürze gelöscht

Ihr privates Konto mit der E-Mail-Adresse <name>@outlook.de wurde in den letzten zwei Jahren nicht genutzt und ist derzeit gesperrt. Ihr OneDrive kann ab dem 22.02.2020 gelöscht werden, es sei denn, Sie aktivieren das Konto auf OneDrive.com wieder.

Erfahren Sie mehr über Kontosperrungen.

Hinweis: Diese Nachricht gilt nur für Ihr privates OneDrive-Konto. Diese Nachricht betrifft nicht Geschäfts-, Schul- oder Unikonten von OneDrive.

Microsoft gibt an, dass das OneDrive-Konto bei 12 monatiger Inaktivität 'eingefroren' werde. Das Einfrieren kann aber vom Benutzer mit den Hinweisen auf der verlinkten Microsoft-Seite wieder rückgängig gemacht werden.

Bei outlook.com und outlook.de wird es sogar noch komplizierter. Ich bin kürzlich über nachfolgenden Tweet an an das Thema erinnert worden.

Das Konto wird meiner Beobachtung nach entzogen und die Mails werden gelöscht, wenn sich der Benutzer nicht binnen 365-Tagen einmal angemeldet hat. Ich habe noch ein wenig gesucht und bin in diesem Microsoft Answers-Forenthread aus 2015 fündig geworden:

1. To keep your Outlook.com account active you must sign in to the account at least once every 365 days.

After 365 days of inactivity, your email will be deleted and cannot be recovered.

After 5 years of inactivity, your Microsoft account will be deleted and cannot be recovered.

Ob das heute noch stimmt, weiß ich nicht – das Service Agreement bleibt bezüglich der Fristen in 4(a)(iv)(2) unverbindlich. Es gibt noch diesen Artikel, der sich mit dem Thema befasst.

Fall: Das Konto ist wirklich gesperrt

Leider gibt es auch das inzwischen bekannte Problem, dass Microsoft solche 'Microsoft-Konten' wirklich sperrt und sich auf Missbrauch bezieht. Ich hatte ja in diversen Blog-Beiträgen über solche Fälle berichtet. Das Problem: Die Betroffenen bekommen nicht mit, welcher Missbrauch konkret festgestellt bzw. vorgeworfen wird.

Ich hatte das Thema in den Blog-Beiträgen Tretmine Microsoft Konto: Willkürliche Sperre bei Online-Funktionen sowie Microsoft-Kontensperrungen und die OneDrive 'Nacktfotos' beleuchtet. Hier hängt der Nutzer völlig in der Luft – ist das Konto gesperrt, bekommt er i.d.R. keinen Zugriff mehr. Und es kristallisiert sich eine weitere ungute Erkenntnis heraus: Neue Microsoft-Konten werden (bei Skype und bei Microsoft Office) offenbar sofort gesperrt, wenn deren Besitzer keine Mobilfunknummer angibt.

Ich hatte das quasi als 'Versuchballon' im Blog-Beitrag Werden Microsoft-Konten von Office ohne Telefonnummer gesperrt? angerissen und für Skype einige Fälle genannt. Die Rückmeldungen zu Microsoft Office offenbaren aber ein erschreckendes Bild: Es wird offenbar gesperrt, wenn keine Mobilfunknummer angegeben wird.

Die Microsoft-Kontoaktivitätsrichtlinie

Im Rahmen meiner Berichterstattung zum Thema Microsoft-Kontensperren hat sich Blog-Leser Alexander J. auf Facebook gemeldet und gab an, dass Microsoft bei 'bezahlten Produkten eigentlich keine Kontensperren vornehmen wolle'. Ich hatte dann konkret nach einer Quelle gefragt und Alexander war so freundlich, den Link auf die Microsoft-Seite Microsoft-Kontoaktivitätsrichtlinie zu posten (danke dafür). Das Dokument wurde am 1. Juli 2019 veröffentlicht und ist ab dem 30. August 2019 gültig. Die letzte Revision erfolgte am 11. August 2020 (geändert wurde die Seite zum 13.8.2020). Ich ziehe das Ganze mal hier heraus, um den aktuellen Stand einzufrieren.

Diese Microsoft-Kontoaktivitätsrichtlinie legt fest, wann Microsoft Ihr Konto wegen Inaktivität schließen kann. Sie können Ihr Microsoft-Konto jederzeit auf der Microsoft-Website für die Kontoverwaltung schließen. Darüber hinaus kann Microsoft Ihr Konto gemäß dem Microsoft-Servicevertrag aus anderen Gründen schließen.

Microsoft-Kontoaktivitätsrichtlinie: Gemäß dem Microsoft-Servicevertrag müssen Sie Ihr Microsoft-Konto verwenden, damit es "aktiv" bleibt. Microsoft behält sich das Recht vor, alle "inaktiven" Microsoft-Konten zu schließen. Welche Folgen es hat, wenn Ihr Microsoft-Konto geschlossen wird, erfahren Sie in Abschnitt (4)(a)(iv)(2) des Microsoft-Servicevertrags. Sie müssen sich mindestens einmal alle zwei Jahre bei Ihrem Microsoft-Konto anmelden, damit es aktiv bleibt. Dabei gelten die unten genannten Ausnahmen. Wenn Sie sich in diesem Zeitraum nicht anmelden, betrachtet Microsoft Ihr Konto als inaktiv.

Ausnahmen: Die folgenden Aktivitäten gelten als Ausnahmen, bei denen Microsoft den Aktivitätsstatus Ihres Kontos auch dann verlängert, wenn Sie sich nicht in einem Zeitraum von zwei Jahren bei Ihrem Microsoft-Konto angemeldet haben.

  • Käufe. Wenn Sie mit Ihrem Microsoft-Konto ein aktuelles Microsoft-Produkt oder einen Microsoft-Dienst kaufen bzw. einen Kauf einlösen oder abrufen, bleibt das Microsoft-Konto aktiv. Es wird dann nicht von Microsoft wegen Inaktivität geschlossen. Beachten Sie, dass dies nicht für Geschenkkarten, Zertifizierungen oder abonnementbasierte Käufe oder Dienste gilt.
  • Abonnements. Ihr Microsoft-Konto bleibt aktiv, solange Sie über ein damit verbundenes aktives Microsoft-Abonnement verfügen. Nach Ablauf oder Kündigung des Abonnements müssen Sie sich mindestens einmal alle zwei Jahre bei Ihrem Microsoft-Konto anmelden, damit es aktiv bleibt.
  • Veröffentlichung im Microsoft Store. Wenn Sie mit Ihrem Microsoft-Konto Anwendungen oder Spiele (einschließlich Spiel-DLCs) im Microsoft Store veröffentlicht oder sich für ein Microsoft Partner Center-Konto registriert haben, bleibt das Microsoft-Konto aktiv. Es wird dann nicht von Microsoft wegen Inaktivität geschlossen.
  • Zertifizierungen. Wenn Sie eine Zertifizierung von Microsoft mit Ihrem Microsoft-Konto erhalten, bleibt das Microsoft-Konto aktiv. Es wird dann nicht von Microsoft wegen Inaktivität geschlossen.
  • Kontostand. Ihr Microsoft-Konto bleibt aktiv, solange nicht ausgegebenes Guthaben darin verbleibt (z. B. von einer Microsoft-Geschenkkarte oder einer Microsoft-Gutschrift). Wenn Geschenkkarten in Ihrer Region als "nicht beanspruchtes Eigentum" gelten, lässt Microsoft das nicht ausgegebene Guthaben Ihrer Microsoft-Geschenkkarte entsprechend den örtlichen Gesetzen verfallen.
  • Kreditorenkonten. Ihr Microsoft-Konto bleibt aktiv, solange Microsoft Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Microsoft-Konto Geld schuldet (z. B. fällige Beträge von Microsoft Payment Central).
  • Familienkonten. Wenn Ihr inaktives Microsoft-Konto die Zustimmung zu einem aktiven Konto eines Minderjährigen erteilt hat, wird das Konto nicht von Microsoft wegen Inaktivität geschlossen. Microsoft lässt das inaktive Microsoft-Konto geöffnet, bis das Konto des Minderjährigen (i) als inaktiv gilt und von Microsoft geschlossen wird, (ii) von Ihnen geschlossen wird oder (iii) zu einem Standard-Microsoft-Konto übergeht, wenn der Minderjährige volljährig wird.
  • Gesetzliche Anforderungen oder andere Microsoft-Bestimmungen. Ungeachtet der oben genannten Informationen behält Microsoft sich das Recht vor, den Status Ihres Kontos als aktiv zu betrachten oder ein inaktives Konto nicht zu schließen, entsprechend geltenden Gesetzen oder Vorschriften oder anderen von Microsoft genannten Vorgaben.

Ihr aktueller Aktivitätsstatus: Sie können den Aktivitätsstatus Ihres Microsoft-Kontos jederzeit auf der Microsoft-Website für die Kontoverwaltung prüfen. Ihr Aktivitätsstatus zeigt an, wie oft Sie sich bei Ihrem Konto anmelden müssen, damit dieses nicht als inaktiv gilt. Beachten Sie, dass es bis zu 30 Tage dauern kann, bis Käufe oder andere Kontoaktivitäten in Ihrem Aktivitätsstatus widergespiegelt werden.

Bei bezahlten Inhalten will Microsoft also keine Konten wegen Inaktivität sperren Abgesehen von dem Umstand, dass in obigem Hinweis auf die OneDrive-Sperre ein Intervall von 12 Monaten für Aktivitätspausen, in der Microsoft-Kontoaktivitätsrichtlinie aber 24 Monate genannt werden. Bei Kontensperren wegen vorgeblicher Verstöße gegen den Nutzungsvertrag geht man dagegen weniger zimperlich vor.

Microsoft-Servicevertrag: Nicht für Unternehmenskunden

Die Tage hat Microsoft ja seinen Servicevertrag, der für die Nutzung von Microsoft-Onlineprodukten und -diensten gilt, aktualisiert – der gilt dann ab 1. Oktober 2020. Was dann relevant ist, lässt sich hier nachlesen.  An den Verhaltensregeln hat sich für mich, zumindest auf den ersten Blick, nichts geändert.

Microsoft hat aber das Dokument Der Servicevertrag ist jetzt übersichtlicher gestaltet zum Thema veröffentlicht. Interessant ist dabei der Abschnitt Für welche Produkte und Dienste gilt der Microsoft-Servicevertrag nicht?

Der Microsoft-Servicevertrag gilt nicht für Produkte und Dienste, die sich an Unternehmenskunden richten, wie beispielsweise Microsoft 365 für Unternehmen, Bildungseinrichtungen oder Behörden, Azure, Yammer oder Skype for Business.

Das bedeutet, dass manche halt 'gleicher sind'. Wer ein oben erwähnten Produkt oder einen Dienst für Unternehmenskunden einsetzt, für den gilt der Servicevertrag nicht. Setzt jemand aber Windows 10 Pro in seinem Unternehmensumfeld ein und bezieht dieses nicht als Volumenlizenz-Variante, fällt er imho wiederum in die Kategorie 'Microsoft-Servicevertrag gilt doch'. Verstehe einer die Welt. Danke an Patrick für den Hinweis auf Twitter.

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3 Antworten zu Aus der Gruft: Die Microsoft-Kontoaktivitätsrichtlinie

  1. 1ST1 sagt:

    Immerhin, entgegen der Behauptung mancher Zeitgenossen, ist es nun bewiesen, dass Microsoft OneDrive-Daten tatsächlich unwiederbringlich löschen kann. Das ist doch schonmal eine gute Nachricht!

  2. AK sagt:

    Zwar ist der Beitrag schon ein paar Tage her, vielleicht ist es aber dennoch interessant.
    Ein Freund ist seit ein paar Monaten quasi nur per Skype oder per Mail zu erreichen (Ursache etwas schräg, aber hier nicht relevant). Deshalb hatte ich mir Ende Juni ein MS-Konto ausschließlich für die Nutzung bei Skype eingerichtet. Einmal "telefoniert", OK. Nun wollten wir mal wieder persönlich miteinander sprechen, woraufhin der ganze Sermon mit "widerrechtlich genutzt, Konto gesperrt, Handy-Nummer her" kam (meine Dritt-Festnetznummer, die ich ihnen schweren Herzens gegeben hätte, wurde nicht akzeptiert). Zum Glück war ich als regelmäßiger Leser Ihres Blogs gewarnt, sodass ich fast damit gerechnet habe.
    Die E-Mail-Adresse wurde zu nichts anderem genutzt (erst jetzt wieder für diese Mail), d.h. sie kann eigentlich nichts getan haben, was zur Sperrung führt (außer ein einziger Skype-Anruf ist sperrenswürdig)… Lange Inaktivität kann es auch nicht sein (Ende Juni – Ende August sollte nicht lange genug sein).
    Falls Sie noch Beispiele für Beiträge zum Thema MS-Konten brauchen, können Sie mich gern kontaktieren (ich lasse die Adresse noch ein paar Monate laufen, bevor ich sie abschalte).

  3. jo sagt:

    Jep, es scheint ein wirklich unendliches Thema zu werden, Konten zu sperren bzw. auszulöschen. Selbst nach Jahren noch! – Heute war mein Office Konto dran. Ein Office hat schon im November den Systemumzug beukottiert, obwohl alles nach Anweisung deinstalliert und auf dem neuen System installiert wurde… alles bis auf Outlook funktionierte. Damit ist allerdings keinem geholfen! – Ok, neues Office, aktiviert und alles wieder mit meinem Konto verknüpft. Heute, nach der Suche warum PowerPoint PDF druck Probleme hat, einmal bitte Office reparieren… und… das war es! Office und Konto weder aktiviert noch jemals vorhanden? – Man schaut nur noch dumm aus der Wäsche. Da kommt in einem die Frage hoch, warum, weil ich nicht in den Clouds arbeiten möchte evtl.? –
    Mal sehen wie lange man mich mein Office nutzen läst… bevor man wieder eine Möglichkeit findet alles für "niemanls gewesen" zu erklären? –

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