Autodesk Fusion 360: Änderungen für Privatanwender ab 1.10.2020

Der Anbieter Autodesk schränkt den Umfang des bisher für Privatanwender kostenlosen CAD-Programms Fusion 360 ein. Zur Nutzung aller Funktionen wird ab 1. Oktober 2020 ein Abo benötigt. Für viele Privatnutzer dürfte sich möglicherweise wenig ändern, da die Funktionen nie genutzt wurden.


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Fusion 360 für Privatanwender steht Einzelpersonen, die nicht gewerbliche Konstruktions- und Fertigungsprojekte in Heimarbeit durchführen, kostenlos zur Verfügung. In einer Mitteilung Änderungen bei Fusion 360 für Privatanwender informiert Autodesk, dass einige Funktionen, die zuvor kostenlos in Fusion 360 verfügbar waren, bald nur noch Abonnenten zur Verfügung stehen.

 Änderungen bei Fusion 360 für Privatanwender

Am 1. Oktober 2020 werden sich die Funktionen von Fusion 360 für Privatanwender ändern. Eingeschränkt werden u. a. der CAM-Arbeitsbereich, die Elektronikfunktionen, die 2D-Dokumentation und die Datenmanagement-Funktionen. Autodesk begründet dies damit, dass die Änderungen werden vorgenommen, damit der Hersteller die vorgesehene Nutzung unserer zahlreichen Angebote besser skalieren und ausrichten, fortschrittliche Funktionen für Fusion 360-Abonnenten unterstützen und zugleich unseren Richtlinien treu bleiben können, Konstruktionswerkzeuge jedermann zugänglich zu machen.

Auf der Webseite findet sich ein Vergleich, der die künftig nur im Abo verfügbaren Funktionen der bisherigen Version gegenüberstellt. Autodesk schlägt Anwendern, die den vollen Funktionsumfang benötigen, der fortan nicht mehr in Fusion 360 für Privatanwender verfügbar ist, ein Abo vor. Dort stehen folgende Leistungen zur Verfügung.

  • Unbegrenzte Projekt- und Dokumenterstellung
  • Exporte im IGES-, DXF- und DWG-Dateiformat
  • Automatischer Werkzeugwechsel, Mehr-Achsen-Bearbeitung, Eilgänge und vieles mehr
  • Mehrseitige Zeichnungen und Vorlagen
  • Gewerbliche Konvertierungsprogramme/Datenschnittstellen
  • Simulation und Funktionen für generatives Design
  • Multi-User-Datenmanagement und Zusammenarbeit im Team
  • Technischer Support per Telefon, E-Mail und durch Onlineforen

Dazu bietet die Firma ein ein- oder dreijähriges Abonnement an. Der Hersteller verspricht Anwendern, dass sie zu einem exklusiven Einstiegspreis zur Vollversion (Abo-Variante) zu wechseln  können.  Das macht er bis zum 16. Oktober 2020 mit 40 Prozent Rabatt auf den regulären Preis schmackhaft. Ein Abo kostet so für 1 Jahr 297 Euro und für drei Jahre 800 Euro.

Jemand von dieser Änderung betroffen? Sind die Einschränkungen für Privatanwender wirklich relevant? In diesem Kommentar gibt es die Einschätzung eines Nutzers, dass das nicht wirklich für Private relevant werde, was Autodesk da jetzt in das Abo verlagert hat.  (via)


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Eine Antwort zu Autodesk Fusion 360: Änderungen für Privatanwender ab 1.10.2020

  1. Dat Bundesferkel sagt:

    Betroffen… mhm… jein. Generell interessiert mich das Thema (3D-Druck anyone), aber diese Software hat bei mir nicht mal den ersten Testlauf überstanden. Schon "vor" dem Abozwang waren mir die Einschränkungen, was man darf (und was nicht) als Hobbynutzer zu stark, bzw. wie lange man es darf.

    Befasst man sich zu lange mit Produkten wie diesem, gerät man in eine Abhängigkeit (MS Office läßt grüßen) und wird regelrecht zu einem Abo gezwungen, weil… alternativlos, wenn man seinen Arbeitsablauf darauf festgelegt hat. Darum sollte man bereits vorab nach Alternativen schauen, die a) ein transparentes Preis-Modell haben und b) einen nicht im Microsoft Office-Stil verschlingen.

    Man muß aber auch zugeben, daß die Software äußerst leistungsstark ist (und für meine Zwecke leicht overkill). Ich gönne AutoDesk wirtschaftlichen Erfolg damit, aber das dürfte transparenter erfolgen. Der Weg des MS Giganten funktioniert heute nicht mehr ohne Internet-Schellen.

    "Max. ein Jahr kostenfrei", "keine kommerzielle* Nutzung gestattet"

    * Die Nutzung ist bereits dann kommerziell, wenn ich etwas kostenfrei auf eine mit Werbebannern versehene Seite stelle. Hatten wir in der Vergangenheit zur Genüge, wie dort richterlich geurteilt worden ist.

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