Apple: Keine Weitergabe der MwSt.-Senkung für Käufe im Store

Drei Monate nachdem die Absenkung der Mehrwertsteuer in Deutschland beschlossen wurde, gibt Apple den Preisvorteil bei Käufen im Store nicht an seine Kunden weiter. Hier eine kleine Aktualisierung des Sachverhalts.


Anzeige

Worum geht es genau?

Zum 1. Juli 2020 hat die Bundesregierung ja eine Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 % auf Produktverkäufe beschlossen. Dies soll die durch die Coronaviruas-Pandemie gebeutelte Wirtschaft besser durch die Krise und schneller wieder auf Touren bringen. Die Händler können die Mehrwertsteuersenkung an die Käufer weitergeben, Produkte werden preiswerter und es gibt die Hoffnung, dass die Kauflaune der Verbraucher steigt.

Natürlich kann ein Händler oder Dienstleister, der durch die Coronaviruas-Pandemie besonders notleidend ist, den Preisvorteil durch die Senkung der Mehrwertsteuer selbst vereinnahmen. Er setzt den Nettobetrag einfach hoch, schlägt die 16 % MwSt. auf und nimmt für die Ware oder die Leistung schlicht den alten Brutto-Preis.

Persönlich fluche ich aber über diesen Winkelzug unserer Politiker, denn für meine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung darf ich jetzt alle Kundenkonten für Einnahmenposten mit Umsatzsteuer doppelt in meiner Software führen. Die betreffende Software kennt zwar bei Käufen eine Option für die Vorgabe des MwSt.-Betrags, bei den Einnahmepositionen sind die Werte aber fest auf 19% oder 16% für alle Rechnungen eines Kunden vorgegeben. Und ich habe den Eindruck, dass andere Dienstleister oder Verkäufer den gleichen Brass haben.

Nun steht der Verdacht im Raum, dass ein gewisser Konzern aus Kalifornien, der Apple-Produkte herstellt, durch die Coronaviruas-Pandemie besonders notleidend geworden ist. Denn dieser Konzern hat seine Netto-Preise so angehoben, dass auch mit reduzierter 16 % MwSt. der alte Brutto-Preis bei Käufen im Apple-Store herauskommt. Ich hatte im August 2020 im Blog-Beitrag Notleidendes Apple nutzt MwSt-Senkung für versteckte Preiserhöhung … schon einmal auf diese notleidende Firma hingewiesen.

Senkt Apple die Preise?

Eigentlich war der Vorgang damit bei mir aus dem Fokus. Und dann kam mir im September 2020 der Artikel Mehrwertsteuersenkung: Apple-Rückerstattungen für Abos laufen an der heise-Kollegen unter die Augen. Die Botschaft: Apple belässt die Preise für Abo-Verlängerungen im Store unverändert, beginnt aber zwei Monate nach der Mehrwertsteuersenkung mit der Rückerstattung für "qualifizierte Abonnements" (was immer das heißen mag).

Ich wollte schon drüber bloggen, habe es aber aus Zeitmangel entfallen lassen. Und dann meldete sich Blog-Leser Kai die Tage bei mir und schickte die nachfolgenden Screenshots der Rechnungen eines Netflix Abos, welches um jeweils einen Monat verlängert wurde.

Apple Netflix Aboverlängerung Sept. 2020
(Apple Netflix Aboverlängerung Sept. 2020)

Apple Netflix Aboverlängerung Okt. 2020
(Apple Netflix Aboverlängerung Okt. 2020)

Es wird zwar die derzeit gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 16 % ausgewiesen. Aber der Brutto-Preis liegt im September und Oktober 2020 bei 15,99 Euro für einen Monat Netflix-Verlängerung. Das ist aber der gleiche Brutto-Preis, der schon im Juni 2020 galt, als noch 19% MwSt. zu veranschlagen waren.


Anzeige

Kai schrieb mir, dass Apple die Mehrwertsteuersenkung definitiv nicht an Käufer im Store weitergibt. Vielmehr wurden alle Netto-Preise so erhöht, dass der Brutto-Preis bestehen bleibt. Von einer Rückerstattung für diese Abos berichtete der Blog-Leser auch nicht.

Ich hatte bei ihm diesbezüglich nochmals nachgefragt. Kai antwortete, dass er es nochmals kontrolliert habe und definitiv keine Erstattung in den Rechnungen/Buchungen gefunden habe. Bei einem Nachbarn das gleiche Blick. Irgend jemand von euch, der andere Erfahrungen gemacht hat?

Ähnliche Artikel:
Notleidendes Apple nutzt MwSt-Senkung für versteckte Preiserhöhung …


Cookies blockieren entzieht uns die Finanzierung: Cookie-Einstellungen

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

19 Antworten zu Apple: Keine Weitergabe der MwSt.-Senkung für Käufe im Store

  1. Nobody sagt:

    Apple Kunden lächeln nur müde über die Absenkung der Umsatzsteuer.

  2. Anonymous sagt:

    Apple ist und bleibt ein Drecksverein.

  3. Dat Bundesferkel sagt:

    Ja, schon irgendwo putzig, vor allem bei Netflix als Beispiel. Die haben selber ihre Preise an die Senkung angepaßt (temporär):
    https://help.netflix.com/de/node/24926

    Ich selber bin "offiziell" Mexikaner bei Netflix (Kreditkarte und VPN sei Dank, nur bei Kontoerstellung) und zahle seither einen "angemessenen" Preis für den Dienst – da hält auch die MwSt.-Senkung nicht mit.

    Miese Spiele können immer von zwei Seiten gespielt werden. Ich bin mir sicher, daß man auch bei Apple "länderabhängig" bepreist wird. ;)

    • Carsten sagt:

      Welches "miese Spiel" betreibt denn Netflix, dass Du Dich veranlasst siehst, Dich als "Mexikaner" auszugeben?

      • Dat Bundesferkel sagt:

        Mieses Spiel = regional angepaßte Preisgestaltung, wie sie auch bei anderen Online-Anbietern veranstaltet wird.

        Dazu kommt, daß das Angebot im deutschsprachigem Raum recht dürftig ist und nur (vergleichsweise) wenige Filme / Serien angeboten werden.

        Ergo bin ich bereit, für erbrachte Leistung X den Betrag Y zu entrichten. Betrag Z kommt für mich nicht in die Tüte, da der entsprechende Gegenwert fehlt.
        Also zwei Optionen: Das Spiel "der Großen" zu spielen, da gewinnen Beide, oder komplett zu verzichten, da verlieren Beide.

        Der Aufwand ist auch äußerst gering. Mittels VPN Standort eines beliebigen Landes nutzen (Mexiko, Türkei etc. pp), Kundenkonto erstellen, Zahlungsmittel einrichten (Kreditkarte, PayPal wird nicht überall akzeptiert, Bankeinzug ist 'ne typisch deutsche Marotte und wird anderweitig nicht angeboten), fertig ist der Lack.
        Fortan ist kein VPN mehr nötig, weder beim Login des Kundenkontos, noch beim sehen von Filmen. Kostet mich brutto 2/3 des in Deutschland geforderten Preises für das große Paket.
        … oder Online-Versandhäuser, die ihre Verkaufspreise davon abhängig machen, von welcher Geolocation man aus zugreift und es sogar auf das Endgerät anpassen (Android, PC, Apple Phone).

        PS: Da ich diese Art der Rückfragen kenne und jetzt im Anschluß wieder irgendein Kommentar alá "aber nein, so geht das doch nicht, das macht man nicht" werde ich auf weitere Rückfragen nicht eingehen. Mache Du es, wie Du es für richtig hältst und ich mache es "my way".

        • Johnripper sagt:

          Ich bin ein Türke.

          Und bei Spotify ein Indoneser…oder sowas.

          Und zu der Rückfrage: Globalisierung gilt nun mal für alle. Nicht nur für die großen Konzerne.

        • Anonymous sagt:

          Das kann ich überhaupt nicht verstehen. Wenn du im Inland eine Leistung konsumierst, muss diese auch hier versteuert werden.

          So geht dein Geld nach Amerika, und Apple zahlt die MwSt an Mexiko. Deutschland schaut durch die Finger. Das nächste mal gehst du aber auch in Mexiko ins Krankenhaus!

  4. Marc sagt:

    Passt zu der Gier.
    Keine Ladeteil bei bis zu 1600 €. Das Alte verkaufen mit Ladeteil sonst gibt es noch weniger. Also noch ein neues Ladeteil zum Phone dazu kaufen. Dann noch nur 60 Hertz. bei dem Preis. Das Design wieder beim 5S also zurück. Das beste Feature war Force Touch, wurde abgeschafft. Aber 4 Rollen für über 800 € entwickeln.
    Da bin ich raus.

  5. AlfOb sagt:

    Kommt davon wenn man sich mit solchen Raubrittern einlässt, selbst schuld. :) So eine MWSt.-Senkung war niemals dafür gedacht, den Endkunden zu entlasten. Teile der Wirtschaft wurden von der Pandemie betroffen, nur für die Wirtschaft war es gedacht. Exakt so wie Apple, und viele andere sicher auch, uns das vormachen, haben sich das die Politiker gedacht.

    BTW: Wenn ich in einer Software einen Kunden zweimal anlegen muss, weil es zwei unterschiedliche MWSt Sätze in einem Zeitraum gibt, sollte man den unfähigen Enwickler teeren und federn.

    • Günter Born sagt:

      Zum letzten Satz: Wenn ich mich so umschaue, dürften nach deiner Lesart nur noch geteerte und gefederte Entwickler durch unsere Straßen laufen …

      das mit den Doppeleinträgen ist nur das geringste Problem für mich – aber die SW leistet das, was ich brauche, im Kern recht zuverlässig. Nur sind die Entwickler (wie der größte Teil dieser Klientel, die ausgebildete Informatiker ohne großen Praxisbezug zur Anwenderschaft sind, das Urteil erlaube ich mir, mit einem Touch Informatikstudium, neben einem Abschluss als Ingenieur, kenne ich beide Denkrichtungen auch aus vielen Jahren Industrietätigkeit) in dieser Kategorie zu verorten.

      PS: Wenn ich dann zu den diversen Kreationen der Big Player meinen Rant absondere, kommen regelmäßig Fans 'ist doch cool, was die machen, Du hast immer zu meckern, und Anbieter xyz ist doch noch schlimmer'. Ergo lasse ich das mit dem Teeren und Federn (das Zeugs alles selbst schreiben, packe ich nicht mehr) und mache auch keine Verbesserungsvorschläge mehr. Stattdessen schreibe ich schöne Blog-Beiträge über die Winkelzüge der Anbieter, freue mich über die Themen, die mir täglich vor die Füße purzeln und schmunzele dann über die Leserkommentare ;-).

      • AlfOb sagt:

        Das mit dem MWSt Satz lässt sich via zusätzliche Tabelle ganz einfach lösen. Aber das muss zu Beginn in die Konzeption eingebaut werden, nicht erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Und ja, deshalb kann man Entwickler teeren und federn. Ein MWSt Satz kann sich jährlich ändern, legst Du dann deine Kunden jährlich neu an?

        Wenn die SW für dich das richtige ist, dann darfst Du auch nicht meckern wenn sie Fehler hat. Und das ist für mich ein Fehler.

        Stell dir vor, in SAP, oder in einem anderen großen ERP System musst Du 5 Millionen Kunden neu anlegen weil es einen neuen MWSt Satz gibt.

        Und ja, ich hab genügend solcher Krücken betreut und darf es heute noch tun. INI Dateien im Jahr 2016 noch in %programfiles% ablegen und nur für einen Benutzer nutzbar. Und so weiter und so weiter. Fehlender Praxisbezug, Note 6, setzen.

        • Walter G. sagt:

          Weshalb einen Kunden zweimal anlegen? Der MWSt-Satz ist von Lieferdatum und Warenart bzw. Leistungsdatum und Dienstleistungsart abhängig. Oder legst du einen Kunden auch zweimal an, wenn er Waren zum vollen als auch Waren zum ermäßigten MWSt-Satz bekommt? Es gibt ja Branchen, in denen das üblich ist.

          Jeder Programmhersteller passt in solchen Fällen sein Programm an, sonst würde es wohl kaum den Anforderungen des Fiskus entsprechen. SAP oder andere ERP-Softwarehersteller würden sich sowas nicht erlauben. Meinst du etwa Freeware oder Billigsoftware?

          Vielleicht mal dem Hersteller auf die Füße treten.

          • Günter Born sagt:

            Leute, ich finde es ja süß, so tolle Ratschläge zu bekommen…

            Alleine: Ich musste am Ende des Tages die Umsatzsteuer-Voranmeldung termingerecht und korrekt abgegeben – und wenn ich feststelle, dass ich bei Einnahmen pro Kunde nur einen Umsatzsteuersatz angeben kann (0, 16 und 19% sind per Listenfeld auswählbar), wird mir nichts anderes übrig bleiben, als den Kunden zwei Mal mit 19% und mit 16% anzulegen – Problem gelöst – und ich kann mir am Ende des Jahres die zwei Summen für die Umsätze des Kunden noch zusammen zählen. Ich habe mich schlicht seit Jahren für diese Struktur entschieden.

            Ich hätte natürlich auch eine Position 'Einnahmen 19%' und eine Position 'Einnahmen 16 %' einrichten können – was aber andere Nachteile für meine Statistiken bringt.

            Der Drops ist für mich gelutscht (ich brauchte binnen Stunden eine Lösung) – und am 1.1.2021 ist das Thema eh durch.

            Der Fall sollte auch eher zur Illustration dienen, wie Entwickler am Bedarf vorbei operieren. Bei den Ausgaben kann ich den MwSt-Satz bei jeder Position eingeben – bei den Einnahmen geht das nicht – die Entwickler hatten wohl ein anderes Modell im Kopf – oder haben das schlicht vergessen – keine Ahnung. Sei es drum.

            PS: Als Freiberufler brauche ich kein SAP oder ERP – nutze aber keine Freeware, sondern ein Paket, welches für meine Zwecke der Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung samt den erforderlichen Steuererklärungen ausreicht und vom Finanzamt auch anerkannt ist – durfte bereits die Erfahrung einer Steuerprüfung machen ;-).

  6. Robert sagt:

    Ich bekomme für Apple TV+ bis einschließlich Januar 2021 eine 100% Gutschrift. Am Bruttobetrag hat sich nichts geändert, im Oktober 2020 4,99 €. Mehr Abos über Apple habe ich nicht.

  7. Bernhardt sagt:

    Apple kommt für mich eh nicht in Frage. Sollte man eher boykottieren. Da wird man als User und Kunde weder geschätzt noch für voll genommen. Mal ernsthaft: warum entscheidet ein Hersteller bitte, wie ich mein gekauftes Gerät zu nutzen habe? Empfehlungen ok, aber vorschreiben? Und sowas will aus dem Land der Freiheit kommen?
    Und dann beim iPhööön die nicht mehr zeitgemäße Lächerlichkeit, dass ein Klingelton nicht länger sein darf als 30 Sekunden und nicht im selben Format sein darf wie meine Musik?
    Und der Kundenservice ist auch zum vergessen. Bekannte hat ein MacBook, dass nach 2 Jahren und 2-3 Monaten total rumzickte (bis zur Selbstabschaltung), brachte es zum Service, welcher das Problem angeblich behoben hat (für läppische 170€). Keine Woche später wieder das gleiche Fehlverhalten des Books. Also erneut zum Service; selbes Spiel (inkl. weiteren 170€!). Beim 3. mal sagte man ihr, sie könne sich ja ein neues kaufen! Echt herzallerliebst. 2x kassiert und nichts am Gerät gemacht. Als ich mich um das MacBook gekümmert habe, kam mir erstmal (gefühlt) 2 Tonnen Staub entgegen… soviel zum Thema "gereinigt" & "geprüft", was jedesmal auf der Rechnung stand. Seitdem es tatsächlich gereinigt wurde, läuft es wieder, fast wie am ersten Tag.

    • weiza sagt:

      Hin oder her, Fan oder nicht, irgendetwas machen Sie richtig sonst würden sich nicht so viele deren Produkte kaufen.
      Und abgesehen von der Kundenfreundlichkeit das iPhone ist ein sehr gutes Gerät

  8. Wil Ballerstedt sagt:

    Ich dachte, die Kunden eines solchen Unternehmens sehen es als ihr Privileg an, den üblichen Preis zu zahlen. Halten diese damit nicht ihr Unternehmen als das wertvollste an der Börse?
    Naja, Sicherheitsexperten sollen zumindest dessen …phones für Zivilisten als das sicherste halten und: auch ich kenne keine Alternative, die auf ihre Smartphones 5 Jahre und länger Updates liefern. Wie lange bekommt z. B. das Samsung Galaxy Note 20 Ultra
    mit Upgrades -dates versorgt? Knapp 1.300 €!

  9. Knusper sagt:

    "Und ich habe den Eindruck, dass andere Dienstleister oder Verkäufer den gleichen Brass haben."
    Ja. Unsere Firma verkauft Zeug mit Laufleistungsende in 2020 oder in 2021. Die Buchhaltung erstickt in Rechnungen, Stornos und sonstigen Diskussionen.

    (übrigens habe ich heute von 1und1 eine Gutschrift über 8 Cent bekommen – irgendwie lächerlich)

  10. Angelika sagt:

    Im September kam die erste Erstattung für den Juli – mit genau den angesagten 2 Monaten Verspätung.
    Dementsprechend wäre jetzt der August fällig.

Schreibe einen Kommentar zu Anonymous Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis: Bitte beachtet die Regeln zum Kommentieren im Blog (Erstkommentare und Verlinktes landet in der Moderation, gebe ich alle paar Stunden frei, SEO-Posts/SPAM lösche ich rigoros). Kommentare abseits des Themas bitte unter Diskussion.