Brexit: Briten zahlen Zoll auf niederländischer Seagate Austausch-Festplatten

Böse Überraschung für einen Kunden von Seagate in Großbritannien. Er war gezwungen, Einfuhrumsatzsteuer und Maklergebühren für eine Ersatzfestplatte zu zahlen, die noch unter Garantie stand und diesen Monat aus den Niederlanden an ihn versandt wurde. Sind wohl nicht bedachte Folgen des Brexit.


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The Register berichtet hier über den Fall. Tom Parkinson, CEO von New State Entertainment, einer Gruppe von Labels, die sich auf Dance- und Club-Musik spezialisiert haben, berichtete, dass das Unternehmen vier Synology NAS-Einheiten hat, die jeweils 10TB-, 12TB- oder 16TB-Laufwerke enthalten. "Gelegentlich treten schlechte Blöcke auf einem bestimmten Laufwerk auf und bevor es ausfällt, ist es ratsam, es gegen eine neue HDD auszutauschen", sagte er gegenüber The Register. "Ich habe das in den letzten drei Jahren seit der Installation ein paar Mal gemacht und habe einen fünfjährigen Return-to-Base-Tausch mit Seagate – [es war] immer super reibungslos."

Brexit-Bremsspuren

Im Januar 2021 war es wieder so weit, eine Festplatte zeigte Bad-Blocks und sollte durch eine Ersatzfestplatte von Seagate getauscht werden. Sollte eigentlich problemlos und vor allem kostenlos ablaufen, er hatte ja einen Wartungsvertrag mit Austauschgarantie. Laut Parkinson wurde er von Seagate gebeten, deren Portal zur Bearbeitung der Rücksendung der defekten Platte zu nutzen.

Er verpackte das defekte Laufwerk und schickte es mit einer Rücksendegenehmigung (RMA) an das Unternehmen. Seagate bestätigte, dass das Laufwerk tatsächlich defekt war, und organisierte den Versand eines neuen Laufwerks. Der Prozess dauert typischerweise eine Woche, so die Erfahrungen des Kunden in der Vergangenheit. Am 8. Februar 2021 teilte der Festplattenhersteller mit, dass ein Ersatz aus einem Lager in den Niederlanden auf dem Weg nach Großbritannien sei. Dann herrschte 10 Tage lang "Stille", wie Parkinson The Register mitteilte.

Der UPS-Service, der das Paket trackte, gab an, es habe sich "aufgrund einer Brexit-bedingten Störung verzögert" und das Logistikunternehmen habe "die Lieferpläne so schnell wie möglich angepasst". Parkinson loggte sich später in das UPS-System ein, und erfuhr, dass für die Lieferung der Ersatzfestplatte eine Gebühr von 45,12 £, einschließlich 33,62 £ an "Regierungsgebühren" und 11,50 £ an "Maklergebühren", berechnet wurde. Das waren laut Parkinson 10 bis 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises.

Parkinson sagte, dass der Einfuhrzoll für das Laufwerk und dessen Ersatz effektiv zweimal bezahlt wurde. Und Seagate habe keine alternative Lösung für diese Situation vorgeschlagen. Das Problem: Großbritannien hat die EU Ende 2020 formell verlassen und daher werden Zollgebühren auf importierte Waren im Wert von mehr als £135 erhoben.

Die fiesen Details des Brexit

In einer Erklärung an The Register klärte eine Sprecherin von Seagate über die Feinheiten auf: "Wie wir alle wissen, brachte der Brexit einige neue Bedingungen mit sich, wie Unternehmen in Großbritannien arbeiten, folglich gibt es auch einige Änderungen für die britischen Kunden." Dann führt sie die Feinheiten auf:

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs ist eine Grenze zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich entstanden, und infolgedessen wird die Mehrwertsteuer erhoben, wenn Produkte diese Grenze überqueren. Wir haben diese Information an alle Kunden kommuniziert und verschickt und darauf hingewiesen, dass der Kunde für die Zahlung von Steuern und Zöllen zu und von Seagate verantwortlich ist. Das ist nichts Neues, aber mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU ist es für die Kunden in Großbritannien in der Tat neu.

Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass für Festplatten keine Einfuhrzölle anfallen. Was erhoben wird, ist die Einfuhrumsatzsteuer. Außerdem ist es zwar richtig, dass der Kunde trotz der Garantie verantwortlich ist, aber der Kunde hat Anspruch auf eine Mehrwertsteuererleichterung. Wenn er den Austausch bei der Ausfuhr als passive Veredelung (outward processing relief) anmeldet. Wenn der Kunde das nicht tut, dann muss er in der Tat für die Mehrwertsteuer aufkommen, und das ist eine Brexit-Folge: Die Mehrwertsteuer wird erhoben, wenn die Produkte die Grenze überschreiten.

Für den Kunden ist es letztendlich egal, wie das Kind genannt wird – er zahlt bzw. muss beim Export mehr Bürokratie beachten. Tom Parkinson meint dazu, dass er nur ein unbedeutender Kunde mit 64 Laufwerken in seinem 'SMB'-Synology-Setup  sei. Er stellt die Frage, was größere Unternehmen und britische Rechenzentren mit 100en und 1000en [von] Laufwerken tun werden? Die dürften irgendwann die Prozesse der Einfuhrumsatzsteuer-Rückerstattungs-Beantragung kapiert haben und das dann wuppen können. Auf der Strecke bleiben die kleinen Kunden, die jetzt bluten. Da muss Boris Jonson wohl wieder ran, denn für die Austernfischer wollen die Briten ja auch Sonderrechte der EU – obwohl, so einfach ist es nicht, denn Brexit means Brexit – hatte ich mal gehört.


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9 Antworten zu Brexit: Briten zahlen Zoll auf niederländischer Seagate Austausch-Festplatten

  1. Ralf S. sagt:

    Dazu gibt es eigentlich nicht allzu viel zu sagen, außer, dass da wohl im Laufe der nächsten Monate/Jahre noch so manche nicht so besonders schöne Dinge zum Vorschein kommen werden – und zwar (leider) wohl auf beiden Seiten. Die Briten waren nicht gezwungen aus der EU auszutreten und die EU hat sie auch nicht darum gebeten dies zu tun. Aber trotzdem haben sie es getan… Von daher kann man mal wieder das wunderschöne Zitat von A. Einstein anwenden:
    "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
    Die EU ist mit Sicherheit nicht perfekt! Ganz und gar nicht – leider! Aber wir haben nun mal kein besseres Konstrukt gerade. Jeder für sich und allein, ist mit Sicherheit nicht die Lösung für die Zukunft. Von daher sollte sich jedes Land so seine Gedanken machen, bevor wieder irgendwelche lauten Schreier "Brexit means Brexit" rufen…

    • Katzmarek sagt:

      Die Briten haben alles richtig gemacht – sie haben ihr Land zurück!

      Als einzige sind sie den Fängen der EU Diktatur Union entkommen, deren Ziel, geheimerweise von Anfang an, die Versklavung und Entrechtung der Menschen war und ist.
      Nicht demokratisch gewählte "Kommisare/innen" legen willkürlich Verordnungen fest. Die ganze EU Diktatur lässt sich mit horrenden Entlohnungen "ihre Arbeit" bezahlen, die die Bürger in den EU Diktatur Ländern im Schweiße ihres Angesichts leisten müssen.

      • Thomas sagt:

        Und das alles im Auftrag von Bill Gates und Steve Jobs, der nämlich gar nicht tot ist, sondern mit Elvis Presley eine Wohngemeinschaft in der Antarktis hat. So!

        • Gerd sagt:

          Hoffentlich wissen sie wengistens das 80% aller neuen Gesetze aus der EU kommen.Die müssen umgesetzt werden.
          Und ja die EU Abgeordneten dürfen nicht mal ein Gesetz vorschlagen.Das dürfen nur die nicht vom VOlk gewählten KOMMISSARE,die Abg. dürfen dann mit ja oder nein stimmen wobei sie immer nur Zusammenfassungen der Gesetze lesen,wenn überhaupt.

          Was denken sie eigtl. soll das Ziel sein nach 1.Eine Währung 2. Eine Armee? Kommen sie drauf was das dritte Ziel ist?

          • Dat Bundesferkel sagt:

            "Kommen sie drauf was das dritte Ziel ist?"
            Einen Lachflash bekommen. Europa ist weder technologisch, noch wirtschaftlich oder personell in der Lage die angedachten Hirngespinste umzusetzen.

            Couch-Potatoes gewinnen keine Kriege.

  2. Michael K. sagt:

    Das Zollverfahren der passiven Veredelung ist international seit Jahrzehnten bekannt. Jeder, der sein Auto oder einen anderen technischen Gegenstand in der Schweiz hat reparieren lassen, kennt diese Vorgehensweise.

    Mir fällt aber auf, dass die Briten (sowohl privat als auch gewerblich) ausgesprochen schlecht informiert sind und sich im Online-Handel unnötig unbeholfen anstellen, was Formulare und Zollvorschriften angeht. Da werden Rechnungen nicht außen angebracht und die einfachsten CN22-Aufkleber ignoriert – das sind alles Sachen, die in Deutschland jeder eBay-Privatverkäufer beherrscht, und die Schweizer haben diesbezüglich ein Diplom in angewandter Mehrwertsteuerrückerstattung.

    • Dekre sagt:

      ja das wird noch lustig.

      Hier haben aber mehrere Seiten bewußt gepennt (!), nicht der Kunde. Der Kunde kann dann die Erstattung sich holen, da Garantie.

      Das Problem liegt wohl auf beiden Seiten. Man wenn ich daran denke, dass Schuhe (Clarks) im Online-Handel von Leeds kamen (Sitz). Die hatten schon zu EU-Zeiten ein Zwischenlager. Die deutsche Internetseite von Clarks.de gibt es auch so nicht mehr, Alles neu. Die haben das besser gelöst und weil mal die Diskussion mit *eu war, die Seite ist über *eu und funktioniert.
      Ergo – andere haben sich besser vorbereitet und umgesetzt.

      • Günter Born sagt:

        Joa, die Clarks – das Unternehmen stand auf meiner schwarzen Liste `nie wieder` – habe den Schwank drüben im 50 Plus Blog im Artikel Der Schuhkauf … verarbeitet ;-).

        • Dekre sagt:

          da war wohl was ungünstig, mein Mitleid hat Du. Das
          mit Schuhen von Clarks ist so ein Ding. Da muss man suchen. Es gibt bei Clarks auch viel im Original mit viel schlechte Qualität.
          Früher gab es "camel"-Schuhe (gutes Leder oder auch sog Sneaker) etc. Da stand zwar "camel" drauf, war aber und ist Clarks. Die "camel" Schuhe waren immer super. Das gibt es heute auch noch, aber man muss suchen. Das ist genauso mit den anderen Dingen mit Marke "Camel".
          Kaufe "Camel" und probiere und es lohnt sich. Ich habe kaputte Füße und es ist eine wesentliche Erleichterung und die halten auch.

          Aber das mit den Zoll ist schon ein Ding. Da haben die Händler gepennt. Denn Festpatten werden in der EU nicht produziert. Ich habe mal bei WD (im Shop) Festplatten und Clouds bestellt. Nie wieder, ncht wegen Zoll, sondern weil es 2 Monate dauerte und dann von ganz woanders her kam.

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