Kurze Information für interessierte Blog-Leser/innen. Mir ist die Tage eine Information des O'Reilly-Verlags (gehören zum dPunkt-Verlag in Heidelberg) über eine Rabatt-Aktion zugegangen. O'reilly wird ab Montag, den 8. März 2021 bis einschließlich Sonntag, den 11. April 2021 die Preise der E-Book-Ausgaben aller Neuerscheinungen aus dem Jahr 2020 um jeweils 20 Prozent senken. Die Preissenkung betrifft ausschließlich die E-Book-Ausgaben und wird in allen Shops (auch Amazon, Thalia etc.) greifen. Nach dem 11. April gilt wieder der bisherige Preis.
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Ich dachte bisher, dass solche Aktionen aus Gründen der Buchpreisbindung (die ja auch für E-Books gilt, vgl. https://www.boersenverein.de/politik-recht/buchpreisbindung/preisbindungsglossar/detail/e-books/) nicht zulässig sind.
Ich sehe nach dem Überfliegen des Artikels nicht, was dem Verlag die Änderung des Preises verbieten würde. Selbst die 18 Monate können die wohl einhalten. Da dPunkt kein frischer Verlag ist, sondern sehr lange besteht, dürften die sich mit der Buchpreisbindung bestens auskennen ;-).
Zitat aus der verlinkten Quelle:
„Auch bei E-Books darf die Preisbindung frühestens 18 Monate nach Erscheinen aufgehoben werden. Innerhalb dieser Zeitspanne sind Preisänderungen zwar erlaubt, sie müssen aber – wie bei gedruckten Büchern – dem Handel rechtzeitig kommuniziert werden, die zeitlich befristete Preisreduzierung gilt dann für alle Händler."
Ich denke, genau das wird der Verlag getan haben: Die Preisreduzierung wurde rechtzeitig kommuniziert – und sie gilt für alle Händler.
Bei gedruckten Büchern kennt man solche Aktionen eher nicht, weil Preisänderungen da nicht so einfach umzusetzen sind. Bei Taschenbüchern ist der gebundene Ladenpreis in der Regel auf den Einband aufgedruckt. Bei ebooks hat man das Problem nicht …
Die Buchpreisbindung soll Verlage und Händler gegen unfairen Wettbewerb schützen. Allerdings sind die Feinheiten recht verwirrend – wobei der Verlag die Preise festsetzt. Für die 18 Monate gilt z.B. auch eine Ausnahme:
"Bei Büchern, die in einem Abstand von weniger als 18 Monaten wiederkehrend erscheinen oder deren Inhalt mit dem Erreichen eines bestimmten Datums oder Ereignisses erheblich an Wert verlieren kann die Buchpreisbindung ohne Beachtung der Frist von 18 Monaten durch den Verleger oder Importeur beendet werden."
Bei den heutigen Update-Zyklen dürfte dies schon zutreffen. Aber wir machen uns hier Gedanken um ungelegte Eier. Die dPunkt-Leute haben da sicher die Hausjuristen und den Deutschen Börsenverein befragt. Mag jetzt auch nicht recherchieren, ob durch Corona sogar Sonderregeln aktiviert wurden. Solange der Preis für alle Verkäufer gilt, ist die Buchpreisbindung eingehalten.