EU-Verbraucherschutzorganisation legt Beschwerde gegen WhatsApp-Bedingungen ein

Die Europäische Verbraucherorganisation BEUC hat zusammen mit acht ihrer Mitglieder bei der Europäischen Kommission und dem europäischen Netzwerk der Verbraucherschutzbehörden eine Beschwerde gegen WhatsApp wegen mehrfacher Verstöße gegen EU-Verbraucherrechte eingereicht. Der Vorwurf: Seit mehreren Monaten setzt WhatsApp seine Nutzer ungebührlich unter Druck, die neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen zu akzeptieren. Dabei sind diese Bedingungen für die Nutzer weder transparent noch nachvollziehbar.


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Mitteilung begründet die Verbraucherorganisation BEUC ihre Beschwerde ausführlich. Die Beschwerde ist zunächst auf die anhaltenden, wiederkehrenden und aufdringlichen Benachrichtigungen in WhatsApp zurückzuführen, mit denen die Nutzer dazu gedrängt werden, die Richtlinienaktualisierungen von WhatsApp zu akzeptieren. Der Inhalt dieser Benachrichtigungen, ihre Art, ihr Zeitpunkt und ihre Wiederholung üben einen unangemessenen Druck auf die Nutzer aus und beeinträchtigen ihre Entscheidungsfreiheit, so die Organisation. Als solche stellen sie einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken dar.

Darüber hinaus wird in der Beschwerde die Undurchsichtigkeit der neuen Bedingungen hervorgehoben und die Tatsache, dass WhatsApp es versäumt hat, die Art der Änderungen in einfacher und verständlicher Sprache zu erklären. Für die Verbraucher ist es im Grunde unmöglich, sich ein klares Bild davon zu machen, welche Folgen die Änderungen von WhatsApp für ihre Privatsphäre haben, insbesondere in Bezug auf die Weitergabe ihrer persönlichen Daten an Facebook und andere Dritte. Diese Unklarheit stellt einen Verstoß gegen das EU-Verbraucherrecht dar, das Unternehmen zur Verwendung klarer und transparenter Vertragsbedingungen und kommerzieller Kommunikation verpflichtet.

Das Verhalten von WhatsApp wird dadurch verschärft, dass es die Nutzer immer wieder dazu drängt, eine Datenschutzrichtlinie zu akzeptieren, die derzeit von den europäischen Datenschutzbehörden wegen Verstößen gegen das EU-Datenschutzrecht geprüft wird. Die Verbraucherbeschwerde von BEUC ist von dieser laufenden Prüfung unabhängig, aber die BEUC fordert die Datenschutzbehörden ebenfalls auf, ihre Untersuchungen zu beschleunigen.  Die Verbraucherschützer fordern das europäische Netzwerk der Verbraucherschutzbehörden und das Netzwerk der Datenschutzbehörden auf, in diesen Fragen eng zusammenzuarbeiten.

BEUC-Generaldirektorin Monique Goyens sagte: "WhatsApp hat die Nutzer seit Monaten mit aggressiven und hartnäckigen Pop-up-Nachrichten bombardiert, um sie zu zwingen, ihre neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zu akzeptieren. Sie haben den Nutzern gesagt, dass ihr Zugang zu ihrer App abgeschnitten wird, wenn sie die neuen Bedingungen nicht akzeptieren. Doch die Verbraucher wissen nicht, was sie tatsächlich akzeptieren. WhatsApp hat sich absichtlich vage ausgedrückt, und die Verbraucher würden ohne gültige Zustimmung einer weitreichenden Datenverarbeitung ausgesetzt. Deshalb fordern wir die Behörden auf, schnell gegen WhatsApp vorzugehen, um sicherzustellen, dass es die Rechte der Verbraucher respektiert".

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2 Antworten zu EU-Verbraucherschutzorganisation legt Beschwerde gegen WhatsApp-Bedingungen ein

  1. H sagt:

    WhatsApp deinstallieren, und gut ists

    • Paul sagt:

      Jupp. Aber das löst das Problem nicht, fehlender -echter- Wettbewerb, der WA diese arogante Huspe erlaubt.
      Wenn mir der Telekom Tarif zu teuer ist wechsele ich zu O2…
      kann weiterhin mit allen "Freunden" telefonieren und sie mich anrufen,
      nicht einmal die Rufnummer ändert sich.
      Wenn mir WA nicht gefällt gehe ich zu Signal.
      Hab dann auch gleich Ruhe vor allen "Freunden" da diese nicht alle mit wandern werden.
      win-win-win!

      Hier müsste endich der Gesetzgeber handeln und solche Natürlichen Monopole untersagen. Früher konnte man seine Handnummer ja auch nicht mitnehmen wenn man den Provider wechselte. Und nur in der Steinzeoit konnte man nur innerhlb des Monopol-Postnetzes anrufen.

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