CDU zieht Anzeige gegen Sicherheitsforscherin Wittmann zurück

Sicherheit (Pexels, allgemeine Nutzung)Neue Entwicklung in der Casa Wittmann. Die CDU hat die Anzeige gegen die Sicherheitsforschering Lilith Wittmann wegen der von ihr gemeldeten Sicherheitslücke in der Wahlkampf-App CDU Connect bei der Staatsanwaltschaft bzw. beim LKA Berlin zurückgezogen und sich bei Wittmann entschuldigt.


Anzeige

Darum geht es

Die Sicherheitsforscherin hatte eine Sicherheitslücke in der CDU Connect-App gefunden und diese im Rahmen eines Responsible Disclosure (RD) an das BSI, dass CERT-Bund und an die CDU gemeldet. Die Wahlkampf-App der CDU ist eine wandelnde Datenschleuder – mit wenig Aufwand kann man die Daten von Wahlhelfern und aufgesuchten Bürgern auslesen.

Als Belohnung kassierte sie eine Anzeige der CDU und das LKA ermittelte. Ich hatte gestern im Artikel Die CDU, die Wahlkampf-App, der Datenschutz und das Strafrecht, sowie Digitalkompetenz in der Politik berichtet. Die Geschichte ging den gestrigen Tag durch die Presse.

Die CDU rudert zurück

Auf Grund des Medienechos dämmerte den CDU-Verantwortlichen wohl, dass die Anzeige in der gestellten Form wohl keine so gute Idee war. Der CDU-Geschäftsführer hat sich auf Twitter dergestalt geäußert, dass die Nennung des Namens von Frau Wittman ein Fehler war und man sich bei ihr entschuldigt habe. Die Daten seien vermutlich durch Dritte veröffentlicht worden, und dagegen habe man Anzeige erstattet. Die Tweets mit der Stellungnahme habe ich im Artikel Die CDU, die Wahlkampf-App, der Datenschutz und das Strafrecht, sowie Digitalkompetenz in der Politik nachgetragen. Ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Frau Wittman einstellt, liegt aber in deren Entscheidung, so mein Verständnis.

 


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23 Antworten zu CDU zieht Anzeige gegen Sicherheitsforscherin Wittmann zurück

  1. blipansen sagt:

    "Die CDU rudert zurück"
    das war allerdings eig. bereits gestern Stand der Dinge…

    • Günter Born sagt:

      Da ich eine "private Baustelle" in der Familie habe, die mich erdet – wodurch ich gestern Nachmittag nicht zum Bloggen kam, wurde die Info heute für die reguläre Leserschaft nachgereicht.

    • Zocker sagt:

      @blipansen
      Ich verstehe das Problem nicht so ganz. Herr Born ist bei wichtigen Dingen (z.B. sicherheitsrelevante Themen) idR zumindest zeitnah dabei. Wo ist das Problem, wenn er bei einem eher unwichtigen Thema einen Tag später dran ist? Interessiert es dann niemanden mehr? Dann hätte man es auch am Tag davor sein lassen können.

  2. FrohUndMunter sagt:

    Seit wann kann man eine Strafanzeige zurückziehen? Das wäre mir neu… https://strafverteidiger-berlin.info/kann-man-eine-strafanzeige-zuruecknehmen/

    Ist wohl eher so, dass der CDU-Bundesgeschäftsführer Herr Hennewig in seinen Entschuldigungs-Tweeds von dieser Tatsache keine Kenntnis hat. https://twitter.com/StefanHennewig/status/1422899620498321409

    • mvo sagt:

      Eine Strafanzeige, in dem Fall handelt es formaljuristisch wohl um einen Strafantrag, kann man immer dann zurück ziehen, wenn es sich um ein Antragsdelikt (vs. Offizialdelikt) handelt und an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht. Hier geht es wohl um §§202, bei dem es sich um ein Antragsdelikt handelt.

  3. Thomas sagt:

    Die CDU sollte einen Startplatz bei den Olympischen Spielen erhalten: Im Zurück-Rudern

  4. nook sagt:

    Wir haben Wahlkampf, da rudert man gern! Top Kommentar :-)

    Herrlich, was die junge Frau drauf hat und damit alte Säcke so richtig erschrecken kann ;-)
    Foto: https://github.com/LilithWittmann

  5. Gerold sagt:

    Ich zitiere aus einem Beitrag der Wirtschaftswoche:

    "Im Zusammenhang mit der Sicherheitslücke der App sei es aber angeblich auch zu einer Veröffentlichung personenbezogener Daten durch Dritte gekommen, erklärte Hennewig weiter. „Ich habe heute mit Lilith Wittmann telefoniert. Sie hat mit diesen beiden Vorgängen nichts zu tun! Die Nennung ihres Namens in der Anzeige war ein Fehler, für den ich sie um Entschuldigung gebeten habe. Beim LKA habe ich die Anzeige gegen sie zurückgezogen."

    So etwas nennt man Falschanschuldigung, Lilith Wittmann hat ja einen teuren Anwalt (Euro 350.- die Stunde, aus ihrem Twitter-Account), der wird dann wohl die CDU verklagen.

    https://www.wiwo.de/politik/deutschland/lilith-wittmann-cdu-deutschland-entschuldigt-sich-bei-sicherheitsforscherin/27485352.html

    • mvo sagt:

      Um den Tatbestand der Falschen Verdächtigung nach § 164 zu erfüllen, bedarf es schon etwas mehr. Eine Anzeige ist nichts anderes, als die Staatsanwaltschaft auf einen bestimmten Sachverhalt hinzuweisen, damit diese (!) diesen auf strafrechtliche Relevanz überprüfen kann. Es kann kaum vom Anzeigenden erwartet werden, dass dieser den Sachverhalt komplett ausermittelt um sich VOR der Anzeige ganz sicher zu sein, dass es sich tatsächlich um eine Straftat handelt.
      Ungeschickt war das auf jeden Fall, denn die Union wäre gut beraten gewesen, dass nicht ungeprüft zur Anzeige zu bringen, um genau die nun eingetretene Situation zu vermeiden. Aber wenn die der Meinung sind, dass es sich hier um strafbares Hacking gehandelt hat, und davon ist in Anbetracht der nicht vorhandenen Digitalkompetenz der Union fest auszugehen, hat die Anzeige keine negativen Folgen, auch wenn Sie zurück gezogen wird oder unberechtigt war.

      • Gerold sagt:

        Anwaltskosten sind keine negativen Folgen, das Spendenkonto von Lilith Wittmann ist offen, darfst gerne einen namhaften Beitrag leisten.

        • mvo sagt:

          Aus dem Kontext meines Beitrag sollte man erkennen, dass es um "negativen Folgen" für denjenigen geht, der die Anzeige erstattet hat. Auch wenn es lästig und z.T. mit Kosten verbunden ist, angezeigt zu werden, auch wenn man nicht schuldig gesprochen wird, so gehört das zum Lebensrisiko. Wenn die Anzeige nicht rechtsmissbräuchlich erstattet wird, muss man als Beschuldigter entstehende Kosten wohl oder übel selbst tragen. Ungeachtet dessen ist man selbst schuld, bei einer Strafanzeige schon in dieser frühen Phase einen Anwalt zu beauftragen und damit wirklich unnötige Kosten zu produzieren.
          Wenn ich sehe, wie mein Nachbar mein Fahrrad klaut, das zur Anzeige bringe und der Dieb, aus welchen Gründen auch immer NICHT verurteilt wird, kann es ja nicht sein, dass ich auch noch dem Dieb die Anwaltskosten zu erstatten habe. Wäre das so, würde kein Mensch mehr Dinge zur Anzeige bringen.

        • Günter Born sagt:

          Das geht mir nun doch zu locker flockig vom Hocker. Ich schrieb schon in einer FB-Gruppe, wo zum Post die Schlageworte "Wahlkampf" und "kleinere Übel" aufkam, einige meiner Gedanken. Hier ein Exzerpt.

          So etwas, was Lilith Wittmann gerade passiert ist, braucht kein Mensch. Auch wenn die Community den Strafverteidiger in einem Verfahren finanzieren würde, wenn Du als Beschuldigter in einem Verfahren geführt wirst, bekommst Du dies nicht aus dem Kopf, egal wie cool du bist. Das bindet unnötig Ressourcen.

          Glücklicherweise war noch kein schneller Staatsanwalt mit Hausdurchsuchung aktiv. Wenn plötzlich alle Rechner und Handys zur Beweissicherung beschlagnahmt werden, bist Du schlicht fertig. Kenne solche Fälle (auch aus dem Umfeld), die später gerichtlich als unzulässig bewertet wurden.

          Da war es schon gut, dass das Medienecho entsprechend war – hatte es als einer der ersten aufgegriffen, aber da war schon der Gedanke, wie stark exponierst Du dich mit einem Beitrag (es gab aber den "das muss raus, egal was passiert, geht gar nicht, was da abgeht"-Reflex). Vermutlich könnte ich mich bei solchen Beiträgen auf Vertraulichkeit der Quellen und Pressefreiheit berufen – sicher bin ich nicht. So viel nur als Blick "hinter die Kulissen" – da liegt vieles im Argen, und Whistle Blower können in D m.W. juristisch belangt werden.

          Auf die Implikationen einer solchen Anzeige wird ja einige Kommentare weiter unten hingewiesen.

          • mvo sagt:

            Also mal ganz ehrlich: Wenn die Staatsanwaltschaft die Sache halbwegs ernst genommen hätte, dann hätte sie nicht nach einer ladungsfähigen Anschrift gefragt. Die Aktion von der CDU war schäbig, denn sie galt der Einschüchterung. Das ist nicht gelungen. Aber schon aus der Aktenlage erkennt jeder Jurastudent, dass da nichts dran ist und das eher politisch motiviert war. Selbstverständlich muss die Staatsanwaltschaft etwas machen. In dem Fall mal nach der Adresse fragen. Besonders wegen der politischen Brisanz würde die Staatsanwaltschaft sich hier aber nicht vor den Karren spannen lassen und alles auf links drehen. Besonders dann nicht, wenn hier keine Straftat erkennbar ist. Ich bin auch schon wegen völligem Unsinn angezeigt worden. Das ist nicht schön, führt aber nicht sofort zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme.

          • Zocker sagt:

            Richtig, genauso ist es. Eine solche Anzeige lässt den Betroffenen nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Man muss sich unnötigerweise mit so etwas auseinandersetzen, anstatt in dieser produktiv zu sein.

            Auch die Folgen sollte man nicht vergessen. Wird die Person in Zukunft anders agieren und vorsichtiger sein und somit weniger produktiv? Man weiß dann ja zu gut, wie schnell da etwas ins Rollen gebracht werden kann.
            Sicher sollte man sich der "Gefahr" bewusst sein, wenn man sich auf derartiges Terrain begibt. Aber wenn einem dabei ungerechtfertigter Weise das Leben zur Hölle gemacht werden kann, dann geht das eindeutig zu weit.

  6. Georg S. sagt:

    CDU = Chaotisch – Dumm – Unfähig ??????

    Diese Frage muss man sich leider stellen, aber der 2021er Wahlk(r)ampf ist ja bald vorüber und die Schwesterpartei (bundesweit hochgerechnet max. 6%) ist auch keinen Deut besser.

    Religiöse Namensteile in Parteinamen sollten generell unzulässig sein, auch wenn man sich auf die Geschichte beruft.

  7. Gerold sagt:

    Ungerechtfertigte Anzeigen können durchaus zu Konsequenzen führen, gerade wenn man im IT-Sicherheitsbereich arbeitet.

    Zuverlässigkeitserklärungen, Polizeiliche Führungszeugnisse, Sicherheitsüberprüfungen durch den Verfassungsschutz:
    das ist der Arbeitsmarkt.

    https://twitter.com/reg_nerd/status/1423168166423826435

    • mvo sagt:

      So so. Ein Twitter Beitrag als Quelle. Na dann muss da ja was dran sein… ROFL
      "Ungerechtfertigte Anzeigen können durchaus zu Konsequenzen führen". Aber nur wenn diese auch zu Verurteilungen führen, was für gewöhnlich nicht der Fall ist. Im Führungszeugnis werden weder Anzeigen noch Ermittlungsverfahren aufgeführt und selbst Verurteilungen erscheinen erst im Führungszeugnis, wenn man zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder drei Monaten Haft verurteilt wird. Um Einträge im Führungszeugnis zu haben, muss man schon strafrechtlich erheblich auffällig geworden sein. Sicherheitsüberprüfungen durch den Verfassungsschutz dürften im Arbeitsleben eher die Ausnahme als die Regel sein. Ob dabei eingestellte Verfahren relevant sind, entzieht sich meiner Erkenntnis. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine Anzeige eines Ebay Käufers wegen Betrugs, weil das gelieferte gebrauchte Smartphone schon nach 9 Monaten einen schwachen Akku hatte, die selbstverständlich und korrekterweise gewisse Ermittlungen nach sich zieht, dann aber sofort eingesteltt wird, den Verfassungsschutz interessiert.

      • Cali sagt:

        Der Gerold liegt da nicht unbedingt falsch, solch ungerechtfertigte Anzeigen die eingestellt werden, stehen zwar nicht im Führungszeugnis, dafür aber im zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (kennt kaum ein Mensch), wenn man nicht nach Einstellung fordert, dass dieser Eintrag gelöscht wird, kann dies sehr wohl zu Problemen bei gewissen Institutionen führen, allein schon im Bewerbungsverfahren.

  8. Zocker sagt:

    Man merkt der Union die Hilflosigkeit dieses Jahr sehr deutlich an. Beispielsweise bei der Wahl des Kanzlerkandidaten, wo man keinen vernünftigen finden konnte und letztendlich nur eine Notlösung genommen hat, damit man überhaupt jemanden hat, um antreten zu können. Die Coronapolitik ist seit einem Jahr auch mehr schlecht als recht. Dazu noch diverse Skandale. Und jetzt der nächste Schnellschuss, um das eigene Versagen zu verschleiern.

    Das Einzige was die Union noch über Wasser hält, ist, dass sich die Konkurrenz teils min. genauso dämlich anstellt. Hätten die ihre Hausaufgaben gemacht, stünde die Union jetzt eher dort, wo derzeit die SPD vegetiert.

    An dieser gesamten Krise hat die Kanzlern eine große Mitschuld. Sie hat sich bis zur Wahl ihrer Nachfolgerin als Parteivorsitzende immer gegen innerparteiliche Konkurrenz erfolgreich gewehrt. Das Ergebnis sind kaum fähige Leute in den eigenen Reihen, insbesondere wenn es nicht 60+ sein soll. Kurz gesagt, sie hinterlässt ein gewisses Vakuum, das nicht so schnell wie erforderlich gefüllt werden kann. 20 Jahre haben deutliche Spuren hinterlassen…

    • Ralf S. sagt:

      "20 Jahre haben deutliche Spuren hinterlassen…"

      Eben! Und nicht nur innerparteilich. Und aus genau diesem Grund gehört meiner Meinung nach die Kanzlerschaft auf maximal zweimal 4 Jahre begrenzt! Nach acht Jahren in solch einem 24/7 Amt ist ein Mensch einfach verbraucht, hat längst einen "Tunnelblick" entwickelt und die übliche Betriebsblindheit stellt sich so langsam ein, oder hat sich bereits eingestellt…

      Im Übrigen gehört der Bundespräsident vom Volk direkt gewählt, damit auch hier nicht – wie immer – parteipolitische Spielchen und Befindlichkeiten für die Kandidatenkür ausschlaggebend sind…

  9. IsEgal sagt:

    "Die Dummheit von Regierungen sollte niemals unterschätzt werden" Helmut Schmidt

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