ProtonMail gibt IP eines französischen Aktivisten heraus

[English]Zweiter "Sündenfall" des in der Schweiz angesiedelten E-Mail-Diensts ProtonMail? Dieser Dienst bietet eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der Mails, bevor sie an den Server von ProtonMail geschickt werden. ProtonMail wird von der Proton Technologies AG betrieben, die ihren Sitz in Plan-les-Ouates (Kanton Genf) hat. Ihre Server sind an zwei Standorten in der Schweiz, außerhalb der EU- und US-Gerichtsbarkeit, gelegen. Daher gilt ProtonMail (vermeintlich) als „sicherer E-Mail-Dienst und Hort der Privatsphäre". Nun hat ProtonMail erneut so etwas wie einen Sündenfall, zumindest aus Sicht potentieller Nutzer, begangen, indem die IP-Adresse eines französischen Aktivisten herausgegeben wurde.


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ProtonMail gibt Daten an die USA heraus

Zuerst ein Rückblick: Ich hatte ja bereits Anfang August 2021 im Artikel ProtonMail und die Nutzerdatenübermittlung in die USA darauf hingewiesen, dass die Verwendung von ProtoMail kein Freifahrtschein sei, der sicherstellt, dass keine Benutzerinformationen an andere Staaten gehen. Wer bei diesem Dienst ein Postfach unterhält, dessen Daten können ganz schnell in den USA landen. Ich bin über einen Tweet von Jens Kubieziel auf den betreffenden Sachverhalt gestoßen.

ProtonMail

Die Aussage: ProtonMail, nach eigenen Angaben ein «sicherer E-Mail-Dienst aus der Schweiz», liefert Nutzerdaten an Sicherheitsbehörden. Die Details lassen sich im verlinkten Blog-Beitrag nachlesen – bezüglich der Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe – ob gut oder schlecht – möchte ich keine Diskussion starten, denn es gibt den alten Spruch "der Zweck heiligt die Mittel".

IP eines französischen Aktivisten geloggt

Nun gibt es einen zweiten Fall, der nach Bekanntwerden ziemliche Wellen schlägt. Ein Polizeibericht legte offen, dass es den französischen Behörden gelungen ist, die IP-Adresse eines französischen Aktivisten zu ermitteln, der den Onlinedienst ProtonMail genutzt hat. Der Hintergrund des Ganzen: Seit einem Jahr gab es eine Besetzung von Geschäftsräumen und Wohnungen in der Nähe der Place Sainte Marthe in Paris durch Aktivisten. Diese kämpfen gegen Gentrifizierung, Immobilienspekulation, Airbnb und Spitzenrestaurants. Die als lokaler Konflikt gestartete Hausbesetzung entwickelte sich schnell zu einer symbolischen Kampagne, die für Schlagzeilen sorgte, als die Aktivisten begannen, Räumlichkeiten zu besetzen, die von Le Petit Cambodge gemietet worden waren. Das Restaurant war das Ziel der Terroranschläge vom 13. November 2015 in Paris.

Am 1. September veröffentlichte die Aktivistengruppe einen Artikel auf Paris-luttes.info, einer antikapitalistischen Nachrichten-Website, wie Techcrunch hier schreibt. Im Artikel fasste die Gruppe Informationen über verschiedene polizeiliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren gegen einige Mitglieder der Gruppe zusammen.

Die französische Polizei hat über Europol ein Ersuchen an die Schweizer Polizei gerichtet, um das Unternehmen ProtonMail zu zwingen, die IP-Adresse eines seiner Nutzer zu ermitteln. Es handelt sich wohl um die IP-Adresse der Person, die ein ProtonMail-Konto eingerichtet hat – die Polizei wollte darüber die um die Identität der Person ermitteln.

Die Aktivisten der Gruppe nutzte diese ProtonMail E-Mail-Adresse zur Kommunikation. Die Adresse wurde auch auf verschiedenen anarchistischen Websites verbreitet. Auf Grund dieser Anordnung der Schweizer Polizei wurde die IP-Adresse herausgegeben und der Aktivist verhaftet. ProtonMail hat in dieser Erklärung zum Fall Stellung bezogen.

We would like to provide important clarifications regarding the case of the climate activist who was recently arrested by French police on criminal charges. We are also deeply concerned about this case and deplore that the legal tools for serious crimes are being used in this way. In the interest of transparency, we would like to provide additional context.

In this case, Proton received a legally binding order from Swiss authorities which we are obligated to comply with. There was no possibility to appeal this particular request.

As detailed in our transparency report, our published threat model, and also our privacy policy, under Swiss law, Proton can be forced to collect information on accounts belonging to users under Swiss criminal investigation. This is obviously not done by default, but only if Proton gets a legal order for a specific account.

Die Betreiber von ProtonMail sind zutiefst besorgt über den Fall des französischen Aktivisten, der kürzlich von der französischen Polizei unter Strafandrohung verhaftet wurde. Wie Proton im Transparenzbericht und weiteren Dokumenten wie der Datenschutzerklärung ausführlich darlegt, kann Proton nach Schweizer Recht gezwungen werden, Informationen über Konten von Nutzern zu sammeln, gegen die in der Schweiz strafrechtlich ermittelt wird. Dies geschieht natürlich nicht standardmäßig, sondern nur, wenn Proton eine gerichtliche Anordnung für ein bestimmtes Konto erhält.


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In diesem Fall hat Proton eine rechtsverbindliche Anordnung der Schweizer Behörden erhalten, der wir nachkommen müssen. Es gab keine Möglichkeit, gegen diese spezielle Aufforderung Widerspruch einzulegen. Proton ist zutiefst besorgt über diesen Fall und bedauert, dass die rechtlichen Mittel für schwere Straftaten auf diese Weise eingesetzt werden.

Wurde der Betroffene informiert?

Unklar ist, laut Techcrunch, wann genau die betroffenen Kontoinhaber darüber informiert wurden, dass ihre Daten von den Schweizer Behörden angefordert wurden, denn laut ProtonMail ist die Benachrichtigung nach Schweizer Recht obligatorisch. Hier verweigert Proton unter Berufung auf das laufende Verfahren aber jegliche Auskunft und verwies Techcrunch auf die Schweizer Behörden, die das Auskunftsersuchen erstellten.

Nach Schweizer Recht muss (so Proton in diesem Dokument) ein Benutzer benachrichtigt werden, wenn ein Dritter seine privaten Daten anfordert und diese Daten in einem Strafverfahren verwendet werden sollen. Allerdings kann unter bestimmten Umständen eine Benachrichtigung verzögert werden. Aktuell ist da unklar, was genau abgelaufen ist und welche Order bezüglich der Informationssperre durch Proton vorlag.

Der Sündenfall

Und da kommen wir an den springenden Punkt: Im aktuellen Fall ist es für mich nicht erkennbar, ob schwere Straftaten begangen wurden. Vor allem die Einrichtung eines ProtonMail-Kontos dürfte juristisch nicht unter diese Rubik fallen. Dass die Anordnung eines französischen Richters reicht, um über Europol ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz zur Ermittlung von IP-Adressen zu stellen, sollte jetzt jedem Nutzer klar machen,  dass seine Daten nicht geschützt sind.

Mir ist noch der Fall des deutschen Autors Dogan Akhanli im Hinterkopf, der auf Grund eines türkischen Haftbefehls 2017 in Spanien festgesetzt wurde. In diesem Fall sorgte die internationale Aufmerksamkeit dafür, dass ein spanisches Gericht den Europol-Haftbefehl aus der Türkei als unzulässig einstufte und diesen außer Kraft setzte.

Auch wenn die Fälle juristisch anders gelagert sind, zeigt sich, dass die eigentlich sinnvollen internationalen Abkommen zur Strafverfolgung der Gefahr eines Missbrauchs unterliegen. Es sind ja eine Menge Staaten an Strafverfolgungssysteme wie Europol und Interpol angeschlossen – auch Staaten, in denen Menschenrechte und Justiz in Schieflage geraten sind.

Und in Sachen Cyber-Strafrecht hinkt die Justiz, nach meiner Einschätzung, eh hinterher. Welcher Richter kann auf die Schnelle erkennen, ob ein Ersuchen eine rechtliche Basis hat? Im Zweifelsfall wird er den Antrag durchwinken und der Provider muss die Daten herausrücken. Die Mail selbst sind bei ProtonMail zwar verschlüsselt. Aber die Metadaten liefern bereits eine Menge Informationen. Am Ende des Tages führen solche Fälle dazu, dass die schweren Jungs in die Illegalität des Darknet abtauchen und nur noch Aktivisten in die Fänge der Justiz gelangen.

Ergänzungen: Weitere Informationen finden sich im Artikel France/Suisse/Sécurité IT : Protonmail a communiqué à la police l'adresse IP de militant·es anti-gentrification (französisch) und bei heise.


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26 Antworten zu ProtonMail gibt IP eines französischen Aktivisten heraus

  1. Karl Kwalle sagt:

    Tja, hätte er mal seine Mails über TOR abgerufen, so wie der Protonmail-CEO das empfiehlt:
    https://twitter.com/andyyen/status/1434813284499300352

    • Ralf Lindemann sagt:

      … der Gedanke war mir auch gekommen. TOR ist kein Hexenwerk. Offensichtlich war der betroffene Nutzer aber naiv genug, an die Werbeversprechen von ProtonMail zu glauben, dass er es hier mit einem besonders sicheren, weil in der Schweiz ansässigen E-Mail-Provider zu tun habe: „ProtonMail is incorporated in Switzerland and all our servers are located in Switzerland. This means all user data is protected by strict Swiss privacy laws." (Quelle: protonmail.com) Pustekuchen …

      Letztlich ist ProtonMail ein E-Mail-Provider wie jeder andere auch. Ernüchternd an den berichteten Vorfällen finde ich, dass ProtonMail auf richterliche Anordnung recht bereitwillig Nutzerdaten herauszugeben scheint. Günter wirft am Ende seines Blog-Artikels die Frage auf: „Welcher Richter kann auf die Schnelle erkennen, ob ein Ersuchen eine rechtliche Basis hat?" – ProtonMail hätte es in der Hand gehabt, eine ernsthafte rechtliche Überprüfung des Ersuchen zu erzwingen, indem man sich geweigert hätten, die Nutzerdaten herauszugeben. Das hätte zwangsläufig eine rechtliche Auseinandersetzung nach sich gezogen, in der genau so eine rechtliche Überprüfung stattgefunden hätte … Aber auf Krawall (oder zivilen Ungehorsam) scheint ProtonMail nicht gebürstet zu sein. Sollte man als Nutzer wissen. Bleibt also doch nur TOR …

      • Dat Bundesferkel sagt:

        TOR ist ein Trugschluß. Gibt mittlerweile hinreichend Techniken, eine Person dahinter einwandfrei zu identifizieren.

        "Der BND ist sich jedoch so sicher, dass er die wichtigsten Bundesbehörden davor warnt, Tor zu benutzen. Das Fazit seiner Bewertung: „Die Nutzer von Anonymisierungssoftware gehen von einer Verschleierung ihrer Identität beim Surfen im Internet aus, die bei bekannten und weit verbreiteten Anonymisierungsdiensten nicht gegeben ist.""
        Stand: 2017
        Quelle: https://netzpolitik.org/2017/geheime-dokumente-der-bnd-hat-das-anonymisierungs-netzwerk-tor-angegriffen-und-warnt-vor-dessen-nutzung/

        Und alleine in den letzten Jahren wurden genug Kriminelle enttarnt, die sich blind auf das TOR-Netzwerk verlassen haben. Wer die Macht über einen Großteil der Exit-Nodes hat, kann die Nutzer auch identifizieren.

        • Paul sagt:

          Vermutlich wissen die, das viele (alle?) Tor-server die am Rande des Netze stehen von der NSA o.ae. betrieben werden?
          Der Traffic auf solchen Servern ist gigantisch, wie ich das mal erleben durfte, nach dem nach einem update unser Tor-server weltweit offen stand…warum sollte man sich das freiwillig antun?

        • Canada Fred 57 sagt:

          @Dat Bundesferkel
          Das ist ein wenig komplexer als du dir das gerade so vorstellst. Hängt allein schon damit zusammen wie viel Daten über das TOR-Netz getauscht werden.

          Bei Text-Mails kannste ja mal probieren die paar Byte von Anfang bis Ende zu verfolgen. Viel Glück! Nutze es zwar nicht aber von den Säulen der Sicherheit hast du nichts gehört.

          Deine Aussage ist etwa so: Türen bringen nichts, kann man knacken. Falsch! Türen erschweren den Angriff und kosten Zeit. Wenn dein Threat model kein TOR+VPN beinhaltet und du sofort ermittelbar bist ist das härter als: TOR knacken + VPN-Provider zur Auskunft zwingen + ISP zur Auskunft zwingen.

          Obwohl ich weder TOR noch Protonmail noch VPN nutze bin ich in der lage differenzierter und ohne FUD zu argumentieren. Netzpolitik hat nichtmal die schuld des Aktivisten erwähnt, dass er auf TOR verzichtete.

        • Paul sagt:

          Daher sollte man über 2..3 VPNs zu einer einen Anon-Proxy-Kette und von einem fremden Dial-Up oder WLAN ins TOR-Netzwerk gehen?

  2. Luzifer sagt:

    Ist doch alles vollkommen rechtens, sorry aber da wurde ein einzelnes Konto mit Richterbeschluss wegen einer Straftat "überwacht" Das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum.

    Würden die pauschal alle überwachen und einfach so die Daten auf Anfragen rausrücken, ja das wäre ein Skandal.
    So ist das ein rechtstaatlich vollkommen legales Vorgehen!

    • Luzifer sagt:

      /edit/ Interpol interessiert sich auch nicht für dich weil du im Supermarkt ne Packung Kaugummi mitgehen hast lassen!

    • Peter Eisenmann sagt:

      Richtig, das sehe ich genau so. Und solange die Beteiligten Frankreich und die Schweiz international unbestritten als Rechtsstaat anerkannt sind, würde ich mich diesem Vorgehen auch unterwerfen. Bleibt die Frage, ob z. B. Geheimdienste daraus eine Strategie machen können…

      • Paul sagt:

        Gerade bei Frankreich sollte man mit Rechtstaat vorsichtig sein.
        Die neigen schon gerne zu drastischen Masnahmen, wenn ihnen was nicht passt.
        Ein Beispiel:
        https://de.wikipedia.org/wiki/Versenkung_der_Rainbow_Warrior

        " Am Abend des 10. Juli 1985 befestigten Taucher des französischen Geheimdienst zwei Bomben am Rumpf des Schiffes. An Bord fand gleichzeitig ein Treffen von Greenpeace-Aktivisten statt. "

        Ein Staat der soetwas macht soll ein Rechtsstaat sein?

        Das Netz vergißt nie.

  3. Martin Eras sagt:

    Warum titulierst du einen verdächtigen Straftäter euphemistisch als "Aktivisten"?

    • Günter Born sagt:

      Bin nun nicht juristisch ausgebildet. Aber Verdächtige und Straftäter sind in einem Verfahren zwei paar Schuhe. Erst eine rechtskräftige Verurteilung macht aus einem Verdächtigen einen Straftäter. Nur Mal angemerkt, oder gibt es eine rechtskräftige Verurteilung der Person, weil diese das ProtonMail-Konto eingerichtet hat?

      • Martin Eras sagt:

        Ich schrieb nicht ohne Grund von einem "verdächtigen Straftäter" und nicht von einem "Straftäter". Die Schweizer Behörden verpflichteten Protonmail auch nicht zur Ausleitung der Daten, weil der Verdächtige ein Protonmail-Konto eingerichtet hat, sondern weil er bzw. seine Organisation in Frankreich mehrerer Straftaten beschuldigt wird.

        • Martin sagt:

          Günter hat ganz recht!

          Verdächtige Straftäter gibt es nicht und als Aktivist ist man nicht automatisch verdächtig und schon gar nicht automatisch Straftäter. Ein Aktivist kann, wie jeder andere Mensch auch, einer Straftat verdächtig sein, aber dann ist er nur ein Verdächtiger, der Aktivist ist. Und für den Verdacht sollte es auch erst konkrete Anhaltspunkte geben. Erst wenn er rechtskräftig verurteilt werden sollte, dürfte man ihn einen Straftäter nennen, der auch Aktivist ist.

          Aber das bedeutet keineswegs auch, dass er tatsächlich ein Straftäter ist, denn er kann auch fälschlicherweise verurteilt worden sein, wobei die Gründe Nachlässigkeit in den Ermittlungen, untergeschobene Beweise oder einfach Willkür sein können. Das gibt es nicht nur in Staaten, von denen es zurecht angenommen werden kann oder es tatsächlich bekannt ist, sondern auch in so genannten Rechtsstaaten.

          • Martin sagt:

            Ich muss "verdächtige Straftäter gibt es nicht" etwas korrigieren. Das gilt nur für dasselbe (nicht das gleiche!) Verfahren.

            Sollte jemand, in diesen Fall der Aktivist, vorher bereits in einer anderen oder auch gleichartigen Sache, also in einem vorherigen, unabhängigen Verfahren wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden sein, dürfte man ihn im aktuellen Fall tatsächlich einen verdächtigen Straftäter nennen.

            Aber das kann Martin Eras unmöglich gemeint haben, denn ob der genannte Aktivist schon einmal rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt wurde, ist nicht bekannt und eben deshalb darf man ihn nicht so nennen und sollte das auch nicht tun!

        • Günter Born sagt:

          Ich habe mir noch eine französische Quelle (ist jetzt verlinkt) durchgelesen. Imho ist das eine ganz windige Sache. Wenn alles so stimmt, lauten die Vorwürfe auf Sachbeschädigung und Diebstahl (wegen der Hausbesetzungen). Da wurden große Kanonen aufgefahren und EuroPol bemüht. Auch wenn der Rechtsstaat in Frankreich hoffentlich seine sauberen Wege geht, hinterlässt das Ganze ein arges Geschmäckle in Richtung Angemessenheit.

          • Martin Eras sagt:

            Hausfriedensbruch und Diebstahl stellen jeweils strafbewehrte Tatbestände dar. Das wird in Frankreich nicht anders sein als in Deutschland. Ebenso wird die Polizei in Frankreich dem gesetzlich zugewiesenen Auftrag unterliegen, Straftaten aufzuklären. Die hierzu notwendigen Ermittlungsmaßnahmen werden auch in Frankreich mit förmlichen Gesetzen, die einer parlamentarischer Verabschiedung zugrunde liegen, eindeutig beschrieben. Ermittlungsanordnungen dieser Art werden in Frankreich vermutlich einem Richtervorbehalt unterliegen. Sowohl der französische Richter als auch die französische Polizei unterliegen dem Grundsatz der Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Allen beteiligten Behörden liegen die vollständigen Begründungen für diesen Antrag vor. Die Anordnung zur Datenausleitung ist somit alleine in Frankreich von mindestens zwei Behörden geprüft und augenscheinlich für rechtmäßig erachtet worden. Weitere Prüfungen erfolgten durch die zuständigen Behörden der Schweiz. Warum die französische Polizei Standardmaßnahmen wie die Inhaberfestellung eines E-Mail-Accounts nicht veranlassen dürfte, da dies "Kanonen auf Spatzen", also unverhältnismäßig sei, bleibt dein Geheimnis. Haben die Geschädigten, deren Grund und Boden rechtswidrig betreten und deren Eigentum entwendet worden ist, kein Recht auf Täterüberführung? Sollten die Ermittlungsverfahren trotz bestehender Ermittlungsansätze eingestellt werden? Wäre dem Rechtsfrieden Frankreichs damit gedient? Oder schafften die französischen Behörden mit der von dir offensichtlich geforderten Kapitulation der Strafverfolgung rechtsfreie Räume?
            Ich verfolge deinen Blog intensiv und halte deine Beiträge grundsätzlich für sehr interessant und gelungen. Wie du selbst schreibt, hast du die zugrundeliegende Quelle erst nach Veröffentlichung deines Beitrages gelesen. Ich wünschte, du hieltest es künftig anders herum.

        • wie_war_das_nochmal sagt:

          Gibt zwar schon Antworten, aber noch mal kurz und knapp:
          „verdächtigen Straftäter" suggeriert aber auch das es sich um einen Straftäter handelt der verdächtigt wird und ist juristisch nicht Korrekt. Wenn überhaupt müsste es "einer Straftat verdächtigen Person" heißen.

      • Uwe Bieser sagt:

        Hallo Günter,

        das gilt praktisch immer, auch bei einem vermeintlichen Angehörigen einer kriminalistischen Vereinigung. Einer Verurteilung muss folglich auch "analog" zum richterlichen Hausdurchsuchungsbeschluß, die Einsicht in E-Mails möglich sein, wenn hinreichend begründete Tatverdachtsmomente vorliegen. Das man das auch missbrauchen kann, ist dabei noch kein k. o. Kriterium. Man kann immer den Rechtsstaats missbrauchen, wie im Fall Assange geschehen.

        Angst macht mir persönlich die sich beim Thema Klimawandel immer mehr aufspaltende Gesellschaft. Es wird Gruppierungen geben, die für sich das Recht der Notwehr reklamieren. Das wird zunächst mit der Sachbeschädigung bei SUVs und ähnlichen Hassobjekten radikaler Aktivisten beginnen. Enden wird das Ganze quasi als Klimaschutz-RAF, die dann auch vor Attentaten auf Vorstände und Firmen nicht mehr zurückschrecken wird.

        • wie_war_das_nochmal sagt:

          Wenn man sieht mit welchen rechtswidrigen Aktionen die Politik aber auch teilweise gegen Aktivisten vorgeht (siehe z.B. Räumung Hambacher Forst im Herbst 2018 und das jetzige Urteil des VG Köln, Urt. v. 8.9.2021, Az. 23 K 7046/18) könnte ich mir so etwas auch vorstellen. Da muss in Sachen Klimaschutz schnellstens ein nachhaltiges umdenken stattfindet, sonst ist das ein denkbares Szenario.

  4. Gerold sagt:

    Aus dem Protonmail-Blog Klarstellungen von Andy Yen:

    Important clarifications regarding arrest of climate activist

    https://protonmail.com/blog/climate-activist-arrest/

  5. Windows 11 ist ein Unfall. sagt:

    "…Dass die Anordnung eines französischen Richters reicht, um über Europol ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz zur Ermittlung von IP-Adressen zu stellen, sollte jetzt jedem Nutzer klar machen, dass seine Daten nicht geschützt sind…"
    Die Straftat muss in der Schweiz auch strafbar sein, sonst gibt es nichts. In diesem speziellen Fall liegen vermutlich Hausfriedensbruch und Nötigung vor. Beides strafbar nach schweizer StGB und höchstwahrscheinlich nach französischem auch.

    Da die Schweiz zwischen Steuerhinterziehung (versehentlich passiert, z.B. etwas vergessen anzugeben) und Steuerbetrug (Absichtliches fälschen von Unterlagen, z.B. Erfolgsrechnung, Bilanz) unterscheidet, der Rest der Welt aber nicht, hat das schon zu bösen Hetzaktionen von Deutschland und den USA geführt. Das Bundes-Irrenhaus ist eingeknickt und hat rechtswidrig Banken dazu gezwungen, rechtswidrig Daten von Kunden herauszurücken.
    Die Gesetze wurden bis heute nicht angepasst.
    Die Schweiz ist eine Müllhalde.

  6. Chris sagt:

    Ich bin etwas erstaunt, dass das zugrunde liegende Vergehen hier überhaupt keine Beachtung findet. In einer Zeit der propagierten Gleichbehandlung sollte das aber das Mindeste sein. Wenn man die Herausgabe der IP Adresse anprangert, dann müsste das eigentliche Vergehen auch angeprangert werden.

    Hier geht es immerhin um Hausbesetzung. Aus dem Artikel geht nicht klar hervor, ob der Aktivist zu den Hausbesetzern gehörte oder ob er z.B. nur Unterstützer war.
    Eine Hausbesetzung ist aber immerhin die widerrechtliche Aneigenung von fremden Besitz. Für Viele scheint das nicht erwähnenswert zu sein. Solange es nicht der eigene Besitz ist.
    Es gibt auch legale Methoden, sich Gehör und Aufmerksamkeit zu verschaffen.

    Für mich ist daher entscheidend, ob die Beteiligung des Aktivisten deutlich genug war und ob die Behörden genug Indizien gegen den Aktivisten hatten.
    Ein Fischen im Trüben wäre für mich nämlich kein hinreichender Grund für die Herausgabe der IP.

    Deshalb sehe ich die Herausgabe trotzdem kritisch.

    • Günter Born sagt:

      Der springende Punkt dürfte folgendes sein: Die Aktivisten begannen, Räumlichkeiten zu besetzen, die von Le Petit Cambodge gemietet worden waren. Das Restaurant war das Ziel der Terroranschläge vom 13. November 2015 in Paris.

      Heute (8.9.2021) ist in Paris der Prozess gegen 20 Verdächtige im Umfeld dieses Terroranschlags unter großen Sicherheitsmaßnahmen gestartet. Die Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass die Gefahr neuer Anschläge droht.

      Zähle ich 1+1 zusammen, vermute ich, dass der zuständige französische Richter den Antrag an EuroPol zur Ermittlung der IP-Adresse eines E-Mail-Kontos in diesem Zusammenhang genehmigt hat.

      Ich kann nur hoffen, dass der gesamte Vorgang im Rahmen eines Prozesses und im Nachgang juristisch kritisch aufgearbeitet und auf Verhältnismäßigkeit der Maßnahme abgeklopft wird. Allerding habe ich kein Gefühl, wie die Justiz in Frankreich diesbezüglich arbeitet.

  7. janil sagt:

    So werden sich also neue Informationswege etablieren oder vielleicht auch alte, gab's da nicht mal was mit Brieftauben und oder unsichtbarer Tinte…

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