Aachener devolo beantragt Schutzschirmverfahren nach Insolvenzrecht

ParagraphDer Aachener Netzwerkausrüster, die devolo AG, ist in Zahlungsschwierigkeiten und hat den Antrag auf ein Schutzschirmverfahren nach deutschem Insolvenzrecht gestellt. So hofft der angeschlagene Hersteller sein Kerngeschäft retten zu können, welches nach seiner Darstellung durch die Coronavirus-Pandemie in Schieflage geraten ist.


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Die devolo AG ist ein deutscher Hersteller von Netzwerktechnik für Endkunden, gewerbliche Anwender sowie Produkte für das intelligente Stromnetz („Smart Grid") mit Sitz in Aachen. Das Unternehmen gibt an, in Deutschland treibende Kraft der PowerLAN-Heimvernetzung über die hausinterne Stromleitung zu sein, und ist Marktführer in diesem Segment. 2019 betrug der Umsatz 81,6 Millionen Euro.

Antrag auf Schutzschirm nach Insolvenzrecht

In einer Pressemitteilung vom 7. Februar 2022 verkauft die devolo AG seinen Geschäftspartnern und Kunden eine recht unschöne Geschichte: Denn dem Unternehmen droht die Insolvenz. In der Meldung (siehe Text am Artikelende) heißt es, dass man sich mithilfe eines Schutzschirmverfahrens neu aufzustellen begonnen habe.

Das Schutzschirmverfahren (§ 270d der Insolvenzordnung) ist eine besondere Verfahrensart des deutschen Insolvenzrechts. Es verbindet die vorläufige Eigenverwaltung mit dem Ziel der frühzeitigen Vorlage eines Insolvenzplans, um hierdurch eine Sanierung von Unternehmen zu erleichtern. Als wesentlicher Unterschied zum regulären Insolvenzverfahren oder zur normalen Eigenverwaltung ist der Sachwalter im Schutzschirmverfahren vom Unternehmen weitgehend frei wählbar. Eine Ablehnung durch das Gericht kann nur aufgrund einer mangelnden Eignung erfolgen, beispielsweise bei fehlender Unabhängigkeit oder völlig fehlender Erfahrung. Der Schutzschirmantrag erfordert Eintrittsvoraussetzungen, die wohl erfüllt sind. Am Ende des Schutzschirmverfahrens steht entweder die fristgerechte Vorlage des Insolvenzplans oder die Aufhebung bzw. Beendigung des Schutzschirmverfahrens. In beiden Fällen entscheidet das Insolvenzgericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Mit anderen Worten: Das Unternehmen ist in Zahlungsschwierigkeiten und es droht die Zahlungsunfähigkeit. Die Unternehmenführung hofft, über das Schutzschirmverfahren aus dieser Schieflage herauszukommen und/oder sich über ein reguläres Insolvenzverfahren abwickeln oder neu aufstellen zu können. 

Die Unternehmensleitung führt also Hauptursache für das Schutzschirmverfahren die Lockdown-Folgen aus der Coronavirus-Pandemie und eine verzögerte Auftragsabwicklung an. Pandemiebedingte Schließungen im Handel und ein verändertes Käuferverhalten führten dann aber zu einem Nachfragerückgang ab dem zweiten Quartal 2021. Dem gegenüber standen jedoch hohe Warenzuflüsse aus den Produktionsstätten in Fernost. Hier müssen aufgrund des weiter anhaltenden Mangels an Bauteilen frühzeitig Lieferverpflichtungen eingegangen werden, die Anfang 2022 zu einem sehr hohen Lagerbestand führten und damit zu einem Liquiditätsengpass. Hinzu kam, dass devolo 2021 Umsätze mit Netzbetreibern im Ausland und im volumenstarken Projektgeschäft nicht realisieren konnte, weil spezifische Zulieferprodukte aufgrund des Chipmangels nicht verfügbar waren.

Heiko Harbers, Vorstand der devolo AG, sieht das Kerngeschäft sowie das operative Business als gesund an. Zudem schätzt er die Marktaussichten als positiv ein. Bleibt zu hoffen, dass das Unternehmen über das Schutzschirmverfahren den Turnaround schafft. Hier noch der Text der Pressemitteilung.

devolo AG stellt sich neu auf

Die devolo AG hat damit begonnen, sich mithilfe eines Schutzschirmverfahrens neu aufzustellen. Damit kann das Unternehmen in Eigenregie die Restrukturierung vorantreiben, die in Folge der anhaltenden Corona-Krise sowie des weltweiten Chipmangels nötig wurde.

Mit dem Schutzschirmverfahren macht devolo aktiv einen Schritt zur langfristig positiven Entwicklung des Unternehmens. Dazu wird die devolo AG während der kommenden Monate in enger Abstimmung mit Stakeholdern und Beratern einen Restrukturierungsplan erarbeiten. Dieser wird die konkreten Maßnahmen zur Neuordnung des Geschäfts enthalten.Der Geschäftsbetrieb der devolo AG läuft während des gesamten Restrukturierungsprozesses in vollem Umfang weiter. Alle Leistungen werden unverändert erbracht, die Gehälter der Mitarbeiter werden weiter gezahlt. Geplant ist, die Sanierung binnen weniger Monate abzuschließen.

Der Schutzschirm ist ein bewährtes Restrukturierungsinstrument des deutschen Sanierungsrechts. Bei einem Schutzschirmverfahren bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung (Eigenverwaltung). Dies ist nur in solchen Fällen möglich, in denen Unternehmen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. Beides ist bei der devolo AG der Fall. Bei einem Schutzschirmverfahren wird außerdem ein Sachwalter eingesetzt. Dieser überwacht ähnlich wie ein Aufsichtsrat die Neuaufstellung im Interesse der Gläubiger. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rüdiger Weiß von der Sanierungskanzlei WallnerWeiß bestellt.

Lockdown-Folgen und verzögerte Auftragsabwicklung

Hauptursache für das Schutzschirmverfahren ist die fortdauernde Corona-Situation: Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Pandemiejahr 2020 und erwarteten Öffnungen des Flächeneinzelhandels im Frühjahr 2021 war zunächst von einer positiven Absatzentwicklung ausgegangen worden. Weitere pandemiebedingte Schließungen im Handel und ein verändertes Käuferverhalten speziell auf dem deutschen Markt führten dann aber zu einem Nachfragerückgang ab dem zweiten Quartal 2021.

Dem gegenüber standen jedoch hohe Warenzuflüsse aus den Produktionsstätten in Fernost. Hier müssen aufgrund des weiter anhaltenden Mangels an Bauteilen frühzeitig Lieferverpflichtungen eingegangen werden, die Anfang 2022 zu einem sehr hohen Lagerbestand führten und damit zu einem Liquiditätsengpass. Hinzu kam, dass devolo 2021 Umsätze mit Netzbetreibern im Ausland und im volumenstarken Projektgeschäft nicht realisieren konnte, weil spezifische Zulieferprodukte aufgrund des Chipmangels nicht verfügbar waren.

Heimvernetzung bleibt Wachstumsmarkt

Mittel- bis langfristig rechnen Geschäftsführung und Stakeholder von devolo mit positiven Geschäftsaussichten. „Unser Kerngeschäft sowie das operative Business sind gesund. Zudem sind die Marktaussichten positiv", so Heiko Harbers, Vorstand der devolo AG. „Denn wir alle führen Videotelefonate im Home-Office, wir streamen Serien in HD, spielen online. Highspeed-Internet in jedem Winkel des Hauses ist dafür unverzichtbar und Heimvernetzung daher weiter ein Wachstumsmarkt. Als Marktführer im Bereich Powerline-Technologie, WLAN-Experte und wichtiger Partner internationaler Netzbetreiber werden wir von diesem Wachstum auch in Zukunft profitieren."

Mit seinen Produkten, die vorhandene Stromleitungen in Datenkabel verwandeln, gilt devolo international als einer der Pioniere der Heimvernetzung. Bisher konnte das Unternehmen über 45 Millionen seiner Produkte ausliefern. Ende 2021 stellte devolo den weltweit ersten Adapter vor, der die derzeit schnellste Powerline-Technologie mit dem neusten WLAN-Standard WiFi 6 kombiniert. Zudem führte das Unternehmen jüngst neue Lösungen in den Markt ein, mit denen sich die volle Leistung von Glasfaseranschlüssen ins Zentrum des Hauses transportieren lässt. Auch 2022 erweitert das Unternehmen sein Portfolio, um die individuellen Bedürfnisse der Kunden nach starkem Internet und stabilem WLAN in jedem Raum noch besser bedienen zu können.


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12 Antworten zu Aachener devolo beantragt Schutzschirmverfahren nach Insolvenzrecht

  1. Luzifer sagt:

    na wird sicher nicht die einzige Firma bleiben die Corona nicht überlebt.

    Schade drum den die PLC Adapter von devolo waren gut und führend.
    Hier laufen die für die SatoverIP Verteilung der Kopfstation einwandfrei und verteilen das Satellitenprogramm im ganzen Haus ohne da extra Leitungen ziehen zu müssen.

    (Ja PLC ist kein Plug&Play, das sind Werbelügen, aber mit ner richtigen (Strom)Netzanalyse, den sich daraus ergebenden passenden Filtern und evtl. Phasenkoppler lauft das rockstable bei 3/4 der angegebenen Bruttoraten und entgegen WLAN kann man die Störungen da auch beseitigen)

  2. mvo sagt:

    In Corona Zeiten, in denen die Home Offices regelrecht aufgerüstet werden, sollte so ein Unternehmen doch brummen. "Pandemiebedingte Schließungen im Handel und ein verändertes Käuferverhalten speziell auf dem deutschen Markt" anzuführen, ist wenig überzeugend. Auch und gerade solche Produkte werden doch überwiegend online gekauft.

    • Dekre sagt:

      Ich verstehe das auch nicht. Mit der Pandemie und dem Lockdown kann das nicht primär zu tun haben. Ansonsten hat man das Ganze nicht so richtig gemacht.

      Das Unternehmen sollte es aber auf alle Fälle schaffen.

      (Ich habe so ein Heimnetz-Ding auch bei mir "rumliegen".)

    • Luzifer sagt:

      wer in der Pandemie zum Home Office verdonnert wird, sorry der nutzt kein PLC.

      Entweder man ist in der Lage Lankabel zu haben oder es wird in WLAN gehängt.
      Zumindest meine Erfahrung.

      • chw9999 sagt:

        Bullsh*t! HOs im Keller, 1 Fremd-Stockwerk und 2 Stahlbetondecken vom Router entfernt, aber eigene Phase – schneller ziehe ich kein Kabel bei dem Nachbarn durch die Wohnung, als durch Stecker in der Steckdose. 100 mBit PowerLAN am Empfänger reichen da auch für zwei Büros aus.
        Sonnenbrille mal absetzen!

  3. 1ST1 sagt:

    Das sind meines Wissens die letzten Reste von ELSA.

    • Günter Born sagt:

      Nur zur Information – ein Auszug aus der Wikipedia: Devolo wurde 2002 als Management-Buy-out aus der Datenkommunikations-Sparte der ELSA AG gegründet. In den ersten Jahren des Geschäftsbetriebs wurden analoge Modems und ISDN-Karten sowie ADSL-Router entwickelt und vermarktet. 2003 führte Devolo als erster Hersteller in Europa Trägerfrequenzanlagen-Adapter nach dem HomePlug-1.0-Standard ein. Zudem wurde Devolo in diesem Jahr Marktführer im Bereich Analog-Modems und HomePlug-Produkte in Deutschland. 2004 wurde der Vertrieb auf ganz Europa ausgedehnt.

      Die Leute aus dem Elsa-Management, die die devolo AG (teils mit eigenem Kapital) 2002 gegründet haben, sind damit 20 Jahre am Markt aktiv gewesen. Ich weiß nicht, ob man da von Resten sprechen sollte. Und ein Schutzschirmverfahren ist auch an besondere Bedingungen geknüpft.

    • Karl Napf sagt:

      Die anderen letzten Reste von Elsa heissen jetzt Lancom… ;-)

  4. Luzifer sagt:

    Danke das gebe ich doch zurück … mag zwar in ner Blase sein, aber die wenigsten die ich kenne und HO arbeiten, arbeiten im Keller. Da wird wenn du Glück hast nen eigenes Zimmer für benutzt oder ein weiteres umfunktioniert, dazu das Firmenlaptop per WLAN eingebunden.

    PLC (PowerLAN ist wie Tempo nen Produktname) kann dir nämlich auch ordentliche DSGVO Probleme einbringen. Hängt dein "Nachbar" nämlich auch so ein Teil ins Netz, hat der wenn du bei der Einrichtung geschlampt, bzw. der Hersteller geschlampt hat ( StandardPW) Zugriff auf deine Daten, bei personenbezogenen Daten stehts du dann mit einem Bein im Knast!

    • Luzifer sagt:

      Edit: Da gibt es so "Experten Firmen" die setzen wenn der User kein Individuelles PW vergibt nen Standard PW: 0000 ;-P

      Aber die Probleme sind in der Fachpresse längst breitgetreten worden … einfach gogglen.

    • chw9999 sagt:

      Viele Annahmen, keine Butter, nur generalisiert! Luzifer kennt meinen Keller nicht (ausgebaut, Wohnraum, bezahle sogar Grundsteuer dafür), und Passwörter vergeben kann ich auch. Sooo schwer ist das gar nicht. Dafür gibt es sogar eine GUI, das muss man noch nicht mal im Terminal machen.
      "stehts du dann mit einem Bein im Knast" – Luzifer eher knietief im BS! VPN ist nicht so sein Ding, wenn man so was liest, oder? Das serviert mir sogar meine Firma. Denn, oh beachte, andere könnten sich tatsächlich im lokalen Netz aufhalten – nennt sich hier und da Familie, oder Freunde. No Trust ist bei so einem Aufbau aber doch Standard seitens des AG. Und selbst wenn ich MEINE Daten publizieren würde, wäre das kein DSGVO-Problem.
      Und alle meine direkten Kollegen habe übrigens eine ähnliche Arbeitssituation, manche aber statt Keller unterm Dach… und auch dahin zieht nicht jeder eine Strippe.
      Seufz.

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