Autsch: Vater blockt Internetzugang der Kids mit Jammer – Knast und Geldstrafe drohen

Stop - PixabayWas machen geplagte Eltern nicht alles, um ihre Kids von zu viel Handy- und Internet-Konsum abzuhalten? Hieß es früher: Du kriegst Stubenarrest oder Fernsehverbot, läuft es heute auf Handyverbot hinaus. Apple und Google versuchen in den Betriebssystemen "Digital Well Beeing" zu integrieren, um die Zeiten der Gerätenutzung transparent und kontrollierbar zu machen oder sogar zu begrenzen (siehe hier bei Google). Und es gibt wohl auch Software-Lösungen im Bereich Mobile Device Management, die Funktionen zur Online-Kontrolle bieten. In Frankreich hat ein geplagter Vater zu rabiateren Methoden gegriffen und einen Störsender (Jammer) verwendet, um das Internet zu sperren. Nun drohen dem Erzieher Knast und eine saftige Strafe.


Anzeige

Der Fall ereignete sich in Frankreich, in der Gemeinde Messanges (liegt im  Département Landes in der Region Nouvelle-Aquitaine, am Atlantik, kurz vor Biarritz und dem Baskenland in Spanien). Das Örtchen hat 968 Einwohner, eine schöne Gegend am Golf von Biskaya, an der man Urlaub machen kann. Nur Internet ist da (oder war da) etwas instabil.

Département Landes

Internet über Nacht weg

Die französische Behörde L'Agence nationale des fréquences (ANFR) ist zuständig für die Genehmigung, Verwaltung und Überwachung von Funkfrequenzen. Die staatliche Stelle genehmigt alle Standorte von Sendeanlagen (>5 Watt) auf dem französischen Staatsgebiet und sorgt dafür, dass die Grenzwerte für die Belastung der Öffentlichkeit durch Funkwellen eingehalten werden. Weiterhin kontrolliert sie die Nutzung der Frequenzen und sorgt für eine gute Koexistenz ihrer Nutzung durch alle Nutzer. Diese französische Behörde war kürzlich mit einem ungewöhnlichen Fall befasst, wie sie in diesem Report berichtet.

In der oben erwähnten Gemeinde Messanges wurde die ANFR kürzlich mit einer ungewöhnlichen Beschwerde eines Mobilfunkbetreibers konfrontiert. In der Gemeinde Messanges im Departement Landes waren Telefon- und Internetdienste in allen Mobilfunkfrequenzbändern täglich über mehrere Stunden gestört. Kommt vor, aber ein Detail machte die Techniker stutzig: Die Störung trat an an allen Tagen der Woche, aber nie vor Mitternacht auf und endete meist gegen 3 Uhr morgens. Sprach gegen irgend ein Gerät in einem Betrieb, welches vielleicht störte.

Die ANFR schickte also einen Techniker in die Gemeinde, der nachts seine Ermittlungen aufnahm. Um Mitternacht stand der Techniker mit seinem Laborfahrzeug am Standort des Funkmasts des Mobilfunkbetreibers, der sich beschwert hatte, und überachte den Bildschirm des eingebauten Spektrumanalysators. Um Mitternacht zeigte der Spektrumanalysators dann das charakteristische Signal eines Störsenders. Dessen Besitz und Gebrauch ist in Frankreich (und auch in anderen Ländern wie Deutschland) verboten.

Störsignal des Jammer
Störsignal des Jammer, Quelle: ANFR

In solchen Fällen startet eine Standard-Prozedur, bei dem der Standort des Störsenders mit Richtantennen ermittelt wird. Diese Suche führte den Techniker um 1:30 Uhr morgens in einer Nachbargemeinde des Funkmasts zu einem Haus in Küstennähe. Wegen der ungewöhnlichen Zeit und der Abwesenheit von Polizeibeamten brach der Techniker dann ab, um am Morgen bei den Bewohnern des Hauses vorstellig zu werden.

COVID-19-Pandemie, Teens und geplagte Eltern

Der so kontaktierte Hausbewohner gab unumwunden zu, dass er einen im Internet gekauften Störsender zu nächtlicher Zeit benutzt hatte. Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem Gerät sogar um einen Multiband-Störsender handelte, der sowohl Mobiltelefone als auch WLAN lahm legen konnte. Blieb noch das Rätsel zu lösen: Warum funktionierte das Gerät nur nachts zwischen Mitternacht und 3 Uhr morgens?


Anzeige

Die Erklärung war verblüffend einfach: Der Störsender war vom Familienvater installiert worden, um seinen Teenagern zu verbieten, mit ihren Smartphones ins Internet zu gehen, anstatt zu schlafen. Seine Kinder waren nämlich süchtig nach sozialen Netzwerken und anderen Apps geworden, insbesondere seit dem auch in Frankreich verhängten Lockdown wegen der Covid-19-Epidemie. Nachdem er sich in Internetforen umgesehen hatte, war der Vater zu dem Schluss gekommen, dass ein Störsender die beste Lösung sei, um diesen Exzessen ein Ende zu setzen.

Rabiate Methoden, hätte sich der Mann doch vorher besser informiert. Das war zwar eine radikale Lösung, die unverhältnismäßig und vor allem illegal ist. Denn das Gerät störte nicht nur das Innere des Hauses. Der Störsender (Jammer) störte die gesamte Telefonie und das mobile Internet in der Gegend um dieses Haus so stark, sodass nicht nur seine Kinder, sondern auch seine Nachbarn, die Einwohner seiner Gemeinde und der Nachbargemeinde keine gute mobile Verbindung mehr hatten.

Beschlagnahme und Strafverfahren

Der ANFR-Techniker forderte den Hausbesitzer nicht nur auf, den Störsender auszuschalten und nicht mehr zu benutzen, sondern erinnerte den Besitzer des Geräts auch an den Rechtsrahmen, nach dem der Betrieb verboten ist. Ein solcher Jammer kann Flugzeuge stören, die in 2 000 m Höhe fliegen oder in 500 m Entfernung abgestellt sind. Die Verwendung eines Störsenders stellt eine absichtliche und offensive Störung des Funkspektrums dar.

Der Vater musste eine Interventionsgebühr von 450 Euro entrichten. Am übernächsten Tag bestätigte der Mobilfunkbetreiber erleichtert, dass die erste Nacht endlich ohne Störungen seines Netzes verlaufen war. Weiterhin erstellte die ANFR eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dax, wo sie die Übergabe des Geräts an die Polizei oder seine Beschlagnahmung forderte. Später teilte der Staatsanwalt der ANFR mit, dass sie die Polizei mit einer Untersuchung beauftragt und verlangt habe, dass der Beschuldigte vorgeladen wird und den Störsender zur Beschlagnahme aushändigt. Jetzt droht dem Familienvater ein Gerichtsverfahren, da sowohl der unerlaubte Besitz als auch die unerlaubte Nutzung eines Störsenders mit bis zu sechs Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 30.000 Euro geahndet wird.

War immerhin schneller aufgeklärt als der am Artikelende verlinkte Fall aus Großbritannien, wo so eine Störung über 18 Monate untersucht wurde. (via)

Erinnert mich an eine Jugendsünde von mir, als ich aus einem Sicherungskasten auf unserem Speicher eine Schmelzsicherung herausgedreht hatte – so was konnte man als 15 jähriger Elektrolehrling ja immer brauchen. Bei Gewitter brannten schon mal die Schmelzsicherungen bei uns durch. Und der Sicherungskasten sah ja auch vergammelt und totgelegt aus. der Jung war also bereits auf Nachhaltigkeit und Wiederverwertung gebrandet – so 1969/1970 habe ich auch noch Bügeleisen, Kaffemühlen, Waschmaschinen etc. repariert.

Nur Vater wunderte sich, dass die Straßenlaterne dunkel blieb und beschwerte sich beim Elektrizitätsversorger. Dessen Techniker stellten dann die fehlende Sicherung fest, und weil bekannt war, dass ich "bald" so gut wie "vom Fach war", fiel der Verdacht natürlich sofort auf mich. Es gab einen Satz heiße Ohren und eine strenge Ermahnung, solchen Scheiß in Zukunft zu unterlassen – der Sicherungskasten wurde dann auch wieder vorschriftsmäßig verplompt (was vorher nicht der Fall war).

Mal schauen, wenn es diesen Artikel und mich in 10 bis 12 Jahren noch gibt, drucke ich das aus und nagele das dann im Kinderzimmer meiner Enkel an die Wand. Aktuell fiebern die zwei ihrem 2. Geburtstag entgegen, kennen aber COVID-19-Lockdown und sehen auch, wie die Eltern Handy und Internet – aber sehr in Maßen – verwenden. Obwohl beide aktuell mehr an Baggern interessiert sind (erstes Wort war nicht Papa oder Mama, sondern Bagga, von beiden, ich glaube, die Ingenieurs- und Technik-Gene von Oppa sind doch durchgeschlagen). Dann kann ich dem Jungen und dem Mädel erzählen: "Hier könnt ihr lesen, in was für wilden Zeiten euer Oppa doch gelebt hat. Hört auf euren Vatter, wenn der sagt Internet ist aus, dann ist es aus". Ich glaube, die Passage mit dem Strafverfahren werde ich im Ausdruck redigieren. Wer weiß, auf was für Ideen die Youngster sonst noch kommen.

Ähnliche Artikel:
Telekom: Internetstörung verursacht Paketverluste
Wenn der Fernseher das Internet stört – 18 Monate Störungen


Cookies blockieren entzieht uns die Finanzierung: Cookie-Einstellungen

Dieser Beitrag wurde unter Internet, Störung abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

14 Antworten zu Autsch: Vater blockt Internetzugang der Kids mit Jammer – Knast und Geldstrafe drohen

  1. Luxuspur sagt:

    naja also im eigenen "Hausbereich" kann man so durchaus reagieren, aber "illegale Jammer" welche das gesamte Dorf lahmlegen … da war die "Technische Seite" wohl nicht gerade hochentwickelt ;-P

    Ich nutze Coppermesh Tapeten und entsprechendes Sicherheitsglas (Farradayischer Käfig) … da kommt von außen nix rein. (Abhören ist da nicht) Ist die Fritzbox und die Fensterantennen aus/geblockt … gibts da auch keinen Empfang.
    Und da können die Kids dann Kopf stehen und mit dem Arsch wackeln, nix mit umgehen der Maßnahmen.
    Tja die haben sich mehr als einmal beschwert das Papi nen Nerd ist ;-P

    Für die "Internetzeit" gibts es je nach Alter eine Anzahl Tickets, weitere können durch Helfen im Haushalt dazu verdient werden. Wenn sie sich halt nicht daran halten ist aus die Maus! Dann legt Papi den Hebel um.

    • Gristel sagt:

      Auch Deine Kids werden Mittel und Wege finden, Deine Massnahmen zu unterlaufen, wenn sie sich zu sehr unterdrückt fühlen. Und das ist nicht schlimm, sondern eher sehr gut für ihr späteres Leben.

    • Postman sagt:

      Sehr vorbildlicher Umgang von dir! So etwas sollte standard sein. So haben sich Eltern um die Kids zu kümmern. Sonst sollte eben das Jugendamt auf der Matte stehen.

    • Andy sagt:

      Leider erzeugt man damit eine starke Strahlung im Hause. Da die Smartphones versuchen, sich mit dem gelegentlich erkennbaren Netz zu verbinden, senden sie mit maximaler Leistung, sodaß man in diesem Falle mehr Strahlung ausgesetzt ist, als wenn sie ein stabiles Netz mittlerer Qualität vorfänden.

  2. T Sommer sagt:

    Das Smartphone nachts einzukassieren wäre doch eine einfachere Lösung gewesen.
    Wie im Artikel erwähnt gab es früher fernsehverbot, Ausgehverbote. Hat keinen Spaß gemacht und die kontaktbeschränkungen sind da auch nichts anderes. Aber die Kids müssen auch lernen, sich an gewisse Regeln zu halten und das man nicht immer alles machen kann wozu man Lust hast – Pubertät hin oder her.
    Der „Jammer" hat nicht nur dem geplagten Vater geholfen, wäre mal interessant zu wissen wie „unglücklich" der Rest von der Gemeinde darüber war…

  3. chriscrosser sagt:

    …sachen gibts…;-)
    …und die kids lachen sich ins fäustchen…

  4. Sven Fischer sagt:

    Das ist eben ein Problem, wenn die Eltern von den Kindern "technisch" überfahren werden. Dabei gibt es diverse Lösungen Bsp. Family Link (Google Android), oder FamilyTime (Apple). Nur muss man sich als Eltern damit beschäftigen, von alleine wird da nichts.

    • Jackie sagt:

      @h4nnib4l
      Ja der gute alte Rückwegstörer :) Wenn Vodafone die Karte zieht kannste dich darauf verlassen das sich erstmal lange nichts ändern wird. Das ist deren Joker! Es gibt da auch einen Thread im Vodafone Forum: Das ganze Land voll mit Rückwegstörern.

      Aber zum Stören einer DSL Verbindung kann auch ein fehlerhaftes Schaltnetzteil reichen, blöd wenn der Rechner der es beinhaltet trotzdem problemlos funktioniert.

      • Micha sagt:

        Das ist richtig. Aber defekte oder schlecht eintsörte Netzteile gibt es häufig.

        Teilweise funktionieren ja alte Geräte mit aufgequollenen oder ausgetrockneten Elkos im Netzteil noch "Problemlos".

        Wenn man zu Weihnachten mal das Mittelwellen Band anmacht brummt es dann teilweise Rhythmisch. Mit etwas Glück sieht man dann in einer anderen Wohnung irgendetwas das im Takt blinkt.

        Andererseits sollten Anbieter auch mal die Kabel die zur Signalübertragung genutzt werden modernisieren. In der heutigen Zeit gibt es halt mehr potentielle Störer. Somit braucht man besser abgeschirmte Kabel. Beim DVB-C TV kann ich über ein einfach geschirmtes Koaxialkabel mit dem Sky Q Reciver nicht ungestört TV schauen. (An meiner Technisat USB TV Box am PC funktioniert es). Der kauf eines dreifach geschirmten Kabels für den Sky Q Reciver hat alle Probleme beseitigt.

        Die Zeiten in dem das Bundesamt für die Zulassungen in der Telekommunikation (BZT) Typenprüfungen von Telekommunikationsgeräten durchgeführt hat sind schon lange vorbei. Diese Prüfungen haben damals sichergestellt das die geprüften Geräte keine Störungen erzeugen und eine gewisse Störungsunempfindlichkeit besitzen.

        https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Zulassungen_in_der_Telekommunikation

  5. Ärgere das Böse! sagt:

    Den Fall in Grossbritannien habe ich auch mal gelesen. Ich glaube, das war ein uralter Fernseher, der glaube ich regelmässig um 19.00 eingeschaltet und um 20.00 wieder ausgeschaltet wurde, und im ganzen Quartier das Fernsehen unmöglich machte.

  6. Hartmut Obst sagt:

    "Digital Well Beeing" -> "Digital Wellbeing"?

    Viele Grüße
    Hartmut

  7. chriscrosser sagt:

    …zu @h4nnib4l
    " Sollte das nicht möglich sein, müssen Tiefbauarbeiten und Netzumbauten stattfinden, um die Störquelle unschädlich zu machen und diese lokale Einschränkung zu beheben."

    über vodafone könnte ich mich nur noch totlachen!
    leider habe ich mit denen auch probleme…
    statt 25.000 upload in der hauptberufszeit gerade mal 2.000
    der ping geht zu der zeit manchmal auf über 100!

    auf der hotline erzählen die einem immer etwas über "RÜCKSTAU"
    und das seit über 1,5 jahren – wollen einem immer einem "neuen"
    router andrehen, der aber an dem problem auch nix ändert, weil das problem
    an der bandbreite von VF liegt!!! (zwischen 7:30 – 18:30 uhr)
    dort findet wohl der meiste verkehr über das homeoffice statt (CORONA)

    so denn

    • Klausi sagt:

      Einfach jeden einzelnen Monat nett mit der Vodafone Hotline plaudern und wenigstens eine Gutschrift bekommen. Die Bandbreite wird das aber auch nicht ändern. Oder das Problem an sich lösen und wenn möglich zu einem VDSL Anbieter wechseln.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis: Bitte beachtet die Regeln zum Kommentieren im Blog (Erstkommentare und Verlinktes landet in der Moderation, gebe ich alle paar Stunden frei, SEO-Posts/SPAM lösche ich rigoros). Kommentare abseits des Themas bitte unter Diskussion.