INSM beklagt Stillstand bei der Verwaltungsdigitalisierung

Die deutschen Behörden kommen mit der Digitalisierung der Verwaltung einfach nicht voran. Diese Erfahrung dürften die meisten Blog-Leser und -Leserinnen schon mal gemacht haben. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hat das jetzt aufgegriffen und beklagt in ihrem "Behörden-Digimeter Update" einen Stillstand bei der Verwaltungsdigitalisierung. Weiterhin seien lediglich 80 Leistungen bundesweit digital zugänglich.


Anzeige

Bundes-IT stockt

Deutschlands Behörden werden viel zu langsam digitaler, so die Botschaft der INSM. Das Behörden-Digimeter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) zeigt weiterhin lediglich 80 Leistungen an, die bundesweit digital zugänglich sind. Das sei exakt der gleiche Stand wie im März 2022, so die Initiative.

Das Ziel, bis zum Jahresende sämtliche 575 im Onlinezugangsgesetz (OZG) definierten Leistungen vollständig digitalisiert zu haben, sei nicht mehr zu halten. Und selbst die im sogenannten Dashboard des Bundesinnenministeriums als umgesetzt bezeichneten Verwaltungsangebote seien wohl nicht ganz so digital wie behauptet.

So merkte der Bundesrechnungshof in einem Bericht kritisch an, dass oft nicht alle Teilleistungen durchgängig von der Antragstellung über die Bearbeitung bis zur Genehmigung oder Leistungserfüllung für die Nutzenden online verfügbar sind. Das für die OZG-Umsetzung zuständige Bundesinnenministerium hat die Kritik des Bundesrechnungshofs zwar zurückgewiesen, konnte die vorgebrachten Punkte aber offenbar nicht widerlegen.

Wie stehen die Länder da?

Auf Länderebene zeigt sich, so die INSM, ein durchwachsenes Bild. Während in Thüringen flächendecken 142 Leistungen digitalisiert sind, kommen das Saarland und Berlin nur auf 80. In Mecklenburg-Vorpommern kamen in den vergangenen drei Monaten zwar landesweit zwölf Leistungen hinzu, Niedersachsen verzeichnet derzeit dafür elf OZG-Leistungen weniger als im März.

Der Verwaltungsexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Dr. Klaus-Heiner Röhl, vermutet, dass zuvor "Leistungen von Gemeinden als umgesetzt gemeldet wurden, die einer näheren Prüfung der Online-Reife nicht standhielten und deshalb wieder aus dem Dashboard entfernt werden mussten."  Der Geschäftsführer der INSM, Hubertus Pellengahr, kritisiert den fehlenden Digitalisierungseifer der öffentlichen Verwaltung.

Die Politik ist immer schnell dabei, wenn es darum geht, der Bevölkerung und den Unternehmen neue Vorschriften zu machen und zusätzliche Formulare zu verlangen. Aber die eigene Verwaltung kommt nur im Schneckentempo auf den Stand des 21. Jahrhunderts. Das Onlinezugangsgesetz droht zum BER der Verwaltungsdigitalisierung werden: Zu spät, zu teuer und nicht voll funktionsfähig.

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist ein überparteiliches Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Sie wirbt für die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und gibt Anstöße für eine moderne marktwirtschaftliche Politik. Die INSM wird von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektro-Industrie finanziert. Die vollständigen Daten des Behörden-Digimeters finden sich auf www.insm.de.


Cookies blockieren entzieht uns die Finanzierung: Cookie-Einstellungen

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

5 Antworten zu INSM beklagt Stillstand bei der Verwaltungsdigitalisierung

  1. Wil Ballerstedt sagt:

    Soso, die Wirtschaft ist ebenfalls mit an Bord. War es doch unter Wissings Amtsperiode, in der unsere Regierung brutale 10(,5?) MBit/S. als Grundrecht auf schnelles Internet durchgesetzt hat. Dies ist für mich ein Beispiel, wie Politik und Wirtschaft wirklich ticken. Gewinnmaximierung ohne Ende. Naja, immerhin hat Europa etwas zu lachen.

  2. Anonymous sagt:

    Wir brauchen einen Reboot der Digitalisierung. Autarke Plattformen, die weder aus Rußland, China, Amerika und/oder anderen Schurkenstaaten kommen.

    Auf diesen "vertrauenswürdigen" Plattformen eigener Produktion basierend dann Eigenentwicklungen der Anwendungen. Nur so besteht überhaupt ansatzweise die Option, eine halbwegs sichere "Digitalisierung" durchzuboxen.

    Alle anderen Anläufe führen unweigerlich zur Notwendigkeit einer übermäßigen Abschottung, Überwachung, Kaputtfrickelung bestehender Systeme; nicht zu vergessen mangelhafte Interopabilität unterschiedlicher Produkte (Linux Windows MacOS Android anyone?).

    Was man privat macht, steht auf einem anderen Blatt. Aber in punkto Regierung und Länderführung darf und soll eine solche Option schlichtweg nicht bestehen. Wer heute Dein Freund ist, kann schon morgen Dein Feind sein. Dazu bedarf es nicht mal eines Regierungswechsels, sondern schlichtweg dem Fallenlassen einer Maske.

  3. Andy sagt:

    Ach. Nachdem ich mir angeschaut habe, wie man sich die elektronische Wohnsitzanmeldung vorstellt, bin ich für Einstampfen der eGovernment-Idee und dafür verpflichtende Terminanrechte für die Bürger im Bürgeramt.
    Das war ungefähr so; mit nPA gegenüber glaube Hamburg authentifizieren (egal, wo man wohnt) und dort die Daten eingeben.
    Dann bekommt die zuständige Meldebehörde eine elektronische Nachricht und der Sachbearbeiter kann den Bürger nicht selbst identifizieren, wozu er aber immer noch verpflichtet ist.
    Gut, verstößt er halt gegen geltendes Recht und macht, was die Digitalisierung will.
    Und die will, dass er die Erstellung eines Briefes freigibt, der dann an die neue Wohnung des Bürgers geht. Aber vielleicht wird das auch automatisiert, aber es wird auf jeden Fall ein Brief.
    Der Bürger fischt den da denn ein paar Tage später aus dem Briefkasten und nimmt da einen Code raus. Loggt sich wieder in Hamburg ein und gibt den Code ein.
    Juhu, nun wohnt er da.
    Und jetzt nimmt er sein Handy und den nPA und lässt sich von Hamburg die Adresse im Ausweis elektronisch ändern. Wenn das schiefgeht, gibt es die Adressänderung bestimmt auch bald beim freundlichen Hacker nebenan.
    Auf jeden Fall ist nun noch die Adresse auf dem Ausweis falsch.
    Dsshalb bekommt die Bundesdruckerei eine Nachricht und druckt einen neuen, extra ins Gesetz geschriebenen Aufkleber, den die dann per Post schickt.
    Den klebt der Bürger dann selbst auf.
    Ach, jetzt fehlt noch die Meldebescheinigung. Da kriegt wieder die Wohnsitzbehörde eine Nachricht und die druckt die dann und schickt einen Brief.
    Also 3 Briefe, stattlich. Auch der Zeitaufwand.. astronomisch..
    Und wenn irgendwas dabei schief geht, dann geht man zum Bürgeramt der neuen Wohnung und lässt sich das alles in weniger als 10 Minuten komplett fertig machen.
    Wenn da nicht das Problem wäre, dass es dazu ja einen angefangenen Fall gibt, der allerdings woanders läuft. Und noch keine Sau weiß, wie man den übernehmen kann oder so.
    Wenn man es also eilig hat und lieber auf Nummer sicher gehen will, geht man gleich zu seiner neuen Wohnsitzbehörde.

    Eine schöne Digitalisierung haben sich die Herren und Damen da ausgedacht. Vielleicht sollte man das noch mal einreißen und neu machen.
    Und zwar bevor das produktiv geht…

  4. Sebastian sagt:

    Leider wird nicht erwähnt das ISNM ein sehr kontroverser (Lobbby)Verein ist, höflich ausgedrückt. Die abschliessende Erklärung finde ich etwas dünn.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Initiative_Neue_Soziale_Marktwirtschaft

  5. Art sagt:

    Mit OpenCode gibt es zumindest schon mal ein Verzeichnis der verfügbaren Software.
    Quelle: https://gnulinux.ch/open-code-ist-da

    – Findet die ISNM bestimmt nicht gut, dass man nicht jeder Kommune die Entwicklungskosten einzeln in Rechnung stellen kann.

Schreibe einen Kommentar zu Sebastian Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis: Bitte beachtet die Regeln zum Kommentieren im Blog (Erstkommentare und Verlinktes landet in der Moderation, gebe ich alle paar Stunden frei, SEO-Posts/SPAM lösche ich rigoros). Kommentare abseits des Themas bitte unter Diskussion.