DPMA warnt vor Betrug durch Phishing-Mails (September 2022)

Sicherheit (Pexels, allgemeine Nutzung)Kurzer Hinweis in Sachen Betrug durch Phishing mit dem Fokus auf Unternehmen. Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt erneut vor irreführenden Zahlungsaufforderungen, die per Mail an Firmen geschickt werden. Ich habe selbst eine solche gefälschte Rechnung gesehen, die komplette Adressangaben und weitere Daten wie die Markennummer enthielt. Stutzig machte lediglich ein Konto in Polen, an das der Rechnungsbetrag in Höhe von 915 Euro überwiesen werden sollte.


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Betrüger fordern aktuell Markeninhaberinnen und Markeninhaber vorgeblich im Namen einer hochrangigen DPMA-Mitarbeiterin massenhaft zu Überweisungen auf. Es handelt sich aber um klassischen Betrug. Mir ist der Fall auf Facebook durch Mark unter die Augen gekommen (siehe nachfolgender Rechnungsauszug). Das Deutsche Patent- und Markenamt hat eine entsprechende Warnung an die Presse herausgegeben.


Gefälschte Rechnung

Im aktuellen Fall geht es um gefälschte Rechnungen an Inhaberinnen und Inhaber eingetragener Marken, die unerlaubterweise das Logo des DPMA und die Adresse des Informations- und Dienstleistungszentrums des DPMA in Berlin enthalten. Sie sind angeblich im Namen einer hochrangigen Mitarbeiterin der oberen Bundesbehörde verfasst und fordern zur Zahlung bestimmter Summen auf ausländische Konten auf.

Die gefälschten Rechnungen, die dem DPMA bisher vorliegen, wurden allem Anschein nach per frankiertem Brief verschickt. Sie verweisen auf polnische Bankverbindungen. Die Schreiben sind nach bisherigen Erkenntnissen an Markeninhaberinnen und Markeninhaber gerichtet, deren Anmeldungen 2020 oder früher eingegangen waren und die ihre Markenurkunde bereits erhalten haben.

Seit Dienstag, den 20. September 2022, gingen deswegen beim Zentralen Kundenservice des Amtes in München zahlreiche Anfragen alarmierter Bürgerinnen und Bürger ein. Bis Dienstagnachmittag erhielt das DPMA dazu mehr als 200 E-Mails und Anrufe. DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer sagt dazu:

Es handelt sich offensichtlich abermals um einen besonders dreisten Betrugsfall. Wir haben wieder umgehend Anzeige erstattet, damit die Angelegenheit strafrechtlich verfolgt wird.

Einen ähnlichen Betrugsfall hatte das DPMA im Juli 2022 registriert. Damals richteten sich die Aufforderungen an Personen und Unternehmen, deren angemeldete Marken noch nicht eingetragen waren. Die Rechnungen wurden seinerzeit ebenfalls vorgeblich im Namen eines hochrangigen DPMA-Mitarbeiters gestellt.

Das DPMA stellt keine Rechnungen!

Das DPMA ruft dazu auf, keineswegs auf derartige Zahlungsaufforderungen einzugehen. Die Behörde weist nachdrücklich darauf hin, dass von offizieller Seite für Anmelde-, Jahres- und Verlängerungsgebühren weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen versendet werden. In Empfangsbestätigungen, die das Amt im Nachgang zu einer Markenanmeldung verschickt, werden lediglich Gebühreninformationen gegeben. Für die fristgerechte Überweisung der Gebühren ist jeder Anmelder selbst verantwortlich. Für die Veröffentlichung der Schutzrechte in den amtlichen Registern werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. An das DPMA gerichtete Überweisungen sollten ausschließlich auf das Konto der Bundeskasse mit der IBAN DE84 7000 0000 0070 0010 54 überwiesen werden.

Allen Betroffenen, die auf solche Zahlungsaufforderungen hin bereits Geld überwiesen haben, rät das DPMA, unbedingt selbst Anzeige zu erstatten. Wer solche Schreiben erhalten hat, kann sie dem Amt schicken, damit sie dessen Anzeige beigefügt werden können.


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Woran man zweifelhafte Schreiben erkennt

Über den aktuellen Fall hinaus, werden Bürger immer wieder in illegaler oder irreführender Weise zur Zahlung vermeintlicher Gebühren aufgefordert oder mit zweifelhaften Angeboten konfrontiert. Der Angebotscharakter der Schreiben ist häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar und ergibt sich oft erst bei genauer Lektüre eines kleingedruckten Textes oder der teilweise rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wer derartige Schreiben mit Zahlungsaufforderungen für Schutzrechte erhält, sollte diese daher immer genau prüfen.

Hinweise darauf, dass es sich nicht um ein amtliches Schreiben handelt, sind zum Beispiel eine Kontoverbindung der Firma im Ausland, etwa in Polen (PL), Zypern (ZY), Tunesien (TN) oder Bulgarien (BG) oder ein vorausgefüllter Überweisungsträger.

Weitere Informationen zu irreführenden Zahlungsaufforderungen und zu den amtlichen Gebühren erhalten Sie auf den Internetseiten des DPMA.


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15 Antworten zu DPMA warnt vor Betrug durch Phishing-Mails (September 2022)

  1. Paul sagt:

    Woher kommen eigentlich die Adress-Daten? (vgl. "bis 2020")
    Sind die öffentlich zugänglich wie einst bei z.B. Whois?
    Verkauft haben wird das DPMA die ja wohl nicht wie viele Stadtverwaltung die Meldedaten?
    Hatten die bis 2020 Datenvielfalt?

  2. Sven Fischer sagt:

    Das ist genau solcher Kappes wie "EU BUSINESS REGISTER", Absender aus den Niederlanden. Der Quark taucht mindestens 1x im Monat in meinem Posteingang auf.

    Trotz das da immer gewarnt wird, fallen doch einige darauf rein.

    Grüße Sven Fischer

  3. Wil Ballerstedt sagt:

    DPMA sourcest nach Polen aus ..?

  4. Luzifer sagt:

    naja mal ehrlich du bekommst von irgendwo eine Rechnung die du nicht erwartest?
    Die bezahlst du einfach so? NA wenn ihr zu viel Geld habt immer her damit.
    Bekomme ich ne unerwartete Rechnung frage ich da direkt beim Unternehmen nach, spätestens da fliegt solch Betrug auf, oder es ist direkt so offensichtlich das man das direkt ignoriert. (wie hier der Fall: das deutsche Patent und Markenamt mit ner polnischen Bankverbindung)

    Da ist doch vollkommen egal ob per Mail Brief oder Chat oder Rauchsignal!

    Ich glaube mittlerweilen immer mehr Einstein hatte recht!

    • Anonymous sagt:

      Wieviele Mitarbeiter und Standorte hat Dein Unternehmen?

      • Luzifer sagt:

        Ich habe 30 Angestellte … spielt aber doch gar keine Rolle. Rechnungen für welche es keine BA gibt liegen sowieso auf Eis und werden erstmal überprüft und das dürfte bei größeren Firmen erst recht nicht anders laufen! Sonst kriegt die Buchhaltung nämlich Probleme. Spätestens bei der nächsten Buchprüfung.

      • Bernd B. sagt:

        In gut geführten Firmen gehen die Rechnungen zur Prüfung an den jeweiligen Besteller bzw. sachlich Zuständigen und werden von ihm als "sachlich und rechnerisch richtig" freigegeben – erst dann wird bezahlt.

        Da ist dann auch die Grösse der Firma irrelevant.

    • Mark Heitbrink sagt:

      ja. Regelmäßig, von der Stadt, vom Finanzamt, von der dpma alle x jahre zur Verlängerung der Marke ..

      als selbstständiger kaufst du nicht immer etwas, um Bezahlen zu müssen.

      aber, es ist ja aufgefallen. es hat nur 3 Minuten gedauert in denen es Zweifel gab.

      • Luzifer sagt:

        richtig, aber die sind meistens nicht sehr unerwartet (Weihnachten kam auch immer völlig überraschend ;-P )und die zahlst du sicher nicht einfach so ohne zu prüfen!

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