Einstweilige Verfügung gegen Google Font-Abmahner vom LG Baden-Baden

ParagraphDas Thema missbräuchliche "Abmahnung wegen der Verwendung von Google Fonts" ging ja schon durch die Medien (ich hatte das Thema hier ebenfalls im Blog aufgegriffen). Jetzt hat Rechtanwalt Arno Lampmann von Rechtsanwälte LHR zum 11. Oktober 2022 vom Landgericht  Baden-Baden eine einstweilige Verfügung gegen einen Google Fonts-Abmahner erwirken können.


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Worum geht es genau?

Google Fonts sind Schriftarten, die in Webseiten verwendet und beim Besuch der Seite vom Browser des Benutzers standardmäßig automatisch von den Google Servern eingebunden werden. Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 ist das Einbinden von Google Fonts von den Google-Servern ohne besondere Einwilligung eines Webseitenbesuchers unzulässig. Hintergrund ist, dass auch eine dynamische IP-Adresse ein personenbezogenes Datum für für einen Webseitenbetreiber darstellt.

Administratoren haben die Möglichkeit, diese Google Fonts auch auf einem eigenen Web-Server zu hosten und so die obige Klippe zu umschiffen. Aber vielen Nutzern ist nicht bewusst, dass überhaupt Fonts von Google verwendet werden. Im Januar 2022 erging vom Landgericht München ein Urteil, dass die Einbindung von Google Fonts von den Google-Servern ohne spezielle Einwilligung des Nutzers als unzulässig ansah und dem Kläger einen "Schadensersatz" von 100 Euro zusprach.

Das ruft aktuell wohl Abmahn-Ritter verschiedener Coleur auf den Plan, die sich auf Basis dieses Urteils bei Webseitenbetreibern schadlos halten wollen. Ich hatte im Blog-Beitrag Wissen: Google Fonts auf Webseiten, Abmahnung, Prüfung-Fallen ausgiebig über den Sachverhalt berichtet und auch aufgezeigt, welche Prüfmöglichkeiten es gibt, und welche Fallen lauern.

Abmahnritter gebremst

Ich hatte es hier im Blog nicht separat thematisiert – kürzlich gab es Zoff, weil ein Abmahnanwalt seine Erlöse an einen Datenschutzverein spenden wollte. Die Datenschutzvereine sahen sich aber instrumentalisiert und haben die Spende zurückgewiesen. Die Kollegen von Golem haben zum 5. Oktober 2022 über diesen Sachverhalt berichtet.

Einstweilige Verfügung gegen einen Google Fonts Abmahner

Ganz frisch ist aber die Information aus obigem Tweet:  Rechtanwalt Arno Lampmann von Rechtsanwälte LHR konnte am 11. Oktober 2022 eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Baden-Baden gegen einen Google Fonts-Abmahner erwirken. (Beschluss 3 O 277/22 vom 11.10.2022). Dem Antragsgegner (hier der Font-Abmahner) ist es im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 5,00 Euro bis zu 250.000,00 Euro untersagt, einen Partnerbetrieb des Franchise-Systems der Antragstellerin mit Forderungen im Zusammenhang mit der Einbindung von "Google Fonts" zu kontaktieren, wenn dies mit einem (vom Gericht im Beschluss bezeichneten Schreiben) geschieht. Statt des Ordnungsgelds kann sogar eine Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten verhängt werden. Die einstweilige Verfügung gilt zwar nur für einen Abmahner und nur für Partnerbetriebe des Franchise-Systems der Antragstellerin. Aber der Spruch des Landgerichts könnte Schule machen und die missbräuchlichen Abmahnungen stoppen.

Ergänzung: Inzwischen gibt es eine Seite mit FAQ, Erklärungen und Ratgeber, wie man auf ein solches Schreiben reagieren soll und die Forderungen abwehren kann.

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15 Antworten zu Einstweilige Verfügung gegen Google Font-Abmahner vom LG Baden-Baden

  1. Harry sagt:

    In Österreich hat das heuer im Sommer auch ein findiger Rechtsanwalt probiert, in Summe über 300 Abmahnungen wegen eines angeblich erlittenen "Gefühlsschadens" seiner angeblichen Mandantin, die sich durch die Google-Fonts in ihrer Privatsphäre geschädigt sah. Schlussendlich wurde es für ihn ein Eigentor, denn die Sache riecht mehr als nur nach Betrug. Mittlerweile diskutiert die Rechtsanwaltskammer seine Zulassung und über ein Berufsverbot.

    Gottlob ist die österreichische Rechtsordnung anders, denn in Österreich gilt (anscheinend im Gegensatz zu Deutschland) eindeutig:

    "Es wird aber ausdrücklich klargestellt, dass die Feststellung von Rechtsverstößen in Datenschutzangelegenheiten in Österreich ausschließlich in die Zuständigkeit der Datenschutzbehörde oder der österreichischen Gerichte fällt, jedoch keinesfalls von privaten Einrichtungen oder Privatpersonen vorzunehmen ist. Die Feststellung einer Datenschutzverletzung kann somit immer erst nach Durchführung eines gesetzlich bestimmten, formgebundenen Verfahrens erfolgen."

    Soll heißen: Dass in Österreich ein Rechtsanwalt einen Rechtsverstoß gegenüber einem angeblichen Mandanten behauptet (dessen tatsächliche Existenz dann doch nicht so sicher belegt ist) und gleich eigenmächtig an hunderte angebliche "Täter" eine Zahlungsaufforderung zu eigenen Gunsten ausstellt, spielt's einfach nicht.

    Wirtschaftsrecht Abmahnungen wegen Google Fonts
    futurezone.at
    derstandard.at
    wienerzeitung.at

  2. Jens sagt:

    Jetzt wäre natürlich interessant zu erfahren, welches Franchise-System weiterhin missbräuchlich personenbezogene Daten an Google übertragen möchte und daher überhaupt erst von entsprechenden Abmahnungen bedroht wäre …

    So widerlich ich diese Abmahner finde: Webseitenbetreiber, die lieber einstweilige Verfügungen erwirken anstatt ihre Webseiten gesetzeskonform zu gestalten sind in meinen Augen keinen Deut besser.

    • Luzifer sagt:

      genau das, wenn ein kleiner privater Homesitebetreiber in die "google Fonts Falle" tappt mag man ihm das wegen Unwissenheit verzeihen.
      Gewerbliche Sitebetreiber dagegen ganz sichr nicht, zumal die Lösung trivial ist.

      • Bernd B. sagt:

        Die Lösung ist in der Tat trivial:
        Ein Plugin wie "LocalCDN" löst den Konflikt und macht den Seitenbesucher unabhängig von der Ehrbarkeit und/oder Fähigkeit des Webseitenbetreibers und -gestalters.

  3. Walter G. sagt:

    Es stellt sich manchem die Frage, ob der ganze Zauber mit den Google-Fonts überhaupt sein muss. Es kommt bei Websites doch in erster Linie darauf an, Informationen zu vermitteln. Damit die Schrift unter allen Betriebssystemen gleich aussieht und gut lesbar ist, reicht in der CSS-Datei ein schlichtes "font-family: Verdana, sans-serif;".

    Ich habe vor kurzem selbst eine Website für einen Verein aufgebaut und auf alles verzichtet, was eine Zustimmung des Nutzers erfordert. Es funktioniert prima und der Aufruf geht schnell.

    • Bernd B. sagt:

      Es gibt Firmen, die auf den Nutzen/Wirkung einer stringenten CI schwören.
      Zum stimmigen Gesamtkonzept gehört da der (einheitliche) Font auf Visitenkarten, Korrespondenz, Webauftritt, …

      Nur sollte man dann die Fonts vom eigenen Server ausliefern.

    • Günter Born sagt:

      lies meinen Kommentar auf die Frage von Verta

      • Walter G. sagt:

        Ich glaube schon, die Lage ausreichend rechtlich und technisch verstanden zu haben. Firmen ist es leicht möglich, kompetente Dritte mit der Aufgabe zu betreuen. Wenn ich aber als haftendes Vorstandsmitglied für einen kleinen gemeinnützigen Verein von 40 Mitgliedern mit einer Website Öffentlichkeitsarbeit leisten möchte, werde ich mich nicht dem Risiko einer eventuellen Abmahnung aussetzen und auch keine CMS-Programme einsetzen, von denen ich nicht weiß, was im Hintergrund ohne mein Wissen geladen oder verändert wird.

        Also entwickelte ich herkömmlich mit HTML-Editor (BlueGriffon) und weiß genau, was abläuft. Und für das Corporate Design reicht mir unser Vereins-Logo bzw. das unseres Bundesverbandes, da brauche ich keine besondere Schriftart.

        Nebenbei: Ich halte nicht viel von Homepage-Baukästen oder CMS-Programmen. Die können einfach keinen fehlerfreien HTML-Code erzeugen. Testet eure oder andere Seiten spaßeshalber mal auf h**ps://validator.w3.org/. Da dürfte einiges an Fehlern, Warnungen und Infos zusammen kommen. Ja, ich weiß, Browser sind tolerant und übergehen die Fehler (meistens). Die rd. 10 Seiten unserer Internetpräsenz weisen jedenfalls keinen einzigen Fehler auf.

        • Günter Born sagt:

          Ist zwar alles nachvollziehbar, deine Argumentation. Als ich 1997 das erste Booklet zu HTML 2.0 schrieb, wurden Webseiten noch mit HTML in Reinform per Editor geschnitzt. Für eine kleine Homepage oder statische Vereinsseite ausreichend, wenn man das Wissen hat.

          In der Praxis fehlt dieses Wissen aber bei den Leuten. Und eine dynamische Webseite wird man imho immer mit einem Builder oder CMS realisieren müssen. Ich wüsste nicht, wie ich den Blog hier ohne CMS betreiben sollte. Spätestens dann hängt man von Templates Dritter ab.

          Die Beauftragung von Dienstleistern hilft auch nicht immer – wenn der Beauftragte gut ist und darauf achtet, passt es. Dümpelt die Seite dann Jahre lang ungepflegt herum, kann bereits ein simples Template-Update (oder Wechsel) zur Verwendung von Google Fonts führen.

          Von daher frage ich mich, wie gut deine Position zur allgegenwärtigen Praxis passt? Mein Bild zeigt mir, dass da viele Web-Site-Besitzer schlicht in die Falle laufen und ggf. abgemahnt werden. Das Problem: "Internet an jeder Milchkanne und jedem seine eigene Homepage" korrespondiert halt nicht mit "und jeder hat das erforderliche Wissen, um das rechtssicher zu betreiben".

          In Österreich hat man es pragmatisch gelöst – siehe obigen Kommentar. In Deutschland versuchen Abmahnritter den Spruch des LG München auszunutzen, was jetzt zu den oben beschriebenen Situationen führt.

  4. Verta sagt:

    Warum sollte man Schriftarten Googles einbinden? Was soll das bringen?

    • Günter Born sagt:

      Ich sehe, Du hast Null Ahnung und auch den von mir verlinkten Blog Beitrag zum Wissen über Google Fonts nicht gelesen. Nicht bös gemeint, aber nach Lektüre meines verlinkten Blog-Beitrags wäre klar geworden, warum Leute plötzlich so was nutzen, ohne es zu wissen.

  5. EDV-Opa sagt:

    Es schwappen diverse Wellen von Trittbrettfahrern in Sachen Google Fonts durchs Netz. Ich kenne diverse Fälle eines 'Anwalts' K.L. aus Berlin, der versucht im Namen eines angeblichen Mandanten M.I. 170€ zu erschwindeln. Dabei handelt es sich auch um automatisierte Massenabfragen. Einigen Leuten geht das wohl zu weit und haben in der Sache etwas recherchiert.

    Antwortschreiben an den besagten Anwalt werden nach Ratzeburg weitergeleitet (Einschreiben Sendungsverfolgung). Darüber lässt sich dann das Gewerbe des Besagten 'Anwalts' feststellen. Es ist ein Hans-Dampf in allen Gassen wie man so schön sagt.

    Durch die Masse der Abmahnungen ist davon auszugehen, das hier ein Bot zum Einsatz kam. Dabei bleibt festzustellen, das einem Bot kein Schmerzensgeld zusteht. Alleine schon aus diesem Grund ist dieses Schreiben hinfällig.

    Wichtiger Punkt: Die 'Abmahnung' oder nennen wir es einfach was es ist, die versuchte Erpressung, ist hinfällig aber evt dort vorhandene Auskunftansprüche nach DSGVO müssen beachtet werden! Die müssen beantwortet werden. Allerdings kann man dann ja mal die Webseite des Klägers besuchen und auch seinerseits einen solchen Anspruch erheben. Das sollten alle Empfänger eines solchen Schreibens machen. Ich wünsche viel Spaß bei 50.000+ verschickter Schreiben.

    Wer tiefer gräbt findet bei diesem Fall weitere Ungereimtheiten. Die benannten IG Datenschutz existiert in dieser Form nicht bzw die Webseite dazu ist erst vor kurzem registriert worden. Der Fall Google Fonts ist vom Bundesdatenschutzbeauftragten noch nicht abschließend untersucht worden und das Urteil aus München ist eine Einzelfallentscheidung. Google selber stellt in Sachen Fonts klar, das keinerlei Daten, auch keine IP Adressen, in irgendeiner Form verarbeitet werden. Das befindet sich in deren Datenschutzerklärung.

    Fazit: nicht bezahlen, ggf DSGVO Erklärung abgeben, wenn das der Fall ist selber eine Anfordern. Für WordPress Seiten das Plugin OMGF oder ähnliches installieren und am besten auch das Plugin Compilanz um Fonts über nachgeladene Dienste (z.B. eingebettete YT Videos) erst per Einwilligungsklick zu erlauben.

    • Anonymous sagt:

      Das WordPress Plugin Compilanz lädt selbst ohne Zustimmung externe Daten von deren Servern, absurder geht es kaum. Sollte man keinesfalls einsetzen oder empfehlen!

      • Günter Born sagt:

        Generell empfehle ich – aus meinen Erfahrungen – den möglichst sparsamen Einsatz von WordPress-Plugins (Gründe: Sicherheit, Performance, Support). Habe da über die Jahre viele böse Überraschungen erlebt, von denen ich durch sparsamen Plugin-Einsatz i.d.R. verschont geblieben bin.

      • EDV-Opa sagt:

        Welche Zugriffe sind das? Ich kann in der Analysekonsole keine externen Zugriffe auf Server in diese Richtung entdecken. Gibt es da irgendwo Details zum nachlesen?
        Wichtig sind Zugriffe, die ein Besucher meiner Seite erlebt. Sollte das nur den Einrichtungs-Assi betreffen finde ich das OK, denn mit deren Listen werden die Dienste etc bewertet und abgeglichen. Das fordere ich ja als Admin aktiv an. Der surfende Benutzer der Webseite scheint darüber aber nicht betroffen zu sein. Gerne lasse ich mir da aber zeigen was man verbessern kann.

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