Mutmaßlicher Administrator von "Deutschland im Deep Web" verhaftet

Sicherheit (Pexels, allgemeine Nutzung)[English]Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die Verhaftung eines 22 jährigen bekannt gegeben, der mutmaßlich der Administrator und Betreiber der seit November 2018 aktiven Plattform Deutschland im Deep Web war. Die Plattform war wohl Anlaufstelle für Handel mit Drogen oder anderer illegaler Aktivitäten im Deep Web. Wenn sich die Vorwürfe belegen lassen, sieht es für den jungen Mann, der noch Student ist, eher schlecht aus.


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Die Historie der Plattform

Der Darknet-Marktplatz von "Deutschland im Deep Web" wurde laut BKA erstmals im Jahr 2013 im Tor-Netzwerk veröffentlicht. 2016 nutzte der Täter des Amoklaufs in München die damalige Plattform, um sich die Tatwaffe und Munition zu beschaffen. In der Folge wurde die Webseite im Jahr 2017 durch das BKA im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgeschaltet. Der damalige Betreiber wurde verhaftet und im Jahr 2018 zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Seit dem Jahr 2018 erschienen unter dem Namen Deutschland im Deep Web zwei neue Fassungen der Plattform, so das BKA. Auf dem Portal seien unter dem selbst gegebenen Motto "Keine Kontrolle, alles erlaubt" insbesondere Drogen gehandelt wurden. Der Darknet-Marktplatz "Deutschland im Deep Web" war über mehrere Jahre Hauptanlaufstelle für den Handel mit Drogen, sagen die Ermittler.

Betreiber ermittelt und festgenommen

Darauf nahmen das Bundeskriminalamt (BKA) und die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) Ermittlungen auf, um den Betreiber ausfindig zu machen. Die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Administrator von "Deutschland im Deep Web" führten zu einem 22-jährigen Studenten aus Niederbayern (Landshut). Dieser wurde dann als mutmaßlicher Administrator und Betreiber der Plattform am 25. Oktober 2022 festgenommen.

Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen wurden unter Beteiligung eines Staatsanwalts der ZCB zudem zwei Wohnobjekte durchsucht und zahlreiche Beweismittel, darunter Computer, Datenträger und Mobiltelefone sichergestellt. Den durchgeführten Maßnahmen gingen monatelange verdeckte und technisch anspruchsvolle Ermittlungen voraus, um den anonym im Darknet agierenden Tatverdächtigen identifizieren und schlussendlich festnehmen zu können.

Der Verdächtige war laut einem ZCB-Sprecher, so Golem, den Behörden schon zuvor bekannt. Er wurde demnach im Jahr 2019 verurteilt, weil er sich in das Netzwerk einer Schule gehackt hatte. Seine Plattform soll er seit November 2018 als insgesamt dritte Version unter diesem Namen betrieben haben.

Das aktuelle Strafverfahren richtet sich gegen den Betreiber der dritten Version der Darknet-Plattform. Er soll, so die Beschuldigung, diese Plattformseit November 2018 administriert haben. Der Beschuldigte steht im Verdacht, eine kriminelle Handelsplattform im Internet gem. § 127 StGB betrieben zu haben. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.

Plattform stillgelegt

Die Plattform, die seit März 2022 nicht mehr für Nutzerinnen und Nutzer erreichbar war, hatte rund 16.000 registrierte User, davon insgesamt 72 aktive Händler. Damit gehörte "Deutschland im Deep Web" zu den größten deutschsprachigen Darknet-Plattformen.

Sicherstellungsbanner "Deutschland im Deep Web"
Sicherstellungsbanner "Deutschland im Deep Web"


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Um auf die Aktivitäten der Ermittlungsbehörden in Bezug auf "Deutschland im Deep Web" hinzuweisen, wurde unter der ursprünglichen Erreichbarkeit der Webseite jetzt der obige Sicherstellungsbanner veröffentlicht.


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5 Antworten zu Mutmaßlicher Administrator von "Deutschland im Deep Web" verhaftet

  1. Luzifer sagt:

    Es geht also auch mit herkömmlicher Polizeiarbeit ohne VDS & Co.! Sollte mal jemand unserer Innenministerin sagen ,-P

    • Foegi sagt:

      Nur vermute ich das solche Platformen wie eine Hydra sind, schließt du eine, kommen zwei neue nach.
      War auch beim Usenet-Bust 2017/18 rum in Deutschland zu beobachten. Eine Zeit lang war die deutsche Usenetszene tot aber mittlerweile ist sie aktiv, wenn nicht noch aktiver wie vorher.

      • Luzifer sagt:

        naja, da hast du wohl recht, aber das ist ja wiederum vollkommen unabhängig von der Art der Ermittlung auch mit VDS ändert sich da nix. Also braucht man da die Rechte der unbescholtenen Bürger und das Unschuldsprinzip bis zum Beweis des Gegenteils auch nicht zu opfern und die Demokratie damit untergraben.

      • Art sagt:

        Wenn ich solche Plattformen nicht will, wäre es mMn am Besten den kriminellen Markt obsolet zu machen.
        Wenn es nach mir geht sollen sich die Menschen (informiert und eigenverantwortlich) mit allem vergiften was sie wollen. Drogen sind mMn nicht das Problem, sondern die perversen Gewinnmargen, die aus der Illigalität erwachsen und die organisierte Kriminaliät, die dies kontolliert.

        Alkohol, Kaffee, Nikotin verbiete ich nicht, Cannabis demnächst wohl auch nicht mehr – meinetwegen auch Heroin, Kokain, etc.
        Wenn die Verbraucherzentrale die Deklarierung der Inhaltsstoffe erzwingt, Gesundheitsbehörden finanziert durch die zusätzlichen Steuereinnahmen aufklärt und die Polizei sich auf die Bekämpfung krimineller Vereinigungen konzentrieren kann, statt Konsumenten und kleinkrimiellen Dealern nachzujagen, sehe ich Gewinner auf vielen Seiten und kein Bedarf mehr an DiDW.

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