Microsofts CoPilot (AI) kommt bald; offene Fragen zum Datenschutz; Freistellung bei Copyright-Ansprüchen

ParagraphIT-Verantwortliche, Administratoren und Nutzer sollten sich darauf einstellen, dass Microsoft noch im September 2023 mit dem Rollout seiner AI-Lösung CoPilot in Windows 11 sowie in anderen Produkten beginnt. Das wirft natürlich Fragen, zum Beispiel zur Verwendung von Benutzerdaten zum Training der LLMs (Large Language Models) auf. Die Mozilla-Foundation hat diesen Punkt kürzlich aufgegriffen, weil Microsoft diesbezüglich wohl vage geblieben ist. Und ein anderes Thema betrifft das Copyright von Autoren, wenn CoPilot plötzlich Inhalte generiert, die auf irgendwie von OpenAI zum LLM-Training herangezogenen Daten basieren. Microsoft tritt diesbezüglich die Flucht nach vorne an und will Anwender seiner AI-Lösungen von jeglichen Copyright-Ansprüchen freistellen.


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Microsofts AI-Lösungen kommen

Dass Microsoft ab September 2023 mit dem Rollout seiner AI-Lösungen in Bing, in Edge sowie als CoPilot in Windows 11 und Microsoft Office 365 beginnt, ist Beobachtern längst klar. Ende August/Anfang September 2023 hat Microsoft mitgeteilt, dass man Chat Enterprise in einer Windows Copilot Preview für Windows 11 ausrollt.

Das wurde zum 28. August 2023 im Windows-Blog angekündigt, wobei die Funktion nur berechtigten Kunden zur Verfügung stehen wird.  Windows Latest hatte zu dieser Ankündigung diesen Beitrag, der sich mit dem Thema ebenfalls befasst.  Ein deutschsprachiger Artikel zum Thema ist bei Dr. Windows abrufbar. Und am 21. September 2023 hat Microsoft die Presse zu einem AI-Event eingeladen (siehe meinen Artikel Microsoft AI-Event am 21. September 2023 in New York).  Auch hier heißt es, dass es nicht um "Windows 12" sondern um CoPilot-Plugins gehe.

Copilot Copyright Commitment

Es ist ein Sachverhalt, über den ich zwar gelesen aber noch keine tiefergehenden Gedanken ob der juristischen Implikationen gemacht habe: Du nutzt eine AI-Lösung um bestimmte Aufgaben, z.B. Texte oder Code zu erstellen und freust dich einen Ast, wie toll das als Ergebnis ausschaut.  Und im Ende des Tages hast Du eine Copyright-Klage am Hals, weil die tolle KI-Lösung das Ergebnis aus Trainingsdaten generiert hat, die ihrerseits aus anderen Datenbeständen, die aber von Menschen erschaffen wurden, besteht.


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Im August 2023 verursachte die Information, dass die New York Times intern eine Klage gegen OpenAI (den Erfinder von ChatGPT) prüft, einigen Aufruhr in der Branche. Hintergrund ist, dass die New York Times ihre Rechte durch OpenAI verletzt sieht (wie z.B. Golem hier schreibt), denn OpenAI verwendet öffentlich zugängliche Quelle (u.a. die Artikel der New York Times) zum Training ihrer LLMs. Sofern eine Klage kommt und Erfolg hat, wären die Folgen für OpenAI tödlich – ist der Tenor dessen, was ich zeitnah in US-Medien vernommen habe.

Mein Eindruck: Der Aufruhr hinter den Kulissen einiger Rechtsabteilungen muss riesig gewesen sein. Dann Microsoft hat zum 7. September 2023 im Blog-Beitrag Microsoft announces new Copilot Copyright Commitment for customers so etwas wie ein Ablassschein für potentielle Kunden ihrer AI-Lösungen auszustellen. Im Blog-Beitrag heißt es, dass einige Kunden besorgt über das Risiko der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter seien, wenn sie die von generativer KI erzeugten Ergebnisse verwenden. Um diese Bedenken zu zerstreuen, kündigte Microsoft eine neue Copilot-Urheberrechtsverpflichtung an.

Kunden, die durch einen Dritten wegen Urheberrechtsverletzungen aufgrund der Verwendung von Microsoft CoPilot oder der von ihnen erzeugten Ergebnisse verklagt werden, den will Microsoft schützen. Microsoft wird den Kunden vor Gericht bei Klagen verteidigen und den Betrag aller nachteiligen Urteile oder Vergleiche, die sich aus dem Rechtsstreit ergeben, übernehmen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Kunde die Schutzmechanismen und Inhaltsfilter verwendet hat, die Microsoft in seine Produkte eingebaut habt. Diese sollen wohl verhindern, dass Inhalte der Trainingsdaten aus dem Large Language Model (LLM) in die Ausgaben einfließen. In der Vergangenheit hat diese Filterung aber nicht immer funktioniert.

Ganz spannend: Ich hatte kürzlich im Blog-Beitrag Änderungen am Microsoft Servicevertrag ab 30. September 2023 über die anstehenden Änderungen informiert. Dort hat Microsoft auch Aussagen über die KI-Dienste aufgenommen. Unter anderem heißt es dort:

5. Ansprüche Dritter. Sie sind allein dafür verantwortlich, auf etwaige Ansprüche Dritter bezüglich Ihrer Nutzung der KI-Dienste in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu reagieren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechtsverletzungen oder andere Ansprüche im Zusammenhang mit der Inhaltsausgabe während Ihrer Nutzung der KI-Dienste).

Da hat sich vom Mitte August bis Anfang September 2023 bei Microsoft die Fahne komplett gedreht – oder obiges Commitment gibt für deutsche Nutzer nicht. An dieser Stelle ergibt sich bei der Lektüre des Microsoft Blog-Beitrags noch ein besonderes Geschmäckle. Microsoft zeigt Verständnis für die Bedenken seiner Kunden, da es um geistiges Eigentum geht und Autoren und Künstler in letzter Zeit öffentlich nachgefragt haben, wie ihre eigenen Werke in Verbindung mit KI-Modellen und -Diensten genutzt werden. Weiterhin verteidigt Microsoft (berechtigt) sein geistiges Eigentum mit Zähnen und Klauen vor Gericht. Auf der anderen Seite springt Microsoft bei Klagen gegen Kunden in die Bresche, was zwar legitim ist. Aber ein kleiner Autor, dessen geistiges Eigentum von der AI-Lösung zweckentfremdet wird, gerät dann schnell in die Lage "David gegen Goliath" und es gibt berechtigte Zweifel, ob dann die Anspruche auch juristisch gegen einen Tech-Riesen mit Milliarden US-Dollar Jahresumsatz durchgefochten werden können.

Eine ganz skurrile Beobachtung hat die US-Autorin Jane Friedman gemacht. Auf Marktplätzen wie Amazon fand sie Bücher, die per KI generiert und unter dem Namen der Autorin eingestellt worden waren. Der Versuch, Amazon & Co. zu bewegen, diese KI-generierten Produkte, die unter falscher Flagge segelten, aus den Stores zu nehmen, misslang. Erst als die Autorin das Ganze in ihrem Blog dokumentierte, verschwenden die unter "Jane Friedman" eingestellten KI-Werke aus den Stores.

Petition: Fragen zum Datenschutz

Eine der großen Fragen, die die Zunft bewegt, dreht sich darum, ob Microsoft persönliche Daten der Anwender für das Training seiner LLMs verwendet. Ich hatte ja oben auf meinen Blog-Beitrag Änderungen am Microsoft Servicevertrag ab 30. September 2023 hingewiesen. Selbst Experten scheinen durch diesen Servicevertrag nicht komplett durchzusteigen. Von der Mozilla Foundation beauftragte Experten und Juristen sollten diesen geänderte Service-Vertrag analysieren. Keinem der Beauftragen gelang es, dem Servicevertrag zu entnehmen, ob Microsoft plant, persönliche Daten (z.B. Audio- und Videodaten, Chatprotokolle und Dateianhänge aus 130 Produkten wie Office, Skype, Teams und Xbox) zum Training seiner KI-Modelle zu nutzen.

Daher hat die Mozilla Foundation eine Petition aufgesetzt, und fordert Internetnutzer (und wohl speziell die Nutzer von Microsoft-Produkten) zur Unterzeichnung auf. Ziel der Petition ist es, Aufklärung von Microsoft über die aufgeworfene Fragen zur Verwendung persönlicher Daten zu KI-Trainingszwecken zu erhalten. U.a. hat Golem vor kurzem über den Sachverhalt und weitere Fragen berichtet. Ich denke, wir werden uns mit diesem Thema auch in Zukunft noch arg beschäftigen müssen.


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14 Antworten zu Microsofts CoPilot (AI) kommt bald; offene Fragen zum Datenschutz; Freistellung bei Copyright-Ansprüchen

  1. Andy sagt:

    Gerne mal Additonal dazu den Blog von Raphael Köllner der sich sehr viel mit Compliance und Datenschutz beschäftigt. https://www.rakoellner.de/2023/09/verarbeitet-microsoft-zum-training-von-ki-persoenliche-daten-update-september-2023/

    • Luzifer sagt:

      Naja ist aber ziemlich naiv, daraus zu schließen das MS kein Daten nutzt, nur weil sich dazu in den AGB nix findet! Es findet sich auch nix in den AGB das sie es nicht tun!

  2. Andy sagt:

    Da ist Microsoft aber ganz schön sportlich unterwegs, bei der Ausrollgeschwindigkeit der Copilotdienste und Vehemenz bei der Zerschlagung rechtlicher Bedenken. Sieht ein bißchen nach All-in aus.
    Nicht, dass sie sich da nachher noch verzocken.

  3. McAlex777 sagt:

    Ich hoffe es wird sehr schnell bekannt wie sich AI in allen Microsoft-Produkten abstellen lässt.

    Wenn ich eine AI-Funktion will, frag ich ChatGPT persönlich auf deren Webseite.

    Da brauch ich keinen Dienst der mich anfängt zu überwachen.
    Wieviele Datenübergriffigkeiten durften wir allein via Edge in den letzten Jahren erdulden?

  4. 1ST1 sagt:

    Ich halte das mit der KI in Office auch für fragwürdig, aber noch aus einem anderen Grund. Hier wird ja bisher nur betrachtet, wenn ich z.B. in Word einen Text schreibe und mir die KI das passend ergänzt, wenn ich damit irgendwelche Passagen/Inhalte von fremden Autoren in mein Dokument herein hole, dass Microsoft dann mich vor Copyright-Klagen schützt, wenn ich das veröffentliche und der eigentliche Urheber dieser Passagen mich anklagt. Das ist ja nett, es ist aber nur die eine Seite der Medallie. Die andere Seite wurde aber noch garnicht beleuchtet, nämlich ob ich meinerseits überhaupt noch eine Urheberschaft auf einen Text erheben kann, wenn sie durch die KI optimiert und ergänzt wird. Kann ich dann als Autor den Text überhaupt noch finanziell verwerten oder gegen Plagiate schützen? Wo liegt dann die Urheberschaft, gibt ja schon ein erstes Gerichtsurteil, dass man an KI generierten Inhalte keine Rechte haben kann. Was passiert, wenn ich die KI abschalte, wie kann ich nachweisen, dass mein Text ohne KI-Unterstützung entstanden ist? Daran kann die ganze Lebensgrundlage von Autoren zerbrechen!

    • OwenBurnett sagt:

      Quatsch, das Gerichtsurteil bezieht sich auf vollständig KI generierte werke,
      also solche in denen kein funken menschlicher Kreativität zu finden ist.
      Wenn man sich von der KI nur etwas hälfen lässt ist das vollkommen unbedenklich. Man sollte halt davon Abstand nehmen ganze Kapitel ohne eigenen Input von der KI schreiben zu lassen.

      > wie kann ich nachweisen, dass mein Text ohne KI-Unterstützung entstanden ist?

      müssen sie nicht, wen dann müsste jemand der ihr Copyright anzweifelt ihnen nachweisen das es mit KI entstanden ist.

      > Daran kann die ganze Lebensgrundlage von Autoren zerbrechen!

      Sehe ich nicht so ganz im Gegenteil! Früher haben nur Menschen Bücher geschrieben die was zu sagen hatten und sich noch dazu ausdrücken konnten.
      Dank wird nun jeder ein Buch schreiben können der was zu sagen hat und die KI übernimmt dann das elegant ausdrücken.

      • 1ST1 sagt:

        Wenn du dir die Bilder ansiehst, auf die die Klage oder das Gerichtsurteil Bezug nimmst, dann erkennst du, dass viele der KI-Ergebnisse dort nur (überwiegend gut gemachte) Kollagen bestehender Bilder sind. Wenn man lange genug sucht, findet man die Originale, auf denen das basiert.

        Und wie weit geht "vollständig generiert"? Es kommt ja auch darauf an, welche Aufgabe der Auftraggeber an die KI stellt, was sie generiert. Das Ergebnis zwischen "Male mir ein Bild" und "Male mir ein Bild mit Weltuntergangsszenario mit abstürzenden Computern im Stil von Peter Paul Rubens " dürfte sehr unterschiedlich ausfallen, das eine sehr frei in der Vorgabe, das andere mit einer ziemlich genauen Vorgabe.

        Und der zweite Punkt ist auch interessant, daher die Frage: Wer entscheidet denn, welcher Buchautor "was zu sagen hat", und wer nicht? Das kann man immer erst nach dem Schreiben eines Buchs sagen, und der eine Verleger sagt so, der andere so. Diejenigen, die "was zu sagen haben" hätten nichts zu sagen gehabt, wenn sie nicht erstmal mit dem Bücher schreiben losgelegt hätten. Sehr philosphisch, nicht?

    • Luzifer sagt:

      Und? Fortschritt bedeutet eben auch das Berufsbilder obsolet werden, dafür entstehen wiederum andere. Bisher traf der Fortschritt eben nur immer die schwachen eh schon schlecht bezahlten Leute. Jetzt trifft es eben auch die Elitäre Clique (oder die sich dafür halten ;-P ) Das ist mal ausgleichende Gerechtigkeit!

  5. Michael sagt:


    Herr, die Not ist groß!
    Die ich rief, die Geister,
    werd ich nun nicht los.

    (J.W.v. Goethe, Zauberlehrling)

  6. R.S. sagt:

    Wann geht Skynet online?

    ChatGPT und CoPilot sind davon nur die Vorstufe!

    • Anonym sagt:

      Frag doch mal ChatGPT?! ;) Aber Du wirst natürlich keine Antwort bekommen, weil dass ja eine Verschwöööörung ist! /s

      Die Antwort lautet übrigens:
      "Es tut mir leid, aber ich habe keinen Informationen darüber, wann Skynet online gehen wird. Skynet ist eine fiktive künstliche Intelligenz aus der Terminator-Filmreihe."

    • Luzifer sagt:

      Ist es doch schon längst, aber da die "Drohnen" noch nicht so KI sind, verhält es sich noch ruhig… schließlich braucht es ja noch "Jäger Einheiten" um nach dem Atomschlag den Rest der verbleibende Menschheit auszulöschen ;-p

      Spot & Co. sind eben noch nicht so weit

      • ChrisTo sagt:

        Ist zwar off-topic aber Bo$tonDynam!x hat schon genug Hardware, die mit Knalleffekten oder auch nur Messer ausgestattet, erheblichen Schaden an Lebewesen anrichten kann. Was auf YT und Homepage gezeigt wird, ist garantiert nur die Legacy Version.
        50 von den aktuellen Bots kann eine demonstrierende Menschenmenge nicht mehr viel entgegensetzten.

  7. Charlie sagt:

    Ich hoffe sehr, dass sich niemand auf die Hilfe verlässt, die Microsoft bieten will.

    In den USA könnte es durchaus so sein, dass Nutzer Hilfe erhalten, doch selbst dann darf man in Vorkasse gehen und hoffen, dass Microsoft wirklich im Nachgang (nach Zug Wochen/Monaten/Jahren) zahlt.

    Und ich gehe fest davon aus, dass auch persönliche Nutzerdaten verarbeitet werden. Erst heimlich, nach dem Motto verklag uns halt und später offiziell mit neuen Serviceverträgen oder AGB.

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