Was tut sich bei Abzocke durch 1N Telecom GmbH? (März 2025)

ParagraphHeute mal wieder eine Bestandsaufnahme bezüglich der 1N Telecom GmbH, die mit  "windigen Methoden" versucht, Schadensersatz von vermeintlichen Kunden einzutreiben. Landesdatenschutzbeauftragte sind hinter der Firma her, die Staatsanwaltschaft ermittelt noch, und der WDR hat in Markt erneut die Methoden des Unternehmens in einem Beitrag aufgegriffen.


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Worum geht es bei der 1N Telecom GmbH?

Die 1N Telecom GmbH ist auf Papier an Anbieter von Telefon- und Telekommunikationsanschlüssen. Aber seit Jahren versucht das Unternehmen "Opfer" mit windigen Geschäftsmethoden zum Vertragswechsel von der Deutsche Telekom AG zu verleiten. Bei manchen Opfern wurde ein Vertragswechsel unter Vorspiegelung bestimmter Tatsachen von der Deutsche Telekom hin zur 1N Telecom GmbH initiiert. Bei den neueren Betroffenen wird mutmaßlich nur ein Vertragsverhältnis vorgetäuscht – die Adressen der Opfer stammen (mutmaßlich) aus Gewinnspielen.

  • In allen Fällen sieht es so aus, dass die Opfer nach dem Wechsel oft mit nicht funktionierenden Internet- und Telefonanschlüssen dastanden.
  • Opfer, die den Wechsel verweigerten, sehen sich mit einer Forderung in Höhe von ca. 420 Euro konfrontiert, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.

Das Unternehmen betraut Inkassofirmen mit dem Eintreiben der Forderungen, wobei ein Inkasso-Unternehmen bereits das Handtuch geworfen hat. Inzwischen liegen auch Anerkenntnis-Urteile vor, die Opfer gegen die 1N Telecom GmbH erwirkt haben, wo die unberechtigten Forderungen abgewehrt wurden. In den Artikeln am Beitragsende habe ich diese Informationen in der Vergangenheit aufgegriffen.

WDR TV-Bericht bei Markt

Der WDR hat über die Redaktion der Sendung "Markt" am 12. März 2025 über neue Entwicklungen in Sachen 1N Telecom GmbH berichtet. Dort heißt es, dass der Anbieter die "Methoden verschärft habe" und jetzt Adressen von Gewinnspielen verwendet, um Vertragskunden vorzugaukeln.

Markt über Methoden der 1N Telecom GmbH


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Der Artikel zur Sendung ist auf dieser WDR-Seite abrufbar – dort ist derzeit auch noch das Video zum TV-Beitrag verlinkt. Die Beiträge Neuer Ärger mit 1N Telecom – Vorsicht bei Gewinnspielen 1 (WDR) und 1N Telecom GmbH: Irrtümlich Vertrag abgeschlossen – was tun? I SWR Marktcheck (ältere SWR-Sendung) dürften auch dauerhaft auf YouTube abrufbar bleiben.

Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Inzwischen führt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Verfahren in Sachen 1N Telecom GmbH – wobei die Mühlen der Justiz wohl langsam mahlen. Mir ist aber folgendes Schreiben einer anderen Staatsanwaltschaft bekannt, die auf diese Ermittlungen abhebt.

Ermittlungen gegen 1N Telecom GmbH der Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Das Schreiben wurde von einer Gruppe, die sich als Verbraucherdetektive sieht, in einer Facebook-Gruppe geteilt. Vielleicht hilft die Adresse Betroffenen, die Anzeige bei Strafverfolgern stellen und die obige Adresse der zuständigen Staatsanwaltschaft benötigen.

Bundesdatenschutzbeauftragter (BfDI) tätig

Opfer der 1N Telecom GmbH versuchen seit geraumer Zeit, Auskunft darüber zu bekommen, welche Daten von der Firma gespeichert wurden und woher diese Daten stammen und an wen diese Daten weitergegeben wurde. Diese Anfrage kann jeder im Rahmen der DSGVO stellen.

Die 1N Telecom GmbH ist meines Wissens nach, den Aufforderungen nach Offenlegung der gespeicherten Daten bzw. der Beantwortung der betreffenden Fragen nie vollumfänglich nachgekommen.

Schreiben des BfDI in Sachen 1N Telecom GmbH

Opfer haben sich daher bei der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) über diese fehlende DSGVO-Auskunft beschwert. In diesem Kontext ist mir das obige Schreiben des BfDI an einen Betroffenen zur Kenntnis gelangt. Also auch dort ist man an dem Fall dran, wobei alle diese Verfahren sich zäh hinziehen.

Ich muss mal schauen, ob ich Informationen, die mir bezüglich des vermuteten Adressaustauschs bei obskuren Gewinnspielen, die durch Unternehmen außerhalb Deutschlands veranstaltet wurden, zugespielt wurden, in einem Blog-Beitrag offen lege.

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26 Antworten zu Was tut sich bei Abzocke durch 1N Telecom GmbH? (März 2025)

  1. User007 sagt:

    Hi…

    Bei all dem Bürokratiesystem hierzulande gibt's doch nur in D, dass es offenbar keine Behörde mit genügend "Macht" ausgestattet gibt, um solch offensichtliches permanent mißbräuchlich übervorteilendes Agieren eines "Unternehmens" adhoc zu unterbinden.
    Wie kann das sein?
    Hier werden ja nicht nur Verbraucher weiterhin "terrorisiert", sondern es befördert sicherlich auch nicht das Image der Branche – allein aus diesem Grund sollten eigtl. auch viel mehr andere Unternehmen interessiert sein solch "schwarze Schafe" auszusortieren, oder?

    • Luzifer sagt:

      da hast du vollkommen recht. Wie kann es sein das eine Firma welche so offensichtliche Betrugsdelikte begeht weiterhin existiert? Welcher VIP/Politiker ist da im Hintergrund mit involviert? Wer hält da seine schützende Hände drüber? Anders läßt sich das ja kaum erklären.

      • Günter Born sagt:

        Ich erkläre es schlicht damit, dass die Justiz da komplett überfordert ist und an der Auslastungsgrenze ermittelt. Das muss von der Staatsanwaltschaft schlicht wasserdicht sein, damit es in einem Strafverfahren vor dem Richter hält.

        • Hans Weber sagt:

          Dann würde mich mal interessieren wieso innerhalb Tagen die Staatsmacht aufmarschieren kann wenn ein Politiker als Schw…..pf oder 1 Pi….el genannt wird. Die Leute haben schön langsam die Schn…ze voll.

          • Günter Born sagt:

            Ist ein gewichtiges Argument – allerdings sieht es – für mich als juristischen Laien und ferner Beobachter – so aus, dass man da differenzieren müsste. Bei deinem erwähnten Sachverhalt war es so, dass ein Staatsanwalt auf Grund einer Anzeige vorgeprescht ist und eine Beweissicherung angeordnet hat – was zur Hausdurchsuchung führte. Den Umstand der "Hassrede" ließ sich ja über ein Posting oder einen Brief nachweisen und die Aktion passierte wohl unter Bezug auf das Gesetz zur Bekämpfung von Hassrede. Man kann über die Angemessenheit streiten – und wie ein Gerichtsverfahren ausgeht, wird man sehen müssen.

            Im Fall von 1N Telecom GmbH kenne ich als Außenstehender nicht den Sachstand bzw. Ermittlungsstand der zuständigen Staatsanwaltschaft in Düsseldorf, und ob eine Beweissicherung in Form einer Durchsuchung von Objekten angeordnet und von einem Richter abgewiesen oder genehmigt wurde. Hier muss imho "ein Betrug", der in Anzeigen behauptet wird, nachgewiesen werden. Der Druck durch die Öffentlichkeit nimmt aber zu.

            Nicht das das Missverständnis entsteht, ich würde die Arbeit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf verteidigen wollen – mir wäre auch lieber, wenn bereits 2024 ein Verfahren eröffnet worden wäre. Aber ich werbe dafür, die oben skizzierten Erwägungen zu berücksichtigen.

            Im Übrigen geht es in den Blog-Beiträgen nicht darum, irgendwelche Stammtisch-Parolen oder Meinungen zur Justiz zu transportieren, sondern vor allem Betroffene über den Sachstand zu informieren und ggf. Hinweise zu geben, wie diese sich gegen unberechtigte Forderungen wehren können und was sie noch tun können (z.B. Betrugsanzeige stellen, beim BfDI nachhaken).

            • User007 sagt:

              Na ja, sorry, aber vllt. muß doch mal ein Mittel zum "Transportieren zur Staatsanwaltschaft" genutzt werden, um auch auf die Dringlichkeit solcher allgemein mißbräuchlicher und schädlicher Vorgänge aufmerksam zu machen – vllt. allein schon zum Zwecke der Prävention. 🤔
              Und wenn da auch schon der vzbv involviert ist…

            • Charlie sagt:

              Die Hausdurchsuchung war dennoch fragwürdig, vor allem weil sie bei der Lebensgefährtin des Beschuldigten stattfand und nachdem er bereits ein Geständnis abgegeben hatte.

              Auch der danach folgende Aufwand durch die Exekutive, wie das Entfernen von bemalten Plakaten war grenzwertig.

              Es ist daher leider kein Wunder, wenn für solche richtigen Fälle keine Zeit bleibt.

        • User007 sagt:

          Hey Günter…

          Das mag ja durchaus zutreffen und für den "juristischen" Ablauf ist es nachvollziehbar, aber trotzdem müßte doch erstmal szs. im "Schnellverfahren" – bspw. a la Einstweiliger Verfügung – eine Möglichkeit für eine Kontrollbehörde bestehen, diesem mißbräuchlichen und schädlichem Treiben Einhalt zu gebieten.
          Eine zu einem späteren gründlich vorzunehmende Ermittlungsarbeit sollte daran doch wohl nicht scheitern, oder?

      • Chris sagt:

        @Luzifer
        Nicht immer gleich an die große Verschwörung denken. Es gibt nicht immer schützenden Hände.
        Das ist ein grundsätzliches Problem. Bei Firmen jeder Größe und Geschäftszweig.

        Dieses grundsätzliche Problem wurde von Rot/Grün nicht geändert, von der großen Koalition, CDU/FDP und auch von der Ampel nicht.

        Die Strafverfolgungsbehörden interessiert so etwas nur überschaubar. Sowohl die Polzei als auch die Staatsanwaltschaft.
        Vor allem bei arbeitsintensiven Fällen ist es auch Unterbesetzung.

        Die Richter sind der nächste Baustein. Die Strafen sind teilweise lächerlich. Vor allem in Anbetracht der Zeit, die bis zu einem Urteil vergeht und bis der Richter endlich "aufwacht".
        Es werden 250 T € Strafen angedroht, im Urteil z.B. 10 T € ausgesprochen, während die Firma in dieser Zeit 100 T € oder mehr verdienen konnte.
        Danach beginnt das Spiel von Neuem. Denn die Firma hört ja nicht auf.
        So etwas nenne ich Unterstützung.

        Sollten Gesetze geändert werden, dann setzen sich erstaunlich häufig die extremen Positionen durch.
        Ausgewogene Gesetze scheint es immer weniger zu geben.

        • User007 sagt:

          He He…
          Sei nicht überrascht, aber "So etwas nenne ich Unterstützung." hört sich durchaus genauso nach "Verschwörung" an. 😉

          • Chris sagt:

            Wenn es nicht der Wahrheit entsprechen würde, dann wäre es Verschwörung.

            Ich kenne aus dem Bekanntenkreis einige Fälle, die ich auch eng verfolgen konnte.

            Es geht auch nicht um die Frage, ob es um Unterstützung durch Untätigkeit oder bewusste Einflussnahme geht.
            Wobei ich bewusste Einflassnahme noch gar nicht ansprechen wollte.

            Aber was wäre denn für Dich ein passendes Wort ?
            Wenn eine Partei (vor Gericht) gesetzwiedrig handelt (Urteil liegt vor) und trotzdem ungehindert weitermachen kann, während die siegende Partei immer weiter Schaden erleidet (auch finanziell).
            Trotzdem hätte ich das Wort "Unterstützung" besser als Ironie kennzeichnen sollen.

            • User007 sagt:

              Na ja, dem Bürger wird Untätigkeit fast immer als strafwürdige Unterlassung sowie damit in Konsequenz Beförderung einer Schädigung ausgelegt.
              Also wär's zumindest eine wissentlich-billigende Beförderung zur weiteren Tatbestandsausübung.
              Man könnte daraus letztlich durchaus schon einen "verschwörerischen" Touch wahrnehmen.

        • Luzifer sagt:

          Mag ja durchaus was dran sein, aber da steht dann ganz im Gegensatz zu "Schnellverfahren" wenn VIP/Politker & Co. betroffen sind… da geht das ganz schnell.
          Wie oben bereits erwähnt Pimmelgate… oder auch die Social Media Privatbilder hacks… Otto Normalo: nach nehm halben Jahr wegen Nichtermittelbarkeit eingestellt; Politiker/VIP betroffen damals innerhalb 14 Tage hatten sie den Hacker…
          da sind jetztb auch nur 2 Beispiele zur Verdeutlichung, da kann ich noch mehr aufzählen und jeder der die Nachrichten verfolgt ebenso.
          Pimmelgate war ja auch nicht die einzigste Hausdurchsuchung wegen nen Forenkommentar der Politiker betraf… wegen Lisa Nebenan hab ich noch nie gesehen das es ne Hausdurchsuchung gab.
          Das ist schon kein "G´schmäckle" mehr, da stinkt bereits Meilen gegen den Wind.

          Was bei 1N Telecom nicht eindeutig sein soll muss man mir auch erstmal erklären!

          also das läßt sich nicht mehr mit "unterbesetzt" erklären!

          • T Sommer sagt:

            Vielleicht brauchen wir mal ein Aktenzeichen XY um mehr Bewegung ins Spiel zu bekommen.

            Mit dem üblichen politischen BlaBla passiert da Nix. Am besten gleich noch einmal 200 Millionen mehr in die Justiz Infrastruktur einplanen. Würde jetzt auch nicht mehr viel ausmachen bei der geplanten neuen Staatsverschuldung.

  2. Ralf M. sagt:

    Verstehen nicht warum die Zuständige IHK nicht die Gewerbeerlaubnis entzieht (= Gewerbeuntersagung) Die Ausübung eines Gewerbes kann gem. § 35 Gewerbeordnung (GewO) untersagt werden, wenn die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nicht mehr gegeben und dies zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist.

    • User007 sagt:

      Ja richtig, an sowas hatte ich auch gedacht und bereits im zum Thema vorhergehenden Artikel in einem Beitrag erwähnt, aber vermutlich wissen das einfach zuwenig der "Terrorisierten" und nutzen nicht die Möglichkeit zu dortig zu führender Beschwerde – respektive auch mithilfe des Kartellamtes. 🤷🏻‍♂️

    • R.S. sagt:

      Dazu muß erst einmal ein Beschluß vorliegen, das dieser Sachverhalt gegeben ist.
      Und das ist i.d.R. ein Gerichtsurteil.

      Aber so etwas hilft oft nicht, da die Leute dann einfach eine neue Firma gründen und mit der genauso weitermachen.
      Auch wenn den Leuten verboten wird, ein Gewerbe zu betreiben, dann wird die neue Firma eben auf den Namen der Ehefrau, eines Kindes etc. angemeldet.

      Was ich mich aber bei den häufig hier zu lesenden Sicherheitsvorfällen wundert:
      Warum sind nicht solche Firmen wie 1N Telecom Opfer der Hacker?
      Das wäre mal eine sinnvolle Sache.

  3. GüntherW sagt:

    Gibt es eigentlich wirklich was fundiertes gegen die Firma? Ich finde das immer noch sehr sehr schwammig. Es müssen doch mittlerweile auch schon diverse Verfahren durch sein? Was machen den die Leute? Bei der Menge an Kunden/ Opfern… Es dürften doch eigentlich massenhaft DSGVO-Anfragen an die Firma rausgegangen sein, auch hier massenhaft Antworten oder Klagen vorliegen? Allein schon die Probleme wegen Nicht-Erfüllung der Leistung. Man hat aber eher den Eindruck, dass die Firma deswegen eher die Kunden abmahnt..

    -Wenn die Daten wirklich aus Gewinnspielen stammen, deren AGB und Datenschutzbestimmungen die Leute irgendwann mal akzeptiert haben.
    -Dann werden diese Daten genutzt um die Leute zu kontaktieren, auch wenn das Layout/Gestaltung…

    Über das Geschäftsgebaren brauchen wir nicht reden. Man kann aber teilweise genauso argumentieren, dass die Kunden einfach hart verkacken. Wie oft mein Schwiegervater schon eine Kuchenmischung aus dem Supermarkt mitgenommen hat, weil er es für Kuchen hielt.

    • Günter Born sagt:

      Gehst Du die Beiträge durch, findest Du a) eine Antwort des BfDI (oben im Text) und zwei Artikel zu Anerkenntnisurteilen, wo Verbraucher Recht bekamen, dass kein wirksamer Vertrag mit der 1N Telecom GmbH zustande kam.

    • Luzifer sagt:

      Naja welcher betroffene Kunde kann es sich den leisten durchj alle Instanzen zu klagen? Und mehr als erstmal Anzeige erstatten kannst du ja auch nicht, dann muss ertsmal die Staatsanwaltschaft ihren Arsch hochkriegen bevor es weitergeht…

      Und die braucht ja wie man sieht sehr sehr lange (Gründe die da infrage kommen diskutieren wir hier ja gerade)

  4. Jens sagt:

    und das Düsseldorfer Gewerbeaufsichtsamt tut NICHTS – wurde im Markt-Bericht auch extra erwähnt.

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