Die Europäische Kommission hat zum 14. Mai 2024 den Online-Vermittlungsdienst Booking.com als Gatekeeper im Rahmen des Gesetzes über die digitalen Märkte (Digital Markets Act, DMA) benannt. Die Entscheidung ist das Ergebnis eines Überprüfungsverfahrens, das die Kommission nach Eingang der Anmeldungen diverser Unternehmen hinsichtlich ihres potenziellen Status als Gatekeeper am 1. März 2024 durchgeführt hat. Die Plattform X und TikTok fallen dagegen (noch) nicht unter den DSA.
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