Urheberrechtsreform: Nun doch Upload-Filter?

ParagraphZur Umsetzung des umstrittenen Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie gibt es jetzt wohl einen neuen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) wie dieser SPON-Artikel berichtet. Julia Reda, Ex-EU-Abgeordnete, setzt sich im heise-Artikel Edit Policy: Verschärfungen bei der Urheberrechtsreform in Deutschland mit diesem Entwurf auseinander. Ihr Fazit: Die Bundesregierung setzt gemäß diesem Referentenentwurf nun doch auf Upload-Filter.


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6 Antworten zu Urheberrechtsreform: Nun doch Upload-Filter?

  1. Rene sagt:

    Da kann ich nur hoffen, dass in letzter Sekunde die Entscheider aufgeweckt werden.
    Das wäre vermutlich das absolute Ende vom www.

  2. Alfred Neumann sagt:

    Wenn denn die echten Urheber wirklich etwas davon hätten….
    Aber die Nutznießer dieser Unternehmung werden wiedereinmal nur die Verwertungszecken sein.

    Zusätzlich wird damit der Grundstein für eine EU weite Zensur gelegt.
    Ich hoffe nur, das die Richter, die sicherlich noch darüber zu entscheiden haben, ein einsehen haben.

  3. Blupp sagt:

    So wie Heise schrieb "… sollen Plattformen verpflichtet werden, Inhalte bereits während des Uploads …" stellt sich die Frage wer und/oder was mit "Plattformen" gemeint ist.

    Triffft es nur die Großen, wär das vielleicht nicht so schlimm, man kann davon ausgehen das die Großen genug Mittel haben um das umzusetzen. Sind jedoch alle gemeint, trifft es auch kleine Foren und dezentrale Netzwerke, die dann unter Umständen legal nicht mehr zu betreiben sind und entsprechend vom Netz genommen würden weil eine Einzelperson die Anforderungen dann nicht stemmen kann.

  4. Macollon sagt:

    Und das ist jetzt nur der deutsche Versuch der Richtlinienumsetzung. Da bastelt jetzt jedes Land seine eigene Lösung. Und werden die Plattformbetreiber für jedes EU-Land eine eigene Extrawurst braten? Wohl kaum.
    Am Ende wird es auf den kleinsten gemeinsamen Nenner aller Regeln hinauslaufen. Will der Urheber seinen Content EU-weit online stellen. Mit allen Fallstricken, das der Inhalt doch gesperrt wird.

  5. Max Gembe sagt:

    Sorry, was hier manche erzählen ist Quatsch.
    Der Upload-Filter stand sehr explizit in der EU Richtlinie drin, sodass die Länder eigentlich keinen anderen Weg beim Umsetzen in Landesrecht gehen können, als Upload-Filter ein zu setzen.
    Deutschland hat aber einen in Teilen doch sehr guten Weg gefunden. Upload-Filter gelten nicht für Start-Up-Unternehmen, die jünger als 3 Jahre sind und solange Firmen nicht mehr als 1 Millionen Euro Umsatz im Jahr machen, brauchen diese ebenfalls keine Upload-Filter. Von wegen es trifft nur die kleinen Firmen. Es gibt sogar ein Beschwerderecht.
    Problematisch ist eher der Punkt, dass Dienste wie GEMA ohne mit dem Urheber irgendetwas zu tun zu haben, Urherbergebühren verlangen können (Kollektivlizenzen). Bitte was? Der Urheber weiß im Zweifel nicht mal etwas davon, dass Lizenzgebühren verlangt wurden und sieht nichtmal Geld für sein Werk.

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