Modemzwang: Verbraucherschützer mahnen Vodafone und Deutsche Glasfaser ab

ParagraphSeit 2016 ist die freie Wahl des Endgeräts bei Telekommunikationsanschlüssen gesetzlich vorgeschrieben. Das Problem: Anbieter drücken den Kunden eigene Router auf's Auge. Speziell Glasfaseranbieter halten sich nicht an die Vorgabe einer freien Wahl des Endgerätes und bieten beim Vertragsabschluss standardmäßig die Nutzung eines kundeneigenen Glasfasermodems/Glasfaserrouter an. Dagegen geht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor.


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Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist der Meinung, dass sich Vodafone und die Deutsche Glasfaser bei Glasfaseranschlüssen nicht an die seit August 2016 gesetzlichen geltenden Vorgaben der Wahlfreiheit von Endgeräten halten. Diese gesetzlich geregelte Endgerätewahlfreiheit ermöglicht Nutzern ein eigenes Endgerät wie Modem oder Kombigeräte (Router mit integriertem Modem) zu verwenden. Wie die Verbraucherschützer mitteilen, haben Sie daher Vodafone und die Deutsche Glasfaser wegen des Verstoßes gegen die Endgerätefreiheit abgemahnt.

Zuständigkeit endet am Netzabschlusspunkt

Laut Gesetz endet die Zuständigkeit des Telekommunikationsanbieters am sogenannten „passiven Netzabschlusspunkt'". Dies ist beim VDSL-Anschluss die Telefonbuchse, beim Kabelanschluss die Kabeldose und beim Glasfaseranschluss die Glasfaseranschlussdose. In der Praxis installieren die meisten Glasfaseranbieter in den Wohnungen hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest verbautes Glasfasermodem – auch ONT genannt.

"Moderne Glasfaserrouter haben dieses Glasfasermodem bereits integriert", so Michael Gundall, Technikexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Allerdings machen es Anbieter Verbraucher:innen oft sehr schwer oder sogar unmöglich, solche Geräte zu nutzen." Zum einen installieren sie standardmäßig ein fest verbautes Glasfasermodem. Zum anderen suggerieren sie den Kunden bei der Bestellung, das Glasfasermodem des Anbieters müsse genutzt werden.

"Um diesen Missstand zu beheben, suchte die Verbraucherzentrale zunächst das Gespräch mit den Anbietern und Anbieterverbänden", so Jennifer Häußer, Referentin Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, „Allerdings zeigten sich die Anbieter uneinsichtig. Daher hat die Verbraucherzentrale nun zwei große Akteure auf dem Markt abgemahnt."

Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten Kunden schon beim Vertragsabschluss darüber aufgeklärt werden, dass sie neben einem eigenen Router auch ein eigenes Glasfasermodem oder ein Kombigerät, also einen Router mit integriertem Glasfasermodem, verwenden können. Der Vorteil von Kombigeräten: Es ist nur ein Gerät notwendig und sie verbrauchen weniger Energie.

Von Mietgeräten, die die Anbieter beim Abschluss von Glasfaserverträgen häufig mitanbieten, rät die Verbraucherzentrale eher ab. „"Rechnet man die Mietkosten von zwei bis drei Jahren zusammen, übersteigt der Mietpreis schnell den Kaufpreis des Routers", so Gundall. Auch das Argument, Mietrouter würden im Falle eines Defektes kostenlos ausgetauscht, lässt er nicht gelten. Bei gekauften Routern greift die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Oftmals bieten Routerhersteller darüber hinaus noch eine freiwillige Garantie – teilweise sogar fünf Jahre ab Kaufdatum.

Ausführliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Glasfaseranschlüsse finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/glasfaser.

Die PC-Welt hat bei Vodafone nachgefragt und erfahren, dass Vodafone die Darstellung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zurückweist. Auch die Deutsche Glasfaser weist die Vorwürfe der Verbraucherschützer zurück, wie man hier nachlesen kann.


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8 Antworten zu Modemzwang: Verbraucherschützer mahnen Vodafone und Deutsche Glasfaser ab

  1. janil sagt:

    Alle unschuldig, ganz klar…
    Wir leben im Kapitalismus, nennt sich, glaube ich, Profitmaximierung….

  2. Bobbele sagt:

    Gerade Vodafone ist so ein korrupter Drecksladen, gibt unzählige Beispiele, wie die "arbeiten".
    Die Privatisierung solcher Infrastruktur war ein großer Fehler; wozu solche Abhängigkeiten führen, wird uns jetzt an anderen Fällen gut vorgeführt.

    • Art sagt:

      …ob es ohne Privatisierung besser wäre, wäre wage ich aber zu bezweifeln.
      Die Deutsche Post würde mir dann wahrscheinlich als neusten Scheiss für mein Highend DSL16 Anschluss ein Siemens Modem für 69 €/Monat vermieten und wenn ich Alternativgeräte ohne Zulassung betreibe, droht mir eine Hausdurchsuchung…

      • Bobbele sagt:

        Ob es jetzt wirklich so funktioniert, reine Spekulation. Klar wäre man aufs Wohlwollen der Behörden und Politik angewiesen.

        Zumindest steht bei einem Staatsbetrieb die Profitmaximierung nicht im Vordergrund; bei solchen privatwirtschaftlich orientierten Großkonzernen sehr wohl, gerade bei einer quasi-Monopolstellung wie Vodafone sie innehat, dürfte jedem klar sein, dass das nicht zum Vorteil der Kunden ist.

        Wahrscheinlich sind 98% der VF-Kunden zufrieden, haben keine Probleme oder lassen sich das mangels Alternativen gefallen, die restlichen Prozente sind halt Kollateralschaden und interessieren die breite Masse nicht.

        Oder besser so, weil die deutschen Behörden ja zu blöd sind und nichts auf die Reihe bekommen (komisch, dass man nicht sämtliche Staatsorgane privatisiert): Viel stärkere Regulierung und Eingreifen der Behörden bei Verstößen, das wird aus meiner Sicht nämlich noch viel zu nachlässig getan.

  3. Anonymous sagt:

    Auch bei der Telekom gibt es in manchen Tarifen einen Routerzwang. Bei den Speedbox Tarifen, werden nur bestimmte Geräte zugelassen. Die Tarife werden als quasistationäre Tarife für den Einsatz Daheim und in ganz Deutschland beworben. Der Speedbox XL Tarif kostet 75€ als Flatrate im 5G Netz, telefonieren geht damit nicht. Man möchte wohl mit dem Zwang verhindern das der Tarif im Handy eingesetzt wird, warum auch immer den teilweise sind sogar mobile Router freigegeben. Zumal der Flatrate Tarif fürs Handy mit Telefonieren gerademal 10€ mehr im Monat kostet!

    Unter den freigegebenen Routern sind grundsätzlich sogar gute Geräte, nur leider hat die Telekom hier nur dieses Versager 5G ausgebaut. Versager 5G weil sich LTE und 5G die gleiche Frequenz und damit leider auch die Bandbreite auf 2100Mhz teilen. Die meisten 5G Router unterstützen beim Einsatz einer externen Antenne aber die Frequenz 2100Mhz gar nicht! Sogar die von der Telekom zu diesem Vetrag verkaufte Hyperbox MC801a kann das nicht! Mein Selbstbau Router (Mit M.2 5G Karte) wird aber ausgesperrt. Im August 2021 habe ich das der Bundesnetzagentur gemeldet, darauf hin hatte ich mal mit jemanden von der Telekom Kontakt aber sonst ist da nichts weiter passiert!

  4. HOKU sagt:

    Ich habe einen Glasfaseranschluss bei Deutsche Glasfaser und hier kann man den DG eigenen Router verwenden (5€ monatliche Miete), muss man aber nicht. Betreibe einen eigenen Router am Anschluss.

  5. Ralf M. sagt:

    Das ist ein zweischneidiges Schwert. Bekomme ich den Router vom Anbieter als Mietoption bin ich auf der einen Seite schon mal sicher, das der Router auch entsprechend konfiguriert ist und auch funktioniert (sollte). Hat man ein eigenes Gerät angeschlossen, geht das Theater los mit Fehlkonfiguration etc. Selbst bei einem gemieteten Gerät bekommt man oft genug zu hören man solle das Gerät einmal auf Werkseinstellungen zurücksetzen. Ein Dau ist schon mit der Installation überfordert, die lesen auch hier selten im Forum mit, kenne genügend Anwender die froh sind wenn sie überhaupt das passende Steckernetzteil zum Router finden wenn sie das mal stromlos machen sollen. Die Technik ist auch nicht gerade Trivial und oft genug gibt es dazu noch Bugs in der Firmware der Router. Das mit den Kosten sehe ich entspannter. Geht mein gemieteter Router kaputt, muss ich mich als reiner Endanwender um nicht viel kümmern, ich rufe den Provider an, bekomme ein Austauschgerät und schließe es an, in den meisten Fällen konfiguriert es sich auch automatisch und ich bin wieder online.
    Für Technik Freaks und Leute die zu viel Zeit haben ist die Option eigener Router durchaus eine Überlegung wert, denn es gibt u.U. bessere Geräte für den jeweiligen Einsatzzweck und man ist nicht an die kastrierte Software gebunden. Aber wie viele sind dazu tatsächlich in der Lage ihren gekauften Router selbst richtig zu installieren?
    Wenn dann etwas nicht funktioniert und der Anbieter ausrückt kostet das dann gleich mal Pauschal 100€ für die Installation und Konfiguration.
    Ja ich bin dafür das man eine freie Routerwahl hat und nicht den vom Anbieter nehmen muss, es kann aber auch von Vorteil sein, eben diesen zu nehmen und sich bei Problemen entspannt zurücklehnen kann. Gerade jetzt mit der Novelle des TKG und entsprechenden festgelegten Entschädigungen hat man es bei gemieteten Geräten wesentlich einfacher dem ISP den schwarzen Peter zuzuschieben.
    Wer gerne und viel konfiguriert darf sich gerne seinen eigenen gekauften Router hinstellen. Irgendwann kommt jedoch der Punkt, da möchte man einfach nur das es funktioniert und sich nicht immer nur um die Technik kümmern. Die eigene Hardware muss ja auch gepflegt werden. Bei den Mietboxen macht das der Anbieter.

    • Schulze sagt:

      Ja, aber es ging vor allem darum: Als Kunde habe ich die WAHL.
      Für mich schwer vorstellbar, aber wenn der Kunde wirklich meint, so große Schwierigkeiten zu haben, kann er den Provider-Router dazumieten.

      Dass ein Router vom Provider fertig konfiguriert und plug-and-play wäre, kann ich nicht bestätigen: WLan war offen und nicht passwortgeschützt. Meistens bekommt man ein Noname-Billigst-Modell und keine FritzBox bzw. letztere nur gegen Aufpreis.

      Wer einen verbreiteten Routertyp besitzt, wird sicher im Bekanntenkreis jemanden finden oder die nötigen Infos zusammengoogeln können. Dazu haben viele Geräte einen Einrichtungsassistenten.

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