Achtung Falle bei Lastschrift von Business-Abos (z.B. für Microsoft 365/Office 365)

Stop - PixabayKleiner Hinweis an Nutzer eines Business-Abos (zum Beispiel für Microsoft 365/Offcie 365). Sofern die Abo-Gebühren per Lastschrift eingezogen werden, sollte man peinlich darauf achten, dass diese Beträge auch abbuchbar sind. Falls eine Lastschrift nicht durchführbar ist, rauscht man in – offenbar für Microsoft – unüberwindbare Hürden. Das Abo wird gesperrt, Online-Inhalte sind weg und es gibt (aktuell) wohl keine Möglichkeit, eine Zahlungsmethode im Business-Konto neu zu hinterlegen. Das kann Firmen, die in Zahlungsschwierigkeiten sind oder bereits in eine Insolvenz rutschen, in arge Bedrängnis bringen, wie ein Dienstleister durch Zufall beim einem Kunden herausgefunden hat.


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Microsoft versucht seine Kunden ja massiv von Abo-Lösungen und Cloud-Angeboten zu überzeugen. Dann entfällt der Kauf einer Einmallizenz und es fallen  laufen Zahlungen (monatlich oder jährlich, je nach Abo) an. So weit so gut. Leser tecci hat mich nun über Facebook auf einen kruden Fall aufmerksam machte, der beleuchtet, was passiert, wenn eine Zahlung scheitert. tecci betreibt einen Computer-Heimservice und hat diesen Fall hier dokumentiert.

Der Sachverhalt

Beim Abonnement von Microsoft-Lösungen lässt sich bei Business-Abos im Administratorkonto sogar ein Bankkonto zur Abbuchung der laufenden Gebühren (monatlich, jährlich) eintragen. Eigentlich ein feiner Zug der allerdings zu massivem Ärger führen kann.

Ich hatte ja bereits häufiger darauf hingewiesen, welches Problem lauern dürfte. Sobald die Zahlungen nicht mehr bedient werden, heißt das bei Abo-Lösungen, dass Microsoft den Dienst einstellt und das Abo deaktiviert. Bei Volumenlizenzen beispielsweise für Windows 10 Enterprise sollen diese auf die unterlagerte Windows 10 Pro-Variante, die als Basis-Lizenz benötigt wird, zurückfallen (hat Microsoft jedenfalls mal so bekannt gegeben). Bei Online-Inhalte (OneDrive for Business zum Beispiel) sind die Inhalte bei gesperrtem Abo nach einer von Microsoft gesetzten internen Frist weg und werden gelöscht.

Speziell im Insolvenzfall dürften sich Schwierigkeiten kaum vermeiden lassen, wenn der Insolvenzverwalter ggf. nur Teilzahlungen leisten kann, aber alle Gläubiger mit gleicher Quote bedienen muss. Aber auch abseits der hier skizzierten Insolvenzfalls gibt es noch ein weiteres Problem: Geplatzte Lastschrift (wegen fehlender Deckung oder Fehlern bei der Bank etc.) in Kombination mit Microsofts Unfähigkeit – eine geradezu toxische Kombination.

Problem geplatzte "Lastschrift"

tecci ist durch Zufall bei einem Kunden darauf gestoßen, dass eine geplatzte Lastschrift für ein Business-Abo eine mittlere Katastrophe für die Betroffenen darstellt. Denn ein Betroffener erhält, so schreibt tecci, keinerlei Information von Microsoft, dass es ein Zahlungsproblem für das Business-Abo besteht. Vielmehr läuft bei Microsoft die Maschinerie an, die folgendes durchführt:

  • Das Abo wird ohne weitere Information deaktiviert
  • Die hinterlegte Zahlungsmethode wird ohne weitere Information gelöscht

An dieser Stelle gelangt der Kunde mit seinem Ansatz "ist ja alternativlos und billig, dieses Abo" in arge Bedrängnis. Denn bis zum Tag X wähnt er sich in Sicherheit und ahnt nichts. Die von Microsoft für das Abo verschickten Rechnungen kommen wohl bis zur Deaktivierung des Abos pünktlich und mit dem Hinweis versehen, nicht zu zahlen, da der Betrag per Lastschrift abgebucht werde.

Wer seine Zahlungsvorgänge nicht genau kontrolliert und die Rückgabe der Lastschrift nicht bemerkt, ahnt nichts davon, dass Unheil droht. Wenn dann am Tag X das Abo deaktiviert wird, schaut der Nutzer doof aus der Wäsche – sein Produkt, z.B. Microsoft 365, streikt plötzlich.

Bis zum obigen Punkt kann man ja noch argumentieren, dass Microsoft schon berechtigt ist, das Abo zu deaktivieren, da die Leistungen ja nicht bezahlt wurden. Dass das ohne irgendwelche Informationen an den Kunden passiert und der von jetzt auf gleich auf jetzt nicht mehr arbeitsfähig ist, lässt sich als unschöne Fußnote verbuchen – ist halt so, Kunde hätte ja zahlen können. Ok, es soll ja schon zu Problemen bei Banken gekommen sein, wo die Kunden nichts für konnten.


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Microsoft: Master of Desaster?

Aber die Beschreibung von tecci zu einem Fall, auf den er durch Zufall stieß, wird ab dem Moment "Zahlungsmethode wurde wegen geplatzter Lastschrift im Business-Abo-Konto gelöscht" zur reinsten Real-Satire. tecci beschreibt seine Erfahrungen in diesem Fall so:

  • die Zahlungsmethode kann beim Konto für das Business-Abo nicht erneut angelegt werden, denn der Versuch, eines erneuten Hinzufügens der Zahlungsmethode wird wahlweise abgewiesen, weil:
    • das SEPA-Mandat bereits besteht
    • Microsoft intern Konten sperrt

Der Microsoft-Support lebt wohl im Tal der Ahnungslosen und bietet keine Lösung, denn wie tecci schreibt, wurde diesem vier Mal live gezeigt, dass der Vorgang am betreffenden Business-Konto nicht durchführbar ist. Aktuell heißt es, versucht man es auf "Quellcode-Ebene" mit einem Fix. Wie schreibt tecci so schön: Mit bisserl Pech also, geht mal eine Zahlung in die Binsen. Das kommt in den besten Familien (Firmen) vor. Und die Folgen:

  • Nach dem 1. Mal wird die Zahlungsmethode gelöscht, die Abos deaktiviert und ein Löschdatum routinemäßig festgelegt.
  • Und dann sind die Postfächer und die OneDrive-Inhalte zum Löschdatum plötzlich weg. Für immer. Ohne Benachrichtigung, Warnung oder Mahnung.

Ich kann dazu an dieser Stelle nur schreiben: Gute Therapiemethode – lernen durch Schmerzen. Wer alternativlos auf eine Abo-Lösung setzt, begibt sich in eine fatale Abhängigkeit vom Anbieter. Geht da was schief, und gibt es keine funktionierende Disput-Regelung, hat der Abonnent halt Pech gehabt. So etwas ist ja von gesperrten Microsoft-Konten im Privatbereich bekannt. Dort hieß es aus der Leserschaft "kommt bei Business-Angeboten nicht vor".

Der aktuelle Fall – ich hoffe, es ist ein Einzelfall – zeigt, dass es Business-Kunden ebenfalls arg treffen kann. Microsoft wird es als Monopolist verschmerzen. Frage in die Runde: Ist dies jemandem von euch ebenfalls passiert? Gibt es gleiche Erfahrungen oder einen Weg, das eleganter zu lösen?

Ergänzende Gedanken und Infos

Ergänzungen: Ein Leser hat mir einen Link auf diese Microsoft-Seite geschickt, die schön erzählt, was passiert, wenn ein Abo ausläuft und dann deaktiviert wird. Es sollen 90 Tage Zeit sein, die Daten vor dem Löschen zu sichern. Ob die Welt in Realiter so tickt, wie Microsoft in seinem Dokument "schön beschreibt", muss dann jeder selbst herausfinden. Ich hatte den Eindruck, dass die obigen Erfahrungen sich nicht am Schönschreib von obiger Microsoft-Seite spiegeln lassen.

Was mich aber etwas erschüttert hat: Die Reaktion mancher Zeitgenossen in Richtung "Keine Zahlung, keine Leistung, kein Mitleid". Klar, wenn eine Dienstleistung dauerhaft nicht bezahlt wird, dass diese irgendwann eingestellt wird. Es ist "die gefühlte Sorglosigkeit" mancher Zeitgenossen, die mich schon arg nachdenklich zurück lässt. In deren Erfahrungshorizont kommt wohl "Zahlungsengpass oder Zahlungseinstellung" nicht vor – die Cloud ist ja verfügbar.

Meine Frau hat die letzten Berufsjahre nach der Insolvenz ihres Arbeitgebers, quasi als "Beutebuchhalterin", für eine Insolvenzverwalterin gearbeitet. Zwangsweise habe ich einiges an Dramen am Rande mitbekommen. Droht eine Insolvenz oder ist diese eröffnet, dürfen Gläubiger vom Insolvenzverwalter oder dem Unternehmen nicht bevorzugt werden. Zahlungskürzungen müssen über alle Gläubiger erfolgen.

Da frage ich mich in einem  solchen Fall, wie das mit dem Business-Abo und Cloud-, Volumenlizenzen- etc. -Gedöns wohl läuft. Wird dort pauschal bei den Zahlungen um 40 oder 50 % gekürzt, müsste der Abo-Anbieter tätig werden und deaktivieren. Wenn ich dann andererseits sehe, dass Firmen nach einigen Wochen Ransomware-Infektion in Schieflage geraten und in Insolvenz gehen (der Lastenrad-Hersteller Prophete ist da ein Fall, wie man in diesem Golem-Artikel nachlesen kann), stellt sich mir die Frage, wie es bei einem Ausfall von Microsoft 365 oder anderen Cloud-Diensten ausschaut? Keine Office-Anwendungen wegen gesperrtem Abo mehr aktiv nutzbar (nur noch Lesemodus). Keine Online-Speicher oder Cloud-Leistungen mehr verfügbar. Da steht dann die IT – für Wochen oder dauerhaft still.

Wenn IT-Verantwortliche diese Szenarien mit ihren Kaufleuten durchspielen und als "beherrschbar" klassifizieren, ist alles gut. Ich habe bisher aber nicht den Eindruck gewonnen, dass über solche Fragen überhaupt nachgedacht worden ist – mag mich da aber täuschen. Vermutlich bin ich ein Nostalgiker, der schreibt "Mit einer Perpetual-Lizenz wäre dies nicht passiert".

Ergänzung 2: Von Jochen Trump habe ich noch folgenden Screenshot erhalten, der zeigt, wieeine Nachricht über ein deaktiviertes Abo inkl. Löschung des Benutzers aussieht (danke dafür).

Gelöschtes Microsoft-Abo


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40 Antworten zu Achtung Falle bei Lastschrift von Business-Abos (z.B. für Microsoft 365/Office 365)

  1. Luzifer sagt:

    Kommt in die Cloud haben sie gesagt ;-P … da müssen sie mir schon das Gehirn amputieren! Mehr gibt es dazu nicht zu sagen, wer seine Souveränität aus der Hand gibt ist selbst Schuld, wie sagten sie oben "Lernen durch Schmerz".

    Eigentlich sollte doch in 2023 jeder schonmal die Erfahrung gemacht haben das reine Onlinelösungen auch mal eingestellt werden und damit alles weg ist… wenn man daraus nicht lernt…

  2. Daniel sagt:

    Solche Fälle müssen eben mal in die Presse und ich meine in alle Arten von Presse von BILD bis Wirtschaftswoche so dass alle von den Praktiken von Microsoft erfahren. Wenn klar wird was passieren kann wenn auch nur einmal eine Rücklastschrift zustande kommt aus welchen Gründen auch immer wird sich wohl kaum noch einer bei klarem Verstand dafür entscheiden.

    Seriöse Firmen informieren in diesem Fall ihre Kunden dass es Schwierigkeiten mit der Zahlung gab und geben ihnen die Gelegenheit das zu klären. Man sperrt nicht gleich alles und löscht die Daten.

    • Jochen Trump sagt:

      Sorry, aber hier gibt es Fristen, bis die Daten gelöscht werden. Das sollte hier auch mal klargestellt werden. Gepennt hat hier der Kunde, und zwar an mehreren Stellen, von der Einrichtung des Abos bis zum fehlenden lokalen Backup.

      • Edmund Edtl sagt:

        Es kann nicht sein was nicht sein darf, MS darf alles – macht alles – tut alles, hält sich nicht an bestehende Gesetzte…… Und immer noch findet sich jemand der das verteidigen mag ? Erstaunlich.

        • Jochen Trump sagt:

          Dann sollten Sie sich auch mal mit alternative Lösungen beschäftigen (z.B. Google oder auch die mit dem Apfel) … nur um mal einen konkreten Vergleich zu haben, was "MS sich erlaubt", um in Ihrem Wortlaut zu bleiben.
          Ich verteidige das nicht, aber es ist in den letzten Jahre Mode geworden, auf manchen Firmen rumzuhacken und einige, die wesentlich schlimmer agieren, völlig außer Acht zu lassen!

          • Blacky Forest sagt:

            Was soll dieser Whataboutism?
            Wenn bei einer Lastschrift was nicht geklappt hat, dann geht das per Mail und in der Regel auch per Post raus.
            Microsoft schlampt hier. Sie haben die Abbuchungs-Funktion mal eingeführt, lange Zeit war das nicht möglich, nur Kreditkarte. Und dann haben sie es verkackt, wie so vieles.

          • Günter Born sagt:

            Kann mich dem Vorposter nur anschließen – letztendlich mag sich jeder sein eigenes IT-Grab schaufeln. Der Blog-Beitrag ist dazu da, den geneigten Leser auf ein Problem hinzuweisen, was auftreten kann, aber nicht muss. Und der Beitrag hat das Ziel, dass Microsoft da eventuell den Hintern hochkriegt und das Problem in der internen Abrechnungssoftware korrigiert.

            Und nur mal so: Auf Facebook habe ich eine Rückmeldung von einem Consultant bekommen, der riet, ggf. zwei Kreditkartennummern zu hinterlegen, weil intern bei einem Zahlungsausfall auf die nächste Kreditkarte umgeswitcht würde. Der macht den Vorschlag nicht aus Jux und Dollerei.

      • R.S. sagt:

        Wenn ich ein lokales Backup habe, ja warum hoste ich die Daten denn nicht gleich lokal?
        Den lokalen Speicherplatz brauche ich fürs Backup ja eh.

        Zum Glück hält die GL meiner Firma absolut gar nichts von Abos und Cloud.
        Wenn ich das vorschlagen würde, wäre die nahe dem Herzinfarkt.

        • Jochen Trump sagt:

          Ja, aber ich brauche nur den Speicherplatz (externe Platte im Safe, eine vor Ort und eine an einem anderen Ort).

          Das ist ein großer Unterschied zu "man hostet die Daten lokal" in Themen wie Verfügbarkeit, Wartung, Administration, Sicherheit der Umgebung (Firewall, Virtual Lan, Gastnetzwerke, usw …). Das kommt nämlich dann alles dazu.

          • R.S. sagt:

            Und wie sicherst du die Daten revisionssicher?
            Auf einer Festplatte oder einen mehrmals beschreibbaren Medium geht das nicht!
            Und Firmen sind gesetzlich zur revisionssicheren Datensicherung steuerrelevanter Daten (Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Rechnungen, etc. etc.) verpflichtet.

  3. secondJo sagt:

    Als wäre es was besonderes… Wenn irgendwo eine SEPA Abbuchung oder irgendwas nicht klappt hat man immer einen halben Aufstand.

    Siehe Hardwarelieferanten wenn eine Abbuchung mal zurück geht – da darf man ein Gebet aufführen damit man dort jemals wieder etwas geliefert bekommt, egal was für einen Grund die fehlerhafte Abbuchung hatte.

    Unsere Kunden verrechnen wir das MS365 ja eh weiter – heißt wir als Dienstleister bezahlen und verrechnen weiter. Somit wäre da ein Man in the Middle dem vielleicht nicht alles egal ist wenn eine Zahlung mal fehlt.

  4. tecci sagt:

    »Man in the middle« ist ein GUTER Gedanke, Kollegen machen das auch so. In 1. Linie um mitzuverdienen. Gleichzeitig schafft das eine gewisse Sicherheit, da bin ich dabei.

    Das Risiko des plötzlichen Ablebens des Man in the middle oder vergleichbare Umstände kennen wir von den alten HomepageAdmins…

    Komm mal an Deine Seiten oder Domains wenn plötzlich ein Dienstleister "verschwindet"!! Das dürfte sich im konkreten Fall noch sehr viel schwieriger gestalten!

    Microsoft geht einfach unprofessionell vor. Und die möglichen Folgen sind immens! Postfächer UND CloudInhalte sind weg. Keine Mahnung, keine Information, NICHTS.

  5. Michael sagt:

    Für SEPA habe ich da keine Erfahrung aber bei Kreditkarte kann ich absolut Gegenteiliges berichten (Dezember 2022). Bei einem Kunden wurde die Kreditkarte getauscht, aber vergessen auch die Business Abos entsprechend zu aktualisieren.

    Die Zahlungsmethode mit der abgelaufenen Kreditkarte, blieb bestehen und musste manuell ausgetauscht werden (keine autom. Löschung). Es gab eine E-Mail, und 1 Monat später nochmals eine Erinnerung, dass die Zahlungsmethode nicht mehr funktioniert. Die neue Kreditkarte wurde weit über einem Monat nach der ersten Mail als neue Zahlungsmethode hinterlegt, trotzdem blieb das Konto und die Services funktionstüchtig. Es handelt sich um ein kleines Familyoffice/Business mit einer handvoll Lizenzen.

    • Cornelia sagt:

      Ja, ich wurde ebenfalls einmal in einen entsprechenden Fall involviert. Ich war Admin des betreffenden Abos, jedoch nicht die Inhaberin der hinterlegten Kreditkarte. Auf Nachfrage hin stellte sich heraus, dass das Gültigkeitsdatum der Kreditkarte abgelaufen war und 'nur' die neuen Daten angegeben werden mussten. Vermutlich wäre es ähnlich unproplematisch verlaufen, wenn die Karte vom Herausgeber als blockiert worden wäre.
      Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass es nicht so glimpflich ausgegangen wäre, wenn die erfolgte Zahlung (und sei es wegen einem bankinternen Fehler) nachträglich storniert bzw. zurückgebucht worden wäre.
      Nur das wäre vergleichbar mit der geschilderten Situation bezüglich Lastschriftverfahren.

      Gemäss der Seite http[s]://gocardless.com/de/handbuch/sepa/zeitablauf/ ist die SEPA-Lastschrift keine Sofortzahlungsart.
      Die Belastung durch Microsoft wurde vermutlich – aus deren Sicht – als erfolgt und abgeschlossen betrachtet. Die Nicht-Belastung des Kontos wurde offensichtlich gar nicht als Möglichkeit in Betracht gezogen. Das widerspricht aber dem Prinzip des Verfahrens. Ich finde sehr wohl, dass Microsoft in der Pflicht steht, über die Nichtbelastung ihrerseits zu informieren und das Konto nicht direkt zu blockieren. (Bei einer nachträglichen Rückerstattungsforderung durch den Kontoinhaber selbst wäre das natürlich etwas anderes.)

      Im Minimum sollte es aber via Microsoft 365 Admin Center möglich sein, manuell eine nochmalige Belastung seitens Microsoft auszulösen, so wie es im Fall der abgelaufenen Kreditkarte möglich ist.

  6. Jochen Trump sagt:

    Das ist extrem ärgerlich, und die Tatsache, dass es da schwierig wird, eine alternative Zahlungsart einzustellen oder die SEPA-Lastschrift wieder zu aktiveren ist ein Desaster und sollte so nicht vorkommen.

    Und jetzt mein großes ABER:
    1. Es liegt meines Erachtens in der Verantwortung des Abonnenten, seine Zahlungen zu prüfen und sicherzustellen, dass Lastschriften erfolgreich ausgeführt werden können (Zahlungsmethode korrekt, Deckung vorhanden).
    2. Es gibt ja einen gewissen Zeitraum, bis die Daten weg sind. Und von mir der klare Hinweis: Die Cloud ist KEIN Backup. Das sollte man als gewissenhafter Unternehmer zusätzlich in der Tasche haben, und zwar nicht in der Cloud, sondern entweder lokal vor Ort, oder an einem anderen Ort (zusätzlich) oder bei einem alternativen Cloud-Anbieter.
    Ich mache das selbst im privaten Umfeld, das ist kein Hexenwerk, selbst wenn es manuell ausgeführt werden muss (z.B. Outlook=>Export in .pst-Datei).

  7. Bob sagt:

    Kenne das auch, wenn sich die Bankverbindung ändert, aber man vergisst in M365 zu ändern. In dem Fall ist es aber kein Problem, weil man die neue Bankverbindung eintragen kann. Fertig.
    Abgelaufene Abos (auch bei Zahlungsausfall), haben mindestens 30 Tage Kulanzzeit, in der sie weiter funktionieren. Es ist also nicht so, dass man sofort keine M365 Dienste mehr nutzten könnte.
    Problem ist die Kommunikation. Denn wenn man das nicht zufällig merkt, dass etwas schief läuft, dann hat man nach der Kulanzzeit ein Problem.
    Falls man einen guten IT-Dienstleister hat, der sich ohnehin um Support kümmert, dann kann man die Lizenzen auch über den beziehen – sofern er CSP ist.

  8. Fritz sagt:

    Allen Mitlesern hätte es eine Warnung sein müssen, daß Firmen in Rußland, die aufgrund des Bankenembargos nicht mehr zahlen DURFTEN, vor einem Jahr das Gleiche passiert ist. Z. T. wurde wohl sogar Hardware aus Rechenzentren 'rausgeworfen (Yandex).

  9. tecci sagt:

    Es kristallisiert sich heraus, Microsoft sperrt intern Bankkonten. Dieselbe IBAN kann auch in anderen Tenants nicht mehr verwendet werden. Andere IBANs, für die bereits ein SEPA-Lastschriftmandat für einen anderen Tenant besteht, könnten hingegen neu eigerichtet werden!

    Der Microsoft-Support indes, meint noch immer sich mit Seitenquelltexten beschäftigen zu müssen.

    Ich kann bestätigen, bei Problemen mit einer hinterlegten Kreditkarte verhält sich das Ganze völlig anders.

    Ich stimme grundsätzlich zu, es liegt in der Verantwortung des Abonnenten, seine Zahlungen zu prüfen und sicherzustellen, dass Lastschriften erfolgreich ausgeführt werden können (Zahlungsmethode korrekt, Deckung vorhanden).

    Hier geht es um die Tatsache, dass der Sachverhalt eher durch Zufall bekannt wurde. Microsoft hat NICHT über die geplatzte Abbuchung informiert. Microsoft hat die aktiven Abonnements deaktiviert, ohne Information. Microsoft hat ein Löschdatum festgelegt, ohne Information. Microsoft hat die Zahlungsmethode gelöscht, ohne Information und verweist in folgenden Rechnungen weiterhin auf die Verwendung derselben!

    Das ist einfach nicht seriös und sicher so nicht gedacht!

    Und der Support verhält sich wie ein KFZ-Schlosser, dem Du sagst Du hast Ölverbrauch und der Dich dann bittet den diesbezüglich mal den Reifendruck zu überprüfen. Komplettausfall….

    Selbst eine ggf. mtl. Überprüfung eines guten Supporters kann da nicht vor schützen! Der bräuchte nämlich Zugriff auf das Bankkonto. Microsoft kommuniziert nicht und offene Posten werden keine ausgewiesen. Ich bekomme als Admin sämtliche Benachrichtigungen. Alles was ankam sind die Folgerechnungen mit Verweis auf Verwendung der Zahlungsmethode, die von Microsoft ohne Information gelöscht worden ist.

    Die Sache dreht sich im Kreis….

    Natürlich hat der Kunde einen Fehler gemacht, ohne Frage! Microsoft baut in diesem Zusammenhang aber richtig Mist!

    • Bob sagt:

      Wenn Sie die Lizenzen über einen CSP beziehen, dann stellt der Ihnen die Rechnung. Die Zahlung läuft dann nicht mehr über Microsoft. Mithin haben Sie keine Abrechnungsprobleme bei Microsoft.

      • Günter Born sagt:

        Liegt es an meiner Lebenserfahrung, dass ich diesen Ratschlag als "für die Tonne" klassifiziere? Probleme löse ich nicht, indem ich sie zu einer anderen Stelle weiter schiebe, sondern indem ich an der Wurzel ansetze. Wenn ich einen Cloud Service Provider zwischenschalte und der die Grätsche macht, bin ich noch mehr angeschissen.

        • Daniel sagt:

          Das seh ich genau so, wo der stinkende Haufen liegt ist egal. Er muss weg! Klammer auf die Nase und zum Dienstleister sagen "Ich riech nix kümmer du dich mal." ist keine Lösung.

        • Heiko sagt:

          Was machen Unternehmen, die kein eigenes Personal haben, um sich mit dem "Admin Center"-Dschungel von Microsoft zu beschäftigen? Richtig, sie kaufen sich die Leistung extern und häufig bei dem IT-Dienstleister / IT-Freelancer ein, der sie seit Zeitraum X betreut. Sie sind dann in der Regel auch die Administratoren vom Microsoft 365-Account.

          Die IT-Systemhäuser / Managed Service Provider (MSP) / IT-Dienstleister / IT-Freelancer sollten dann auch die Abrechnungen ihrer Kunden im Blick haben.

          Nur weiß ich aus der Praxis, dass so manche Anbieter selbst im Chaos versinken, weil sie nicht mal wissen, wer in ihrem Unternehmen für welche Kunden welche Rollen (Administration) innehat. Wer ist globaler Administrator? Wer Exchange-Administrator? Wer Abrechnungsadministrator? Wer Gruppenadministrator?

          Ja, gibt es denn überhaupt ein Rollenkonzept oder lebt man die gewohnte Praxis wie im Active Directory (AD) / Azure Active Directory (AAD) oder bei Ordner- und Freigabestrukturen? Wildwuchs ist da noch harmlos. Dokumentation ist ein Fremdwort.

          Selbst wenn man eine Kauflizenz (Perpetual License) haben möchte, kommt man bei Microsoft um die Cloud mittlerweile nicht mehr herum.

          Zum Schluss liegt die Hauptverantwortung jedoch bei den Kunden selbst. Sie sind gesetzlich zum Risikomanagement verpflichtet und da sollte irgendwo in der Schublade schon mal die Kopie eines IT-Notfallplanes liegen, außerdem Backups gelebt und gepflegt werden.

  10. Jochen Trump sagt:

    Zitat:
    "Hier geht es um die Tatsache, dass der Sachverhalt eher durch Zufall bekannt wurde."

    Soweit ich mich erinnern kann (mir ist das auch einmal passiert), wird man von der eigenen Bank bei einer nicht eingelösten Lastschrift informiert. Dass sowas durch "Zufall bekannt wurde" ist der Punkt der mich wundert.

    Aber was mich echt stört, ist das Thema "die Daten sind weg". Sorry, aber bei jedem Miet-/ Leasingvertrag usw. ist das so. Wenn die Leasingraten für ein KFZ nicht mehr bezahlt werden, dann wird das Fahrzeug zurückgeholt. Punkt.

    Und bei den gelöschten Daten … ja, die dürfen da nicht liegen, weil die dafür gemieteten Ressourcen nicht mehr bezahlt werden.
    Ich finde, da macht sich jemand das zu einfach mit der Aussage "Microsoft ist Schuld". Wenn da existenzrelevante Daten in der Cloud liegen, dann mache ich davon regelmäßig ein Backup. Das löst schon mal mein erstes Problem.

    Ebenso wundert mich die Aussage "Microsoft hat die aktiven Abonnements deaktiviert, ohne Information. Microsoft hat ein Löschdatum festgelegt, ohne Information."
    Ich habe bei der Deaktivierung eines einzelnen Abonnements (OneDrive P1) zum Abrechnungsende sehr wohl eine Benachrichtigung per eMail erhalten ("Der Inhalt des OneDrive for Business von wird 90 Tage aufbewahrt").

    Sorry, aber für mich wird beim dem Fall die Verantwortung einfach auf MS abgeschoben.
    PS: Ich erhalte übrigens ca. 4 Wochen im Vorfeld der nächsten Verlängerung eine Info über die Abrechnung. Per eMail. An zwei unterschiedliche Adressen (weil von mir so im Admin-Center definiert).

    Ich hab das Gefühl, dass bei diesem Fall mehr in die Hose gegangen ist. Und zwar mehr beim Abonnent wie bei MS.

    • tecci sagt:

      NEIN.

      Ich bin der Admin. Sämtliche Informationen wurden NICHT zugestellt.

      Wenn ICH Abonnements deaktiviere oder Zahlungmethoden ändere, geht die Mail an mich und an den Kunden. Hier hat aber MS deaktiviert und MS hat die Zahlungsmethode gelöscht.

      Es gehen in diesem Fall KEINE Mails raus! Weder zu mir, noch zum Kunden. Und wie beschrieben kamen die nächsten Rechnungen mit dem Text »BITTE NICHT BEZAHLEN. Der fällige Betrag wird über die ausgewählte Zahlungsmethode abgerechnet«.

      Natürlich informiert die Bank! Aber was machst Du wenn die Rechnungen wie gewohnt (s. o.) gestellt werden? Handlungbedarf scheint da keiner zu bestehen. Zudem werden bis heute keine offenen Posten angezeigt!

      BTW: Keine Leasinggesellschaft lässt die Kiste abholen ohne Zahlungaufforderung/ Mahnung in mehrfacher Ausfertigung. Das ist Blödsinn! Es sei denn das Auto ist bei Microsoft geleast!

      Natürlich wird eine solche Infrastruktur eingerichtet weil sie relevant ist und gebraucht wird. Die Argumentation diesbezüglich ist wenig nachvollziehbar. Leg es um auf den Internetprovider oder den Hostingprovider. Leg es um auf jeden anderen seriösen Geschäftspartner. Nirgends wird einfach abgeschaltet ohne Ankündigung!

      • Jochen Trump sagt:

        "Natürlich informiert die Bank! Aber was machst Du wenn die Rechnungen wie gewohnt (s. o.) gestellt werden? Handlungsbedarf scheint da keiner zu bestehen."

        Wenn die Bank informiert, dass eine Lastschrift nicht eingelöst wurde, dann ist der Handlungsbedarf beim Schuldner. Die Rechnung ist lediglich ein Blatt Papier, das der Geldtransfer (= Bezahlung derselben) funktioniert liegt in der Verantwortung des Empfängers.

        Was das Leasing betrifft: Der Leasingnehmer bekommt die Mahnungen. Das muss aber nicht zwingend der Fahrzeugnutzer sein (z.B. bei einem Dienstwagen).

        PS: Ich bin ja auch der Meinung, dass MS hier hätte mehr tun können. Ob Sie das aber müssen, ist wohl mehr eine rechtliche Frage, die wir hier wohl nicht geklärt bekommen.

  11. AlDe sagt:

    Ich kann das leider nur bestätigen. Es gibt keine Informationen zu einer Deaktivierung durch Zahlungsverzug. Ich habe es nur mitbekommen als ich allgemein keine Mails mehr erhalten habe. Jedoch habe ich jetzt nicht soviel Ärger gehabt.

  12. Matze sagt:

    *Microsoft*
    *Cloud*
    *Abo*
    Finde den Fehler. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

    Ein (noch) Windows-User

  13. M.D. sagt:

    | Was mich aber etwas erschüttert hat: Die Reaktion mancher Zeitgenossen
    | …

    Mich erschüttert da mittlerweile garnichts mehr. Es ist halt auch nicht ausgeschlossen, dass — gerade in einem Blog wie diesem — die "Gegenseite" bezahlte Dienstleister losschickt, die jeden Mist in ihrem Sinne schön schreiben und die Meinungen beeinflussen.

    Meine Erfahrung: Bloss nicht auf eine Diskussion mit diesen einlassen, es führt zu nichts. Insbesondere und gerade dann, wenn man sich wirklich vor Schmerz an den Kopf fassen muss. Die Diskussionen führen dann nämlich ganz schnell vom eigentlichen Thema weg und verlagern sich mittelbar auf eine persönliche Ebene. Also für die Tonne.

    • Jochen Trump sagt:

      Ich vermute mal, das zielt auf meine Person. Dann stelle ich das gerne klar:
      – Nein, ich werde nicht von MS bezahlt, um irgendwas "schönzuschreiben".
      – Mit mir kann man gerne diskutieren. Ich nehme auch gerne vernünftige Antworten und Argumente auf und beziehe diese in meine Überlegungen mit ein. Beiträge ohne sinnhaltige Argumente oder Alternativen nehme ich überhaupt nicht ernst.
      – Ich nehme das auch nicht persönlich und und greife niemanden persönlich an.

      Was ich aber immer gerne herausstelle:
      – Niemand anders als man selbst ist für die Verfügbarkeit und Sicherheit seiner Daten verantwortlich. Auch für die, die in der Cloud liegen. Wer sich in die Cloud begibt und nicht ansatzweise einen Notfallplan hat, der hat da nichts verloren. Unabhängig vom Anbieter. Und insbesondere nicht, wenn es sich um existenziell wichtige Daten handelt. Das ist reines Harakiri, und ich muss von einem "Admin" erwarten, dass er da die notwendigen Kompetenzen hat, für diesen Fall vorsorgt und seinen Mandanten entsprechend berät. Das ist aber hier offensichtlich nicht erfolgt, und von daher hält sich mein Mitleid in Grenzen.
      (In Österreich gab es im letzte Jahr einen Fall, bei dem ein Student seinen USB-Stick mit seiner Masterarbeit im Zug verloren hat. Kein Backup, nichts ,,, die einzige Version war auf dem Stick. Das sowas vielleicht mal auch einen Defekt haben kann und dann alles weg ist, das war wohl außerhalb seiner Vorstellung … da fehlen mir dir einfach Worte).

      Um es Zusammenzufassen: Der ganze Fall ist maximal schlecht gelaufen, und ich bin mit sicher, dass es da jetzt genügend Ärger für den "Admin" gibt.
      Aber die Ursache und die Verantwortung für den Datenverlust liegen nicht beim Anbieter, sondern in diesem Fall ganz klar beim Kunden. Und von daher finde ich das (fast schon) "Bashing" hier einfach unangebracht. Das Ding hat nicht der Anbieter verbeutelt!

      Weil's gerade zum Thema passt: Es ist Montag Abend, und um 20:30 kam meine Erinnerung an die wöchentliche Aufgabe "Cloud-Backup" … das sind sogar bei mir im Privatbereich inzwischen mehrere TB. Muss man halt machen. Oder damit leben, dass das weg ist, wenn irgendwas maximal schiefgeht.

      Schönen Abend!

  14. Dave sagt:

    Es muss nicht immer eine Insolvenz sein.
    Man kann auch mal die Frist zur Abgabe einer monatlichen USt. Erklärung oder Sozialabgaben überschreiten, weil in der Buchhaltung einer hoher Krankenstand herrscht.
    Automatisiert geht ein Pfändungsbescheid vom FA zur Bank, bevor der Mandant analog per Brief informiert wird.
    Dabei kann es passieren, dass der Benachrichtungsbrief verloren geht, nicht oder verspätet zugestellt wird.
    Selbst, wenn der Ahnungslose das Konto überprüft und die geplatzten Lastschriften vorfindet, ist es ungewöhnlich, dass man dasselbe Konto nicht wieder zur Lastschrift autorisieren kann. SEPA sieht so einen Fall ja vor.
    Als Grund nehme ich mal an, dass für das SEPA Mandat keine sichere Unterschrift geleistet wurde und MS somit auf den Gebühren sitzen bleibt.

    • Exchadmin sagt:

      Weil du Sozialabgaben nicht fristgerecht gezahlt hast, geht ein automatisierter Pfändungsbescheid an die Bank?
      Bitte, das ist absoluter Quatsch! Die betreffende Krankenkasse wird zur Zahlung auffordern und einen Verspätungszuschlag erheben. Selbst ein Finanzamt fordert stets zur Zahlung ausstehender Beträge auf.

      Auf das eigentliche Thema bezogen. Niemand war dabei und kann nachvollziehen, ob Microsoft tatsächlich nicht per E-Mail informiert hat, ob von Microsoft stammende E-Mails als vermeintlicher Phishingversuch vom Kunden gelöscht oder automatisch als „Spam" aussortiert wurden. Tatsache ist, die Buchhaltung hat die Aufgabe auch Rücklastschriften zu überprüfen. Selbst wenn keine Lastschrift gezogen wurde, dann sollte es auffallen, wenn jahrelang ein Betrag X durch Microsoft eingezogen wurde, nun aber plötzlich nicht mehr.

      Die Fristen seitens Microsoft sollten jedem Admin bekannt sein, OneDrive, Postfächer usw., für alles sind Fristen festgelegt, nach denen endgültig gelöscht wird. Und im Worst Case habe ich als Unternehmen, bzw. als deren IT-Betreuer, für eine ordnungsgemäße Backup-Strategie zu sorgen. Kunden, die sich dauerhaft gegen diesbezügliche Empfehlungen verwehren, mal davon ausgenommen.

      • R.S. sagt:

        Jemand, der kein Backup hat, hat keine wichtigen Daten, egal, was er behauptet.
        Denn wärem ihm die Daten wirklich wichtig, würde er regelmäßig ein Backup machen.
        Im Übrigen sind Firmen gesetzlich verpflichtet, von steuerrelevanten Daten regelmäßig ein revisionssischeres Backup zu machen, d.h. die Daten des Backups dürfen nicht nachträglich änderbar sein.
        Und das geht nur auf entsprechenden WORM-Medien.

        • Jochen Trump sagt:

          Ja, aber ich brauche nur den Speicherplatz (externe Platte im Safe, eine vor Ort und eine an einem anderen Ort).

          Das ist ein großer Unterschied zu "man hostet die Daten lokal" in Themen wie Verfügbarkeit, Wartung, Administration, Sicherheit der Umgebung (Firewall, Virtual Lan, Gastnetzwerke, usw …). Das kommt nämlich dann alles dazu.

      • Dave sagt:

        Das ist überhaupt kein Quatsch und zeigt eher, dass Du nicht in der Materie bist.

        Ich bin als einer von 3 Geschäftsführern jahrelang für einen mittelgroßes Unternehmen tätig gewesen.
        Unser Hauptkunde war der Bund und 2 Bundesländer.
        Weder der Bund, noch die Länder sind durch pünktliches Bezahlen aufgefallen. Viele andere Dienstleister standen bereits in der Schlange, um unsere Positionen einzunehmen.

        Es gab den einen oder anderen Monat, wo es immer mal knapp war, weil unsere Rechnungen nicht pünktlich bezahlt wurden und man sich entscheiden musste, den Lohn oder die Sozialabgaben pünktlich zu zahlen.
        Das Problem bei so einem Vorgehen ist, dass es eindeutig strafbar ist.
        Sozialabgaben sind immer dem Entgelt vorzuziehen. Selbst wenn man nur 1 Tag zu spät zahl, kann dies genauso gewertet werden, als ob man Sozialabgaben unterschlägt. Das Gesetz macht dabei keinen Unterschied und einige Juristen sehen es als falsch angewandt.
        https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html

        Das Vorgehen in so einem Fall ist, dass man mit der Krankenkasse in Kontakt tritt, ein Dokument erstellt, die Sachlage schildert und verlängerte Fristen vereinbart.
        Meist ist es damit erledigt.
        Es kann aber auch vorkommen, dass so eine Situation gehäuft im Jahr auftritt und die Krankenkasse sich entschließt, mal einen Aufschub abzulehnen.
        Dann ruft man wieder an, schildert die Situation und bittet eine Lösung zu finden.

        Ab und zu rät einem dann der Sachbearbeiter vorsorglich Insolvenz anzumelden, da man sich sonst strafbar macht. Und wir hatten es auch, dass eine TK Krankenkasse uns wegen Insolvenzverschleppung angezeigt hat, was einem einen enormen Aufwand beschert. Erst nach 2 Jahren wurde die Anzeige gemäß §153 Abs.1 eingestellt.
        Hat man ein Verfahren nach §266a am Hals, versucht die Staatsanwaltschaft immer das Verfahren gegen Geldbuße (meist doppelter Betrag, der zu spät entrichtet wurde) einzustellen, was gleichzeitig eine Vorbestrafung bedeutet und das wirtschaftliche Aus für einen Geschäftsführer.

        Wer für den Staat tätig ist, weiß auch um die Tatsache, dass man einen staatlichen Auftraggeber nicht einfach anzeigen und verklagen kann. Mahngebühren führen auch zu keiner Erziehung pünktlicher zu zahlen.

        Deshalb ist ein Pfändungsbescheid noch die geringste und harmloseste Methode und alles andere als Quatsch.

        Ich habe das Spiel 5 Jahre gespielt und mein Nachfolger hat heute noch mit den gleichen Widrigkeiten zu kämpfen.

        • Exchadmin sagt:

          Du hast aber bemerkt, dass du dir selbst widersprichst?

          "Man kann auch mal die Frist zur Abgabe einer monatlichen USt. Erklärung oder Sozialabgaben überschreiten… Automatisiert geht ein Pfändungsbescheid vom FA zur Bank, bevor der Mandant analog per Brief informiert wird."

          "Mal überschreiten", darauf bezog sich meine Antwort. Bei "Mal überschreiten" erfolgt keine Pfändung!
          Wovon du nun plötzlich schreibst, wie bspw. Zahlungsschwierigkeiten, Insolvenz etc., ist etwas ganz anderes und deutet doch auf generelle Probleme in diesem Unternehmen hin. Das daraus dann schärfere Konsequenzen resultieren können, dürfte klar sein.

          "Ab und zu rät einem dann der Sachbearbeiter vorsorglich Insolvenz anzumelden."

          Ich bin seit 17 Jahren Geschäftsführer, entsprechend sind mir sämtliche Thematiken durchaus bekannt. Solche Kontakte habe ich allerdings in dieser Zeit nicht ansatzweise gehabt.

  15. Jochen Trump sagt:

    Ja, aber ich brauche nur den Speicherplatz (externe Platte im Safe, eine vor Ort und eine an einem anderen Ort).

    Das ist ein großer Unterschied zu "man hostet die Daten lokal" in Themen wie Verfügbarkeit, Wartung, Administration, Sicherheit der Umgebung (Firewall, Virtual Lan, Gastnetzwerke, usw …). Das kommt nämlich dann alles dazu.

  16. Joche Trump sagt:

    Zitat:
    "Es sollen 90 Tage Zeit sein, die Daten vor dem Löschen zu sichern. Ob die Welt in Realiter so tickt, wie Microsoft in seinem Dokument "schön beschreibt", muss dann jeder selbst herausfinden."

    Ich kann die 90 tage bestätigen, inklusive Benachrichtigung per eMail an den Admin, weil dieser nach Deaktivierung des Plans der vorübergehende Besitzer wird!

    Und ich finde einfach, wer 90 Tage lang nicht feststellt, dass in seiner Buchhaltung was nicht passt (Rechnung ohne Zahlungsausgang) hat größere organisatorische Probleme.

  17. tecci sagt:

    So viel Beteiligung, wie schön!

    Ich liste mal die Fehler auf, die bei Microsoft passiert sind:

    – Keine Info zu einem Problem mit einer Abbuchung.
    – Keine Info zur Löschung einer Zahlungsmethode.
    – Keine Info zur Deaktivierung bestehender Abonnements.
    – Keine Info zur endgültigen Löschung von Daten.
    – Laufende Rechnungsstellung mit dem Hinweis auf eine gelöschte Zahlungsmethode.
    – Keine Info zur systemweiten Sperrung der IBAN.

    Auf keinen dieser Punkte hat der Kunde irgendwie Einfluss! Das passiert einfach, wenn mal was schief geht.

    Und der Support versucht noch immer an Hand eines Sourcecodes den Fehler zu finden…

  18. tecci sagt:

    Kurzer Nachtrag:

    Microsoft hat heute bestätigt, dass die betroffene IBAN intern gesperrt worden war nach einmaliger Rücklastschrift in Höhe von € 12,50.

    Alle Punkte befinden sich weiter in Klärung….

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