iPads im Unterricht: LfDI warnt "Datenschutz ist zu beachten"

ParagraphDie Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LfDI NRW) hat zum Start der Schulsaison darauf hingewiesen, dass Schulen, die iPads einsetzen, sicherstellen müssen, dass die datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber der Schülerschaft und den Lehrkräften erfüllt werden müssen. Und in Skandinavien macht man die Rolle rückwärts, und steigt aus der Digitalisierung in Grundschulen aus. Zum Schulstart ein kleiner Überblick über diese Themen.

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Nachdem die Sommerferien in vielen Bundesländern beendet sind, starten viele Schüler ins neue Unterrichtsjahr. Dabei kommen an immer mehr Schulen auch iPads für Schüler und ggf. Lehrkräfte zum Einsatz. Man sieht sich halt progressiv, was ich persönlich sehr spannend finde. Denn in Skandinavien geht man in die andere Richtung. Zudem wirft der Einsatz von iPads eigene Probleme auf.

Dänemark und Schweden proben den Exit

Das "Experiment mit Tablet PCs im Unterricht" wird nämlich in Skandinavien gerade rückabgewickelt. Der Tagesspiegel hatte es Mitte August 2025 aufgegriffen (einen Sprachbeitrag des NDR gibt es hier): In Dänemark und Schweden werden die Tablet PCs (zumindest an Grundschulen) wieder aus dem Unterricht verbannt. Der dänische Bildungsminister Mattias Tesfaye wird mit einer Entschuldigung zitiert, dass man  Jugendliche zu Versuchskaninchen in einem digitalen Experiment gemacht habe.

Hintergrund ist eine Studie des schwedischen Karolinska-Instituts (siehe auch diese Erläuterungen). Dessen nüchternes Fazit: "Die Digitalisierung der Schulen hat große negative Auswirkungen auf den Wissenserwerb der Schüler". Kinder, die Texte auf Bildschirmen lasen, lagen im Durchschnitt etwa zwei Jahre hinter Schülern zurück, die Texte auf Papier lasen. Dort kommen in Grundschulen wieder Bücher zum Einsatz.

LfDI mahnt DSGVO-konformen Einsatz von iPads an

In weiterführenden Schulklassen sieht es dagegen anders aus – hier gehören digitale Medien, auch in Deutschland, mit zum Konzept. Die Landesbeauftragte von Nordrhein-Westfalen gibt zum Schulbeginn Hinweise zur datenschutzgerechten Nutzung von iPads im Unterricht. Bettina Gayk sieht Schulen, die iPads einsetzen, vor einer großen Herausforderung stehen. Sie fragt, wie die Schulen ihre datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber Schülern und Lehrkräften erfüllen sollen?

Die Vertragsunterlagen und Datenschutzrichtlinie des US-Konzerns Apple legen laut LfDI nahe, dass auf dem iPad erfasste Nutzungsdaten über die iCloud auch in die USA übermittelt werden. Denn Apple möchte diese Daten zur Produktentwicklung verwenden.

Schulen ist es aber gemäß DSGVO nicht erlaubt, Nutzungsdaten einem Unternehmen für eigene Zwecke zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus gibt es, laut LfDI, Hinweise auf eine Datenübermittlung in weitere Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau.

"Schulen und Schulträger, die iPads einsetzen wollen, sind damit faktisch nicht in der Lage, die Kontrolle über die Verarbeitung der Daten von Schüler*innen und Lehrkräften zu gewährleisten, wenn sie die iCloud uneingeschränkt nutzen", betont die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Bettina Gayk. "Wir beteiligen uns aber an konstruktiven Gesprächen mit Apple, um hier auf Dauer eine Lösung zu schaffen."

Auf iCloud verzichten, hilft

Die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA und damit auch die Verarbeitung zu eigenen Zwecken durch Apple lässt sich weitestgehend verhindern, wenn die iPads ohne Nutzung der iCloud-Funktionalitäten eingerichtet werden. In diesem Fall sind aber zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um Datenverluste zu vermeiden, da das iCloud-Backup dann nicht zur Verfügung steht.

Die Beauftragte empfiehlt, bis auf Weiteres datenschutzfreundlichere Anwendungen für ein Backup zu verwenden. So kann die Nutzung alternativer Clouds in Betracht kommen. "Die Datenschutzkonferenz hat Kriterien für Souveräne Clouds aufgestellt, die bei der Auswahl eines geeigneten Cloud-Anbieters herangezogen werden können", so Gayk.

Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist der Zusammenschluss der Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern.

Oder alternative Lösungen verwenden

Alternativ bleiben ansonsten nur sehr aufwändige Lösungen, um die Schuldaten zu schützen. Dazu muss mit pseudonymen Accounts und verschlüsselten Inhaltsdaten gearbeitet werden, auf die Appel keinen Zugriff hat. "Das Problem besteht darin, dass die Schulen aufgrund der vertraglichen Regelungen, die sich Apple derzeit noch vorbehält, ihrer eigenen Verantwortung zum Schutz der Daten der Schüler/Schülerinnen und Lehrkräfte nicht gerecht werden können," erläutert die Landesbeauftragte.

Deswegen müssten sie technische umständlichere Lösungen nutzen, solange Apple nicht für Schulen geeignete Verträge anbietet. "In unseren Gesprächen hat Apple allerdings zugesagt, neue Verträge vorzulegen. Insofern hoffe ich, dass auch die iCloud-Nutzung bald möglich sein wird.", schreibt die Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Problem gilt auch für die Verwaltung!

Die geschilderten Probleme haben, darauf weist die LfDI nochmals hin, im Übrigen nicht nur Schulen. Das Gleiche gilt für die gesamte Verwaltung, die Geräte oder Programme nutzt, bei denen die Anbieter für eigene Zwecke auf Nutzungsdaten zugreifen wollen. Die öffentliche Verwaltung darf personenbeziehbare Nutzungsdaten, die bei ihrer Aufgabenerfüllung entstehen, nicht für Unternehmenszwecke weitergeben.

Weitere Hinweise zum Thema finden sich ab Seite 48 des neuesten Tätigkeitsberichts der LDI NRW. Dort findet sich eine ausführliche Darstellung dazu, welche Regeln Schulen und Schulträger beim Einsatz von iPads kennen und einhalten sollten.

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7 Antworten zu iPads im Unterricht: LfDI warnt "Datenschutz ist zu beachten"

  1. Alex sagt:

    Die Landesbeauftragte von Nordrhein-Westfalen „weist darauf hin", tut also im Grunde nichts – genau wie bei Microsoft Office 365.

    Ach, ich vergaß: In Sachen MS Office 365 ist sie ja im Konfliktfall plötzlich nicht mehr zuständig (vgl. https://blog.fahl-secure.de/post/abberufung/), wie es sich für eine Bananenrepublik gehört.

  2. Peter sagt:

    Gibt es schon lange. Nennt sich Apple School Manager + eine passende Software zur Geräteverwaltung (MDM) = keine iCloud Accounts notwendig. Für Datei-Backups muss/soll man eben dann eine andere Lösung suchen über die man selbst die Kontrolle hat.

  3. TBR sagt:

    Darf gerne darauf hinweisen…

  4. SJR sagt:

    Wir haben noch keine Backup Software gefunden, mit der wir ein iPad vollständig sichern und anschließend auch wiederherstellen können.
    Einzelne Anwendungen ermöglichen das Speichern in der Cloud. Goodnotes beispielsweise sichern wir auf Webdav Shares der schuleigenen on prem Cloud (Nextcloud).
    Aber wie gesagt, wenn die App das nicht unterstützt und auch für das ganze Gerät, haben wir nichts gefunden.
    Habt ihr Vorschläge?

    Danke für die Hilfe!

    SJR

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