Sicherheitsvorfälle bei Schmidts, Techem, TECVIA & Co. (Nov. 2025)

Sicherheit (Pexels, allgemeine Nutzung)Mir sind in den letzten Tagen mehrere Mails von Lesern zugegangen, die über Datenschutzvorfälle, bei denen womöglich Daten abgeflossen sind, berichteten. So gibt es einen Fremdzugriff auf ein Techem-Postfach. Und Schmidts informiert ebenfalls über einen Cybervorfall. Auch ein Datenschutzbeauftragter scheint Opfer eines Angriffs zu sein. Und eine Cloud-Anwendung für Fahrschulen der TECVIA GmbH hat es getroffen.

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Zugriff auf ein Techem-Postfach

Ich hatte im Beitrag Warnung von weko.com vor Phishing-Mail (Nov. 2025) den Fall berichtet, dass Postfächer bei der WEKO Wohnen GmbH kompromittiert und zum Versand von Phishing-Mails missbraucht wurden. Auch den bei Immobilien aktiven Energiedienstleister Techem (Heizkostenabrechnung) hat es wohl getroffen.

Blog-Leser Benjamin hat mir eine entsprechende Information zukommen lassen (danke). Unter dem Betreff "Zugriff auf ein Techem Mail-Postfach / Ref. 202511-566" warnt die Techem, dass es bereits Mitte Oktober 2025 einen unbefugten Zugriff auf ein Techem Mail-Postfach gegeben habe.  Hier die betreffende Mail

Von: 202511-566 <202511-566@techem.de>
Gesendet: Mittwoch, 12. November 2025 11:29
Betreff: Zugriff auf ein Techem Mail-Postfach / Ref. 202511-566

ACHTUNG: Diese E-Mail stammt von einem externen Absender. Bitte vermeiden Sie es, Anhänge oder externe Links zu öffnen.

Zugriff auf ein Techem Mail-Postfach / Ref. 202511-566

Sehr geehrte Damen und Herren,

Datenschutz hat bei Techem einen sehr hohen Stellenwert. Wir tun sehr viel dafür, dass Ihre Daten sicher bei uns verarbeitet werden. Ungewollte Störungen können leider dennoch nie gänzlich ausgeschlossen werden.

Was ist passiert?

Im Rahmen interner Überwachungsmaßnahmen ist uns am 15.10.2025 ein externer Zugriff auf ein E-Mail-Konto eines Techem-Mitarbeiters aufgefallen. Die eigentliche Ursache lag in einem erfolgreichen Angriff auf ein System eines unserer Kunden, von dem aus dann eine authentische Nachricht an unseren Mitarbeiter versendet wurde. Diese Nachricht enthielt einen Phishing-Link, der schließlich zur Kompromittierung des E-Mail-Kontos unseres Mitarbeiters führte. Nach unserer Entdeckung des verdächtigen Zugriffs auf das Mitarbeiterkonto wurde der Zugriff umgehend gesperrt.

Es liegen keine Hinweise für einen tatsächlichen Abfluss von Daten aus diesem E-Mail Konto vor. Vielmehr vermuten wir den Hintergrund in der reinen Erforschung potentieller Schwachstellen und nicht dem Zugriff auf die Daten. Für einen Zeitraum von 30 Minuten, können wir allerdings nicht sicher ausschließen, dass Mails gelesen oder kopiert wurden.

Auswertung und Information

In diesem Konto befindet sich eine große Anzahl von E-Mails, die auf mögliche personenbezogene Daten untersucht werden. Dieser Prozess ist leider langwierig und dauert immer noch an. Nachdem ein großer Teil der Mails bewertet wurde, erhalten Sie hiermit gemäß unserer Pflichten als Auftragsverarbeiter die relevanten Informationen über die potentielle Verletzung.

Sie erhalten diese Nachricht nur, sofern wir vermuten, dass Daten aus der Auftragsverarbeitung (Nutzer, Mieter, Wohnungseigentümer, Hausmeister) in einer der E-Mails vorhanden sein könnten und Sie oder Ihr Unternehmen der Verantwortliche der Datenverarbeitung sind.

Unsere Einschätzung

Unsere bisherigen Auswertungen zeigen, dass der Inhalt der Nachrichten sich in Bezug auf die Daten von Dritten aus der Auftragsverarbeitung in der Regel auf den Vor- und/oder Nachnamen beschränkt, teilweise in Verbindung mit einer Objektnummer oder einer Objektadresse. In wenigen Fällen finden sich Telefonnummern oder weitere Kontaktdaten von Dritten sowie Ablese- und Verbrauchswerte in den E-Mails. Wir schätzen ein Risiko für die betroffenen Personen unter Berücksichtigung aller Umstände daher als sehr gering ein.

Weiteres Vorgehen

Als Verantwortlicher obliegt jedoch Ihnen die Einschätzung des Risikos und die Entscheidung über weitere Maßnahmen in Bezug auf die betroffenen Personen und die zuständigen Behörden.

Bitte beachten Sie, dass die Analyse des Vorfalls noch andauert. Es kann daher vorkommen, dass Sie von uns erneut zum gleichen Sachverhalt angeschrieben werden.

Wenn Sie genaue Angaben zu den betroffenen Mails haben möchten, so können wir Ihnen auf Anfrage eine detailliertere Auflistung zukommen lassen.

Ggf. finden Sie die betroffenen E-Mails aber auch in Ihrem eigenen Mailsystem in Verbindung mit der E-Mail Adresse (Absender/Empfänger) thomas.schulze[at]techem.de.

BITTE SEHEN SIE UNBEDINGT VON ANFRAGEN ZUM THEMA an Herrn Schulze ab. Die Mailadresse wurde lediglich zur Identifikation der betroffenen E-Mails in Ihren Systemen angegeben.

Rückfragen

Für weitere Fragen oder Antworten auf dieses Schreiben wenden Sie sich bitte ausschließlich an die hierfür eingerichtete E-Mail Adresse 202511-566@techem.de.

Wir bedauern sehr, dass es zu dieser Störung gekommen ist und Sie hiervon betroffen sind. Wir werden weiterhin alle geeigneten und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen solchen Vorfall in Zukunft möglichst auszuschließen.

Freundliche Grüße

Techem Energy Services GmbH

Hört sich nicht so positiv an, wer mit Techem in Kontakt steht und die Mail erhalten hat, ist von diesem Vorfall wohl betroffen.

Cybervorfall beim Schmidts

Blog-Leser Dieter C. hatte mich bereits zum 11. November 2025 per Mail über einen Cybervorfall bei Schmidts informiert (danke dafür). Schmidts ist ein Unternehmen, welches Arbeitskleidung für Handwerker über einen Store anbietet.

Schmidts Store

Auf der oben gezeigten Webseite des Unternehmens mit dem Shop ist von einer "technischen Störung" die Rede. Kunden wurden aber per E-Mail über einen Cybervorfall informiert. Ich stelle nachfolgend mal die Mail im Original zur Information hier im Blog ein.

Information zum aktuellen IT-Vorfall – wir sind eingeschränkt erreichbar

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kunden aus Handwerk und Industrie,

unser Unternehmen war Ziel eines Cyberangriffs, durch den unsere IT-Systeme blockiert wurden.

Dank sofort eingeleiteter Maßnahmen und der Unterstützung externer Spezialisten konnte die IT-Sicherheit wiederhergestellt werden.

Ein vollständiges Hochfahren der Systeme ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich, da derzeit noch intensiv an der Analyse der Ursachen gearbeitet wird.

Aus Sicherheitsgründen greifen wir aktuell bewusst nicht auf
Datenbestände zu.

Bitte richten Sie daher Ihre Bestellungen telefonisch über Ihren Ansprechpartner im Außendienst oder den Innendienst an uns.

Derzeit arbeiten wir im Notbetrieb mit einer stark reduzierten Mannschaft, um den laufenden Betrieb bestmöglich aufrechtzuerhalten.

Das bedeutet für Sie: Unsere Mitarbeiter sind telefonisch und eingeschränkt per E-Mail erreichbar. Aufträge, Bestellungen und Lieferungen können aktuell nur manuell bearbeitet werden.
Für dringend benötigte Lieferungen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

Unsere oberste Priorität ist es, die Datensicherheit und Systemstabilität vollständig wiederherzustellen. Gemeinsam mit externen IT-Spezialisten arbeiten wir mit Hochdruck daran, den Normalbetrieb so rasch wie möglich wieder aufzunehmen.
Wir sind optimistisch, unsere Systemlandschaft bis Ende dieser Woche weitgehend wiederherstellen zu können.

Derzeit laufen forensische Analysen. Sollten daraus relevante Informationen für Sie entstehen, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und stehen Ihnen bei Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld –
Gemeinsam. Stark. Verlässlich.

Mit freundlichen Grüßen
Die Geschäftsleitung
SCHMIDT'S Handelsgesellschaft mbH

SPAM von lfd.sachsen-anhalt.de-Konten

Der Vorfall ist bereits etwas älter –  ein Blog-Leser hatte mich bereits im Oktober 2025 informiert, weil er SPAM von lfd.sachsen-anhalt.de-Konten erhielt. Der Leser schrieb, dass er fingierte Mails einer Landesbehörde entdeckt habe. Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Sachsen-Anhalt scheine ein Problem zu haben und Werbung für NFTs zu versenden.

SPAM ldi Sachsen-Anhalt

"Noch gibt es allerdings keine wirklichen Erkenntnisse. Ich habe die Poststelle informiert – die sagt, sie hätte keine E-Mails verschickt. Als ich zur IT durchgestellt wurde, wurde mir mitgeteilt, dass der Dienstleister nun angefragt würde." schrieb der Blog-Leser. Mailadresse und Header sowie DNS-Eintrag scheinen laut Leser korrekt zu sein. DMARC und SPF sind nicht korrekt.

DSGVO-Vorfall bei Verlag Heinrich Vogel – TECVIA GmbH

Blog-Leser Martin G. hat mich zum 6. November 2025 per E-Mail darüber informiert, dass es einen Cybervorfall bei Verlag Heinrich Vogel – TECVIA GmbH gegeben habe. Die bieten eine Cloud-Anwendung für Fahrschulen. Auf dieser Webseite informiert man die Interessenten über einen Cybervorfall.

Information zum Schutz Ihrer Daten

­Guten Tag,

wir möchten Sie heute vorsorglich über einen IT-Sicherheitsvorfall informieren, der uns – den Verlag Heinrich Vogel | TECVIA GmbH als technischen Dienstleister Ihrer Fahrschule – betroffen hat.

Letzte Woche haben wir einen unbefugten Zugriff festgestellt und das Fahrschüler-Lernsystem umgehend kontrolliert heruntergefahren, um Ihre Daten zu schützen und unsere Sicherheitsinfrastruktur zu verstärken. Im Rahmen der forensischen Prüfung durch externe IT-Sicherheitsexperten wurde festgestellt, dass in einem auf wenige Tage begrenzten Zeitraum auf bestimmte Datensätze zugegriffen wurde, die auch personenbezogene Informationen enthalten.

Wichtig für Sie: Es gibt keine Hinweise darauf, dass Passwörter kompromittiert wurden. Unsere Systeme wurden vollständig überprüft, mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen verstärkt und laufen seit gestern wieder stabil. Alle relevanten Behörden wurden selbstverständlich informiert.

Wir empfehlen Ihnen dennoch, in den kommenden Wochen besonders aufmerksam zu sein, wenn Sie E-Mails oder Anrufe von unbekannten Absendern erhalten.

Wir bedauern den Vorfall aufrichtig und danken Ihnen für Ihr Verständnis. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns oberste Priorität. Die getroffenen Maßnahmen stärken das bereits hohe Sicherheitsniveau unserer Systeme zusätzlich.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Datenschutzteam unter datensicherheit3@tecvia.com zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Datenschutzteam des Verlags Heinrich Vogel | TECVIA GmbH.

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7 Antworten zu Sicherheitsvorfälle bei Schmidts, Techem, TECVIA & Co. (Nov. 2025)

  1. xx sagt:

    Und wieder wird die DSGVO dafür sorgen, dass alle Daten die verloren gingen, restlos gelöscht werden.

    • Anonym sagt:

      Nein, nur dass informiert werden musste.

    • Günter Born sagt:

      Ich verstehe die Intention dieses Kommentars nicht. Die DSGVO sichert ja nicht die persönlichen Daten vor Hacks ab. Sie schafft einen Rechtsrahmen, damit nicht jeder nach Gusto mit persönlichen Daten machen kann, was er will. Und sie schafft einen Rechtsrahmen, der Datenschutzbehörden bei groben Versäumnissen oder Verstößen Sanktionsmöglichkeiten und Betroffenen auch juristische Klagemöglichkeiten an die Hand gibt. Dass Daten abzusichern sind, ist Aufgabe desjenigen, der diese Daten speichert und verarbeitet.

      Ich mache mir z.B. hier im Blog seit Mai 2018 recht viele Gedanken um das Thema DSGVO und wie sichere ich Informationen ab, damit im Falle eines Hacks (den man nie ausschließen kann) der Schaden minimal bleibt. Daher gibt es viele Sachen wie Anmeldung, Newsletter, etc. nicht und ich lasse anonyme Kommentare zu, moderiere aber.

      Die Aussage "Und wieder wird die DSGVO dafür sorgen, dass alle Daten die verloren gingen, restlos gelöscht werden." könnte man bei böswilliger Interpretation als "billige Polemik" verorten. Oder ich habe die Intention des Kommentars überhaupt nicht verstanden.

      • xx sagt:

        Meine Kritik an der DSGVO liegt an der Art des Konzepts.

        Das Konzept ist gestaltet wie die Hygiene Verordnung in der Gastro. Man muss nur brav immer alles sauber halten, und Hände waschen, und man ist sicher.
        Gab es einen Vorfall, kann man wieder den sicheren Zustand herstellen, indem man eben die Hände wäscht und putzt.

        Das funktioniert aber überhaupt nicht für Daten.

        Man soll Verantwortung übernehmen für Systeme, die man nach Urheberrecht gar nicht verändern darf? Deren Lizenzverträge sehr genau festlegen wie man was wie wo verwenden darf.

        Auch ist mit einem Absichern der IT nach einem Vorfall, nichts repariert. Denn die Daten sind trotzdem verloren. Denn Daten werden durch "verlieren" nicht weniger. Sondern mehr.
        Es fällt auch nicht auf, wenn Daten verloren gehen. Denn es "fehlen" dann ja nirgendwo die Daten.
        Es lässst sich bei Daten auch nur schwer feststellen, "woher" diese kommen.
        Die Liste ist ewig.

        Die DSGVO trifft dann vorallem alle, die etwas "betreiben" aber nie diejenigen die das System bauen.
        Nur es drängt sich in der IT stark der Gedanke auf, kann man überhaupt ein System "sicher" betreiben.

        Wenn man aber Systeme gar nicht sinnvoll sicher betreiben kann, was bringt dann die DSGVO?
        Wem bringt die DSGVO dann was? Der Geschädigte dessen Daten verloren gingen, der den Schaden gar nicht beziffern kann?
        Der Firma? Was soll sie kaufen? Statt FortiNet doch besser Ivanti? Oder WatchGuard? (welchen IT Dienstleister?)
        .. sicher ist die neue Firewall mit AI drinnen..

        Die DSGVO bringt nichts, weil sie an der Realität scheitert.

        Die andere Frage, welche direkt damit zusammenhängt ist wie denn mit den USA umzugehen ist. In den USA gehören die Daten demjenigen der sie erhebt. Der Konflikt, aus der sehr unterschiedlichen Sichtweise, ist alt.

        Was bringt also die EU Sicht auf Datenschutz, wenn die restliche Welt, eine andere Sicht hat, wir aber fast jede Software die verwendet wird importieren? (und die meisten Firmen mit vielen Firmen in anderen Ländern zusammenarbeiten)

        Vielleicht wäre es besser anstatt zu versuchen die Büchse der Pandora zu schliessen, andere Ansätze zu verfolgen. z.b. könnte man in der EU erlauben dass man _keine_ Daten angeben muss.

        Die Anschrift zur Lieferung könnte doch die Post virtuell gestalten, sodass der Lieferant gar nicht wissen muss wo ich wohne. Die Telefonnummer detto. Das funktioniert bei Kreditkarten Zahlungen inzwischen auch überall. Warum das nicht ausweiten?

        • TBR sagt:

          Stimme ich voll und ganz zu. Leider entwickeln viele mittlerweile einen Fetisch für Verordnungen und Gebote ohne das es in vielen Fällen etwas positives bewirkt.

  2. Froschkönig sagt:

    Das ist auch … nett …

    https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/pressemeldungen/digitale-welt/unbekannte-abbuchungen-vom-konto-112020


    GB: Das Thema hatte ich im Oktober im Beitrag Unberechtigte Megatipp Emergency Call Services-Abbuchung von 89,90 Euro aufgegriffen. Ich stehe u.a. wegen des Themas mit der Verbraucherzentrale BW in Austausch – ist noch nicht so das große Thema, wird aber verfolgt.

  3. MaxM sagt:

    @Techem-Vorfall:
    >>"Kompromittierung des E-Mail-Kontos unseres Mitarbeiters"
    Die wichtigen Infos fehlen mal wieder: Wie war das Konto geschützt? Nur Username und Kennwort? Gab es MFA? Kann man auf das Email-Konto von beliebigen Zielsystemen zugreifen (Conditional access)?

    >>"Zeitraum von 30 Minuten"
    Woher weiß Techem, dass nur 30 min Zugriff darauf bestand? Das wäre – wenn es stimmt – eine hervorragende SOC-Incident-Reaktionszeit.

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