Ab 15.8. gelten neue Regeln für Elektroschrott

Kaputte Elektronik (Computer, Smartphone etc.), aber auch Elektrogeräte wie Föhn oder Waschmaschinen, sowie die bei Kids beliebten Blinker-Schuhe, fallen in die Kategorie Elektroschrott. Ab dem 15.8.2018 darf Elektroschrott nicht mehr in den Hausmüll.


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Der Großteil dieses Elektroschrotts landete bisher in der Mülltonne. Nur rund 42 Prozent der jährlich anfallenden fast zwei Millionen Tonnen werden ordnungsgemäß entsorgt. Damit soll jetzt Schluss sein, die Entsorgung von Elektroschrott per Hausmüll ist ab dem 15.8.2018 nicht mehr zulässig. Darauf macht die Verbraucherzentrale NRW auf (gelöscht) aufmerksam. Laut Gesetz sollen bis 2019 mindestens 65 Prozent des Elektroschrott fachgerecht entsorgt werden.

Was gilt als Elektroschrott?

Alle Geräte, die Strom – ob aus der Steckdose, dem Telefonkabel oder einer Batterie – für ihre Funktion benötigen, fallen (bis auf wenige Ausnahmen, (gelöscht)) unter das "Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)". Neu dabei sind zum Beispiel Pedelecs bis maximal 25 km/h, Photovoltaikmodule, Nachtspeicheröfen und Leuchten.

Vorsicht bei Nachtspeicheröfen: Enthalten alte Heizkörper Asbest, müssen die Öfen fachmännisch abgebaut und verpackt werden. Die öffentlichen Sammelstellen nehmen die Heizungen mit den giftigen Fasern kostenlos entgegen. Nach vorheriger Anmeldung holen Mitarbeiter die alten Öfen auch ab.

Ab dem 15. August 2018 gehören auch Produkte zum Elektroschrott, wenn sie fest verbaute elektrische oder elektronische Bestandteile enthalten. Dazu zählen auch Schuhe mit beleuchteter Sohle, Rucksäcke mit fest vernähter Be­leuchtung, Badezimmerschränke mit fest eingebautem beleuchteten Spiegel, ein elektrisch verstellbarer Fernseh­sessel oder ein Tresor mit elektrischem Schloss.

Ist bei diesen Gegenständen der elektr(on)ische Bestandteil fest mit dem Produkt verbunden, oder nur unter sehr großer Anstrengung und nicht ohne Beschädigungen austauschbar, gilt das gesamte Produkt als Elektroschrott. Am Lebensende gehören diese Teile dann in die Elektro-Altgeräte-Sammlung. Bei abmontierbaren Teilen gehören nur diese in den Elektroschrott.

Einige Regeln, die gelten

Um eine sachgerechte Entsorgung der Haushalts- und Hightech-Utensilien und die Verwertung von darin verwendeten Rohstoffen stärker anzukurbeln, gibt es neben den kommunalen Sammelstellen weitere Anlaufstellen, wo Sie ausgediente Geräte loswerden können: Seit 24. Juli 2016 müssen auch größere Einzel- oder Online-Händler elektrische und elektronische Oldies zurücknehmen.

  • Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern müssen kostenfrei Altgeräte zurücknehmen.
  • Verkauft der Laden neben Elektrogeräten auch weitere Waren, zählt nur die Fläche mit elektronischen Produkten.
  • Bei Online-Händlern wie Otto oder Amazon zählt die Lagergrundfläche, auf der Elektrowaren stehen.

Eine freiwillige Rücknahme ist immer möglich: Das machen einige kleinere Händler und Hersteller auch schon länger. Dieser Service muss für Verbraucher kostenlos sein, lediglich Transportkosten können in Rechnung gestellt werden.

Kommunen müssen weiter sammeln

Für die Sammlung von Elektro-Altgeräten müssen Kommunen nach wie vor Sammelstellen (meist Recyclinghöfe) vorhalten. Dort können Sie alle Altgeräte kostenlos abgeben. Für eine Abholung bei Ihnen kann die Kommune allerdings Gebühren verlangen.

Rückgabe und Gerätegrößen

Geräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern (also: jede Seite des Geräts darf nicht länger sein) müssen immer zurückgenommen werden – unabhängig davon, ob Sie es in dem bestimmten Laden gekauft haben oder dort nun ein neues Gerät kaufen. Die Geschäfte können dafür Sammeltonnen aufstellen.


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Für größere Geräte gilt das Prinzip alt gegen neu: Wird ein Gerät gekauft, muss ein Gerät der gleichen Kategorie (z.B. Fernseher gegen Fernseher) kostenfrei zurückgenommen werden. Weitere Klassiker sind Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner. Das gilt auch, wenn das Gerät (z.B. Waschmaschine) nach Hause geliefert wird. In diesem Fall müssen Sie beim Abschluss des Kaufvertrages dem Händler mitteilen, ob ein Altgerät bei Auslieferung mitgegeben wird. Dieser Service muss beim stationären Handel immer kostenlos sein, beim Online-Handel können ggf. Kosten anfallen.

Weitere Details, was Elektroschrott ist und was es sonst noch zu wissen gibt, finden Sie auf (gelöscht) der Verbraucherzentrale NRW.


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2 Antworten zu Ab 15.8. gelten neue Regeln für Elektroschrott

  1. Fabian Grenu sagt:

    Vielen Dank für den informativen Beitrag. Mein Büro wird die Elektrogeräte erneuern und viele Sachen werden in den Mülleimer gehen. Schrottentsorgung ist bei uns sehr wichtig, weil wir versuchen, nachhaltig zu sein. Es ist interessant, dass nur rund 42 Prozent der jährlich anfallenden fast zwei Millionen Tonnen ordnungsgemäß entsorgt werden.

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